Dr. Bärbel Kofler (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Bärbel Kofler
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bankkauffrau, Diplom Informatikerin (FH), Sprachwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Traunstein
Landeslistenplatz
18, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Gerade Entwicklungszusammenarbeit hat viel damit zu tun, Menschen auf der ganzen Welt zum Beispiel dazu zu befähigen, selbst Landwirtschaft zu betreiben und so ihren Lebensunterhalt zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind unter anderem aber auch faire Handelsbeziehungen nötig, ein wesentlicher Beitrag ist zudem der Abbau von Agrarsubventionen, zum Beispiel auf Zucker oder Baumwolle. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
08.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

ich habe eine ganz pragmatische Frage in Zusammenhang mit der Finanzierung der öffentlichen Haushalte:

Konjunkturprogramm 1, Bankenrettungspläne (aktuell z. B. Commerzbank), Konjunkturpaket 2, Nettokreditaufnahme für den laufenden Haushalt etc. etc.
Der Bund (auf den will ich meine Anfrage gerne begrenzen) gibt seit langem alljährlich mehr Geld aus, als er über Steuern etc. einnimmt.

Meine Frage:
Woher kam das Geld (Kredit) für den Haushalt 2008 und woher nimmt der Bund das Geld für das laufende Jahr (Staatsverschuldung des Bundes für den laufenden Haushalt und diverse Sonderprogramme)? Der Bund geht doch nicht einfach zu einer Bank und nimmt (alle Jahre wieder) mal eben so 50-100 Milliarden neuen Kredit auf. Welche Bank hätte denn so viel Geld zum verleihen?
Bei wem oder welchen Institutionen steht der Bund denn da so in der Kreide (wem ist er z.B. das aufgenommene Geld aus 2008 schuldig)?
Oder wird da etwa Geld gedruckt (Zunahme der Geldmenge), dann wären das aber keine neuen Schulden, oder? Oder druckt eine "Privatbank" das Geld, um es dann dem Bund zu verleihen?

Danke schon mal für eine hoffentlich nicht zu wissenschaftliche Antwort.

Antwort von Dr. Bärbel Kofler
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Bundeshaushalt. Wie Sie selbst schreiben, handelt es sich um ein sehr komplexes Thema.
Es ist allerdings tatsächlich so, dass der Bund auch Kredite am Geldmarkt aufnimmt und natürlich auch bei den eigenen Bürgern in Form von Bundesschatzbriefen und ähnlichem. Natürlich kann aber nicht einfach neues Geld gedruckt werden. Hier greift ein eigenes Schuldenmanagement des Bundes, dessen Aufgabe darin besteht, das im Haushaltsplan vorgesehene Kreditvolumen termingerecht und zu marktgerechten Bedingungen zu beschaffen. Ziel ist es, die Ausgaben für Zinsen im Bundeshaushalt langfristig bei begrenztem Zinsrisiko zu minimieren. Die Struktur des Schuldenportfolios wird entsprechend gestaltet. Das geschieht durch die Ausgabe von Bundeswertpapieren und Schuldscheindarlehen und den Verkauf von Daueremissionen mit den gewünschten Laufzeiten und Volumina sowie durch den Einsatz derivativer Finanzierungsinstrumente.

Der Bund kann zur Sicherung seiner Liquidität auf Geldmarktkredite zurückgreifen. Er ist gesetzlich ermächtigt, kurzfristige Mittel zur Kassenverstärkung bis zu einer Höhe von 10 % des Haushaltsvolumens am Geldmarkt aufzunehmen, die er später durch längerfristige Finanzierungsmittel ablösen kann. Die operativen Aufgaben des Schuldenmanagements werden seit Juni 2001 durch die bundeseigene "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" ( www.deutsche-finanzagentur.de ) in Frankfurt wahrgenommen, die seitdem die Kreditaufnahme und das Liquiditätsmanagement im Auftrag des Bundes durchgeführt hat. Sie unterliegt der Steuerung und Kontrolle durch das Bundesministerium der Finanzen.

Die Deutsche Bundesbank führt das Zentralkonto für den Bund, stellt die Technik für die Versteigerung von Bundeswertpapieren zur Verfügung und führt Sekundärmarkttransaktionen zur Marktpflege für den Bund an den Präsenzbörsen durch. Sollten Sie sich für die Aufgaben der Deutschen Bundesbank interessieren, so finden Sie weitere Informationen dazu auf der Homepage www.bundesbank.de.

Als Anhang beigefügt habe ich Ihnen einen Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt 2008, die ersichtlich macht, woher Einnahmen kommen. Ebenfalls beigefügt ist der Kreditaufnahmebericht 2007, für 2008 wird das entsprechende Dokument gerade erstellt. Außerdem finden Sie weiterführende Informationen im Internet, diesmal auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter folgendem Link: www.bundesfinanzministerium.de

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an mein Traunsteiner Wahlkreisbüro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.02.2009
Von:
Lea

Sehr geehrte Frau Kofler,

ich habe einige Fragen zur Umweltprämie. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes II die sogenannte "Abwrackprämie" beschlossen.
Ich habe mich bereits im Internet informiert und habe noch einige Fragen bzw. Anregungen.

Nun ich habe folgendes Problem.

Ich habe am 08.01.2009 einen Neuwagen beim Landratsamt zugelassen.
Gleichzeitig besitze ich noch ein altes Auto. (Baujahr 1996).

Am 08.01.2009 wusste ich noch nichts von der Umweltprämie.
Hätte ich es gewusst, dann hätte ich mit der Zulassung des Neuwagens noch bis zum 14.01.2009 gewartet.

Nach Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Internet (da man leider die telefonische Hotline nie erreichen kann.) bekommt jeder die Abwrackprämie, der sein neues Auto ab dem 14.01.2009 zugelassen hat.

Meine Frage an Sie:
Bekomme ich trotzdem die Umweltprämie. Oder genügt es ,wenn ich das Auto nach dem 14.01. verschrotten lasse?
Schließlich habe ich die Konjunktur schon viel eher angekurbelt.
Nutzt es was, wenn ich mein altes Auto verschrotten lasse und dann die Prämie beantrage.

Was kann ich tun?

Werde ich jetzt bestraft, weil ich zu schnell gehandelt habe?
Was habe ich noch für eine Möglichkeit an die Umweltprämie zu kommen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen aus Teisendorf

Ihre
Lea
Antwort von Dr. Bärbel Kofler
bisher keineEmpfehlungen
25.02.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Umweltprämie. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Stichtag für die Umweltprämie tatsächlich die Zulassung ab 14. Januar 2009 ist. Angesichts der hohen Nachfrage kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Stichtag noch einmal nach vorne verlegt wird. Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass über die Umweltprämie schon länger diskutiert wurde und dies auch schon Ende 2008 in den Medien aufgegriffen wurde.

Es muss für so eine Regelung ein bestimmter Stichtag gefunden werden; dass dies für Sie so unglücklich gelaufen ist, bedauere ich sehr. Sollten Sie noch Informationen zur Umweltprämie benötigen, finden Sie eine Zusammenstellung der Informationen auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.bmwi.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.02.2009
Von:
-

Wieviel Geld aus dem Konjunkturpaket II entfällt den nun für München - Mühldorf - Freilassing?
Welche Baumaßnahmen werden spätestens 2010 in Angriff genommen?
Was wird denn schon geplant?
Wo können Pläne festgestellt werden, weil bereits Pläne vorliegen?
Dauert ein Planfeststellungsverfahren wirklich zwei Jahre?
Wie lange dauert das, wenn noch gar keine Pläne vorliegen?

Wann kann in etwa mit dem Einsatz von Elektroloks zwischen München und Burghausen gerechnet werden?

Gibt es weitere Termine oder gar Vorbereitungen von Finanzierungsvereinbarungen für die Abschnitte Markt Schwaben- Hörlkofen und Obergeislbach - Dorfen?

Wie sieht es mit der Airportbahn Südostbayern aus?
Wann können die Bürger und Geschäftsleute aus dem Osten Münchens damit rechnen, in ca. einer Stunde am Flughafen Franz- Josef- Strauß zu sein?
Ohne Umsteigen am Ostbahnhof und der langsamen und zeitaufwendigen Fahrt mit der S- Bahn?
Antwort von Dr. Bärbel Kofler
4Empfehlungen
25.02.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrte Frau -,

gerne gehe ich auf Ihre Fragen zum Ausbau der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing ein. Vorweg eine kurze Erläuterung zum Begriff Planfeststellung: Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Genehmigungsverfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit einer Verkehrsbaumaßnahme. Es soll bereits im Vorbereitungsstadium die Vereinbarkeit des Vorhabens mit allen von diesem berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft werden. Geregelt ist es in den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz sowie teilweise in Fachgesetzen. Das Verfahren beinhaltet ein gesondertes Anhörungsverfahren, in dem auch die IHK beteiligt wird, und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist ein Verwaltungsakt, der ohne vorheriges Widerspruchsverfahren mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann. Wie lange so ein Verfahren dauert, hängt immer von Art und Umfang des Bauvorhabens ab, zusätzlich auch davon, ob es Widerstand und ggf. Klagen dagegen gibt.

Aus dem Konjunkturpaket I werden für die ABS folgende Maßnahmen finanziell gefördert: die Abschnitte Alt-Mühldorf-Mühldorf und Mühldorf-Tüßling sowie die Anbindung des Elektronischen Stellwerks Mühldorf-Burghausen. Das Konjunkturpaket II wurde vergangenen Freitag erst im Bundesrat behandelt. Insofern kann ich Ihnen dazu noch keine Auskunft geben. Wie mir vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann, diesbezüglich mitgeteilt wurde, kann das endgültige Projektportfolio auch für Maßnahmen im Bereich der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes erst jetzt festgelegt werden.

Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand für den weiteren Ausbau der Bahnstrecke hat das Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Berichts zum Ausbau der Schienenwege angekündigt, dessen aktualisierte Fassung in den kommenden Wochen erscheinen soll. Versichern darf ich Ihnen, dass ich wie bisher auch den Fortgang der Planungen ständig hinterfragen werde, sowohl im zuständigen Ministerium wie auch im Vorstand der DB AG. Ich bemühe mich nach Kräften, dieses wichtige Infrastrukturprojekt voranzubringen, wenn es auch manchmal nicht ganz einfach ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
20.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

ich wüßte gerne wie Sie zu dem geplanten massiven Ausbau der Autobahn A8 München - Salzburg stehen, der ja mit großen Eingriffen in die Landschaft einhergeht. Besonders interessiert mich, welchen Trassenverlauf Sie in Piding bevorzugen und wie Sie zur Variante Nordtrasse stehen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Bärbel Kofler
2Empfehlungen
26.02.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten Ausbau der Autobahn A8. Wie ich bereits mehrfach in der regionalen Presse deutlich gemacht habe, hat für mich der Lärmschutz der Anwohner oberste Priorität. Sehr skeptisch bin ich nach wie vor, ob es tatsächlich die Notwendigkeit für einen sechsstreifigen Ausbau gibt, oder ob nicht der Anbau von Standstreifen ausreichend wäre.

Was die Trassenführung im Bereich Anger/Piding angeht, habe ich mir noch kein abschließendes Urteil gebildet. Die Diskussion ist noch sehr jung und das Für und Wider einer Trassenverlegung müssen gut abgewogen werden. Es geht hier um eine Entscheidung, die das Bild der Gemeinde, und auch des Landkreises, auf Jahrzehnte hinaus prägen wird. Anfang März werde ich mit dem Präsidenten der Autobahndirektion Südbayern zusammenkommen, um mir die Planung detailliert vorstellen zu lassen. Darüber hinaus stehe ich natürlich in engem Kontakt mit der SPD Piding.

Wichtig ist mir, dass eine Lösung gefunden wird, die möglichst viele Interessen bündelt. Anmerken möchte ich aber noch, dass die Trassenfindung nicht Aufgabe der Bundespolitik ist. Gleichwohl werde ich mir natürlich eine Meinung dazu bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler
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Frage zum Thema Sicherheit
20.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kofler,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Dr. Bärbel Kofler
1Empfehlung
25.02.2009
Dr. Bärbel Kofler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik. Bislang gibt es lediglich einen Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett behandelt wurde, sich aber noch nicht im Parlamentarischen Prozess befindet. Das heißt, dass wir uns im Bundestag noch eingehend mit dem vom Bundesinnenminister vorgelegten Gesetzesentwurf befassen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dabei sehr genau hinschauen, ob tatsächlich alle bislang vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich notwendig sind.

Persönlich habe ich da erhebliche Zweifel, und durchaus Verständnis für Ihre Bedenken. Peter Struck hat einmal gesagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch hier der Fall sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler
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