Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dorothee Bär
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
19.04.1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ebelsbach
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
53,7%
Landeslistenplatz
7, Bayern
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(...) Es ist wichtig, dass eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge durch die Mutter aus kindeswohlorientierten Gründen erfolgt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Christlich-Soziale Union, München, Stellv. Generalsekretärin
    Verdienst, monatlich: zwischen 3.500 € und 7.000 €
Funktionen in Unternehmen
  • CNC - Communications & Network Consulting AG, München, Mitglied des Expertenrates
  • Quadriga Hochschule Berlin GmbH, Berlin, Mitglied des Kuratoriums
  • Region Mainfranken GmbH, Würzburg, Mitglied des Rates der Region
  • Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt, Mitglied des Beirates
  • RTL Television GmbH, Köln, Mitglied des Programmausschusses
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Stellv. Mitglied des Kuratoriums
  • Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, Mitglied des Kuratoriums der Initiative "Ein Netz für Kinder"
  • Deutsche Welle, Bonn, Stellv. Mitglied des Rundfunkrates
  • FFA - Filmförderungsanstalt, Berlin, Mitglied des Verwaltungsrates
  • Landkreis Haßberge, Haßfurt, Mitglied des Kreistages
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Kulturstiftung des Bundes, Halle/Saale, Stellv. Mitglied des Stiftungsrates
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.03.2012
Von:

Hallo

Ärzte Abrechnungsbetrug wieder im Fokus--Milliarden-Schaden.
Halten Sie Ärzte die Monat für Monat betrügen für Gewohnheitskriminelle mit erheblicher krimineller Energie ?

mfg
Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
05.04.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

In Deutschland erfolgt die Abrechnung der Ärzte auf sehr kontrollierte Weise. Ärzte erfassen die von ihnen an ihren Patienten erbrachten Leistungen selbst monatlich in einer Abrechnung und leiten diese an die für sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen weiter. Diese übermitteln die Daten im Anschluss anonymisiert an die zuständigen Krankenkassen. Das Budget für die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter verwalten die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie haben die Aufgabe, aus diesem Budget die Honorare der Ärzte je nach ihrer individuellen Leistungen an die Praxissitze zu verteilen. Das Budget der Kassenärztlichen Vereinigungen speist sich aus pauschalen Beträgen, die von den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Das heißt: für die Allgemeinheit oder die Krankenkassen entsteht in der Regel kein Schaden durch einen möglichen Abrechnungsbetrug niedergelassener Ärzte, vielmehr schaden sie allen Praxen in der Region und nicht zuletzt sich selbst. Auch die Verordnungen von Ärzten werden über Budgets reguliert, so dass ein Arzt mit seinem eigenen Vermögen für die Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungen verantwortlich ist.

Die Sachlage ist jedoch eine andere, wenn es um ärztliche Leistungen geht, die von den Krankenkassen außerhalb des Honorarbudgets als Einzelleistungen vergütet werden. In diesem Fall schädigt eine Falschabrechnung die Krankenkassen und hat auch Auswirkungen auf deren Versicherte.

Um dem Abrechnungsbetrug vorzubeugen haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits jetzt starke Instrumente in der Hand. Grundsätzlich muss jede Krankenkasse einen Korruptionsbeauftragten benennen und jede Kassenärztliche Vereinigung eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einrichten. Die vorsätzliche Falschabrechnung von Ärzten ist nicht nur als Betrug strafbar, sie gilt auch als grobe Vertragsverletzung bei Kassenärzten und löst i.d.R. ein Zulassungsentziehungsverfahren aus. Die Bekämpfung von Abrechnungsbetrug ist in erster Linie Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie verwenden diverse Plausibilitätsprüfungsverfahren. Zusätzlich haben sich auch einige Krankenkassen in Verbänden oder Arbeitsgruppen organisiert, um dem Abrechnungsbetrug vorzubeugen, wie zum Beispiel in der argab (Arbeitsgruppe gegen Abrechnungsbetrug).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dorothee Bär
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Frage zum Thema Gesundheit
08.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

mit entsetzen habe ich die TV - Beiträge bzw Filmausschnitte aus dem Film Bulb Fiktion gesehen.
Hier wird dargestellt welche immense Gefahr von sogenannten "Energiesparlampen" ausgeht.
Am erschreckensten fand ich die Aussage, dass Energiesparlampen auch dann Quecksilber und hoch krebseregende Phenole emittieren wenn die Lampe technisch scheinbar in Ordnung ist. Das bedeutet , schon das vorhanden sein einer Energiesparlampe verseucht meinen Wohnraum und gefährdet im höchsten Maße meine Gesundheit. Das die Hersteller dies lapidar mit dubiosen Grenzwerten abtun war abzusehen.
Seltsamerweise sind diese Beiträge auch aus der ARD Mediathek entfernt worden.

Aber selbst wenn die Lampen kein Quecksilber und keine krebserregenden Phenole emittieren bleibt immer noch der Elektrosmog. Legt man die Grenzwerte für einen Bildschirmarbeitsplatz zu Grunde so müsste man 8 ( Acht!!!) Meter Abstand von einer eingeschalteten ESL einhalten.

Meine Fragen an Sie lauteten.
Was gedenken Sie angesichts der unkalkulierbaren Risiken der Ernegiesparlampen zu unternehmen?
Werden Sie sich für ein Verbot von Energiesparlampen einsetzen und das Verbot der Glühbirnen rückgängig machen?

Wer trägt eigentlich die Kosten einer Dekontamination meines Hauses?

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die Abgeordneten bei Ihrer Vereidigung doch geschworen haben "Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden"
Stehen Sie zu diesem Eid und wenn ja warum unternehmen Sie dann nichts?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Gerne möchte ich Sie im folgenden über aktuelle Erkenntnisse zur gesundheitlichen Wirkung von Energiesparlampen informieren.

In Ihrem Schreiben zeigen Sie sich besorgt, dass Energiesparlampen auch im täglichen Gebrauch gesundheitsgefährdende Stoffe emittieren könnten. Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes zu Phenol- und Aromatendämpfen aus Energiesparlampen aus dem Jahr 2011. Das Umweltbundesamt kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die von Energiesparlampen verursachten Emissionen so gering sind, dass keine gesundheitlichen Wirkungen zu befürchten sind.

Das Umweltbundesamt ist weiterhin der Auffassung, dass selbst im Falle eines Bruches einer Energiesparlampe nur geringe Quecksilbermegen freigesetzt werden und diese nicht gesundheitsgefährdend sind. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz kommt in einer Untersuchung aus dem Jahr 2009 zu dem Ergebnis, dass die Verwendung von Energiesparlampen im Haushaltsgebrauch nicht bedenklich ist.

Gerne verweise ich für weitere Informationen zur Energiesparlampe auf die Internetseite des Umweltbundesamtes (www.uba.de). Hier erfahren Sie auch, welche Maßnahmen Sie im Falle eines Bruches einer Energiesparlampe treffen sollten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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