Daniela Raab (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Daniela Raab
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rosenheim
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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Zu meinem großen Bedauern waren bereits getätigte Anträge durch die Stadt und den Landkreis Rosenheim auf eine Sperrung der B15 für den Schwerlastverkehr nicht erfolgreich, denn die Vorraussetzungen für eine Maßnahme gegen den Mautausweichverkehr waren nicht erfüllt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
17.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Raab,
mit großem Unverständnis habe ich gelesen, dass auch Sie für die Diätenerhöhung gestimmt haben. Können Sie dieses "Ja" mit eigenen Worten begründen?
Interessant finde ich, dass die Diäten gleich um moderate 9,4% erhöht werden, die Renten jedoch mit großzügigen 0,5% angepasst wurden. Wie passt denn dieser Unterschied zusammen? Auch unsere Rentner haben lange Nullrunden (incl. einer Erhöhung um 0,5%) hinter sich, nicht nur die Abgeordneten?
Erstaunt bin ich auch, dass 2008 eine der größten Steuererhöhung seit Geschichte der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat. Die Begründung war, dass wir mehr Geld benötigen um zukünftige Generationen zu entlasten. "Die Bürger müssen den Gürtel enger schnallen." war damals der Leitspruch. Kaum ist nun etwas Geld in der Kasse, wird dieses Geld auch schon wieder fleißig ausgegeben. Ein Beispiel soll hier die Erhöhung der Diäten oder die Verlängerung des ALG 1 sein. Wieso wird hier nicht weiter der Schuldenabbau betrieben, so wie es eigentlich den Menschen verkauft wurde?
Passend dazu finde ich es auch gut, wie unsere Zukunft - unsere Kinder - gedacht wird. Leider ist für Sie kein Geld da, um dass Kindergeld entsprechend anzuheben. Aber wieso auch, es werden ja Kinderhorte finanziert und Eltern, die für die Kinder auf eine zweites Einkommen verzichten und die Erziehung selbst übernehmen, gehen wieder leer aus.
Erlauben Sie mir auch noch die polemische Bemerkung zum Schluss, interessant finde ich, dass bei der Abstimmung über die Abgeordnetenbezüge ein sehr großer Teil das Plenarsaals gefüllt ist, bei anderen Abstimmungen, wie z.B. der Bundesetag kaum Volksvertreter anzutreffen sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Daniela Raab
1Empfehlung
29.11.2007
Daniela Raab
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie sich kritisch zur aktuellen Erhöhung der Diäten für uns Bundespolitiker äußern und weitere Fragen stellen.

Gerne möchte ich darauf eingehen.

1. Abgeordnetenentschädigung ("Diäten")

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung *zwingend *von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die jetzt erfolgte Anhebung der Diäten zum 01. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die Neuregelung gleicht den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten aus. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung wird zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

2. Altersversorgung der Abgeordneten

Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 01. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung von 16 % einhergeht.

Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3% zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Der Höchstsatz wird erst nach 27-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die absolute Ausnahme und setzt voraus, dass der Abgeordnete *sieben *Mal in den Bundestag gewählt worden ist. Tatsächlich scheiden aber 40% der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Des Weiteren sprechen Sie die Anwesenheit der Abgeordneten bei Abstimmungen im Plenarsaal an.

Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament. Das bedeutet, dass im Vorfeld von Abstimmungen über Gesetzesentwürfe die Beratungen in Gremien, wie Ausschüssen oder Arbeitsgruppen beraten werden.

Dazu dienen die Sitzungswochen, von denen es ca. 20 im Jahr gibt, und die montags in Berlin beginnen und freitags enden.

Eine Woche setzt sich aus vielen fixen Terminen und Sitzungen zusammen und läuft mit den drei Plenartagen Mittwoch (Fragestunde und aktuelle Stunde), Donnerstag und Freitag (Plenardebatte) aus. Dort werden die Inhalte debattiert, die zuvor in den jeweiligen Fachausschüssen und fraktionsinternen Arbeitsgruppen ausführlich diskutiert wurden, bzw. nach der ersten Lesung dorthin überwiesen werden. (In der Regel sind die Abgeordneten der Fachausschüsse anwesend.)

Auch gibt es unterschiedliche Abstimmungsarten. Bei "normalen" Abstimmungen reicht das Handzeichen, bzw. wird beim Abstimmen aufgestanden. Bei sogenannten "Namentlichen Abstimmungen" ist die Anwesenheit der Abgeordneten deshalb erforderlich, da es sich um eine Abstimmung mit Namenskarten handelt. Das gewährleistet, dass nach der Auszählung das Abstimmverhalten nachverfolgt werden kann. Diese Abstimmungen können jederzeit von jeder Fraktion beantragt werden, sofern 5% dafür stimmen. Jedoch kommen Namentliche Abstimmungen meist nur bei sehr umfangreichen und strittigen Gesetzesentwürfen vor.

Also werden Sie beobachten können, dass das Plenum nicht nur bei der "Diätenabstimmung" voll war, sondern auch bei allen weiteren Namentlichen Abstimmungen, die im Laufe einer Sitzungswoche stattfinden.

Ihre Behauptung, es sei kein Geld für unsere Kinder da, entbehrt jeder Grundlage.

Es wird – wie geplant - im nächsten Jahr der Existenzminimumbericht vorgelegt, in Folge dessen über die Kindergelderhöhung entschieden wird. Diese erfolgt dann zum Jahr 2009.

In der Hoffnung, Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
27.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Raab,

als Sachbearbeiterin bei der Deutschen Post AG, GB Vertrieb BRIEF GSK Süd, mit Sitz in München, verfolge ich die Mindestlohndebatte für die Briefdienstbranche seit vielen Wochen. Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass Ihre Fraktion, allen voran die Kanzlerin Frau Angela Merkel, die Zusage von Meseberg zurückgezogen hat. Hatte man doch auf der Kabinettsklausur in Meseberg die Einführung eines Post-Mindestlohns zum 1. Januar 2008 beschlossen.

Mit der Deutschen Post werden täglich ca. 90% aller Briefsendungen bearbeitet, befördert und zugestellt, d. h. dass ca. 10% der Wettbewerb (Lizenznehmer) zustellt. Wie kann Ihre Fraktion da behaupten, das weniger als 50 % der Mitarbeiter die im Geltungsbereich des mit ver.di und dem Arbeitgeberverband vereinbarten Tarifvertrags zu Grunde zu legen sind?

Sie verhindern als Mitglied ihrer Fraktion, dass Kolleginnen und Kollegen die momentan in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, zumindest in den Genuss eines Mindestlohns kommen können, und nicht noch parallel zur 40 Stundenwoche noch Geld über Harz IV beziehen müssen, was auch unseren Haushalt erheblich entlastet. Nein - es kann noch weiter reichende Folgen haben, es sind 32.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei der Deutschen Post in Gefahr. Herr Dr. Zumwinkel hat am 19.11.07 in der F.A.Z. gesagt, dass er überdenken muss, den auslaufenden Schutz der betriebsbedingten Beendigungskündigung zum 31.03.08 evtl. nicht zu verlängern, da er das Instrument der Kündigung braucht, um zu erwartende Umsatzeinbußen aufzufangen. Können Sie als vom Volk gewählte Abgeordnete, es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass tarifliche Arbeitsplätze evtl. wegfallen und der Missbrauch des Lohndumpings vorangetrieben wird?

Mit besten Grüßen
Antwort von Daniela Raab
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12.12.2007
Daniela Raab
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie Ihre Befürchtungen zur Entwicklung der Arbeitsplätze bei der Post erläutern.

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen, dürften sich Ihre Fragen zwar mittlerweile erledigt haben, dennoch möchte ich gerne etwas näher auf dieses Thema eingehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte während der Beratungen zum Post-Mindestlohn im Koalitionsausschuss einen Lösungsansatz vorgeschlagen, der zunächst von der SPD verworfen wurde. Zwischenzeitlich sind die Tarifpartner erfreulicherweise auf diesen Unionsvorschlag eingegangen und haben in § 1 Abs.2 dieses Tarifvertrags das Wort "überwiegend" aufgenommen, was unbedingt notwendig war.

In dem Vertrag heißt es nun, der Tarifvertrag gelte für alle Arbeitnehmer von Briefdienstleistern, «die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte» befördern. Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Arbeitnehmer ausgenommen sind, die auch nur in geringem Umfang Briefsendungen gewerbs- oder geschäftsmäßig beförderten.

Die Formulierung reichte der Union nicht, da die Voraussetzung einer fünfzigprozentigen Tarifbindung tatsächlich nicht gegeben war.

Die Tarifpartner selbst haben mittlerweile bestätigt, dass der Vorwurf des Wortbruchs, der uns gegenüber erhoben worden war, von Anbeginn absurd war.

Durch die Änderungen des Tarifvertrages wurde der Weg für die Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und damit für die Einführung eines Post-Mindestlohns unter voller Wahrung der Tarifautonomie freigemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
28.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Raab

Ich verfolge die Mindestlohndebatte für die Briefdienstbranche seit vielen Wochen. Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihre Fraktion, allen voran die Kanzlerin Frau Angela Merkel, die Zusage von Meseberg zurückgezogen hat. Hatte man doch auf der Kabinettsklausur in Meseberg die die Einführung eines Post-Mindestlohns zum 1. Januar 2008 beschlossen.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Entsendegesetz sind im vollem Umfang gegeben. Mit welcher Begründung hat ihre Fraktion die Entscheidung getroffen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen?

Mit der Deutschen Post werden täglich ca. 90% aller Briefsendungen bearbeitet, befördert und zugestellt, d. h. das ca. 10% der Wettbewerb (Lizenznehmer) zustellt. Wie kann ihre Fraktion da behaupten, das weniger als 50 % der Mitarbeiter die im Geltungsbereich des mit ver.di und dem Arbeitgeberverband vereinbarten Tarifvertrags zu Grunde zu legen sind?

Sie verhindern als Mitglied ihrer Fraktion, dass Kolleginnen und Kollegen die momentan in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, zumindest in den Genuss eines Mindestlohns kommen können, und nicht noch parallel zur 40 Stundenwoche noch Geld über Harz IV beziehen müssen, was auch unseren Haushalt erheblich entlastet. Nein ´es kann noch weiter reichende Folgen haben, es sind 32.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei der Deutschen Post in Gefahr. Herr Dr. Zumwinkel hat am 19.11.07 in der F.A.Z. gesagt, dass er überdenken muss, den auslaufenden Schutz der betriebsbedingten Beendigungskündigung zum 31.03.08 evtl. nicht zu verlängern, da er das Instrument der Kündigung braucht, um zu erwartende Umsatzeinbußen aufzufangen. Können sie als vom Volk gewählter Abgeordneter, es mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass tarifierte Arbeitsplätze evtl. wegfallen und der Missbrauch des Lohndumpings vorangetrieben wird?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Daniela Raab
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12.12.2007
Daniela Raab
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, die fast gleichlautend mit der vorhergehenden von Frau Steffinger ist.
Daher möchte ich Ihnen die gleiche Antwort geben:

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen, dürften sich Ihre Fragen zwar mittlerweile erledigt haben, dennoch möchte ich gerne etwas näher auf dieses Thema eingehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte während der Beratungen zum Post-Mindestlohn im Koalitionsausschuss einen Lösungsansatz vorgeschlagen, der zunächst von der SDP verworfen wurde. Zwischenzeitlich sind die Tarifpartner erfreulicherweise auf diesen Unionsvorschlag eingegangen und haben in § 1 Abs. 2 dieses Tarifvertrags das Wort "überwiegend" aufgenommen, was unbedingt notwendig war.

In dem Vertrag heißt es nun, der Tarifvertrag gelte für alle Arbeitnehmer von Briefdienstleistern, «die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte» befördern. Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Arbeitnehmer ausgenommen sind, die auch nur in geringem Umfang Briefsendungen gewerbs- oder geschäftsmäßig beförderten.

Die Formulierung reichte der Union nicht, da die Voraussetzung einer fünfzigprozentigen Tarifbindung tatsächlich nicht gegeben war.

Die Tarifpartner selbst haben mittlerweile bestätigt, dass der Vorwurf des Wortbruchs, der uns gegenüber erhoben worden war, von Anbeginn absurd war.

Durch die Änderungen des Tarifvertrages wurde der Weg für die Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und damit für die Einführung eines Post-Mindestlohns unter voller Wahrung der Tarifautonomie freigemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
29.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Raab,

ich möchte gerne auf Ihre Antwort an Herr Haidn eingehen.

Ich kann mittlerweil die Antworten von Abgeordneten zum Thema voraussehen. Denn es sind immer die selben.

Sie geben als Argument die Gehälter von Bürgermeistern oder Bundesrichtern an.
Dabei haben diese nicht die Privilegien wie Sie. Bundestagsabgeordnete haben somit unterm Strich schon vor der Erhöhung der Diäten mehr Bezüge gehabt.
Ich finde dieses Argument somit äusserst irreführend.

Weitehrin geben Sie an das dies Diäten von den Abgeordneten laut GG bestimmt werden müssen, somit für alle nachvollziehbar seien.

Das einzige was nachvollziehbar ist, das die Diäten erhöht werden. Der Bürger, der überwiegend gegen die Erhöhung ist, hat keinerlei Möglichkeit dies zu beeinflussen.

Aber nun zu meiner Frage:

Wäre es nicht gerecht und leistungsbezogen, die Entwicklung der Diäten an der Entwicklung der Nettolöhne zu koppeln? Hätten die Bürger mehr in der Tasche (das genaue Gegenteil ist der Fall), hätte niemand etwas gegen eine Erhöhung der Bezüge der Abgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Sandforth
Antwort von Daniela Raab
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10.12.2007
Daniela Raab
Sehr geehrter Herr Sandforth,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch zur aktuellen Erhöhung der Diäten für uns Bundespolitiker äußern und weitere Fragen in Bezug auf meine Antwort an Herrn Haidn stellen.

Gerne möchte ich auf eine Antwort meines Kollegen Clemens Binninger zu diesem Thema verweisen, der nach einer ähnlichen Frage bereits auf die Anpassung der Diäten entsprechend der Entwicklung der Nettolöhne eingegangen ist, was auch meiner Meinung zu dieser Thematik entspricht.

Anhand der Zahlen kann man sehen, dass bei einer Kopplung an die Nettolohnentwicklung die Diäten stetig angestiegen wären, worauf wir Abgeordnete in der jüngsten Vergangenheit mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nur sehr maßvoll umgegangen sind. Über die letzten acht Jahre haben wir lediglich eine Erhöhung von insgesamt 6,3% vorgenommen. Dies liegt z. B. deutlich unter der Preisentwicklung in diesem Zeitraum.


Jahr .... Diäten Bundestag ..... Renten ..... Löhne und Gehälter

2000 ........... +0,6 % ................ +0,6 % ............. +2,4 %

2001 ........... +1,9 % .............. +1,9 % .............. +2,1 %

2002 .......... +1,9 % ............... +2,2 % .............. +2,6 %

2003 .......... +1,9 % .............. +1,0 % .............. + 2,4 %

2004 ................ 0 % .................... 0 % ............... +2,0 %

2005 ................ 0 % ..................... 0% ................ +1,6 %

2006 ................. 0 % ................... 0 % ............... + 1,3%

2007 ................. 0 % ................ + 0,5 % ............. ./.

(Quellen: Deutscher Bundestag (Diäten), BfA (Renten),
Hans-Böckler-Stiftung (Löhne / Gehälter. Bei Renten, Löhne und Gehälter
Werte für die alten Bundesländer).

Mir freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.12.2007
Von:

Frau Raab,

bei Ihren Antworten zum Thema Radwegebenutzungspflicht kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie von der Sache keine Ahnung haben und sich auch nicht weiter damit beschäftigen wollen/werden.

Sie erwähnen die Radstreifen in Berlin. Ist Ihnen bewusst, dass 75% der schweren und tödlichen Unfälle mit Radfahrern in Berlin im Zusammenhang mit Radwegen stehen, obwohl nur etwa 10 % der Straßen überhaupt Radwege haben ( Quelle: Der Fahrradbeauftragte des Senats Berlin in: RadZeit 1/2003) ?

Vom Auto aus gesehen wirken Radwege sicher und bequem, da sie die Radfahrer aus der eigenen Fahrspur zwingen. Für Radfahrer, die das Rad als Alltagsgefährt nutzen und innerstädtisch mit 30 km/h unterwegs sein wollen, sind sie eine ärgerliche Gefahrenquelle, da eine sichere Benutzung mit mehr als 10 km/h nahezu unmöglich ist.

Für Fahrten zum nächsten Bäcker mag ein solches Tempo angehen, für den täglichen Berufsradverkehr, der mehrere Kilometer beträgt, ist es das Aus.

Ist es in Ihrem Interesse, dass das Fahrrad auch als innerörtlichens Alltagsverkehrsmittel benutzbar ist?

Mit bestem Gruß,

Ch.
Antwort von Daniela Raab
bisher keineEmpfehlungen
11.12.2007
Daniela Raab
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch, wobei es sich eigentlich mehr um eine Stellungnahme handelt.

Wie ich feststellen musste, scheiden sich beim Thema Radwegen die Geister, und dass Sie mir Ahnungslosigkeit unterstellen, finde ich unpassend.

Gerade Berlin ist ein gutes Beispiel dafür, dass sowohl Autofahrer, aber auch Radfahrer gegenseitig mehr Rücksicht aufeinander nehmen sollten.

Wichtig ist aber auch, dass beide die Straßenverkehrsordnung kennen und sich daran halten. Letztendlich müssen sich beide mit ihrer Geschwindigkeit an den laufenden Verkehr anpassen. Das gilt auch für Autofahrer.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab
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