8 Fragen bekommen, 8 davon beantwortet
Antwort auf eine Frage vom 11.01.2013
(...) Für DIE LINKE ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit zentral und kann durch die Freiheit der Religionsausübung nicht relativiert werden. Vernünftigerweise ist bei uns der Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr verknüpft. Religiös begründete Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit dürfen daher unserer Auffassung nach vorher nicht stattfinden und danach nur - bis zum 18. Lebensjahr - auf Initiative des Jugendlichen selbst und nach ausführlicher Aufklärung über die Folgen eines chirugischen Eingriffs. (...)
