Dirk Erik Fischer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
29.11.1943
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Nord
Ergebnis
38,4%
Landeslistenplatz
1, Hamburg
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(...) Als permanenter EU-Krisenfonds ab 2013 wird der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) die institutionelle Lücke in der Wirtschafts- und Währungsunion schließen. Mit dem Regelwerk für den ESM ist es gelungen, den Charakter einer eventuellen Hilfe als letzte aller denkbaren Maßnahmen ("Ultima Ratio") festzuschreiben und Wege sowohl zu einer wirtschaftspolitischen Anpassung im betroffenen Land als auch zur Einbindung privater Gläubiger zu finden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
02.11.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Fischer,

stimmt es wirklich,
wenn die Banken jetzt auf 50 Prozent ihres eingesetzten Kapitals bei den griechischen Staatsanleihen verzichten, werden ihnen die übrigen 50 Prozent vom europäischen Rettungsschirm und somit vorwiegend vom deutschen Steuerzahler garantiert? Ich hooffe wirklich , dass diese Information nicht stimmt und bitte um Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
-
Antwort von Dirk Erik Fischer
1Empfehlung
14.12.2011
Dirk Erik Fischer
Sehr geehrter Herr ,

auf dem Euro-Gipfel Ende Oktober in Brüssel wurde unter anderem Folgendes festgehalten: Private Investoren haben auf freiwilliger Basis zugestimmt, auf die von ihnen gehaltenen griechischen Staatsanleihen einen nominellen Abschlag von 50 % des Nennwerts zu akzeptieren. Davon ausgenommen sind die von der Europäischen Zentralbank (EZB) gehaltenen griechischen Anleihen. Die Mitgliedstaaten der Eurozone werden den zur Umsetzung dieser Privatsektorbeteiligung für Anfang 2012 vorgesehenen Anleihentausch mit einem Beitrag von bis zu 30 Milliarden Euro unterstützen.

Vergangene Woche wurde beim Euro-Gipfel beschlossen, dass die Europäische Union private Gläubiger künftig nur noch nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) an Kosten beteiligen will, falls ein Eurostaat seine Schuldentragfähigkeit verlieren sollte. Das sind Praktiken, die sowohl die Märkte wie auch die Mitgliedstaaten kennen. Es ist ein Teil der Vertrauensbildung. Ist die Finanzstabilität der Eurozone bedroht, kann der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der - wenn möglich - bereits im Juli 2012 seine Arbeit aufnehmen soll, mit einer Mehrheit von 85 Prozent des Kapitalschlüssels entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer
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Frage zum Thema Umwelt
07.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

kürzlich habe ich von Reform der Mülverwertung gelesen, die u.a. die Biotonne bundesweit verpfichtend machen soll.

Ist dieser Weg von immer neuen Tonnen und noch komlizierter Trennung nicht genau der falsche angesichts der Tatsache, dass Maschinen heutzutage deutlich besser sortieren können als Menschen.
Sind Systeme mit zwei Tonnen, recyclebarer Müll und Restmüll, oder gar nur einer Tonne in Zusammenarbeit mit modernen Sortierungsanlagen nicht besser geeignet mehr Recycling zu fördern.

Sollte die Gesetzgebung nicht eher das Ziel, z.B. in Form von Wiedeverwertungsraten, vorgeben als den Weg dahin? Ist nicht die private Wirtschaft besser darin durch Kostensenkung zur Gewinnmaximierung und durch Wettbewerb den effektivsten Weg zu finden, solange die richtigen gesetzlichen Anreize geschaffen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dirk Erik Fischer
bisher keineEmpfehlungen
14.12.2011
Dirk Erik Fischer
Sehr geehrter Herr ,

der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Die Punkte aus diesem Gesetz, die auch im Zusammenhang mit Ihrer Frage stehen, möchte ich Ihnen gerne näher erläutern:

Der Grundsatz, dass die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen haben, gilt weiterhin. Müllentsorgung und Abfallwirtschaft sind kommunale Aufgabe, Pflicht und Daseinsvorsorge. Aber: Die Entsorgung von Haushaltsabfällen bleibt für den Wettbewerb geöffnet. Das gebieten uns zum einen die EU-Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit. Zum anderen soll der Wettbewerb den Privaten eine faire Chance der Teilnahme an diesem wichtigen Wirtschaftszweig öffnen, eine möglichst hochwertige gewerbliche Sammlung sichern und ein gutes und bezahlbares Angebot für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die hochwertige Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten durch gewerbliche Sammler muss deshalb möglich bleiben.

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz soll auch die haushaltsnahe Wertstofferfassung weiterentwickelt werden, um Wertstoffe, die gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, in Zukunft einer hochwertigen stofflichen Verwertung (Recycling) zuzuführen. Haushalte sollen in Zukunft nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also insbesondere aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Das vereinfacht das System und entlastet die Bürger bei der Mülltrennung. Wertstoffe können aus dem Hausmüll damit erheblich einfacher, in besserer Qualität und in größerer Menge erfasst werden. Nach den Studien und dem Planspiel, die das zuständige Bundesumweltministerium dazu durchgeführt hat, wird es so möglich sein, zusätzlich noch einmal bis zu 7 kg verwertbarer Abfälle pro Jahr und Einwohner für das Recycling zu erfassen.

Durch zwei neue Verordnungsermächtigungen wird mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Grundstein für die bundesweite Einführung einer solchen einheitlichen Wertstofferfassung gelegt. Neben der Ausgestaltung der Wertstofftonne spricht der Gesetzesbeschluss jetzt auch ausdrücklich von einer "einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität", um auf alternative Erfassungssysteme (wie z.B. Wertstoffhöfe) Rücksicht zu nehmen, soweit diese von ihrer Qualität, Effizienz und Verbraucherfreundlichkeit her mit einer Wertstofftonne vergleichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Fischer,

im Rahmen unseres PGW-Unterrichts zum Thema "direkte Demokratie" haben wir eine Frage an Sie. Was ist ihre Position zu Volksentscheiden auf Bundesebene?

Unserer Meinung nach wäre dies sehr positiv. Es gibt viele Argumente, die dafür sprechen.
Generell haben die Bürger dadurch mehr Mitbestimmungsrecht und können ihre eigenen Interessen besser durchsetzen. Wir glauben, dass es für die Bürger wichtig ist, die Politik aktiv beeinflussen zu können, da sie somit mehr Verständnis für Entscheidungen aufbringen. Der Politikverdrossenheit und politischer Unzufriedenheit wird entgegengewirkt.
Es ist wichtig, dass sich die Bürger nicht nur während den Wahlen einschalten können. Sie müssen die Möglichkeit haben, auch zwischen den den Wahlen für wichtige Sachfragen ihre Interessen zu vertreten - und zwar auch auf Bundesebene.
Es passieren immer wieder unerwartete Ereignisse - auch zwischen den Wahlen -, die die Meinung der Bürger immens beeinflussen. Bestes Beispiel: Fukushima.
Es muss die Möglichkeit geben, dann über aktuelle Themen - in dem Fall AKW-Laufzeit - abzustimmen.
Wir verstehen auch nicht, was das Problem dabei wäre. Vielleicht könnten Sie uns dies erläutern?

Mit freundlichen Grüßen,
von und des 12)
Antwort von Dirk Erik Fischer
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14.12.2011
Dirk Erik Fischer
Liebe Tine von Ladiges,
liebe ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich zur repräsentativen Demokratie, in der politische Führung und demokratische Verantwortung wirksam miteinander verbunden werden. Repräsentative Demokratie schließt allerdings auch Elemente unmittelbarer Demokratie nicht aus. Auf den regionalen Ebenen können diese das repräsentative System sinnvoll ergänzen.

Auf Landes- und Kommunalebene, wo es um Problemlösungen vor Ort geht, kann die Stimme des Bürgers in unserem föderalen System auf vielfältige Weise Ausdruck finden, etwa bei Befragungen sowie durch Bürgerinitiativen und Bürgerentscheide. Auf Bundesebene jedoch, könnten Volksentscheide oder ähnliche Verfahren den oft komplexen Fragen unserer Gesellschaft kaum gerecht werden. Naturgemäß können die meisten Volksentscheide nur einfache "Ja"- oder "Nein"-Antworten anbieten. Die Gesetzgebung ist oftmals aber sehr vielschichtig und muss eine kaum überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen berücksichtigen. Um hier zu zufriedenstellenden Antworten zu gelangen, wird im Deutschen Bundestag auf dem Wege der Gesetzgebung ein Verfahren angewandt, dass ein hohes Maß thematischer Tiefe und Flexibilität erlaubt. Durch drei Lesungen, Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörungen und Berichterstatter-gespräche wird eine ausgewogene und faire Gesetzesfindung sichergestellt. Auf dem Wege dieses "lernenden Verfahrens" ist Spielraum, Änderungen und Anpassungen zu berücksichtigen.

Volksentscheide erlauben eine solche detailreiche Abstimmung nicht. Die unangemessene Verkürzung vieler Sachthemen könnte leicht zu populistisch beeinflussten Ergebnissen führen, bei denen die notwendigen Kompromisse der parlamentarischen Diskussion auf der Strecke blieben. Dieses würde insbesondere zu Lasten von Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen gehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.12.2011
Von:

Dirk Erik Fischer

Abgeordeter im Bundestag:

Sehr geehrter Herr Fischer,
könnten sie sich eventuell vostellen, sich dafür einzusetzen, dass die Bürger den Fahrzeugführerschein auch am ab dem 17 Lebensjahr benutzen können?
Momentan besteht zwar ein Gesetz, welches besagt das 17 Jährige in Begleitung einer volljährigen Person fahren dürfen und sobald sie 18 Jahre alt sind, erst alleine fahren können. Allerdings glaube ich, dass dieses Konzept nicht sehr sinnvoll ist.
Meiner Meinung nach macht 1 Jahr kaum einen Unterschied im Fahrverhalten und in der Reife. 17 Jährige sind durchaus genauso fähig wie 18 Jährige sicher als Verkehrsteilnehmer zu agieren.
Gerade wenn man ihnen dieses Vertrauen und diese Verantwortung schenkt und ihnen zutraut sich alleine im Verkehr zurecht zu finden, werden aus ihnen gute Fahrer.
Mit dem jetzigen System gewöhnen sich die noch nicht volljährigen Fahranfänger zu sehr an eine Begleitperson und verlieren sehr stark an Selbstvertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dirk Erik Fischer
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16.12.2011
Dirk Erik Fischer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Frage zum "Begleiteten Fahren ab 17".

Seit 2004 konnten junge Leute ab 17 Jahren in einem Modellprojekt des Bundes in Begleitung einer Person mit mehrjähriger Fahrpraxis das Autofahren üben. Dieses Modellprojekt hat sich als sehr erfolgreich herausgestellt. Wie der Forschungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen ergab, war nicht nur das Interesse in der Bevölkerung enorm hoch, sondern es konnte auch ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden.

Die jungen Leute konnten durch die Fahrpraxis ihre Fahrkompetenz erhöhen und ergänzend zur professionellen Fahrschulausbildung Erfahrungen sammeln. Im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens nach Erwerb der Fahrerlaubnis gab es unter Teilnehmern des Modellprojekts 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße und 22 Prozent weniger Unfälle als früher bei Fahranfängern. Die begleitete Fahrpraxis trägt damit erheblich zur Verkehrssicherheit auf unseren Straßen bei. Aus diesem Grund war es meiner Ansicht nach richtig, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP das "Begleitete Fahren ab 17" dauerhaft gesetzlich verankert hat.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2012
Von:

Sehr geerhter Herr Fischer,

ich haber gerade gelesen, wie Sie zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene stehen.

Ich muss mich im Rahmen einer Hausarbeit mit diesem Thema beschäftigen. Zu Beginn meiner Arbeit war ich Ihrer Meinung.

Sie schreiben: "Naturgemäß können die meisten Volksentscheide nur einfache "Ja"- oder "Nein"-Antworten anbieten". Aber geht es den Forderen von mehr direkter Demokratie nicht um eine offene Diskussion über ein Thema und eine gemeinsame Lösungsfindung? Also genau das was Sie beschreiben?
Nur, dass nicht nur in bürgerfremden Gremien diskutiert, sondern auch in der ganzen Bevölkerung.
Geht es also nicht ausschließlich um eine JA / Nein Antwort, sondern um eine öffentliche Diskussion über ein Thema und eine Entscheidung, die breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat?

Wie kann es Ihrer Meinung nach bei einer langen öffentlichen Debatte zu einer "unangemessenen Verkürzung vieler Sachthemen" kommen?

Über eine Antwort währe ich sehr dankbar
Liebe Grüße
Antwort von Dirk Erik Fischer
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22.03.2012
Dirk Erik Fischer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Volksentscheide.

Öffentliche Diskussionen zu politischen Themen sind auch ohne Volksentscheide möglich. Die elektronischen Medien, allen voran das Internet, haben diese Möglichkeiten in den vergangenen Jahren sogar noch erweitert.

Allerdings will ich nicht ausschließen, dass sich bei Volksentscheiden noch mehr Menschen an öffentlichen Diskussionen beteiligen würden, als das gegenwärtig der Fall ist. Ein Grundproblem bliebe aber bestehen: Eine gemeinsame Lösungsfindung, von der Sie schreiben, ist bei Volksentscheiden nur eingeschränkt möglich, da die beiden Alternativen ("Ja" oder "Nein") von Anfang an vorgegeben sind. In einem parlamentarischen Verfahren sind dagegen während des gesamten Diskussionsprozesses noch Änderungen am Abstimmungsgegenstand möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer
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