Dr. Andreas Schwab (CDU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Dr. Andreas Schwab
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Regierungsassessor a.D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
3
weitere Profile
(...) Ich möchte Ihnen aber mitteilen, dass die schriftlichen Erklärungen im Europäischen Parlament aus meiner Sicht kaum etwas bewirken, und das Europäische Parlament dann, wenn es entsprechende Vorschläge in Plenarentscheidungen aufgreift, sehr viel effektiver dazu beitragen kann, Themen in die öffentliche Diskussion zu bringen bzw. die Kommission zu Vorschlägen aufzufordern. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Dr. Andreas Schwab
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Schulen
14.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

Schach hilft Kindern und Jugendlichen in vielerlei Hinsicht. Die Studie der Uni Trier bewies dies sogar wissenschaftlich.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die

WRITEN DECLARATION pursuant to Rule 123 of the Rules of Procedure
by Slavi Binev, Hanu Takkula, Mario Mauro, Nirj Deva, Jonh Attard-Montalto
on the introduction of the program ´Chess in School´ in the educational systems of the European Union

unterschreiben könnten.
Ich glaube, dass nichts dem entgegenspricht. Die von mir sehr geschaetzte Frau Dr. Niebler hat dies bereits gemacht.

Unterschreiben Sie
O Ja
O Nein?

Viele Gruesse Ihr Vorstand Deutsche Schuslchachstiftung
Antwort von Dr. Andreas Schwab
bisher keineEmpfehlungen
14.01.2012
Dr. Andreas Schwab
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie freundlichen Dank für Ihre Zuschrift. Ich teile Ihre Auffassung, die lt. Ihrer Email von der Uni Trier bewiesen werden konnte, dass Schach sich positiv auf die Entwicklung von Kindern auswirken kann. Ich möchte Ihnen aber mitteilen, dass die schriftlichen Erklärungen im Europäischen Parlament aus meiner Sicht kaum etwas bewirken, und das Europäische Parlament dann, wenn es entsprechende Vorschläge in Plenarentscheidungen aufgreift, sehr viel effektiver dazu beitragen kann, Themen in die öffentliche Diskussion zu bringen bzw. die Kommission zu Vorschlägen aufzufordern. Deshalb unterschreibe ich so gut wie keine schriftlichen Erklärungen. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Ihr
Andreas Schwab
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.02.2012
Von:

Wie gedenken sie zu ACTA abzustimmen und warum?

Und was Antworten sie den Millionen Petitionsunterzeichnern und Demonstranten, die ACTRA verhindern möchten?
Antwort von Dr. Andreas Schwab
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2012
Dr. Andreas Schwab
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).

Zunächst Zu Ihrer zweiten Frage:

Es gibt besonders zwei Kritikpunkte zu ACTA in der öffentlichen Diksussion :
1. ACTA sei von den teilnehmenden Staaten intransparent und undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden.
2. ACTA sei das Ende des freien Internets durch angeblich darin enthaltene Internetsperren und sei damit ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Unter anderem deshalb sei ACTA mit den Verträgen und sonstigen Rechtsakten der EU (sogenannter acquis communautaire) nicht vereinbar.

Für die Europäische Union (EU) hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den demokratisch gewählten Regierungen der EU-Staaten bekommen. Während der laufenden Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das ebenfalls demokratisch gewählte Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA wird nicht als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben sollten, kann es tatsächlich angewendet werden.
ACTA ist kein geheimes Abkommen: Der endgültige Vertragstext von ACTA ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Die deutsche Version ist unter register.consilium.europa.eu abrufbar.
Richtig ist, dass die einzelnen Verhandlungsrunden von ACTA nicht öffentlich waren sondern vertraulich geführt wurden. Aber: Verhandlungen von internationalen Verträgen werden regelmäßig nicht öffentlich geführt. Das Verfahren im Falle von ACTA war also ganz normal und gerade kein Sonderfall sondern entspricht der gängigen Praxis für internationale Verhandlungen. Die EU-Kommission hat jedoch die Öffentlichkeit nach jeder der elf Verhandlungsrunden über den aktuellen Verhandlungsstand unterrichtet. Diese Berichte sind auch unter ec.europa.eu abrufbar.

Ziel meiner Fraktion ist es, durch eine zeitnahe und öffentliche Befassung des zuständigen Ausschusses mit diesem Thema eingehend auf die geäußerten Bedenken zahlreicher Bürgerinnen und Bürger einzugehen und ggf. nochmals den unabhängigen Rechtsdienst des Europäischen Parlaments mit der Angelegenheit zu befassen.


ACTA sieht nach Aussage der Kommission keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA nach Aussage der Kommission auch im Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. Die EU-Kommission sagt zudem eindeutig, dass ACTA mit den europäischen Verträgen und dem geltenden EU-Recht voll vereinbar ist. ACTA wird also nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern.
Dies alles hat der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und vom Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten eindeutig bestätigt. Beide Gutachten sind mittlerweile auch im Internet verfügbar unter lists.act-on-acta.eu (Rechtsgutachten des legal service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).
Fast gebetsmühlenhaft wiederholt der zuständige Außenhandelskommissar Karel De Gucht, dass sich für einen Bürger in Europa nichts ändert - an dieser Aussage werden wir die Kommission bei der Umsetzung von ACTA in Europa messen. Umgekehrt stellt ACTA sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen gefälschte Markenartikel vorgehen, unter denen heute viele Unternehmen in Europa leiden: wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. Wir müssen etwas tun, um hier unsere Interessen durchzusetzen: ACTA ist ein Baustein, der beispielsweise dabei hilft, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Produkte außerhalb Europas konfrontiert sehen. Wir "exportieren" also durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.

Nun zu Ihrer ersten Frage:

Eine umfassende und öffentliche Debatte zu ACTA ist notwendig. In diesem Zusammenhang wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir weitere, bisher noch nicht durch unseren Rechtsdienst behandelte konkrete Bedenken Ihrerseits unter Nennung des entsprechenden Artikels des Textes zukommen lassen würden. Sehr gerne wird das Parlament dann eine rechtliche Bewertung dieser Kritikpunkte sowohl durch die EU-Kommission als auch durch den juristischen Dienst des Europäischen Parlaments einholen und in die Debatte einbringen. Denn sollten sich trotz der beschriebenen bisherigen Aussagen der Kommission und des Parlamentsrechtsdienstes die Bedenken der ACTA-Kritiker wider Erwarten bestätigen, dann könnte auch ich diesem Abkommen nicht zustimmen.

Ich hoffe Ihnen damit ausreichend Antwort auf Ihre Fragen gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr


Dr. Andreas Schwab
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Sehr geehrte Herr Dr. Schwab,

wie positionieren Sie sich zum ACTA-Abkommen? Wir werden Sie hierzu öffentlich in den Medien dazu Stellung nehmen?

Vor allem in Hinblick, das Kader Arif seinen Rücktritt erklärte. Er ist der Mann, der vom EU-Parlament in die Verhandlungen entsendet wurde, um das EU-Parlament daraufhin über ACTA zu informieren, aufzuklären und zu "schulen".

Herr Arif hält es schlicht und einfach für undemokratisch.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Andreas Schwab
1Empfehlung
07.02.2012
Dr. Andreas Schwab
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sehr gerne werde ich im Hinblick auf die Unterzeichnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA an dieser Stelle noch einmal Stellung beziehen.

Es gibt besonders zwei Kritikpunkte zu ACTA in der öffentlichen Diskussion:

1. ACTA sei von den teilnehmenden Staaten intransparent und undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden.
2. ACTA sei das Ende des freien Internets durch angeblich darin enthaltene Internetsperren und sei damit ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Unter anderem deshalb sei ACTA mit den Verträgen und sonstigen Rechtsakten der EU (sogenannter acquis communautaire) nicht vereinbar.

Für die Europäische Union (EU) hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den demokratisch gewählten Regierungen der EU-Staaten bekommen. Während der laufenden Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das ebenfalls demokratisch gewählte Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA wird nicht als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben sollten, kann es tatsächlich angewendet werden.

ACTA ist kein geheimes Abkommen: Der endgültige Vertragstext von ACTA ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Die deutsche Version ist unter register.consilium.europa.eu abrufbar.

Richtig ist, dass die einzelnen Verhandlungsrunden von ACTA nicht öffentlich waren sondern vertraulich geführt wurden. Aber: Verhandlungen von internationalen Verträgen werden regelmäßig nicht öffentlich geführt. Das Verfahren im Falle von ACTA war also ganz normal und gerade kein Sonderfall sondern entspricht der gängigen Praxis für internationale Verhandlungen. Die EU-Kommission hat jedoch die Öffentlichkeit nach jeder der elf Verhandlungsrunden über den aktuellen Verhandlungsstand unterrichtet. Diese Berichte sind auch unter ec.europa.eu abrufbar.

Ziel meiner Fraktion ist es, durch eine zeitnahe und öffentliche Befassung des zuständigen Ausschusses mit diesem Thema eingehend auf die geäußerten Bedenken zahlreicher Bürgerinnen und Bürger einzugehen und ggf. nochmals den unabhängigen Rechtsdienst des Europäischen Parlaments mit der Angelegenheit zu befassen.
ACTA sieht nach Aussage der Kommission keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA nach Aussage der Kommission auch im Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. Die EU-Kommission sagt zudem eindeutig, dass ACTA mit den europäischen Verträgen und dem geltenden EU-Recht voll vereinbar ist. ACTA wird also nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern.

Dies alles hat der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und vom Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten eindeutig bestätigt. Beide Gutachten sind mittlerweile auch im Internet verfügbar unter lists.act-on-acta.eu (Rechtsgutachten des legal service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).

Fast gebetsmühlenhaft wiederholt der zuständige Außenhandelskommissar Karel De Gucht, dass sich für einen Bürger in Europa nichts ändert - an dieser Aussage werden wir die Kommission bei der Umsetzung von ACTA in Europa messen. Umgekehrt stellt ACTA sicher, dass die Unterzeichnerstaaten gegen gefälschte Markenartikel vorgehen, unter denen heute viele Unternehmen in Europa leiden: wegen den in Milliardenumfang gehandelten gefälschten Produkten und der ständigen Verletzung des geistigen Eigentums sind in Europa bereits tausende Arbeitsplätze verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. Wir müssen etwas tun, um hier unsere Interessen durchzusetzen: ACTA ist ein Baustein, der beispielsweise dabei hilft, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Produkte außerhalb Europas konfrontiert sehen. Wir "exportieren" also durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.

Erlauben Sie mir im Hinblick auf Ihre Frage noch eine Anmerkung zum Verhalten meines französischen Kollegen Kader Arif, der als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu ACTA seine Berichterstatterschaft am 26.01.2012 unter anderem unter Verweis auf die angebliche Intransparenz des Verfahrens zurückgegeben hat. Zum einen wurde er erst nach Abschluss der Vertragsverhandlungen als Berichterstatter bestimmt. Er übernahm die Berichterstatterschaft also bereits in voller Kenntnis des Verfahrens und der Inhalte des abgeschlossenen Abkommenstextes. Zum anderen war er es, der maßgeblich auf die Verschiebung einer bereits in der Tagesordnung vorgesehenen Aussprache im Außenhandelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments zu ACTA Ende 2011 hingewirkt hat. Mir erscheint daher Herrn Arifs Begründung vorgeschoben und nur unter Berücksichtigung seines starken Engagements in der gegenwärtigen heißen Phase des französischen Präsidentschaftswahlkampfes erklärbar.

Weiterhin ist eine umfassende und öffentliche Debatte zu ACTA notwendig. In diesem Zusammenhang wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir weitere, bisher noch nicht durch unseren Rechtsdienst behandelte konkrete Bedenken Ihrerseits unter Nennung des entsprechenden Artikels des Textes zukommen lassen würden. Sehr gerne werde wir dann eine rechtliche Bewertung dieser Kritikpunkte sowohl durch die EU-Kommission als auch durch den juristischen Dienst des Europäischen Parlaments einholen und in die Debatte einbringen. Denn sollten sich trotz der beschriebenen bisherigen Aussagen der Kommission und des Parlamentsrechtsdienstes die Bedenken der ACTA-Kritiker wider Erwarten bestätigen, dann könnte auch ich diesem Abkommen nicht zustimmen.

Ich hoffe Ihnen damit ausreichend Antwort auf Ihre Fragen gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

bezüglich des ACTA Abkommens interessiert mich Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen:

1.Das Abkommen zielt darauf ab einen gemeinsamen Standard gegen Markenpiraterie zu setzen.
Auffällig an den bisherigen Unterzeichnerstaaten ist, dass vor allem aus diesen Ländern ein Großteil der Rechteinhaber stammt, und diese weniger auffällig für Piraterieprodukte sind. Wie glauben Sie, dass Länder wie Thailand oder China mit ins Boot geholt werden können?

2. Wie genau setzt sich der ACTA Ausschuss (Kapitel 5) zusammen?

3. Zu Kapitel 5, Art. 36, 3c: Wofür sollte es Leitlinien für vorbildliche Verfahren geben, und wie darf man sich diese vorstellen?

4. Wie beurteilen Sie die Entschuldigung der slowakischen Botschafterin an Ihre Kinder, ACTA unterzeichnet zu haben?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Andreas Schwab
bisher keineEmpfehlungen
22.02.2012
Dr. Andreas Schwab
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 08.02.2012.

Im Hinblick auf meine grundsätzlichen Positionen zum ACTA-Abkommen möchte ich zunächst auf meine beiden umfänglichen Antworten vom 07.02.2012 verweisen.

Zu Ihrer 1. weiterführenden Frage:

Die Vertragsstaaten weisen zunächst naturgemäß ganz unterschiedlich gelagerte Interessenschwerpunkte auf. In der Tat gehören Staaten wie etwa die Volksrepublik China bislang noch nicht zum Unterzeichnerkreis. Unsere gemeinsame Aufgabe muss in diesem Zusammenhang aber gerade darin bestehen, möglichst viele weitere Staaten für das ACTA-Abkommen zu gewinnen, um unsere Standards weltweit möglichst schnell zu einem einheitlichen und allgemein anerkannten Maßstab zu machen. Auf diesem Weg haben wir aber sicher noch viel Überzeugungsarbeit vor uns.

Zu Ihrer 2. Frage:

Der ACTA-Ausschuss setzt sich gemäß Kapitel V, Art. 36, Abs. 1 des Abkommens aus den von den Unterzeichnern entsandten Vertretern zusammen.

Vgl. unter register.consilium.europa.eu


Dabei fällt es in die Zuständigkeit der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amtes, im Falle der Besetzung solcher völkerrechtlichen Gremien die konkreten Personen als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu benennen.

Zu Ihrer 3. Frage:

Art. 36 Abs. 3 c des Abkommens regelt mögliche Verfahrensleitlinien im Zuge der Umsetzung von ACTA in den Unterzeichnerstaaten. Dabei handelt es sich aber bislang um eine Regelung ohne jeden erkennbaren qualitativen Gehalt.

1. Der materielle und formelle Gehalt des ACTA-Abkommens führt angesichts unseres international vergleichsweise sehr hohen Schutzstandards in Deutschland zu keinerlei Umsetzungs-, Anpassungs- oder Verschärfungszwang. Weder auf materiellrechtlicher Seite noch auf Ebene der Verfahrensvorschriften - insofern dürfte von dieser Regelung auf der Grundlage des gegenwärtigen Vertragstextes keinerlei qualitative Veränderung aus deutscher Sicht zu erwarten sein.

2. Sollte das ACTA-Abkommen eines Tages bezüglich des materiellen oder formellen Rechts wieder verändert werden - der ACTA-Ausschuss selbst kann dies lediglich gemäß Art. 42 Abs. 1 des Abkommens vorschlagen - dann müssten alle Unterzeichnerstaaten, wie bei allen völkerrechtlichen Verträgen, erneut unterzeichnen. Insofern haben wir es nicht zuletzt aus deutscher Sicht selbst in der Hand, falls notwendig die Rechtsgrundlage für mögliche Befugnisse des Ausschusses gemäß Art. 36 Abs. 3 c des Abkommens näher auszugestalten.

Zu Ihrer 4. Frage:

Mögliche Äußerungen der slowakischen Botschafterin bedürfen meiner Ansicht in diesem Zusammenhang keiner weiteren Kommentierung. Ich darf Ihnen aber in dieser Sache raten, sich ggf. an die zitierte Botschafterin direkt zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schwab,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Vielen Dank,

Antwort von Dr. Andreas Schwab
bisher keineEmpfehlungen
22.02.2012
Dr. Andreas Schwab
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 10.02.2012.

Bezüglich meiner allgemeinen Haltung in Sachen ACTA-Abkommen möchte ich zunächst auf meine Antworten vom 07.02.2012 verweisen.

Nach dem Stand der Dinge wird das ACTA-Abkommen weder in materieller noch in prozessualer Weise zu einer Verschärfung oder weiteren Einschränkung von privaten Rechtspositionen in Deutschland führen. International verfügen wir in der Bundesrepublik bereits über vergleichsweise hohe Standards. Eine Umgehung des grundgesetzlichen und europarechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Strafprozessrecht ist abgesehen davon auf dem Boden unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar oder verhandelbar.

Wie bei jedem völkerrechtlichen Abkommen entstehen im Zuge der Verhandlungen auch nicht-öffentliche Verhandlungsprotokolle. Der entscheidende und im Übrigen letztlich für alle Unterzeichner des Abkommens bindende Text ergibt sich aber aus dem Vertragstext selbst. Im Übrigen hat die Europäische Kommission über den ganzen Zeitraum der Verhandlungen hinweg alle wesentlichen Informationen für die Bürger Europas online zur Verfügung gestellt und damit für ein sehr hohes Maß an Transparenz gesorgt.

Vgl. unter trade.ec.europa.eu

Zudem kann ein Rechtstext am Ende des Tages nur in Rechtskraft erwachsen - d.h. unmittelbare Außenwirkung gegenüber den Bürgern Europas entfalten - wenn der zugrunde liegende politische Beschluss nach Maßgabe des EU-Vertrages formell und materiell rechtmäßig zustandegekommen ist. Darüber hinaus muss der verbindliche Rechtstext zur Kenntnis der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sollte gegen diese verfassungsmäßigen Grundsätze verstoßen werden, wofür wir in diesem Fall jedenfalls keine Anhaltspunkte haben, dann wäre überdies am Ende der Weg zum EuGH mit erfolgsversprechenden Klageaussichten eröffnet.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Andreas Schwab
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.