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Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,
könnte es eventuell sein, dass Sie in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung ungenügend informiert sind ?
Ihre Argumentation lässt dies jedenfalls sehr stark vermuten :
Zitat: "Schon jetzt werden Ihre Verbindungsdaten aufbewahrt. Nicht vom Staat, sondern von dem Unternehmen, dessen Kunde Sie sind. Daran wird sich nichts ändern."
Frage: Wie kommen zu dieser Aussage ?
Gespeichert werden dürfen derzeit nur abrechnungsrelevante Daten und damit wesentlich weniger Informationen (!), als von der Vorratsdatenspeicherung geplant. Beispielsweise dürfen EMail-Verbindungsdaten ebenso wenig gespeichert werden wie Standortdaten oder IP-Adressen bei Flatrate-Angeboten (letztinstanzlich vom BGH bestätigtes Urteil vom AG Darmstadt, AZ.: 300 C 397/04). Es wird sich also EINIGES ändern.
Zitat: "Der Zugriff ist nur im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zulässig."
Frage: wieso bleibt unerwähnt, dass BND, MAD & Co. und spätestens mit Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates auch ausländische "Schlapphut-Organisationen" Zugriff erhalten werden ?
Vom hohen Missbrauchspotential (z.B. kommerzielle Verwertung der Daten) oder der realen Möglichkeit von "Datenpannen" (versehentliche Veröffentlichung durch Schlamperei, Diebstahl von Datenträgern etc.) will ich erst gar nicht weiter sprechen.
Zitat: "Es sind immer wieder Ermittlungserfolge durch den Zugriff auf Verbindungsdaten zu verzeichnen."
Frage: eine 0,006% höhere Aufklärungsquote (Quelle:
www.heise.de ) rechtfertigt die Vorratsdatenspeicherung und damit einen weiteren Ausbau des Schnüffelstaates?
Und wieso wird eigentlich nicht abgewartet, bis das vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht vorliegt ?
Mir drängt sich ja schon der Verdacht auf, dass unbequeme Wahrheiten zurückgehalten werden sollen, bis "die Sache" durch das Parlament ist.
Mit freundlichen Grüßen,
