Sehr geehrter Herr

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da ich Ihre Fragen, mit denen sich Juristen, Frauenrechtler und andere Spezialisten bereits seit Jahren ausführlich beschäftigen, nicht in wenigen Sätzen beantworten kann, darf ich Ihnen zur Klärung Ihrer Fragen u.a. die Lektüre auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend für empfehlen:
www.bmfsfj.de
Außerdem noch folgende Informationen:
www.bundestag.de
www.auswaertiges-amt.de
Darüber hinaus ist es so, dass "mit der Einführung der Quotenregelungen der Staat seinem grundgesetzlichen Auftrag in Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG
www.juraforum.de die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen zu fördern, nachkommen will. Der Staat ist damit der Auffassung gefolgt, dass es im Bereich der faktischen Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen noch beträchtliche Defizite gibt. Dabei hat er derartigen Interpretationen der gegenwärtigen Situation eine Absage erteilt, die beispielsweise die weibliche Unterrepräsentanz im höheren Dienst in der freiwilligen Entscheidung der Frauen, sich nicht für diese höheren Positionen zu bewerben, begründet sehen. Er steht vielmehr befürwortend demjenigen Standpunkt gegenüber, dass weibliche Unterrepräsentanz in höheren beruflichen Positionen nicht das Ergebnis einer freien Wahl ist, sondern dasjenige der strukturellen Bedingungen einer Gesellschaft, die (geschichtlich betrachtet) erst vor kurzem ihre Ausrichtung am patriarchischem System aufgab (ähnlich das Bundesverfassungsgericht, NJW 1991, 1602). Von diesem Standpunkt ausgehend ist die Einführung einer Frauenquote geboten, da eine formelle Rechtsgleichheit die faktische Ungleichheit nicht nur nicht aufheben, sondern wegen der verschiedenen Voraussetzungen notwendig zu ihr hin führen würde. Eine Entscheidung gegen die Frauenquote und für die Beibehaltung der Rechtsgleichheit wäre hingegen eine Stellungnahme für die Männer als Nutznießer des status quo und gegen die Frauen als die gegenwärtig Belasteten gewesen."
siehe:
www.juraforum.de
"Gleichstellung" unterscheidet sich von "Gleichberechtigung". Während die Gleichberechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht es bei Gleichstellung um die Diskussion, ob die juristische Gleichbehandlung auch automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt.
Daher bin ich persönlich so lange in gewissen Bereichen für eine Frauenquote bin, bis die noch herrschenden Defizite in unserer Gesellschaft für eine Gleichbehandlung und Gleichstellung behoben sind.
Prinzipiell sollte es auch ohne eine Quote, stets nach der Qualifikation gehen und nicht nach Geschlecht, was jedoch faktisch noch nicht der Fall ist.
zu Frage 3:
Auch, wenn eine Quotenregelung bei Einstellungen berücksichtigt wird, muss die Qualifikation stimmen. Man kann weder einen Mann oder eine Frau rein aus Quotengründen einstellen, wenn die Qualifikation nicht ausreicht. Im Zweifel bleibt die Stelle sogar unbesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB