Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich bin in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt worden. Ich bin Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen. Wenn Sie das nicht glauben, lesen Sie bitte Art.38 des Grundgesetzes. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2007
Von:
Tom

Meine Frage bezieht sich auf ihre Aussagen in folgendem Artikel:

www.heise.de

Ein sog. Bundertrojaner dürfte in meinen Augen nie und nimmer rechtmäßig sein, da er in einem Zusammenhang mit dem Wort "Einbruch" zu nennen sein muß! Mit Rechtstaatlichkeit, Datenschutz und Demokratie hat sowas wirklich nicht mehr viel zu tun! Bei einer normalen Hausdurchsuchung kann ich jederzeit persönlich mit Zeugen anwesend sein, bei einer geheimen Operation Marke "Lauschangriff" wie diese hier ist das nicht gegeben. Deshalb formuliere ich meine Frage eher wie eine Bitte:

Überdenken Sie nochmals Ihre Aussagen, und berufen Sie sich auf das Grundgesetz oder auch unsere Nationalhymne mit den Aussagen: Einigkeit, und Recht und Freiheit!

In Zeiten des zunehmenden Überwachungswahns ist das sicherlich der Gipfel der Unglaublichkeit. Wie lautet da nochmal ein Zitat von Benjamin Franklin: "Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Ich bitte Sie innig, Ihr Anliegen nochmals zu überdenken, denn eine neue DDR wollen und brauchen wir hier nicht!

Mit freundlichem Gruß

Tom T
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr T,

ich begrüße die Entscheidung des BGH zur online-Durchsuchung sehr. Sie entspricht meiner Rechtsauffassung, die ich vor wenigen Wochen im Bundestag unmißverständlich zum Ausdruck gebracht habe. Für eine online-Durchsuchung existiert gegenwärtig keine ausreichende Rechtsgrundlage. Ich bin aber entschieden dafür, daß eine rechtsstaatlich korrekte Rechtsgrundlage durch Gesetz geschaffen werden sollte.

Eine online-Durchsuchung ist ein gravierender Grundrechtseingriff. Deshalb müssen sehr strenge gesetzliche Sicherungen in ein entsprechendes Gesetz eingebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Sicherheit
05.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

im Juni 2006 haben Sie den Bericht des Europarats zu den geheimen CIA-Gefangenenflügen kritisiert. Sie sagten, Sie kennen "bislang nicht einen einzigen handfesten Beweis dafür, dass die Vorwürfe des Sonderermittlers Dick Marty gegenüber Deutschland fundiert wären. Falls es k o n k r e t e Anhaltspunkte gebe, die einen Anfangsverdacht begründen würden, müssten diese vorgelegt werden, um als Grundlage für weitere Ermittlungen zu dienen. Mit bloßen Gerüchten sei nicht geholfen."
Bravo Herr Dr. Wiefelspütz, bitte machen Sie endlich auch den gleichen Ansatz bei den Forderungen zur Zuverlässigkeitsprüfung an die Piloten (§7 LuftSiG)!
Legen Sie mir bitte einen k o n k r e t e n Anhaltspunkt vor, der einen Anfangsverdacht für meine Person als Sportpilot begründen läßt. Dies sehe ich als Voraussetzung, um der Aufforderung des Luftamtes Nordbayern nachzukommen, einen Antrag zu stellen, der jeglichen (!) Datenschutz meiner Person aufhebt.
Desweiteren bestätigen Sie mir bitte, dass ich solange "unzuverlässig" und ein potentieller Terrorist bin, bis ich das Gegenteil beweisen kann, bzw. dies dem Amt per Antrag auferlege bzw. zubillige. Oder wie ist sonst dieser Hinweis im Anschreiben des Luftamtes Nord zu verstehen:
"... da die Weigerung, einen Antrag zu stellen, grundsätzlich geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit zu begründen."
Dies ist eine Umkehr der im Grundrecht verankerten Unschuldsvermutung!
Mehrere Verwaltungsgerichte haben inzwischen den §7 LuftSiG und dessen Auswirkungen für nicht rechtswirksam entschieden.
Die Experten der Deutschen Flugsicherung haben inzwischen bestätigt, dass von "Privatpiloten, Sportfliegern oder wie auch immer man sie nennen mag, keine übermäßig große Gefahr ausgeht".
Ich bitte Sie, diesen völlig überzogenen und für eine kleine völlig ungefährliche Personengruppe in größtem Maße benachteiligenden §7 LuftSiG zu streichen.
Vielen Dank
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

der Luftverkehr ist besonders verletzlich. Deshalb hat der Gesetzgeber mit breiter Mehrheit entschieden, daß alle Bürger, die in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs tätig sind, sich einer Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit unterziehen müssen. Kein vernünftiger Mensch kommt deshalb auf die Idee, Piloten unter Generalverdacht zu stellen.

Mit freundlichn Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Internationales
07.02.2007
Von:

Herr Dr. Wiefelspütz,

warum ist es nicht möglich, die Bundeswehr vollständig aus Afghanistan zurückzuziehen. Ich kann mir vorstellen, daß die Bevölkerung, wie auch im Irak, es leid ist, ständig Besatzer um sich zu haben. Warum werden die Mittel für den gegenwärtigen Einsatz nicht ausschließlich dem Wiederaufbau des Landes genutzt.

MfG
E.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
17.02.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

der Wiederaufbau und die Stabilisierung ziviler, demokratischer und rechtstaatlicher Strukturen hat in Afghanistan absoluten Vorrang. Ohne militärische Flankierung ist dies allerdings aussichtslos. ISAF ist mandatiert vom Sicherheitsrat der VN und hat die ausdrückliche Zustimmung der legitimen Regierung Afghanistans. Von einem Besatzungsregime kann keine Rede sein. Ihren Vergleich mit Irak halte ich nicht für sachgerecht. Aus guten Gründen ist kein deutscher Soldat im Irak. Übrigens: Wie ist denn die bundesdeutsche Demokratie entstanden? Schon vergessen? Schon verdrängt?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz!

Ich danke Ihnen, dass Sie mir geantwortet haben.
Es tut mir leid, dass mein Vorschlag an Sie:
" Kein Gesetz mehr zu beschliessen, bevor nicht die Diäten- und Pensionsfrage geklärt und beschlossen worden ist " nicht von jedem als Ironie zu erkennen war.

Doch nun zu Ihrer Antwort.
Sie schrieben, dass die Altersversorgung der Abgeordneten reformbedürftig ist.

Das ist sie schon seit über zehn Jahren - auch nach Ihrer Aussage, wenn Sie sich daran erinnern – und es ist nichts geschehen.
Was soll ich als Bürger also von Ihrer Aussage halten.
Werden Sie etwas dagegen unternehmen oder bleiben das wiederum nur Sprüche, die nichts verändern und mir nach weiteren zehn Jahren die gleiche Antwort von einem Abgeordneten zuteil werden wird, wie ich Sie von Ihnen erhalten habe.

Ich gehöre als Bürger zum Staatsvolk und kann mich nach 43 Jahren im Arbeitsprozess mit einer derartigen Ungleichbehandlung nicht abfinden.

Mein Mit freundlichen Grüssen



PS Ihren Namensvetter kann ich leider nicht mehr grüssen, denn er ist schon seit über 30 Jahren nicht mehr mein Referent .
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
17.02.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestags. In den vergangenen Jahren sind die versorgungsrechtlichen Regelungen für Bundestagsabgeordnete mehrfach geändert worden:

Seit 1990 muß man zumindest 8 Jahre lang Abgeordneter sein (zuvor 6 Jahre), um mit 65 Jahren eine Abgeornetenversorgung zu erhalten. Die Höchstversorgung wird nach 18 Jahren (zuvor 16 Jahre) erreicht. Seit Ende 1995: Weitere Absenkung des Steigerungssatzes auf drei v. H. der Abgeordnetenentschädigung je Mitgliedsjahr, Mindesversorgung 24 v. H., Höchstversorgung 69 v. H. der Abgeordnetenentschädigung (zuvor 25 v. H. / 75 v. H.) nach 23 Jahren im Bundestag. Seit 31. März 2004 Kürzung des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene um 1 050 Euro (Höhe des Sterbegeldes). Seit Ende 2004: Kürzung der Witwenversorgung auf 55 v. H. der Altersentschädigung des Verstorbenen; schrittweise Senkung der Mindestversorgung auf 22 v. H.; Höchstversorgung reduziert auf 67 v. H. Anrechnung von privatem Erwerbseinkommen bei Neumitgliedern ab der 16. Wahlperiode bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Ich bin persönlich der Meinung, daß wir weiterhin Reformbedarf haben. Allerdings ist Ihre Behauptung, es sei in den letzten Jahren bei der Versorgung der Abgeordneten nichts geschehen ganz einfach unrichtig. Ich werde mich weiterhin für eine Reform der Versorgung einsetzen. Dafür sind in einer Demokratie freilich Mehrheiten erforderlich. Der Bundestag hat gegenwärtig knapp über 600 Abgeordnete. Ich bin einer davon. Es ist vielleicht nicht wichtig: Hätte ich meinen Beruf als Richter nicht aufgegeben, wäre meine Versorgung wohl eher besser.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Internationales
17.02.2007
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

Ihre Aggressivität auf die höfliche Anfrage von Herrn Kruschke (schon verdrängt) ist reichlich gewagt. Die Umstände dieser Demokratisierung Deutschlands vor mehr als 50 Jahren scheint uns ja nach wie vor zu verpflichten, den Amerikanern bei jedem zweifelhaften, völkerrechtswidrigen, ja bösartigen Verhalten die Stange zu halten. Nur für eine kurze Phase zeigte eine deutsche Regierung, die geistige Klarheit und den Mut, hier unabhängig zu handeln. Es war die rot-grüne Regierung bis vor anderthalb Jahren! Also, bei einem Zeitraum von 15 Monaten statt vor über 50 Jahren drängt sich die Gegenfrage auf: Schon vergessen? Schon verdrängt? Warum wird die in großen Teilen berechtigte Kritik Putins abgewatscht und/oder ignoriert statt ernsthaft gewürdigt? Warum läßt man sich Stück für Stück in einen heißen Krieg in Afghanistan ziehen, der unter der Federführung der USA steht? Irak und Afghanistan sind nicht dasselbe, die kriegsfördernde Doktrin der USA aber doch. Und meinen Sie, den Unilateralismus der USA zu bremsen, indem Sie ein paar Tornados an die Front schicken? Was soll diese kleinmütige Beschwichtigungspolitik? Haben Sie überhaupt eine klare Vorstellung von der nicht nur möglichen, sondern sogar wahrscheinlichen weiteren Eskalation der Kriegshandlungen in Afghanistan?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
17.02.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

auf eine klare Frage gibt es eine deutliche Antwort. Ihr eiferndender Antiamerikanismus ist nicht meine Position. Ebenso ist Ihre unkritische Würdigung von Herr Putin nicht meine Auffassung. Der Irak-Krieg der USA ist evident völkerrechtswidrig. Deshalb gibt es dort keine deutschen Soldaten. Das deutsche (auch das amerikanische) Engagement in Afghanistan - auch das militärische - ist evident völkerrechtskonform.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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