Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich habe an einer Universität einen Lehrauftrag an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, nicht an der naturwissenschaftlichen Fakultät. Über die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung von Festplatten entscheiden Verfassungsrechtler, nicht Techniker. Meine gegenwärtig ca 80 rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen können Sie in jeder rechtswissenschaftlichen Bibliothek einsehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
01.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

ich bin Beamter im mittleren Dienst einer Bundesverwaltung.
Heute habe ich in mehreren Agenturmeldungen lesen können, dass Sie Bedenken hinsichtlich der 100% igen Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamten des Bundes angemeldet haben.
Trifft dies zu, bzw. ist das der Standpunkt der SPD?
Werden Sie und die SPD sich für die Übernahme des Tarifabschlusses 1:1 für die Beamten einsetzen?
Vielen Dank.

Mfg

Schneider
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
02.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Schneider,

selbstverständlich haben auch die Beamtinnen und Beamten ein Recht auf eine angemessene Anhebung Ihrer Bezüge. Darauf habe ich stets hingewiesen. Freilich, einen Automatismus zwischen dem lobenswerten Abschluß im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes und dem Beamtenbereich gibt es nicht. Über die Beamtenbesoldung entscheiden nicht die Tarifpartner, sondern entscheidet der Gesetzgeber. das ist ein sehr wichtiger Unterschied. Es ist aber kein Geheimnis, daß die Höhe des Tarifabschlusses eine ausgesprochen wichtige Orientierung für die weitere Diskussion in den Parlamenten ist, wenn es um die Anhebung der Beamtenbezüge geht. Es wäre weder gerecht noch vermittelbar, gäbe es wesentlich unterschiedliche Ergebnisse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.04.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Herrn Eisnecker vom 25.03.08, in der Sie schreiben, dass Einhandmesser besonders gefährlich sind und insbesondere von Jugendlichen benutzt werden.

Auch wenn der Sachverständige Herr Tölle dies anders dargestellt hat, sind Einhandmesser im Prinzip nur "normale" Taschenmesser und keine Kampfmesser. Sie sind nicht gefährlicher als z. B. "Zweihand-Klappmesser" oder Springmesser, die trotz der einhändigen und schnellen Öffnung merkwürdigerweise bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm weiter erlaubt bleiben.

Auch die Butterfly-Messer waren nicht besonders gefährlich, sondern nur bei Jugendlichen sehr beliebt. Hat deren Verbot Ihrer Ansicht nach zu einem Rückgang der Messer-Delikte geführt? Nach meinen Kenntnissen und den Ausführungen des Herrn Tölle hat dies doch lediglich einen "Umstieg" auf andere Messer-Arten bewirkt!

Der wirkliche Grund für das Trageverbot der Einhandmesser ist nicht deren Gefährlichkeit, sondern lediglich die Beliebtheit bei den jugendlichen Kriminellen! Wäre deshalb nicht eine Altersbeschränkung sinnvoller gewesen, als ein generelles Trageverbot mit der schwammig formulierten Ausnahme "berechtigtes Interesse"? Die eigentliche Zielgruppe wird das Gesetz entweder nicht interessieren oder sie steigt (wieder) auf andere Messer oder Gegenstände um. Der gesetzestreue Bürger hat aber das Nachsehen, weil er zukünftig auf die praktischen (Rettungs-) Werkzeuge verzichten muss, da er nie weiß, wie der Polizist vor Ort seine Begründung bewertet.

Ich hoffe, dass niemals ein Mensch nicht gerettet werden kann, weil der zivile Ersthelfer sein Einhandmesser nicht mit sich führen durfte!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich bei abgeordnetenwatch bereits mehrfach und ausführlich zur Waffenrechtsnovelle geäußert. Ich bitte Sie, meine Stellungnahmen zu lesen. Ich bitte um Verständnis, daß ich micht dauernd wiederholen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

im Tagespiegel www.tagesspiegel.de werden sie folgendermaßen zitiert: "Wiefelspütz ist "der persönlichen Überzeugung", sagte er dem Tagesspiegel, "dass die SPD den heimlichen Eintritt in die Wohnung nicht mitmachen wird".

Um diesen Weg in ein Gesetz für die online-Fahndung zu schreiben (das seit Monaten brach liegende Gesetz über erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt), müsste man nach seiner Ansicht die Verfassung ändern. Denn Artikel 13 im Grundgesetz über die "Unverletzlichkeit der Wohnung", stünde dem entgegen. "Mit uns wird es aber auf gar keinen Fall eine Verfassungsänderung geben", betont Wiefelspütz. Auch hier geht er davon aus, dass seine Parteikollegen dieser Auffassung folgen."

Ich frage mich dann doch, was sie da so sicher macht? Hieß es einen Großteil des letzten Jahres über, die SPD würde die heimliche Online-Durchsuchung, also den Bundestrojaner, überhaupt nicht mittragen, kippte die Stimmung zu Ungunsten der 82 Millionen zum allergrößten Teil unschuldigen Bürger dann doch und die SPD zeigte sich willig und überzeugt von heimlicher Computerspitzelei.

Was also macht sie da so sicher, dass die SPD in diesem Fall standhaft bleibt? Oder dürfen die Bürger wieder ein Protokoll erwarten, indem einige SPD-Abgeordnete erklären, warum sie dann doch wieder (natürlich mit erheblichsten Bauschmerzen) dafür gestimmt haben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
02.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin mir sehr sicher, weil meine Einschätzungen und Bewertungen in Sachen Online-Durchsuchung sich bislang immer durchgesetzt haben. Ich schaue nicht zu, ich gestalte. Ich habe mich persönlich immer klar und eindeutig zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung bekannt. Ich bin für die milimetergenaue Umsetzung des Online-Urteils der Bundesverfassungsgerichts. Wer mehr oder anderes will, wird scheitern.

Im Übrigen: Warten Sie doch einfach ab, was aus meinen Sprüchen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Familie
03.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
als SPD Abgeordneter im deutschen Bundestag würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Sie, als eben jeder Abgeordneter, zu dem Vorwurf der Jungen Union (Baden-Württemberg) stehen, die da aussagt, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften keine Kinder adoptieren dürften.

Man spricht in diesem Zusammenhang über "seelische Entwicklungsstörungen bis hin zu starken Unsicherheiten in der späteren Partnerwahl" (so JU-Familienbeauftragte Frau Bettina Meier-Augenstein (Baden-Württemberg)), was wohl so viel bedeuten soll, wie homosexuelle Eltern = homosexuelles Kind.

Stimmen Sie dieser These zu? Oder glauben Sie, dass das, was man aus Baden-Württemberg (insbesondere aus der Jungen Union) hört, vorgezogener Wahlkampf ist?

Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen.

Ihr,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Selbstverständlich darf ein Homosexueller, der in einer eingetragen Lebenspartnerschaft lebt, ein Kind adoptieren. Nach wie vor können Lebenspartner freilich ein Kind nicht gemeinschaftlich adoptieren und zwar weder gleichzeitig noch nacheinander.

Das verbietet § 1742 BGB. Danach dürfen nur Ehepaare ein Kind gemeinschaftlich adoptieren. Seit dem 1. Januar 2005 besteht jedoch nunmehr die Möglichkeit zur sog. Stiefkindadoption. Danach können Lebenspartner leibliche Kinder ihres Partners adoptieren (§ 9 Abs. 7 LPartG).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

viele reden über sie, aber nur wenige wissen, wie genau sie funktioniert - die neue Technologie der Zukunft (?): RFID (Radio Frequency Identification) !!!

Zitat: "Befürworter der Technologie sagen ihr eine blühende Zukunft voraus, wenn die technischen Voraussetzungen dazu erst einmal geschaffen sind. Gegner sehen in der RFID-Technologie aber den Supergau für die Privatsphäre von Konsumenten und deren Datenschutz."
Quelle: www.rfid-journal.de

Diesbezüglich schließen sich meine zwei Fragen an Sie, Herr Wiefelspütz, an.

1. Wie stehen Sie als Experte für Bürgerrechte zu diesem Thema? Viele behaupten ja, es gäbe RFID bei Tickets/Eintrittskarten, bei Ausweisen und anderen Identitätspapieren, auf Geldscheinen und in Büchern, etc. Dadurch - sagen viele - werde unser Verhalten gezielt ausspioniert, ohne dass wir es merken. Auf dem biometrischen Reisepass ist RFID - wenn ich korrekt informiert bin - ebenfalls Realität. Ebenso ist die Methode bei Personalausweisen geplant...
Glauben Sie, Herr Wiefelspütz, dass diese Technologie eine weitreichende Einschränkung der Bürgerrechte für uns alle bedeutet? Oder ist der RFID-Chip Ihrer Meinung nach einfach nur - wie soll ich sagen - hilfreich?

2. Welche gesetzliche Grundlage - denn die muss es ja geben - gibt es für RFID?


Das alles ist für uns Bürger ein wenig undurchschaubar. Ich hoffe, Sie bringen uns allen etwas Licht ins Dunkle...


Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ein Grundrechtseingriff bedarf einer klaren, verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage. Das "gezielte Ausspionieren"  unbescholtener Bürger  ist in unserem Land nicht zulässig.  RFID-Chips sind  nicht an sich problematisch. Es kommt darauf an, was mit dieser Technologie gemacht werden darf. Das aber entscheidet der Gesetzgeber - unter strikter Beachtung des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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