Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dorothee Bär
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
8, Bayern
weitere Profile
(...) Ich werde mich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages jedoch trotz der Tatsache, dass eine grundsätzliche Neuerung des Rundfunkgebührensystems in die Kompetenz der Bundesländer fällt, in die laufende Debatte einbringen und versuchen einen Beitrag zur Lösungsfindung zu leisten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
nicht beteiligt
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
enthalten
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
nicht beteiligt
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
nicht beteiligt
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
nicht beteiligt
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
NEIN
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
NEIN
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
NEIN
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
nicht beteiligt
30.06.2006
Föderalismusreform
nicht beteiligt
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
nicht beteiligt
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Dorothee Bär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

in Ihrer Antwort an Herrn Wurth weisen Sie darauf hin, dass der Cannabiskonsum in den vergangenen zehn bis 15 Jahren stark angestiegen ist. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass die Verbreitung des Cannabisgebrauchs, seit Einführung des Betäubungsmittelgesetzes zu Beginn der 1970er, stetig angestiegen ist.
Welche Rückschlüsse ziehen Sie, im Hinblick auf die Wirksamkeit des Cannabisverbots, daraus?

Sie geben weiterhin an, Cannabis diene als Einstiegsdroge. Diese Behauptung ist in soweit sehr überraschend, da selbst die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Einstiegsdrogentheorie für Cannabis ablehnt.
Außerdem behaupten Sie, dass "bereits der Konsum geringer Mengen von Cannabis" gesundheitsschädigend sei.
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützen Sie Ihre Behauptungen?

Fragwürdig ist auch das Zustandekommen der angeführten Zahl von 600.000 Personen, die Cannabis abhängig oder missbräuchlich verwenden.
Können Sie erklären, wie bei rückläufiger Lebenszeit- und 12-Monats-Prävalenz des Cannabiskonsums in allen Altersgruppen und gleichbleibender Verbreitung des regelmäßigen Gebrauchs, die Zahl der abhängigen und missbräuchlichen Verwender plötzlich um 50 % von 400.000 auf 600.000 anstieg? (vgl. Drogen- und Suchtbericht 2007 & 2008)

In der Bundesrepublik sind 3.300.000 Menschen abhängig von Alkohol oder konsumieren ihn missbräuchlich, fast 10.000.000 trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums allein oder in Kombination mit Tabak ( www.dhs.de ).
Objektiv betrachtet, ist Alkohol eine deutlich gefährlichere Droge als Cannabis (vgl. "The Lancet",Bd.369, S.1047, 2007)
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einer Aufnahme von Alkohol in Anhang I des BtMG?

Muss es nicht als Willkür betrachtet werden, dass der Umgang mit Cannabis strafrechtlich verfolgt wird, Alkohol aber völlig frei und legal zugänglich ist?

Freundliche Grüße
Antwort von Dorothee Bär
1Empfehlung
03.07.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni. Ich möchte mich an dieser Stelle nach Ihren Fragen richten, um meine frühere Antwort an Herrn Wurth ausführlicher zu begründen.

Im Drogen- und Suchtbericht 2009 der Bundesregierung ist Cannabis als die mit Abstand am häufigsten konsumierte illegale Droge bezeichnet worden. Unter Menschen zwischen 18 und 64 sind nach den Maßstäben des DSM-IV 380.000 die Cannabis missbrauchen und 220.000 die abhängig von Cannabis sind. Das sind insgesamt 600.000 Menschen in Deutschland, deren Leben durch Cannabiskonsum beeinträchtigt wird. Der Bericht ist als PDF unter dieser Link abrufbar:
www.bmg.bund.de .

Die Theorie von Cannabis als Einstiegsdroge ist oft erforscht worden. Viele Studien bestätigen, dass die Sucht von schwer Drogenabhängigen mit Cannabis begonnen hat. Eine Studie vom Jahre 2006 im Fachjournal "Neuropsychopharmacology" ( www.nature.com ) stellt fest, dass ein Konsum von Cannabis unter Jugendlichen das Gehirn deutlich empfänglicher für Opiate macht. Das heißt, bei Jugendlichen, die regelmäßig Cannabis rauchen, besteht ein stark erhöhtes Risiko von anderen Drogen abhängig zu werden. Eine kurze Zusammenfassung auf Deutsch ist bei DIE ZEIT zu lesen unter www.zeit.de .

Auch ein einmaliger Konsum von Cannabis kann zu Risiken führen. Verunreinigter Cannabis ist in Europa im Umlauf, der Symptome wie Atemprobleme, Brennen im Mund oder Blutauswurf verursachen kann. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit unter folgendem Link: www.bmg.bund.de .

Alkohol gehört - im Vergleich zu Cannabis - zur deutschen Kultur, obwohl das Risiko für Missbrauch und Abhängigkeit nicht zu verneinen ist.

Für mich steht eine Aufhebung des Cannabisverbots außer Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

leider kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie Ihre Behauptung, dass bereits der Konsum geringer Mengen Cannabis gesundheitsschädigend sei, mit einem Verweis auf verunreinigten Hanf belegen wollen.
Warum betrachten Sie die bedauerliche Tatsache, dass sich auf einem unkontrollierten Schwarzmarkt mitunter gesundheitsschädliche Streckmittel im Hanf befinden, als substanzbedingt? Sind Streckmittel möglicherweise Folge der Illegalisierung und könnte ein staatlich kontrolliertes Abgabemodell für Cannabis dieses Problem lösen?

Welches der einzig möglich erscheinenden Modelle bevorzugen Sie hinsichtlich des Jugendschutzes, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige oder den derzeitigen unkontrollierten Schwarzmarkt ohne Altersbeschränkungen?

Überraschend finde ich Ihren Verweis auf "viele Studien", die ergaben, "dass die Sucht von schwer Drogenabhängigen mit Cannabis begonnen hat", denn zweifellos ist doch wohl Alkohol die erste Droge im Leben der allermeisten schwer Drogenabhängigen.
In welchen der vielen Studien ziehen die verantwortlichen Wissenschaftler selbst den Schluss, dass durch ihre Untersuchung die Einstiegsdrogentheorie belegt ist? Bitte geben Sie Ihre Quellen genau an.

Ein Alkoholverbot lehnen Sie ab, weil Alkohol für Sie ein Teil deutscher Kultur ist.
Warum ist der kulturelle Status einer Droge aus gesundheitspolitischer Sicht relevant, und wie bewerten Sie, dass eine Droge Teil unserer Kultur sein soll?

Auf internationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung eine Drogenpolitik, die nur von wenig Interesse dafür zeugt, ob eine berauschende Substanz Teil einer Kultur ist. Außer der Droge des abendländischen Kulturkreises, dem Alkohol, ist keine andere berauschende Substanz zugelassen. Weltweit hat man anderen Kulturkreisen den Umgang mit ihren Rauschmitteln verboten.
Würden Sie der Auffassung zustimmen, dass repressive Drogenpolitik insofern auch Ausdruck einer gewissen fremdenfeindlichen Haltung ist?

Freundliche Grüße
Antwort von Dorothee Bär
2Empfehlungen
08.07.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe Ihre Fragen bereits mit meinen letzten Antworten auf www.abgeordnetenwatch.de detailliert beantwortet (siehe unten).

Mit freundlichen Grüßen,

Dorothee Bär
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Frage zum Thema Kultur
29.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

wie Sie sicherlich gehört haben, finden in den USA Gerichtsprozesse gegen Filesharing-Nutzer statt in denen diese zu astronomischen Strafsummen verurteilt werden. Auch in Deutschland sieht das Urheberrecht vor, dass der unentgeltliche Tausch heruntergeladener Musikstücke strafbar ist.

Nun bin ich selbst ein versierter Nutzer des Internets und benutze tägliche einschlägige Seiten wie Youtube, auf denen es problemlos möglich ist, geschützte Musik kostenlos anzuhören ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Es ist außerdem möglich, diese Videos auf dem eigenen Rechner zu speichern und die Musikstücke herauszufiltern, so dass man das gleiche Ergebnis bekommt wie über das Filesharing. Diese Methode kommt außerdem dem mitschneiden eines Musikstückes aus dem Radio oder Fernsehen gleich, was ebenfalls nicht illegal ist.

Moralisch existiert für mich kein Unterschied zwischen diesen Methoden mir Musik zu beschaffen, höchstens in der Bequemlichkeit. Warum sieht aber das Gesetz hier einen Unterschied, obwohl der Schaden beim Rechteinhaber der gleiche ist? Das Ergebnis der derzeitigen Rechtsprechung ist eine Kriminalisierung ganzer Bevölkerungsgruppen, die mit den neuen Medien umgehen können, währenddessen "altbewährte" Methoden gesellschaftlich anerkannt und legal sind. Schon mit der Einführung der Audiokassette ist die selbe Problematik entstanden, rechtlich wurden aber nie Schritte gegen die Bürger unternommen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
04.09.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Das Internet birgt viele Chancen, darf aber kein rechtsfreier Raum sein.

Zwar gibt es solch überhöhte Geldstrafen wie in den USA in Deutschland glücklicherweise nicht, aber der unentgeltliche Tausch heruntergeladener Musikstücke unter Menschen, die in keinem persönlichen Verhältnis zueinander stehen, ist auch in Deutschland illegal und strafbar. Allerdings wird dies bei Privatnutzern in der Regel selten zur Anzeige gebracht und die meisten dieser seltenen Verfahren werden eingestellt. Eine "Kriminalisierung ganzer Bevölkerungsgruppen" steht also nicht zu befürchten, zumal inzwischen die Möglichkeit verbessert wurde Ansprüche rein auf dem Zivilrechtsweg zu verfolgen.

Maßstab für die Strafbarkeit im deutschen Urheberrecht ist, ob der Urheber in seinen Rechten verletzt wird. Die meisten Urheber können ihre Rechte nicht alleine wahrnehmen, weswegen sie diese an Verwertungsgesellschaften, wie z.B. die GEMA abtreten. Diese schloss mit Youtube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Im Ergebnis bekommt also jeder Urheber für das Abspielen seiner Musik bei Youtube ein Entgelt. Nur unter diesen Voraussetzungen sind die Downloads bzw. ist das Abspielen von Videos bei Youtube rechtens.

Auch beim Mitschneiden von Musik im Radio werden die Rechte des Urhebers gewahrt. Denn beim Kauf von Speichermedien, die zum Kopieren von Musik geeignet sind – also z.B. Musikkassetten oder auch CDs und USB-Sticks – wird eine Pauschalabgabe an die GEMA weitergeleitet, die anteilig an die Urheber ausgeschüttet wird. Sie bezahlen also auch für das Mitschneiden von Musik im Radio einen Minimalbetrag an die Urheber.

Für den Rechteinhaber besteht letztendlich ein entscheidender Unterschied darin, ob Sie sich ihre Musikdateien bei Youtube herunterladen bzw. im Radio mitschneiden oder ob Sie Ihre Musikdateien im Internet tauschen. Bei Tauschbörsen werden die Rechteinhaber gänzlich rechtlos gestellt und erhalten keinerlei Entschädigung.

Auch wenn es hier vielleicht um Minimalstbeträge geht – Tauschbörsen im Internet sind Betrug am Urheber und mittelbar auch an der Allgemeinheit. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Darstellung weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Dorothee Bär
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Frage zum Thema Kultur
05.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,
In Ihrer Antwort an Herrn G. vom 4.9. schreiben Sie:

"Auch beim Mitschneiden von Musik im Radio werden die Rechte des Urhebers gewahrt. Denn beim Kauf von Speichermedien, die zum Kopieren von Musik geeignet sind – also z.B. Musikkassetten oder auch CDs und USB-Sticks – wird eine Pauschalabgabe an die GEMA weitergeleitet, die anteilig an die Urheber ausgeschüttet wird. Sie bezahlen also auch für das Mitschneiden von Musik im Radio einen Minimalbetrag an die Urheber."

Mit anderen Worten: Wenn ich CDs (vermutlich sind Rohlinge gemeint) kaufe, geht ein Teil des Kaufpreises an die GEMA, um Urheber für das Kopieren von Musik aus dem Radio zu entschädigen. Abgesehen davon, dass ich diese Abgabe auch zahlen muss, wenn ich ledigliche meine eigenen Daten, Bilder o.ä. darauf schreibe, lässt Ihre Antwort darauf schliessen, dass die folgende Vorgehensweise legal ist:

Herunterladen einer Musikdatei aus dem Internet, Brennen/Kopieren auf einen Datenträger, für den eine GEMA-Abgabe bezahlt wurde und anschliessendes Entfernen der Musikdatei von der Festplatte.

Können Sie das bestätigen, bzw. ggf. Erläutern worin da der Unterschied zum Mitschneiden aus dem Radio besteht?

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing.
Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
09.09.2009
Dorothee Bär
Sehr geehrt Herr Dr. ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Gerne beantworte ich Ihre Frage zum Thema Urheberrecht. Das Herunterladen einer Musikdatei aus dem Internet und anschließende Brennen auf CD ist legal, wenn die Musikdatei legal heruntergeladen wurde. Mit dem Kauf eines Musiktitels bei einem Musikportal erwerben Sie klar geregelte Nutzungsrechte. Sie haben das Recht, das Musikstück abzuspielen, zu brennen und auf MP3-Player zu kopieren. Laden Sie die Datei illegal herunter, ist folglich das Brennen, Kopieren und Abspielen ebenfalls illegal.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dorothee Bär
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Ihre Frage an Dorothee Bär
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