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Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sie sind meines Wissens Juristin.
Können Sie bitte zuverlässig in Erfahrung bringen, welche Person bzw. welche Gruppierung genau die Initiative für die Einführung des § 162 Abs. 2 FamFG ergriff und welche Begründung seinerzeit für die Einführung angegeben wurden?
Die Norm regelt ja, daß der Fam.richter dem Antrag irgend eines Jugendamtsbediensteten auf Verfahrens- BETEILIGUNG der Fachbehörde auch OHNE BEHAUPTUNG irgend eines RECHTSSCHUTZBEDÜRFNISSES stattgeben muß in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen (1). Einspruchsmöglichkeiten seitens der Eltern und eine richterliche Prüfpflicht sind offenbar nicht vorgesehen (vgl. auch z.B. Ausführungen vom 13.9.10 der Soz.Päd. Golze, MdB, auf dieser Plattform).
Könnten Sie jemanden verstehen, der § 162 (2) FamFG in verschiedener Hinsicht in Kollision mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem GG sieht und die Sorge äußert, daß mit der "grundlosen" Beteiligung des Jugendamtes u.a. unnötige psychosoziale Belastungen, gesundheitliche wie auch finanzielle Risiken für die Familienmitglieder entstehen können?
Wer haftet für Schäden, welche gem. § 162 (2) FamFG zu Verfahrensbeteiligten gemachte Jugendamtsleute ggf. verursachen?
Desweiteren möchte ich von Ihnen wissen, wann Sie mir die schon 2009 gestellten Fragen zur organisierten Datenkriminalität und zur "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts-und Rechtspsychologie" (2, 3) beantworten können.
Unser Interesse an Ihren Fach-Auskünften besteht weiterhin, das Schweigen anderer (z.B. Dr. jur. Fischer, MdL) zu diesen Themen wird auch von anderen moniert (4).
Mit frdl. Gruß
W.

Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland
1)
www.buzer.de
2)
www.abgeordnetenwatch.de
3)
www.abgeordnetenwatch.de
4)
www.abgeordnetenwatch.de