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Sehr geehrte Frau Abgeordnete Weisgerber,
Sie sind Mitglied im Umweltausschuss. Ich habe mich heute mit dem Entwurf für eine Verordnung zum Schutz vor Fluglärm (KOM (2011) 828 vom 1.12.2011) befasst, der dem Europaparlament zur Abstimmung vorgelegt wird.
Eine solche EU-Verordnung hält die Kommission in Brüssel für notwendig, weil "ein harmonisiertes Konzept für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen" zu einem "umweltverträglicheren Luftverkehr" beitrage und eine "einheitliche Bewertungsmethode" a) das Risiko von "Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen oder Luftfahrtunternehmen" verringere und b) die "Effizienz des Luftverkehrsnetzes" absichere.
1. Was halten Sie davon, dass in diesem Entwurf überhaupt nicht mehr von mehr oder weniger wichtigen Verkehrsbedürfnissen, die auf eine mehr oder weniger nachhaltige Art abgewickelt werden, die Rede ist? Stattdessen ist der Entwurf durchsetzt von Überlegungen, wie das Gedeihen gewisser Unternehmen und der Wettbewerb einer einzelnen Branche sicherzustellen ist.
2. Mir ist es nicht gelungen, im Entwurf eine Passage zu entdecken, die zeigt, dass man sich bei der verfolgten "Harmonisierung" von Betriebseinschränkungen diejenigen Länder zum Vorbild nehmen werde, die den Lärmschutz am konsequentesten umsetzen. Wie sonst aber sollte es zu dem behaupteten "umweltverträglicheren Luftverkehr" kommen?
3. Sehen Sie überhaupt eine Rechtfertigung dafür, dass die Europäische Kommission das letzte Wort haben soll, wenn es etwa darum geht, ob ein Nachtflugverbot für einen Flughafenbetreiber zumutbar ist? Ein solches Recht zöge die Kommission dem Entwurf zufolge an sich.
4. Finden Sie den Entwurf in der jetzigen Form zustimmungswürdig?
Mit freundlichen Grüßen
