Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)

Angaben zur Person
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

darf ich darauf hoffen, dass Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmen werden?
Ist Ihnen nicht auch mulmig, wenn Sie Revue passieren lassen, wie sehr jeder Einzelne zum gläsernen Bürger wird? Eine Steuernummer von der Geburt bis 20 Jahre nach dem Tod, Gesundheitskarte, RFID-Chips in Pass und Personalausweis, Online-Durchsuchung, Bewegungsdatenerfassung bei Fluggästen, Vorratsdatenspeicherung für Kommunikationsverbindungen einschließlich Aufenthaltsort bei Handys von jedem Bürger einschließlich dadurch bedingter Gefährdung der Pressefreiheit..
Ich war bisher froh darüber, in einem Land mit freiheitlich demokratischer Grundordnung zu leben. Aber die aktuelle, ausgeprägte Tendenz zum Überwachungsstaat finde ich unverantwortlich.
Bitte machen Sie sich bei der kommenden Abstimmung für unsere Demokratie stark!!

Mit freundlichen Grüssen,
Ulrike Brackmeyer
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
10Empfehlungen
07.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau Brackmeyer,

ich bin ein entschiedener, überzeugter Befürworter der gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

da sie so ein überzeugter Befürworter der gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung sind, frage ich Sie, welchen vorhersagbaren Nutzen diese Datenspeicherung haben soll?
Ich glaube nicht daran, dass nach Abwägung der beiden Güter informelle Selbstbestimmung und Sicherheit, die Sicherheit durch diese umstrittene Datenspeicherung so stark zunehmen wird, dass der sichere Verlust an Selbstbestimmung damit auch nur annähernd aufgewogen werden kann.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
14Empfehlungen
08.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich respektiere Ihre Meinung. Ich bin freilich anderer Auffassung als Sie. Der Zugriff auf Verbindungsdaten ist seit Jahrzehten zulässig. Es sind immer wieder Ermittlungserfolge durch den Zugriff auf Verbindungsdaten zu verzeichnen. Der Zugriff ist nur im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zulässig. Neu ist, daß die Aufbewahrungszeiten für die Verbindungsdaten auf einheitlich 6 Monate festgesetzt werden. Den von Ihnen behaupteten "sicheren Verlust an Selbstbestimmung" kann ich nicht erkennen. Schon jetzt werden Ihre Verbindungsdaten aufbewahrt. Nicht vom Staat, sondern von dem Unternehmen, dessen Kunde Sie sind. Daran wird sich nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,

könnte es eventuell sein, dass Sie in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung ungenügend informiert sind ?
Ihre Argumentation lässt dies jedenfalls sehr stark vermuten :


Zitat: "Schon jetzt werden Ihre Verbindungsdaten aufbewahrt. Nicht vom Staat, sondern von dem Unternehmen, dessen Kunde Sie sind. Daran wird sich nichts ändern."

Frage: Wie kommen zu dieser Aussage ?
Gespeichert werden dürfen derzeit nur abrechnungsrelevante Daten und damit wesentlich weniger Informationen (!), als von der Vorratsdatenspeicherung geplant. Beispielsweise dürfen EMail-Verbindungsdaten ebenso wenig gespeichert werden wie Standortdaten oder IP-Adressen bei Flatrate-Angeboten (letztinstanzlich vom BGH bestätigtes Urteil vom AG Darmstadt, AZ.: 300 C 397/04). Es wird sich also EINIGES ändern.


Zitat: "Der Zugriff ist nur im konkreten Einzelfall kraft richterlicher Entscheidung zulässig."

Frage: wieso bleibt unerwähnt, dass BND, MAD & Co. und spätestens mit Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates auch ausländische "Schlapphut-Organisationen" Zugriff erhalten werden ?
Vom hohen Missbrauchspotential (z.B. kommerzielle Verwertung der Daten) oder der realen Möglichkeit von "Datenpannen" (versehentliche Veröffentlichung durch Schlamperei, Diebstahl von Datenträgern etc.) will ich erst gar nicht weiter sprechen.


Zitat: "Es sind immer wieder Ermittlungserfolge durch den Zugriff auf Verbindungsdaten zu verzeichnen."

Frage: eine 0,006% höhere Aufklärungsquote (Quelle: www.heise.de ) rechtfertigt die Vorratsdatenspeicherung und damit einen weiteren Ausbau des Schnüffelstaates?

Und wieso wird eigentlich nicht abgewartet, bis das vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht vorliegt ?
Mir drängt sich ja schon der Verdacht auf, dass unbequeme Wahrheiten zurückgehalten werden sollen, bis "die Sache" durch das Parlament ist.


Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
11Empfehlungen
10.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

warum fragen Sie mich, wenn Sie glauben, ich sei ungenügend informiert? Ich mache das Gesetz nicht von Gutachten abhängig, die ich nicht angefordert habe. Anders als Sie glaube ich nicht an Verschwörungstheorien. Sie mögen sich auf ein bestimmtes Internetportal stützen. Ich tue das nicht. Nochmals und letztmals: Die deutschen Sicherheitsbehörden können ausschließlich aufgrund einer nationalen Befugnisnorm mit Richtervorbehalt auf Verbindungsdaten zugreifen. Es bedarf einer weiteren nationalen Befugnisnorm, um solche Daten weiterzuleiten. Völkerrecht ist niemals ausreichend, um an Verbindungsdaten heranzukommen. Das lernen junge Juristen im 2. Semester. Die vorrangige Meßlatte für den Zugriff auf Verbindungsdaten ist immer das Grundgesetz. Sie werden es aushalten müssen, daß ich die Vorratsdatenspeicherung für erforderlich halte. Ich respektiere, daß Sie die Vorratsdatenspeicherung ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
10.11.2007
Von:

Wir haben einen Bundesdatenschutzbeauftragten, der dem Steuerzahler Geld kostet und sich immer mit der Thematik Datenschutz beschäftigt.

Warum streicht man diesen Posten nicht, da man ja in Regierungskreisen kein großes Interesse an Datenschutz der Bundesbürger hat?
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
14Empfehlungen
10.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

wir haben einen ausgesprochen tüchtigen und einflußreichen Bundesdatenschutzbeauftragten. Gäbe es ihn nicht, müßte man ihn erfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

können Sie mir einen Grund nennen welcher rechtfertigt das Bundestagsabgeordnete von der VDS ausgenommen sind?
Wenn schon der unbescholtene Bürger nichts zu befürchten hat - wie man desöfteren von den Befürwortern hört - sieht das für die Mitglieder des Bundestages anders aus?
Stichwort Pressefreiheit bzw. Informantenschutz, sehen hier ebenfalls die Demokratie nicht als gefährdet an?

mfg Michael T.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
7Empfehlungen
10.11.2007
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Tervoort,

der besondere Schutz des Abgeordneten folgt aus Art. 47 des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz
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Ihre Frage an Dr. Dieter Wiefelspütz
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