Sehr geehrter Herr

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der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Die Punkte aus diesem Gesetz, die auch im Zusammenhang mit Ihrer Frage stehen, möchte ich Ihnen gerne näher erläutern:
Der Grundsatz, dass die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen haben, gilt weiterhin. Müllentsorgung und Abfallwirtschaft sind kommunale Aufgabe, Pflicht und Daseinsvorsorge. Aber: Die Entsorgung von Haushaltsabfällen bleibt für den Wettbewerb geöffnet. Das gebieten uns zum einen die EU-Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit. Zum anderen soll der Wettbewerb den Privaten eine faire Chance der Teilnahme an diesem wichtigen Wirtschaftszweig öffnen, eine möglichst hochwertige gewerbliche Sammlung sichern und ein gutes und bezahlbares Angebot für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die hochwertige Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten durch gewerbliche Sammler muss deshalb möglich bleiben.
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz soll auch die haushaltsnahe Wertstofferfassung weiterentwickelt werden, um Wertstoffe, die gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, in Zukunft einer hochwertigen stofflichen Verwertung (Recycling) zuzuführen. Haushalte sollen in Zukunft nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also insbesondere aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Das vereinfacht das System und entlastet die Bürger bei der Mülltrennung. Wertstoffe können aus dem Hausmüll damit erheblich einfacher, in besserer Qualität und in größerer Menge erfasst werden. Nach den Studien und dem Planspiel, die das zuständige Bundesumweltministerium dazu durchgeführt hat, wird es so möglich sein, zusätzlich noch einmal bis zu 7 kg verwertbarer Abfälle pro Jahr und Einwohner für das Recycling zu erfassen.
Durch zwei neue Verordnungsermächtigungen wird mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Grundstein für die bundesweite Einführung einer solchen einheitlichen Wertstofferfassung gelegt. Neben der Ausgestaltung der Wertstofftonne spricht der Gesetzesbeschluss jetzt auch ausdrücklich von einer "einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität", um auf alternative Erfassungssysteme (wie z.B. Wertstoffhöfe) Rücksicht zu nehmen, soweit diese von ihrer Qualität, Effizienz und Verbraucherfreundlichkeit her mit einer Wertstofftonne vergleichbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer