Dr. Birgit Reinemund (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Dr. Birgit Reinemund
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Tierärztin, Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
kfm. Geschäftsführerin und Gesellschafterin einer GmbH im Bereich Elektronik/Nachrichtentechnik/Außenhandel
Wohnort
-
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
4,6%
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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Frage zum Thema Aufbau Ost
24.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Reinemund,

als ehemaliger Heidelberger Student habe ich mit Begeisterung und sehr großem Interesse ihre Antworten hier gelesen, also ich muß schon sagen, wenn unsere Bundespolitiker, die dann auch wirklich Macht ausüben, wirklich so ehrlich und korrekt wären wie sie, dann wäre Politik wieder ein Thema, mit dem sich im Prinzip jeder ernsthaft auseinandersetzen müßte.

Zu meiner Frage im Besonderen: Wie stehen sie eigentlich zum sogenannten Solidarzuschlag, den wir ja immer noch fleißig bezahlen?Wie lange sollen wir den noch bezahlen in den alten Bundesländern?

Wenn man sich bestimmte Entwicklungen in den neuen Bundesländern anschaut, so zeigt sich doch, wieviel Mißwirtschaft hier betrieben wurde und wieviel Fehlinvestitionen und spekulative Projekte hier betrieben wurden, deren Kosten in die Milliarden geht und die lieben Menschen in den neuen Bundesländern nicht wirklich weitergebracht hat, im Gegenteil.

Was gedenkt speziell die FDP hier zu tun, um den Menschen endlich mit richtigen Projekten, die auch wirklich Arbeitsplätze schaffen, weiterzuhelfen, und wie will sie versuchen mit weniger Bürokratie, solche Mißprojekte zu vermeiden.

Bedanke mich jetzt schon für die Antwort und wünsche einen spannenden und interessanten Wahlkampf.
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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24.08.2005
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich sehr über Ihr Lob gefreut. Es ist mir wichtig, eine ehrliche, glaubwürdige und berechenbare Politik zu vertreten - Werte, die in der Berufspolitik zugegebenermaßen häufig der Medienwirkung und dem Machterhalt geopfert werden. Ich bin überzeugt, dass Sach- statt Medienpolitik angebracht sind, um die Problem Deutschlands zu lösen.

Ihre Frage zum weiteren Aufbau Ost beantworte ich gerne, um die emotional geführten Diskussionen der letzten Wochen wieder auf mehr auf eine inhaltliche Basis zu stellen:
Die Wiedervereinigung ist zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht noch nicht vollständig gelungen. Es wurde Infrastruktur verbessert, aber die östlichen Bundesländer können nach wie vor wirtschaftlich nicht auf eigenen Füßen stehen und ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Der Aufbau Ost muss weiter vorangebracht werden. Die Chancen dafür stehen gut, weil die Menschen in den neuen Ländern dazu bereit sind. FDP in Form von Förderfonds, die den gezielten und kontrollieren Einsatz der Mittel ermöglichen.
Wir Liberale befürworten
  • die Bereitstellung von Mitteln in Form von Förderfonds, die den gezielten und kontrollieren Einsatz der Mittel ermöglichen.
  • die Schaffung von Modellregionen, in denen die befristete Aussetzungen bundesrechtlicher Regelungen im Bau-, Tarif- und Arbeitsrecht möglich gemacht werden sollen und somit Anreize für die Ansiedlung von Unternehmen geschaffen werden
  • die Förderung von gewerblichen Investitionen, Technologie, Innovation und wirtschaftsnaher Forschung
  • Ausbau der Infrastruktur mit Priorität für "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit"

Von Steuersenkungen, einer Deregulierung des Arbeitsmarktes und mehr Wirtschaftswachstum profitieren auch die neuen Länder. Ziel ist es, gesamtdeutsche Politik zu machen und selbstverständlich strukturschwache Regionen zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Bürgerrechte
29.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Reinemund,

als im Ausland lebende, politisch engagierte Deutsche, würde ich gerne meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Als Mutter eines Kindes mit Schweizer Staatsangehörigkeit und in der Schweiz Lebende würde ich aber ausserdem auch gerne am politischen Leben in der Schweiz partizipieren können. Für viele andere Ausländer in der Schweiz ist dies auf Grund der Möglichkeit der Doppelbürgerschaft möglich - für uns Deutsche leider nicht. Wie stehen Sie zu diesem Thema? Setzen Sie sich für die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft für im Ausland lebende Deutsche ein?

Freundliche Grüsse
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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30.08.2005
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrte Frau ,

ich muß zu meine Schande gestehen, dass ich mich mit diesem Thema bisher nicht beschäftigt habe. Soweit ich weiß, ist die doppelte Staatsbürgerschaft für im nicht europäischen Ausland lebende Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen bereits möglich, was ich persönlich begrüße.
Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, dass ich als nebenberuflich politisch tätiger Mensch nicht alle Themenbereiche qualifiziert beantworten kann.

Herzliche Grüße in die Schweiz
Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Sicherheit
30.08.2005
Von:
-

1) Die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten wurde in der Vergangenheit deutlich nach unter gesenkt. Nun liegt ein weiteres "Reformpapier" auf dem Tisch, welches auch unter der Bezeichnung "Eckpunktepapier" bekannt ist. Damit sollen angeblich die Leistungselemente der Beamtenbesoldung gestärkt werden, tatsächlich wird nicht nur die Besoldung, sondern auch die Altersversorgung drastisch gesenkt. Soll dies ihrer Meinung nach so umgesetzt werden ? Wie will man Leistung bei der Polizei messen ?

2) Die Diskussion nach einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit nimmt immer mehr zu. Sind sie der Meinung, dass eine Anhebung auf 67 Jahre wirklich sinnvoll ist. Polizeibeamtinnen und - beamte haben eine vorgezogene Altergrenze von 60 Jahre. Soll diese aus guten Gründen eingeführte Altersgrenze ihrer Meinung nach auch angehoben werden?
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
bisher keineEmpfehlungen
03.09.2005
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

ich muss zugeben, dass mir der aktuelle Stand der Beamtenbesoldung auf Landes- und Bundesebene und der Inhalt des "Eckpunktepapiers" weitgehend unbekannt war. Im Wahlkampftrubel hat es einige Tage gedauert, Informationen für eine fundierte Aussage einzuholen:
Das Eckpunktepapier, von dem die Rede ist, ist gemeinsam vom dbb beamtenbund und tarifunion und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit dem Bundesministerium des Innern Anfang Oktober 2004 vereinbart worden. Auf der Grundlage dieses Eckpunktepapiers "Neue Wege im öffentlichen Dienst" hat die Bundesregierung noch einen Gesetzentwurf beschlossen, der bislang nur dem Bundesrat zugeleitet worden ist, aber den Deutschen Bundestag noch nicht erreicht hat. Angesichts der Neuwahlen wird er voraussichtlich nicht in der jetzt vorgelegten Form dem Bundestag zugeleitet, geschweige denn beschlossen werden.

Die FDP steht dem Grundanliegen des Eckpunktepapieres positiv gegenüber. Sie sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts und begrüßt die in dem Eckpunktepapier zum Ausdruck kommende Reformbereitschaft. Als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag hat die FDP in ihrem Antrag "Für ein modernes Berufsbeamtentum" eine zügige Umsetzung der Eckpunkte gefordert. Wir brauchen eine leistungsbezogene Bezahlung, die gerecht, transparent und unbürokratisch ausgestaltet ist. Basis ist eine für Bund, Länder und Gemeinden einheitliche Grundgehaltstabelle. Das Bezahlungsrecht muss den jeweiligen Dienstherren aber die Möglichkeit geben, nicht nur im Einzelfall nach Leistung, sondern auch regional-, arbeitsmarkt-, berufsgruppen- und aufgabenbezogen zu differenzieren, und zwar im Interesse sowohl der Beamten als auch der Dienstherren. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf bleibt jedoch hinter wichtigen Reformzielen wie z. B. der Förderung der Mobilität zwischen privatem und öffentlichem Bereich zurück. Entgegen der ursprünglichen Absicht ist die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften im Gesetzentwurf ausgespart. Im Bereich der Leistungsbezahlung plädiert die FDP dafür, diese entsprechend der übernommenen Funktion festzulegen.

Der FDP-Bundestagsfraktion ist bekannt, dass beachtenswerte Bedenken gegen eine Leistungsbezahlung in der Polizei bestehen. Diese werden wir mit den Vertretern der Polizeigewerkschaften erörtern und nach geeigneten Lösungen suchen.

Wir werden uns auch in Zukunft für eine Dienstrechtsreform einsetzen. Ein neues Besoldungsrecht darf jedoch nicht wie bei der ersten Dienstrechtsreform 1997 durch die Länder zu einseitigen Sparmaßnahmen verwendet werden; umgekehrt muss aber angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte dringend darauf geachtet werden, dass Mehrkosten beim beamteten Personal wie überhaupt vermieden werden.

Im Eckpunktepapier selbst oder dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung befinden sich keine Regelungen über eine "drastische" Senkung der Altersversorgung der Beamten. Der Gesetzentwurf enthält nur die aus der Flexibilisierung folgenden notwendigen Änderungen für das Beamtenversorgungsrecht. Ohne dies im Einzelnen bewerten zu wollen, ist der Ansatz konsequent. Wäre es anders, wäre auf Bundesebene harsche Kritik seitens der beteiligten Gewerkschaften geäußert worden. Dem ist aber nicht so.

Richtig ist aber, dass die Bundesregierung schon vorher ihren Entwurf für ein sogenanntes Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz auf den Weg gebracht hatte, mit dem sie Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung "wirkungsgleich" auf die Beamtenversorgung übertragen wollte. Das Gesetz ist aber vom Bundestag noch nicht beschlossen. Die FDP wird diesem Gesetz nicht zustimmen. Ziel der FDP ist, die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung zu erhalten, sie auf eine in sich geschlossene Grundlage zu stellen und so ihre Finanzierung auch in Zukunft unter Wahrung der Generationengerechtigkeit zu sichern. Die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung lässt sich auf Dauer nicht mit der wirkungsgleichen Übernahme von Maßnahmen zur Regulierung der Rentenversicherung begründen. Die Beamtenversorgung muss eigene, selbständige Lösungen finden, ihre Finanzierbarkeit in Zukunft zu gewährleisten. Angesichts der absehbaren Entwicklung der Ausgaben für die Beamtenversorgung in Bund, Ländern und Gemeinden, wie sie nicht nur durch den Dritten Versorgungsbericht der Bundesregierung, sondern auch durch Gutachten unabhängiger Sachverständiger, wie z. B. von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Universität Freiburg, Mitautor der Studie "Die angekündigte Katastrophe" der Stiftung Marktwirtschaft, Frankfurter Institut, belegt wird, sind weitere Reformen unabweisbar. Dieses Problems muss in der nächsten Legislaturperiode gelöst werden.

Was die Altersgrenzen in den verschiedenen Alterssicherungssystemen anbelangt, gilt folgendes: Richtig ist, dass auch nach Auffassung von Sachverständigen als Maßnahme sowohl zur Finanzierung als auch zur Verringerung der Aufwendungen für die Altersversorgung eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit in Betracht kommt. Für die FDP hat zur Zeit aber Priorität, die Lebensarbeitszeit auf anderem Wege zu erhöhen, nämlich durch einen früheren Ausbildungsabschluss und die Annäherung des tatsächlichen Renteneintritts- oder Pensionierungsalters an die bestehenden gesetzlichen Altersgrenzen. Über die Altersgrenzen der Landesbeamten, auch der Polizeivollzugsbeamten der Länder, muss, soweit erforderlich, auf Länderebene entschieden werden. Für die FDP stehen auf Bundesebene, also für die Bundespolizei, den früheren Bundesgrenzschutz, die gesetzlichen Altersgrenzen für Beamte, auch für Polizeivollzugsbeamte, aus den genannten Gründen aktuell nicht zur Diskussion.

Freundliche Grüße aus Mannheim
Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Familie
06.09.2005
Von:

In Teilen Deutschlands wird jedes zweite Kind unehelich geboren. Sorgerecht des Vaters ist dann von der Zustimmung der Mutter abhängig. Elternzeit ist an das Sorgerecht gekoppelt und kann verweigert werden. Vater-Kind-Umgang wird per Gerichtsbeschluß i.d.R zweiwöchig zugelassen, wobei das ohne Konsequenzen von der Mutter verhindert werden kann. Einstweilige Verbotsverfügungen z.B. einen Kindergarten zum Abholen oder bei den Elternabenden zu betreten ist ohne Probleme möglich - Viele Kiga’s haben Listen. Ein Gesetz einen Vaterschaftstest - ohne Zustimmung der Mutter – mit mehrjährigem Zuchthaus zu bestrafen, ist im Frühjahr einige Zeit diskutiert worden.
1. In Frankreich ist dies alles undenkbar. Es gibt z.B. Doppelwohnsitz bei beiden Eltern. In Norwegen kann umgangsvereitelnden Eltern das Sorgerecht ganz entzogen werden. In Schweden müssen Väter einen Teil der Elternzeit antreten, wenn diese nicht verfallen soll. Die Regelungen anderer Länder sind Jahrzehnte alt wohingegen hier das international bekannte Parental Alientation Syndrom (Rufmord) und Umgangsvereitelung weit verbreitet sind aber in keinem Kinderbericht der Bundesregierung erwähnt werden.
Sehen sie anhand der Entwicklung gesetzgeberischen Handlungsbedarf z.B. bei den Rechten von Vätern (unehelicher Kinder)?
2. Halten Sie eine Zwangsmediation, wie in Kalifornien oder im Cochemer Modell in Deutschland seit Jahren erprobt, für unterstützenswert oder glauben sie, die staatlichen Familienverwaltungsindustrie aus Gericht, Anwälten, Jugendamt ergänzt durch freie Beratungsträger und Babyklappen sind ausreichend?
3. Denken sie mit solch Vaterrolle aufwachsende werden zukünftig selbst Kinder bekommen oder eher den Bevölkerungsteil ohne jeden Bezug zu Kindern mehren?
4. Für wie dringend halten sie diese Problematik im Hinblick auf Scheidungs-, Geburts-, Abtreibungsraten, der Bevölkerungsentwicklung, dem Renten- und Gesundheitssystem und dem persönlichen Glück der Menschen.

Was werden sie persönlich tun?
Antwort von Dr. Birgit Reinemund
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11.09.2005
Dr. Birgit Reinemund
Sehr geehrter Herr ,

nur langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass die zurück gehenden Geburtenraten nicht ausschließlich durch Frauen verursacht sind, sonder sich immer mehr Männer immer später oder überhaupt nicht für die Vaterrolle entscheiden können. Bei der heutigen Rechtssprechung zum Unterhalts- und Umgangsrecht im Scheidungs- bzw. Trennungsfall kann ich das gut verstehen.

Verbesserungen im Sorgerecht für nichteheliche Väter hat die FDP bisher konsequent gefordert, so im Antrag BT-Drs. 15/757. Durch die Wahlperiode hindurch hat die FDP Fragen des Sorgerechts nichtehelicher und geschiedener Väter konstant parlamentarisch aufgearbeitet und geprüft (vgl. u.a. BT-Drs. 1572512, 15/4120 sowie 15/4975).

Der Vater ist für ein Kind eine wichtige Bezugsperson. Für die Entwicklung des Kinder ist der Umgang mit dem Vater wichtig und förderungswürdig. Daher tritt die FDP für eine Stärkung der Rechte von Vätern bezüglich der Umgangsrechte ein. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere bezüglich Art. 6 GG muss dabei beachtet werden. Maßstab für die Umgangsbewilligung muss nach Ansicht der FDP stets das Kindeswohl sein. Umgangstourismus darf nicht stattfinden. Dem Wohl des Kindes muss auch bei einem Aufwachsen in "unvollständigen" Familien oder Patchworkfamilien Rechnung getragen werden. Im Hinblick auf den Wunsch vieler Väter, Kontakt zu ihrem Kind zu haben, tritt die FDP für eine Stärkung der Väter ein, die zur Verantwortungsübernahme bereit sind. (s. Position der FDP zum "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes", BT-Drs. 15/2253)

Die FDP tritt für eine Verbesserung der Überprüfbarkeit von Vaterschaften ein. Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 sind hierbei insbesondere die Grundrechte des Vaters und des Kindes abzuwägen. Daher hat die FDP die Einführung eines neuen Verfahrens vorgeschlagen, durch das es sowohl Vätern als auch Kindern ermöglicht werden soll, einen Vaterschaftstest ohne Abhängigkeit vom Einverständnis der Mutter durchzuführen. Durch das neue Verfahren wird der besonderen Verantwortung Rechnung getragen, die Eltern für ihre Kinder und deren Erbgut haben. Darüber hinaus lehnt die FDP die Strafbarkeit des Vaters bei heimlichen Vaterschaftstests ab. Eine solche Strafbarkeit ist nicht notwendig; vielmehr ist sie unverhältnismäßig und einseitig. Statt den Betroffenen mit Strafbarkeit zu drohen, muss ihnen neue Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, die den vielschichtigen Situationen und der Grundrechte gerecht werden. Eine solche Möglichkeit stellt das vorgestellte Verfahren der FDP dar (vgl. BT-Drs. 15/4727).

Die positiven Erfahrung mit Mediation im Sinne des Kindeswohls, das bei allen Entscheidungen im Vordergrund zu stehen hat, sollten auf jeden Fall stärker in die Rechtssprechung zum Umgangsrecht mit einbezogen werden. Ob ein Zwang dazu weiterhilft, bin ich mir nicht sicher.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Birgit Reinemund
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Frage zum Thema Sicherheit
17.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Reinemund,

in einer zunehmend vernetzten Welt haben Computer und Netzwerke große Bedeutung, entsprechend ist die Sicherheit dieser Systeme inzwischen sehr wichtig.
Welche staatlichen Maßnahmen halten Sie für sinnvoll, um die Sicherheit von Computersystemen und ihrer Nutzer zu erhöhen?
Es interessiert mich insbesondere Ihre Einschätzung folgender Maßnahmen:

1. Vorratsspeicherung aller Internet- und Telekommunikationsverbindungen, um Verbrechen wirksamer aufklären zu können (eines der intensiv diskutierten Themen in Bundestag, Bundesrat und auf europäischer Ebene)

2. Verpflichtender Einsatz der TCPA/Trusted Platform Module-Technologie (wie sie z. B. in den USA der Entwurf des »Consumer Broadband and Digital Television Promotion Act« fordert.)

3. Filterung des Internet zum Schutz vor illegalen Inhalten (in NRW auf Landesebene bereits realisiert)

Vielen Dank für eine Beantwortung der Fragen, MfG


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