Dr. Carola Reimann (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Carola Reimann
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Biotechnologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Braunschweig
Landeslistenplatz
19, Niedersachsen
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(...) Dem jetzt beschlossenen Gesetz stehe ich nach wie vor kritisch gegenüber. Allerdings erkenne ich an, dass es der SPD in den parlamentarischen Beratungen gelungen ist, den ursprünglichen und für mich nicht akzeptablen Gesetzentwurf Ursula von der Leyens zu verbessern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
02.08.2009
Von:

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Die gestellte Frage hat die Absicht zu erfahren, ob nach Ihrer Einschätzung für den jeweiligen "Fallwert" (in Ihrem Beispiel 32,80 für eine orthopädische Praxis) ein durchschnittlich gesetzlich Versicherter mit den notwendigen Regelleistungen ein Quartal qualitativ ausreichend versorgt werden kann?
(Ihre genannten Honorare für Privat- u. individuelle Leistungen, Festpreise und abgesenkte Preise spielen dabei keine Rolle da sie weiteren Leistungen aber nicht die Regelleistungen betreffen)
Antwort von Dr. Carola Reimann
4Empfehlungen
10.08.2009
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr Münster,

den Fallwert legt nicht die Politik fest, sondern die Berechnungen dafür erfolgen nach den Vorgaben des Bewertungsausschusses unter der Beteiligung der Ärzteschaft. Der Fallwert ergibt sich aus den in der Vergangenheit tatsächlich erbrachten Leistungen der jeweiligen Arztgruppe und der Zahl der Patienten. Er ist also keine politische, sondern eine empirische Größe, die angibt, welche Regelleistungen im Durchschnitt von einer Arztgruppe je Fall im Quartal erbracht wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
07.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

ich möchte Sie als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD über die vorgesehene Impfung gegen die Schweinegrippe ansprechen. Der Presse entnehme ich, dass der Impfstoff (wohl von Pfizer) neu ist.
Sind Studien über Nebenwirkungen des Impfstoffes bekannt?
Sind Studien über Langzeitnebenwirkungen des Impfstoffes bekannt?
Bei dieser Massenimpfung werden sicherlich Komplikationen auftauchen. Ist in der BRD
der Hersteller auch von allen Haftungsfragen befreit worden wie in den USA?
Erwarten wir tatsächlich ein Pandamie?
Wird hier nicht eine Hysterie produziert?
Ich weiß es nicht. Was ist Ihre Meinung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Carola Reimann
5Empfehlungen
11.08.2009
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

für die Impfung gegen das Schweinegrippe-Virus werden derzeit Impfstoffe entwickelt. Dabei kommen zwei Gruppen von Impfstoffen in Frage: Vier bereits zugelassene Musterimpfstoffe, die auf Basis des Vogelgrippe-Virus H5N1 entwickelt wurden, und die derzeit an das H1N1-Virus angepasst werden, sowie neu entwickelte Pandemie-Impfstoffe.

Die Zulassungsverfahren für die angepassten Musterimpfstoffe und die neuen Impfstoffe laufen zurzeit an und werden voraussichtlich bei den Musterimpfstoffen bis zum Oktober abgeschlossen sein Die Zulassung der neu entwickelten Impfstoffe wird wegen der aufwendigeren Studien wohl etwa zwei Monate später erfolgen.

In Deutschland haben die Behörden Impfstoffe der Unternehmen GlaxoSmithKline und Novartis bestellt, die in Dresden bzw. Marburg produzieren.

Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Musterimpfstoffe, die bereits seit 2007 EU-weit zugelassen sind, sind durch Studien belegt. Die Ergebnisse sind z.B. bei der europäischen Arzneimittel Agentur EMEA abrufbar:

www.emea.europa.eu

www.emea.europa.eu

Die Studien der neu entwickelten Impfstoffe werden im Rahmen der angelaufenen Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen und entsprechend veröffentlicht.

Zur Haftungsfrage: Grundsätzlich besteht eine staatliche Einstandspflicht für aus einer Impfempfehlung folgende Schäden. Entsprechenden Regelungen sind seit 2000 in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthalten. Die staatliche Einstandspflicht für Impfschäden bezieht sich auf alle Impfungen, die aufgrund einer Impfempfehlung öffentlicher Stellen und mit zugelassenen Impfstoffen vorgenommen werden. Fragen in Bezug auf die Haftung des Impfstoffherstellers bleiben davon unberührt, da ggf. Regressansprüche des Staates oder der Impfgeschädigten gegen den Hersteller bestehen, wenn z.B. die Schäden durch Verunreinigungen, Herstellungsfehler, Veränderungen des Impfstoffes gegenüber der Zulassung usw. hervorgerufen wurden. Insofern kann von einer Haftungsbefreiung der Hersteller nicht gesprochen werden.

Eine Hysterie wird in dieser Frage nach meiner Überzeugung nicht produziert.
Die von der WHO und den nationalen Gesundheitsbehörden in Gang gesetzten Verfahren laufen gemäß den vorliegenden Richtlinien für den Fall von Pandemien. Die Verbreitung des H1N1-Virus hat die für die jeweiligen Pandemiestufen erforderlichen Schwellenwerte überschritten. Insofern sind die getroffenen Maßnahmen richtig und für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch notwendig, um eine weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern. Die -- im Übrigen freiwillige -- Impfung der Risikogruppen erfolgt gemäß der WHO-Empfehlungen und schützt die besonders von Infektionen gefährdeten Personen.

Außerdem gilt: Jeder, der sich mit der gebotenen Sachlichkeit mit den Fragen rund um das Thema Schweinegrippe auseinandersetzt, trägt dazu bei, dass erst keine Hysterie entsteht.

Informationen über alle Aspekte der Pandemie und der Impfung können Sie u.a. auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes ( www.rki.de ) und des Paul-Ehrlich-Institutes ( www.pei.de ) einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.08.2009
Von:

Welche Meinung haben Sie zu der offensichtlich medizinisch fragwürdigen geplanten Impfaktion gegen die sog. "Schweinegrippe"? Jeder Arzt bekommt nur die Anwendung von sog. wissenschaftlich allgemein anerkannten Verfahren bezahlt, alles andere ist privat zu bezahlen. Wieso werden Pharmahersteller mit Steuergeldern für wissenschaftlich nicht ausreichend erforschte Impfstoffe bzw.Medikamente mit zweifelhafter Wirkung subventioniert? Die Schleswig-Holsteinischen Zeitung vom 3. August 2009 berichtete: " (...) Der Flensburger Mediziner und Bundestagsabge-ordnete Wolfgang Wodarg (SPD) [schrieb:] (... ) Der Name "Schweinegrippe" steht wie schon die Bezeichnung "Vogelgrippe" für irreführende aber offenbar erfolgreiche Versuche einiger Pharma-konzerne, ihre Absatzchancen für neue Impfstoffe und fragliche Grippe-Medikamente zu erhöhen. (...)

Stöhr, Leiter des Influenza-Impfstoff-Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Vogelgrippe-Kampagne der WHO 2005/2006 wechselte anschließend zum Pharma-Konzern Novartis, der jetzt gerade einen neuen Grippe- Impfstoff gegen die Schweinegrippe "Optaflu" auf den Markt bringen möchte. Stöhr hatte es schon bei der Vogelgrippe geschafft, eine für den Menschen nicht existierende Erkrankung so zu verkaufen, dass Milliarden für Medikamente aus Steuergeldern ausgegeben wurden. Es spielte damals keine Rolle, dass es die "Vogelgrippe" beim Menschen gar nicht gab und dass deshalb die gebunkerten Medikamente auch noch nicht einmal klinisch für diesen Einsatz beim Menschen getestet waren. Jetzt strebt Novartis eine Abnahmegarantie für seinen gerade zugelassenen "Optaflu"-Impfstoff an. (...) Ich halte die "Schweinegrippe" für eine unverantwortliche, wirtschaftlich motivierte Panikmache und sehe nach intensiven Recherchen und persönlichen Gesprächen, unter anderem mit dem Leiter des Robert-Koch-Institutes, keinen Grund, die Empfehlungen zum Grippeschutz anders zu handhaben als in den Vorjahren."
Antwort von Dr. Carola Reimann
1Empfehlung
19.08.2009
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Meinung zur Schutzimpfung gegen Schweinegrippe teile ich ausdrücklich nicht. Die Impfung ist und bleibt die wirksamste Vorsorgemaßnahme. Sie hilft dem Einzelnen und dient gleichzeitig dazu, die Verbreitung der Grippe einzudämmen. Natürlich ist jeder frei, selber zu entscheiden, ob er sich impfen lassen will oder nicht.

Meine Haltung zur Schweingrippe-Impfung habe ich bereits in meinem Antwortschreiben auf die Frage von Herrn Parth dargelegt (11.8.2009).

Informationen über alle Aspekte der Pandemie und der Impfung können Sie u.a. auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes ( www.rki.de ) und des Paul-Ehrlich-Institutes ( www.pei.de ) einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Soziales
15.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

da bei Antworten von Abgeordneten inzwischen sehr darauf zu achten ist, welche Versichertengruppe der Antwort zugrunde liegt

1. pflichtversicherte Arbeitnehmer
1.1 pflichtversicherte RentnerInnen
2. freiwillig versicherte Arbeitnehmer
2.1 freiwillig versicherte RentnerInnen
2.1.1 wegen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
2.1.2 wegen fehlender Erfüllung der Vorversicherungszeit (9 Zehntel der 2. Hälfte des Erwerbslebens)

meine Frage:

Wann wird es auch den Abgeordneten und dem Gesetzgeber bewusst, dass "freiwillig versicherte RentnerInnen" – gem. 2.1 – nicht gleichbedeutend ist mit "wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit"???

Warum werden RentnerInnen nach 2.1.2 "pauschal höhere Einkünfte unterstellt" und bedürfen deshalb nicht den Schutz der Schwächeren?

Nicht alle freiwillig versicherten RentnerInnen nach 2.1.2 gehören, aufgrund der bisher erfolgten Gesetzesänderungen, noch in diese "pauschale Zuordnung" (2.1.1). Sie wären analog 1.1 korrekter berücksichtigt.

Spätestens bei Inanspruchnahme der (gleitende) Härtefallregelung bei Zuzahlungen wird es deutlich!

Bei der Antwort bitte ich von einer Argumentation zum Thema "Unterdeckung der Krankenversicherung der Rentner" Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Carola Reimann
1Empfehlung
18.09.2009
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

nach § 240 SGB V wird der Beitragssatz von freiwillig Versicherten anhand ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet. Es gibt hierbei keinen Unterschied zwischen Rentnern und Nicht-Rentnern, sondern einen Unterschied zwischen freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten, bei denen der Beitragssatz relativ einfach auf der Grundlage des Erwerbseinkommens berechnet wird. Der allgemeine Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt.

Freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden nicht, wie Sie es geschrieben haben, pauschal höhere Einkünfte unterstellt. Sie werden wie alle anderen freiwillig Versicherten behandelt.

Die SPD strebt die Umstellung der Krankenversicherung auf eine Bürgerversicherung an. Alle Einkommensarten sollen bei allen Versicherten, ob gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert, zur solidarischen Finanzierung der Gesundheitsaufgaben beitragen. Unser Ziel ist, dass alle Versicherten gleich behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
18.09.2009
Von:
Ulf

Bürgerversicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann!

In der Sendung "hartaberfair" am 16.09. hat MdB Lauterbach das Projekt Bürgerversicherung der SPD erläutert.
Wie sollen aber die Verträge von Mitgliedern der PKV (wie ich) in das neue Recht überführt werden? Was geschieht mit den Altersrückstellungen? Fürchtet die SPD keine Klageflut wegen enteignungsgleicher Eingriffe in private Besitzstände? Ich würde gerne Ihre Meinung als Fraktionssprecherin kennen lernen.

Herrn Prof. Laut. hat man leider keine Zeit gegeben, sich zu diesen Einzelheiten zu äußern.

Iserlohn, 18.09.2009
Ulf
Antwort von Dr. Carola Reimann
1Empfehlung
23.09.2009
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum SPD-Konzept der Bürgerversicherung.

Die solidarische Bürgerversicherung soll alle Bürgerinnen und Bürger versichern.

Damit würden nicht nur gesetzliche Krankenkassen, sondern auch private Krankenversicherungen einen Bürgerversicherungstarif zu gleichen Wettbewerbsbedingungen anbieten. Die Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen unseres Konzeptes zwischen den Bürgerversicherungsangeboten der gesetzlichen und privaten Kassen frei wählen. Wer bereits einen Vertrag nach altem Muster mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen hat, kann diesen entweder behalten oder freiwillig in einen neuen Bürgerversicherungstarif seiner Wahl wechseln.

Da bereits geschlossene Verträge mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und die daraus entstehenden Altersrückstellungen dem Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unterliegen, kann ein Wechsel in die Bürgerversicherung nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Entscheiden sich Privatversicherte gegen einen Wechsel in den Bürgerversicherungstarif, dann würde ihr Versicherungsvertrag wie gehabt weiterlaufen. Wer neu krankenversichert wird, ginge dann sofort in die Bürgerversicherung. Dabei soll nach dem Modell nicht vorgeschrieben werden, ob das gesetzliche oder das private Bürgerversicherungsangebot gewählt wird.

Mit dem Konzept der Bürgerversicherung wollen wir gleiche Gesundheitschancen und die solidarische Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken Krankheit und Pflege für alle Menschen verbessern. Durch den Einbezug anderer Einkünfte, wie Einkünfte aus Kapitalvermögen soll die einseitige Belastung der Löhne und Gehälter für die Finanzierung des Gesundheitswesens vermindert werden. Durch die Einbeziehung der PKV in den Risikostrukturausgleich und den Kontrahierungszwang wird sichergestellt, dass eben auch Gutverdienende in wesentlich stärkerem Umfang als bislang in die solidarische Krankenversicherung einbezogen werden.

Ziel ist es, die Finanzierung des Gesundheitswesens auch zukünftig zu sichern, die Solidarität zwischen Starken und Schwachen zu verbessern und einen echten Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Ihre Frage an Dr. Carola Reimann
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