Sehr geehrter Herr

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Ihre Frage spricht eigentlich zwei Thematiken an: Luftreinhaltung und Zufahrtsrechte. Diese würde ich gerne unabhängig voneinander beantworten.
1) Luftreinhaltung: Die EU hat bestimmte Grenzwerte im Bereich Feinstaub und NO2-Emissionen festgelegt, die von den Kommunen einzuhalten sind. Wir Grüne sind der Meinung, dass die Kommunen alles tun sollen, was ihnen möglich ist, um diese Grenzwerte einzuhalten.
Diese Grenzwerte wurden von der EU festgelegt, da hohe Konzentrationen dieser Schadstoffe nachweislich erhebliche Gesundheitsprobleme bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Städten nach sich ziehen und deren Lebensdauer verkürzen können.
Des Weiteren gibt es für die Stadt Mainz auch einen finanziellen Aspekt, um zu handeln: wird nichts zu Einhaltung der Grenzwerte unternommen, drohen hohe Strafzahlungen, die die ohnehin überstrapazierte finanzielle Lage der Stadt noch verschlimmern würde. Dadurch wäre die Stadt gezwungen, noch mehr bei den freiwilligen Leistungen zu sparen, was insbesondere das Aus für viele soziale Projekte bedeuten würde und somit die Schwächsten unserer Gesellschaft träfe. Es gäbe also für die weniger betuchten Bürgerinnen und Bürger der Stadt, um die es Ihnen bei Ihrer Frage geht, sehr negative Folgen, wenn man nicht für die Einhaltung dieser Grenzwerte sorgt.
Ob nun eine Umweltzone wirklich notwendig ist, um die NO2-Emissionen ausreichend zu senken, wissen wir noch nicht, aber wir wollen kein Instrument und keine Alternative kategorisch ausschließen, bis eine Kombination von Maßnahmen vorliegt, die für die Einhaltung der Grenzwerte sorgt.
2) Zufahrtsrechte: Ein "Recht auf Fahren" kann manchmal mit anderen, wichtigeren Rechten, wie z.B. ein "Recht auf gesunde Luft", in Konflikt geraten. Sie erwähnen in Ihrer Frage zu Recht die hohen Kosten, die beim motorisierten Individualverkehr in Kauf genommen werden müssen. Es ist in der Tat richtig, dass nicht jede und jeder sich ein Auto leisten kann (und die Betriebskosten, wie z.B. Versicherung). Daher ist es uns wichtig, dass wir in der Kommunalpolitik dafür sorgen, dass es auch andere Möglichkeiten der Mobilität gibt, die auch für Menschen, die sich kein Auto (mit welcher Technik auch immer) leisten können, zugänglich sind. Wir freuen uns daher unter anderem auf den Ausbau der Straßenbahn--der elektrische Antrieb hier wird sicher helfen, dass die Grenzwerte besser eingehalten werden, und sie ermöglicht prinzipiell allen Mainzerinnen und Mainzern die von Ihnen geforderte Zufahrt zur Innenstadt. Auch das Projekt MVGmeinRad, die für eine emissionsfreie Fahrt in und durch die Innenstadt auch abseits der Straßenbahntrassen sorgen wird, begrüßen wir sehr. Zudem haben wir auch viele Fußgängerzonen in der Stadt, wo grundsätzlich keine PKWs fahren sollen--das "Recht auf Fahren" ist also nicht uneingeschränkt. Die Wegebeziehungen der Mainzer Innenstadt datieren auf eine Zeit, als Autos noch lange nicht erfunden waren, und man konnte schon zu Römerzeiten in der Innenstadt mobil sein, ganz ohne Auto. Die Entscheidung, welche Verkehrsmittel man für längere Fahrten nutzt, ob Bus, Bahn, oder PKW, ist eine ganz individuelle, aber wir hoffen natürlich, dass möglichst viele ihr "Recht auf Fahren" durch die Nutzung der umweltfreundlichsten Optionen umsetzen. Wenn öffentliche Verkehrsmittel dabei unattraktiv erscheinen, dann würden wir lieber hier etwas ändern, als dass wir uns für eine möglichst lange Betriebsdauer von umweltschädlichen Fahrzeugen einsetzen.
Es ist auch keineswegs so, als treffe eine Umweltzone alle Bürgerinnen und Bürger, die sich keinen Neuwagen leisten können, denn es sind nicht nur neuere Fahrzeuge, die die Anforderungen einer Umweltzone erfüllen. So erhält etwa auch ein 15 Jahre alter VW Golf mit Benzinmotor eine "grüne Plakette". Auch wir bedauern es, wenn der Erwerb eines sauberen Ersatzfahrzeugs für ein Fahrzeug, das die Umweltzonen-Normen nicht einhält, teurer ist als der Weiterbetrieb des weniger umweltfreundlichen Fahrzeugs. Auf kommunaler Ebene fehlt uns jedoch die Gesetzgebungskompetenz, um durchzusetzen, dass Verhalten, was der Umwelt weniger schädigt, immer billiger ist, als Verhalten, was der Umwelt stärker schädigt.
Eine Umweltzone ist also keineswegs als Maßnahme gedacht, um nur noch reichen Menschen die Zufahrt in die Innenstädte zu ermöglichen. Vielmehr würde eine damit verbundene Luftverbesserung besonders der Gesundheit derjenigen zugute kommen, die sich nur eine günstige Wohnung an einer der Hauptverkehrsstraßen leisten können. Zudem hätten die mit der Nichteinhaltung der Grenzwerte verbundenen Strafzahlungen erhebliche negative Auswirkungen auf den Fortbestand von Sozialprojekten. Aus diesen und anderen Gründen halten wir die sozialen Aspekte, die mit der möglichen Einführung einer Umweltzone verbunden wären, nicht für einen Grund, von einer solchen Maßnahme abzusehen. Die Umweltzone ist aber kein Selbstzweck, so dass wir sie auch nur dann einführen würden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte mit weniger umständlichen Methoden nicht erreichbar wäre. Den sozialen Folgen eines ungleichen Rechts auf Mobilität können wir aber am effektivsten durch eine Attraktivitätssteigerung der umweltfreundlichen Verkehrsoptionen entgegenwirken. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort unsere Position zur Umweltzone ausreichend erläutern konnte.
mit freundlichen Grüßen
Brian Huck