Dr. Carl-Christian Dressel (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Carl-Christian Dressel
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Volljurist, Dr. jur., Hochschullehrer (früher Richter und Abteilungsleiter)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Coburg
Landeslistenplatz
21, über Liste eingezogen, Bayern
weitere Profile
(...) Wie Sie sicher der Medienberichterstattung entnehmen konnten, wurde von einem sofortigen Verbot der Spielform "Paintball" abgesehen, um, wie auch von Ihnen gefürchtet, zu weitgehende Schnellschüsse zu vermeiden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Stellvertretender Vorsitz
Wahlprüfung
Stellvertretender Vorsitz
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Ordentliches Mitglied
Recht
Ordentliches Mitglied
Unterausschuss Europarecht
Stellvertretendes Mitglied
Inneres
Fragen an Dr. Carl-Christian Dressel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.05.2009
Von:

Lieber Genosse Carl-Christian,

in der Laufenden Debatte um das Verbot von Kampfspielen wie Paintball oder Airsoft ist immer davon die Rede, dass das Töten bzw. absichtliche Verletzen von Personen dabei simuliert werde.

Ich kann bei aller Nachvollziehbarkeit für diese Argumentationsweise jedoch keine Abgrenzung gegenüber anderen Spiel- bzw. Sportarten wie PC-Spielen, Fechten oder auch Boxen erkennen. Es muss sich uns doch schließlich die berechtigte Frage stellen, ob wir mit einem Verbot nicht tatsächlich zu weit gingen.

Daneben hätte ich noch eine ganz konkrete, prozessbezogene Frage: wann ist denn diesbezüglich im Falle einer schnellen Verabschiedung durch das Parlament frühestens mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetze zu rechnen?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für deine Antwort!

Freundschaft!


SPD Reichertshofen
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
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02.09.2009
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Wie Sie sicher der Medienberichterstattung entnehmen konnten, wurde von einem sofortigen Verbot der Spielform "Paintball" abgesehen, um, wie auch von Ihnen gefürchtet, zu weitgehende Schnellschüsse zu vermeiden. Vielmehr hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in einer Begleitentschließung zu den Änderungen des Waffenrechts aufgefordert,

* in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen

und

* das Gefahrenpotenzial von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen.

Es gilt also zunächst, die Ergebnisse der Untersuchung abzuwarten, um abhängig davon anschließend zu prüfen, ob und inwieweit derartige Spiele einer Regelung bedürfen. Über solch eine Regelung würde dann gegebenenfalls der nächste Bundestag beraten und entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dressel,
zur Zeit wird das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpronographischem Material im Internet lebhaft diskutiert. Insbesondere da zu befürchten ist, das dieses Gesetz einen Dammbruch die Zensur des Internets in Deutschland darstellen könnte.

Mich würde interessieren, wie Sie zu diesem Gesetzesvorhaben stehen und wie Sie als Jurist seine Grundgesetzkonformität, insbesondere in Bezug auf die Artikel 5 und 19, beurteilen.
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
bisher keineEmpfehlungen
02.09.2009
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Wie Sie sicher der Medienberichterstattung entnehmen konnten, hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Kinderpornographie ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen an Leib und Seele Wehrloser!

Der Kampf gegen Kinderpornographie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Zunehmend stellt sich das Problem der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet werden können. Deswegen ist die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ein wichtiges Thema, auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten kann dort selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.

Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit den entsprechenden Informationen.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Gleichzeitig weiß ich, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen noch effektiver als heute zu gestalten. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion Anfang Mai einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung mit konkreten Forderungen verabschiedet.

Zudem haben wir in den vergangenen Jahren die Herstellung, Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt.

Eine Zensur des Internets findet hierbei nicht statt. Zensur bedeutet, dass eine staatliche Behörde eine Veröffentlichung zulässt, aber ihren Inhalt beeinflusst und verändert. Dagegen wird beim Sperren der Kinderpornographie nichts beeinflusst oder verändert, sondern eine bestimmt Art von Veröffentlichung wegen ihrer Strafbarkeit von vornherein gesetzlich ausgeschlossen, unabhängig davon, auf welchen Verbreitungswegen das geschieht. Das ist nach Artikel 5 des Grundgesetzes zulässig. Denn das strafrechtliche Verbot, Kinderpornographie zu verbreiten, hat allein den Zweck, Kinder vor Missbrauch zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dressel,

sollten Sie nicht endlich die Fragen ab dem 09.01.09 beantworten?
Gerade jetzt im Wahlkampf sollten Sie doch auch etwas Bürgernähe zeigen.
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
1Empfehlung
24.06.2009
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Ich darf Sie hinsichtlich Ihrer o. a. Anfrage auf meine Antwort an Sie vom 24. Juni 2009 verweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

obwohl die Bundesnetzagentur seit Jahren "kalte Anrufe" verhindern soll, nimmt gerade in der letzten Zeit diese Unsitte wieder zu. Teilweise am Wochenende, in frühen Morgenstunden oder Spätabends werden in der gesamten Bundesrepublik Menschen mit solchen Anrufen belästigt. Warum ist es der Politik in Deutschland nicht möglich, solche kriminellen Machenschaften zu unterbinden und die vordergründig ersichtliche Abzocke mit 0900-Nummern zu verhindern? Warum kann die Bundesnetzagentur nicht mit weiterreichenden Befugnissen ausgestattet werden, die eine finanzielle Ausbeutung von unbescholtenen Bürgern verhindert?

Ich würde mich über eine Antwort hierzu freuen.


Mit freundlichem Gruß
Holger danzer
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
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02.09.2009
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Wie Sie sicher der Medienberichterstattung entnehmen konnten, hat der Deutsche Bundestag am 26. März 2009 ein Gesetz verabschiedet, das strengere Bestimmungen für Callcenter vorsieht und so gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgeht. Mit diesem Gesetz soll gegen die von Ihnen angesprochenen "kalten Anrufe" vorgegangen werden.

Dieses Gesetz sieht folgende Änderungen vor:

  • Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.

  • Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. So lassen sich unerwünschte Werbeanrufe zurück verfolgen. In dieser Hinsicht wurde das Telekommunikationsrecht geändert. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro

  • Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Nun können auch Verträge über Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen widerrufen werden. Der Verbraucher muss den Vertrag fristgerecht widerrufen, wobei die Frist abhängig vom Einzelfall zwei Wochen oder einen Monat beträgt und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

  • Der Schutz für untergeschobene Verträge, einschließlich der sogenannten Kostenfallen im Internet, wird verbessert. Wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt wurde, kann der Vertrag, der am Telefon oder im Internet abgeschlossen wurde, zukünftig widerrufen werden. Dies bringt einen großen Fortschritt beim Schutz der Verbraucher mit sich. Außerdem gibt es zukünftig auch bei untergeschobenen Verträgen Rechte: Der alte Vertrag muss schriftlich gekündigt sein, d.h. dass Rechtsicherheit für die Bürger und den bisherigen Vertragsanbieter geschaffen wurden. Die neuen Anbieter können sich also nicht mehr in ein bestehendes Vertragsverhältnis hineinmogeln, was vor allem bei Telefon-, Internet- und Stromverträgen der Fall war.

Nach dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland müssen Gesetze, die im Bundestag beschlossen wurden, dem Bundesrat zugeleitet werden. Der Bundesrat hat im August das Gesetz verabschiedet, so dass das oben beschriebene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen am 4. August in Kraft getreten ist.

Ich bin mir sicher, dass wir durch dieses Gesetz einen besseren Schutz für Sie und alle anderen Bürgerinnen und Bürger schaffen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
01.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dressel,
Anscheinend sind sie ein viel beschaeftigter Mann, so konnten sie sich noch nicht mit der Frage vom 27.05.2009 bzgl. der Internet-Sperren/DNS-Filter außeinandersetzen.
Nun wurde jene "Zugangsschwerung" am 18.06 beschlossen und sie haben zusammen mit 189 ihrer Partei-Genossen zugestimmt.

Sie haben also monatelange Kritik von Fachleuten - die sich alle einig waren, dass so ein Gesetz nicht nur voellig wirkungslos, sondern schon am Grundgedanken zum scheitern verurteilt ist - erfolgreich ignoriert.

Nun hatte ich schon einen ellenlangen Text vorbereitet in dem ich alle moeglichen Schwaechen und Kritikpunkte zum erneuten Gesetz gesammelt hab mit etlichen Zitaten und verweisen auf Studien und Artikel.
Allerdings wage ich es zu bezweifeln, dass ich beim Aufzaehlen und Erlaeutern jener Kritikpunkte einen großen Erfolg haben werde und sie auf irgendeine Weise erreichen koennte, weswegen ich sie kurzerhand wieder geloescht habe.

Diese Art meiner Verdrossenheit koennte man vlt. mit der vom AK-Zensur und dem CCC vergleichen, die beide Unterredungen mit der SPD abgesagt haben (Stichwort "medial unerwuenscht").

Es macht mich wuetend, dass die Demokratie nicht mehr zu funktionieren scheint:
  • Die groeßte Online-Petition in der Geschichte der BRD wird nicht ernst genommen
  • Die Diskussion erlangt mit Totschlagargumenten, wie "Sie sind also fuer die Verbreitung Filmen, in denen 3jaehrige Maedchen vergewaltigt werden?" immer wieder ein unsachliches Niveau
  • Kritik der allzuoft zitierten Blogs, Internetnachrichtenseiten, Experten etc. wird ignoriert
  • Nach der Abstimmung werden die allseits befuerchteten Aufforderungen zur Erweiterung der Internet-Sperren und deren Technologie laut (--> )
  • Die Entschließungsanträge der Opposition ernscheinen der Große Koalition anscheinend kein bisschen außergewoehnlich/alarmierend
  • et cetera et cetera

Die Verfassungsbeschwerden kommen sicher.
Frage: Wie rechtfertigen sie TROTZ ALLEM ihr Abstimmungsverhalten?

G.
Antwort von Dr. Carl-Christian Dressel
bisher keineEmpfehlungen
08.09.2009
Dr. Carl-Christian Dressel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich Eingänge, die mich auf persönlichem Weg erreichen (Post, Fax, Email) mit höherer Priorität bearbeite.

Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Sie auf meine Antwort vom 2. September 2009 zu diesem Thema verweisen. Dort habe ich die Gründe für mein Abstimmungsverhalten ausführlich dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carl-Christian Dressel, MdB
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Ihre Frage an Dr. Carl-Christian Dressel
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