Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Dagmar Enkelmann
© DIE LINKE
Geburtstag
05.04.1956
Berufliche Qualifikation
Diplom-Historikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bernau bei Berlin
Wahlkreis
Märkisch-Oderland - Barnim II
Ergebnis
37,0%
Landeslistenplatz
1, Brandenburg
weitere Profile
(...) Bislang gehören insgesamt zwei ehemalige Mitglieder der Fraktion DIE LINKE aus der 16. Wahlperiode zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion. Ob dies auch bei anderen Fraktionen des Bundestages der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Stellvertretender Vorsitz
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Ordentliches Mitglied
Ältestenrat
Ordentliches Mitglied
Gemeinsamer Ausschuss
Ordentliches Mitglied
Vermittlungsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann!

Als stellvertretender Vorsitzenden des Ausschusses des Bundestags für "Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" bitte ich Sie um eine Stellungsnahme zu folgender Meldung:

"Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) will sich sein Rederecht im Parlament nicht einschränken lassen und droht mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Das kündigte er im Nachrichtenmagazin "Focus" an. Anlass ist eine geplante Änderung des Rederechts im Bundestag, die der Geschäftsordnungsausschuss beantragt hat. Danach sollen die Rechte von Abgeordneten beschnitten werden, die nicht mit der Mehrheit ihrer Fraktion übereinstimmen.

Bisher durfte der Bundestagspräsident den sogenannten "Abweichlern" Redezeit zuteilen, damit sie ihre Haltung begründen konnten. Nach der von der Mehrheit der Fraktionen gestützten und geplanten Neuregelung soll der Bundestagspräsident "weiteren Rednern" das Wort nur nach Abstimmung mit den Fraktionen erteilen dürfen.

Außerdem soll die Redezeit der Minderheitsvertreter auf drei Minuten beschränkt werden. Auch die bisher erlaubten persönlichen Erklärungen nach Schluss einer Aussprache sollen dem Antrag des Ausschusses zufolge reduziert werden. Künftig sollen Abgeordnete mit abweichender Meinung im Regelfall nur eine kurze schriftliche Erklärung abgeben dürfen."

www.mmnews.de

Frage 1:

Hat der oben benannte Ausschuß einen deratigen Antrag gestellt?

Frage 2:

Wenn ja, wie stehen Sie dazu ?

Frage 3:

Stimmt es, dass der benannte Ausschuss wünscht,
dass der oben benannte Antrag im Bundestag "ohne Debatte" beschlossen wird?

www.mmnews.de

Frage 4:

Sollen damit Meinungsvielfalt und Transparenz im Bundestag unterbunden werden
bzw. nehmen die Antragsteller(innen) ein solches Manko mit der gewünschten Regelungsänderung nicht bewusst in Kauf?

Viele Grüße,
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
bisher keineEmpfehlungen
16.05.2012
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen erwähnten und äußerst kritikwürdigen Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages wurden in der Tat im Bundestags-Ausschuss für Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunität beraten. Für diese Vorschläge stimmten in der entsprechenden Ausschusssitzung die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen lehnten diese ab. Aus Mitglied der Fraktion DIE LINKE wie auch aus meiner persönlichen Überzeugung heraus habe ich gegen die Einschränkungen des Rederechts gestimmt.

Es ist auch richtig, dass der Ausschuss beschlossen hatte, über den geplanten, letztlich aber nie fertiggestellten Antrag ohne Debatte im Plenum beschließen zu lassen. Dagegen habe ich als Vertreterin der LINKEN ebenfalls interveniert.

Dank des öffentlichen Drucks jedoch sind diese Beschneidungen des Rederechts, mit denen die Meinungsvielfalt im Bundestag offenbar eingeschränkt werden sollte, jetzt vom Tisch und werden zumindest in dieser Legislaturperiode keine Rolle mehr spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Enkelmann.

Frage:
Unter welcher rechtlichen Grundlage tritt die Bundesrepublik Deutschland, ab dem 03.Oktober 1990, innerhalb der Vereinten Nationen unter der Staatenbezeichnung "Deutschland" (Deutsches-Reich) auf?

Mit freundlichen Grüßen
H.
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2012
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrter Herr ,

die Beantwortung dieser Frage fiele sicher eher in die Zuständigkeit der Bundesregierung, der man u.a. in Person der Bundeskanzlerin Angela Merkel auch bei abgeordnetenwatch.de Fragen stellen kann.

Nach den mir vorliegenden Informationen geht die Bezeichnung "Deutschland" bei den Vereinten Nationen auf den Ihnen sicher bekannten Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 zurück. Dieser wurde dem damaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen durch Briefe des damaligen Ministerpräsidenten der DDR, Lothar de Mazière, und des damaligen Bundesministers des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland, -Dietrich Genscher, mitgeteilt.

Die Intentionen, ab diesem Zeitpunkt den Namen "Deutschland" zu verwenden, rührten vermutlich daher, dass die beiden Staaten verdeutlichen wollten, dass nach der Vereinigung nunmehr ein neuer Staat entstanden war, der sich von der "Deutschen Demokratischen Republik", aber auch von der "Bundesrepublik Deutschland" unterschied. Endgültig werden das wohl erst die Historiker klären können, die erst nach Ablauf der 30jährigen Sperrfrist die erwähnten Schreiben werden einsehen können.

Unabhängig von alldem hätte ich mir nicht nur eine Vereinigung von BRD und DDR auf Augenhöhe und keinen Beitritt gewünscht, sondern möglicherweise auch einen moderneren Namen für den neuen Staat, der keine falschen Assoziationen zulässt. Dass der Name "Deutschland" z.B. etwas mit der Fortexistenz des "Deutschen Reichs" zu tun haben soll, halte ich für eine völlig abstruse Vorstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann
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Frage zum Thema Arbeit
05.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Enkelmann,

Meine Frage ist: Haben Sie Kenntnisse über die Beschäftigungspolitik der aktuellen Bodenabfertigungsfirma am Flughafen (globeground/ seit einigen Jahren von WISAG übernommen)?

Denn ich finde, dort sind einige Arbeitsbedingungen unsozial, ungerecht und nicht akzeptabel.

Mein Fall: gemeinsam mit ca. 30-40 (insgesamt über die Jahre sicher Hunderte) anderen Erwerbslosen habe ich bei der Firma globeground, (die für die großen Airlines die Passagier- und Flugzeugabfertigung betreibt), am Flughafen TXL und SXF in Kooperation mit Jobcenter und gaetan data GmbH ein "Praktikum" absolviert. Eine Maßnahme, die immerhin vom Steuerzahler subventioniert und von der Politik indirekt "abgesegnet" ist.

Die Arbeitsbedingungen: 5 Monate lang 30-40 Stunden pro Woche, in Schichtarbeit ohne Bezahlung bzw. bei weiterhin Bezügen von AlgII, ohne Rentenversicherungsbeiträge, ohne anschließenden Arbeitsvertrag. Einzige Option im Anschluss an die Maßnahme, die am 09.05.12 endet: bei der globeground/WISAG angegliederten Zeitarbeitsfirma waps sich zu bewerben, für 8,50 Euro brutto, befristet auf ein halbes Jahr.

Das ist für mich nicht akzeptabel und ich bin dadurch erneut arbeitslos, habe aber in den letzten Monaten trotz 40-Stunden-Woche nicht einmal Rentenansprüche erworben!!!

Tut mir leid, wenn das Thema gar nicht zu Ihrem Fachgebiet gehört. Für diesen Fall könnten Sie meine Nachricht entsprechend weiterleiten?

Vielen Dank fürs Lesen,
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
1Empfehlung
16.05.2012
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrte Frau ,

die von Ihnen geschilderten Arbeitsbedingungen bei der Bodenabfertigung an den Flughäfen Schönefeld und Tegel sind mir leider nur zu gut bekannt. Auch dass Jobcenter Erwerbslose – andernfalls drohen bekanntlich Sanktionen – in Jobs mit Billiglöhnen und prekärer Beschäftigung drängen, gehört zu den Praktiken, mit denen Betroffene um jeden Preis aus der Arbeitslosen-Statistik gebracht werden sollen.

Auch wenn die Bedingungen nach wie vor vergleichsweise schlecht sind, so hat sich im Bereich der Bodendienstleistungen dank verschiedener Streiks der Gewerkschaft ver.di in den letzten zwei Jahren einiges verbessert, wurden der uneingeschränkten Herrschaft von Flexibilität und Profitorientierung einige Grenzen gesetzt. Es gelang insbesondere, gemeinsame tarifliche Standards und eine Lohnerhöhung für die Beschäftigten beider Bodendienstleister - GlobeGround und Acciona – zu erreichen. So wurde die Abwärtsbewegung der Löhne zunächst wenigstens gestoppt.

Durch die geltenden Tarifverträge ist sichergestellt, dass Mindestlöhne, die durch die Politik im Berliner und auch im Brandenburger Vergabegesetz festgeschrieben sind, eingehalten werden. Allerdings weiß ich sehr wohl, dass bei Einstiegslöhnen um die 1500 Euro monatlich bei einer 36-Stunden-Woche es kaum möglich ist, das tägliche Leben einer Familie zu finanzieren.

Verschärft wird das mit der Flexibilisierung durch Leiharbeit. Vor ca. zwei Jahren noch arbeiteten an den Berliner Flughäfen bei der Firma GlobeGround rund 2000 Beschäftigte, nur wenige davon waren in Leiharbeitsverhältnissen. Mittlerweile soll bei GlobeGround die Stammbelegschaft 1500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betragen. Zugleich sollen rund 500 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter beschäftigt sein. Die Situation droht sich weiter zu verschärfen, wenn - wie geplant - die Flughafengesellschaft eine dritte Lizenz für die Bodenverkehrsdienste vergibt. Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di bedarf es am BER aber keiner dritten Lizenz.

Wie Sie sicher wissen, fordert DIE LINKE seit langem u.a. einen Mindestlohn von 10 Euro, die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit sowie das Verbot von Sanktionen gegen Bezieherinnen und Beziehern von ALG II, damit diese nicht gezwungen sind, prekäre Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dafür gibt es gegenwärtig leider keine parlamentarischen Mehrheiten. Um diese wird DIE LINKE aber weiter kämpfen.

Um die Arbeitsbedingungen in der Bodenabfertigung zu verbessern, wäre es sicher hilfreich, die Eigner - die Länder Berlin und Brandenburg und den Bund - aufzufordern, dass bei Ausschreibung und Auftragsvergabe soziale Standards eingefordert werden, die über das tarifvertragliche Mindestniveau hinausgehen. In dem Zusammenhang habe ich Ihre Hinweise auch an die zuständigen Fachleute in der Fraktion weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann
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