Sehr geehrter Herr

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es ist sicherlich sinnvoller, diese Fragen nicht einzeln, sondern im Zusammenhang zu beantworten.
Hinsichtlich des Kindergartens in der Südvorstadt wäre ein stadtweiter Bürgerentscheid sicher das falsche Mittel. Das sollte im Viertel beschlossen werden. Leider müssen wir die Strukturen für solche lokalen Beteiligungen erst noch schaffen. Ich möchte dafür die Stadtbezirksbeiräte aufwerten, wählen lassen und auch mit Mitteln ausstatten. Themen wie der Ausbau der B2 dagegen sind sicherlich geeignet für eine Bürgerbefragung oder auch einen Bürgerentscheid. Grundsätzlich muss man sich jedoch die Frage stellen, wie häufig der Aufwand für so ein Instrument der direkten Demokratie betrieben werden kann, computergestützt oder nicht. Ich denke, wenn alle 14 Tage ein Bürgerentscheid anstünde, würde die Wahlbeteiligung sehr bald das Niveau der OBM-Wahlen von vor 7 Jahren unterschreiten. Damit dieses schärfste Schwert der direkten Demokratie also nicht stumpf wird, muss es den großen, wichtigen Themen, die die gesamte Bürgerschaft betreffen und bewegen, vorbehalten bleiben. Die Dauer solcher Verfahren würde ich deshalb im Rahmen der bisherigen Rechtssprechung davon abhängig machen, wie häufig Befragungen und Entscheide durchgeführt werden. Rechtliche Bedenken sollten wir selbstverständlich im Vorfeld klären und ausräumen. Denken Sie nur an die Kosten, wenn wir aufgrund von Verfahrensfehlern bspw. im Sommer erneut eine OBM-Wahl abhalten müssten. Ich werde als OBM aber auf jeden Fall Bürgerbegehrensinitiativen die aus der Leipziger Bürgerschaft kommen, beraten und unterstützen, sofern sie nicht Grundrechte unzulässig beeinträchtigen.
Es gibt aber noch viele andere Instrumente der Bürgerbeteiligung jenseits solcher aufwendigen Abstimmungen. Voraussetzung für alle ist aber immer eine transparent arbeitende Verwaltung. Denn nur wenn die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und umfassend über alle Planungen informiert sind, haben sie auch die Möglichkeit sich einzumischen. Für diese Transparenz ist das Internet ein sehr geeignetes Mittel. Es erlaubt der Verwaltung, der Bürgerschaft zeitnah alle Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Einmischung der Bürger kann prinzipiell über viele Wege erfolgen. Ich habe in meinem Wahlkampf bpsw. das Instrument der Bürgerwerkstätten erprobt. Viele andere Möglichkeiten, sowohl persönlicher als auch elektronischer Interaktion zwischen Bürgern und Verwaltung können ausprobiert, optimiert und genutzt werden - ich setze hier auch auf die Kreativität und das Engagement der Leipzigerinnen und Leipziger.
Sie unterliegen allerdings einem Missverständnis bezüglich internetgestützter Beteiligungsinstrumente: Manipulationsmöglichkeiten gibt es vor allem bei einer *geheimen *Wahl per Internet bzw. Wahlcomputer. Meinungsbildungsinstrumente wie Liquid Feedback oder Adhocracy arbeiten aber entweder mit Klarnamen oder mit Pseudonymen. Hierbei kann jederzeit überprüft werden, ob die Stimmen ordnungsgemäß gezählt wurden.
Ihre sonstigen Fragen zu den technischen Details eines Bürgerentscheides kann ich z.Zt. und unter dem Umstand mahnender Kürze nur mit einem Verweis auf die Sächsische Gemeindeordnung beantworten. Wenn es um deren Reformierung ginge, würde ich mir eine Öffnung der Instrumente wünschen. Also z.B. nicht nur Ja/Nein-Fragen, sondern bspw. auch die Abstimmung verschiedener Alternativen per Zustimmungswahl. Ein Quorum wird in jedem Fall benötigt, da es nicht sinnvoll und zweckmäßig ist, dass eine kleine Minderheit, die zu so einer Abstimmung geht, wichtige Entscheidungen für uns Alle fällt. Auch in dieser Frage werden wir erst Stück für Stück aus der Erfahrung lernen, welche Zahlen im einzelnen anzusetzen sind.
Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Vorstellungen von mehr Bürgerbeteiligung etwas näher bringen. Aus Ihren Fragen entnehme ich, dass Sie sich mit der Sache, die auch mir sehr am Herzen liegt, intensiv befasst haben. Bleiben Sie also am Ball und mischen Sie weiter mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Feiertag
PS: Ob die Freigabe der Nummern der Jobcenter-Mitarbeiter/-innen zur einer erhöhten Nutzung geführt haben - egal ob sachbezogen oder nicht - dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Meine Anfrage haben sie nicht beantwortet. Vielleicht haben sie mehr Glück als ich, die Nummern der Widerspruchsstelle haben sie ja :)