Daniela Ludwig (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Daniela Ludwig
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.07.1975
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kolbermoor
Wahlkreis
Rosenheim
Ergebnis
51,5%
Landeslistenplatz
13, Bayern
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(...) Diese Pressemitteilungen werden in der Regel auch in den lokalen Medien (Zeitung und Radio) veröffentlicht, so dass Sie sicher sein können, dass ich aus meiner Meinung keinen Hehl mache. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.05.2010
Von:

Ich interessiere mich gerade etwas über Fragen und Antworten unserer Abgeordneten in Berlin und stelle dabei fest, dass Sie anscheinend keine Lust haben, wichtige Fragen zu beantworten !! Warum eigentlich ? Die Leute haben Sie doch nach Berlin geschickt um dort eben für diese Leute Politik zu machen.
Antwort von Daniela Ludwig
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25.04.2012
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

ernstgemeinte Fragen, insbesondere aus meinem Wahlkreis, werden von mir möglichst zeitnah beantwortet. Man kann mich jederzeit auch direkt anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
14.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Raab,

können Sie mir eventuell weiterhelfen als Abgeordnete für den Landkreis in dem ich lebe.

Warum ist ein Studium an der Open University in England nicht Bafög fähig? Alternativ warum ist kein Studienkredit über die KFW möglich?

In der Datenbank "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der KMK wird die Open University als "Hochschule, H+" geführt und damit identisch mit der Klassifikation der Universitäten Oxford und Cambridge.

Desweiteren ist es dort genauso möglich "Vollzeit" als Fernstudent zu studieren.

Gruß
M.
Antwort von Daniela Ludwig
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30.09.2010
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse an "abgeordnetenwatch". Ich habe mich mit Ihrer Anfrage vom 15.September 2010, warum die Open University London weder Bafög noch KfW- fähig ist, befasst.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt grundsätzlich nur Studienkredite für deutsche Universitäten und Hochschulen. Ein Kredit für die Open University London zu bekommen ist daher leider nicht möglich.

Auf die Frage, warum die von Ihnen gewünschte Universität jedoch nicht Bafög fähig ist, habe ich trotz ausgiebiger Recherche auch keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Die Voraussetzungen für Ausbildungsförderung sind meiner Meinung nach gegeben, denn die Universität ist in öffentlich- rechtlicher Hand. Ein möglicher Grund für die Absage könnte sein, dass möglicherweise Ihr Studiengang nicht die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie der Präsenzstudiengang hat. An der Open University London ist ein Studium auch ohne die Hochschulreife möglich, anders als bei einem deutschen oder vergleichbarem
ausländischen Institut.

Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung kann Ihnen vielleicht die Agentur für Arbeit geben.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, die dieses Thema betreffen, so möchte ich Sie bitten, sich an das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales zu wenden, da Ihnen dort mit fundierteren Kenntnissen in diesem Fachbereich zur Seite gestanden werden kann.

Ich hoffe ich konnte Ihnen dennoch einen Schritt weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
09.10.2010
Von:

Gute Tag! Energie Einsparen durch verortnete Hausisolierung !
Wer soll die kosten denn aufbringen? sollen wir in unser Haus das wir uns in all den Jahren ohne Staatliche hilfen!! und immer nach Saniert haben, jetzt aufgeben ;ist denn alles auser dem Lot, man sollte mal etwas näher am normal Verdiener aggierten! mfg!!!
Antwort von Daniela Ludwig
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25.10.2010
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

mit der CSU war die ins Gespräch gebrachte Zwangssanierung nicht zu machen und dafür haben wir uns auch eingesetzt. Eine energetische Sanierung von Privateigentum geht nur durch Förderung und nicht mit Zwang. Freiheitliche Politik muss mit Anreizen arbeiten.

Die Bundesregierung hat im mittlerweile vom Kabinett gebilligten Energiekonzept, das diese Woche im Bundestag beraten wird, den Zwang zur Sanierung aufgegeben und setzt jetzt auf die freiwillige Initiative von Bauherren und Eigenheim-Besitzern.

Bis zum Jahr 2050 sollen möglichst alle Gebäude klimaneutral sein, d.h. dass sie nur noch wenig Energie für die Heizung verbrauchen, und diese Energie aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB
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Frage zum Thema Soziales
08.12.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Raab,

ich hoffe, Sie können mir bei der Beantwortung meiner Fragen helfen.
Durch den (vorrübergehenden?) Wegfall der Wehrpflicht, wird der Zivildienst ebenfalls eingestellt. Welche Möglichkeiten sehen Sie , um die, auch ohne den Zivildienst, schon sehr prekäre Situation in der Pflege zu verbessern? Der Vorschlag unserer Familienministerin Frau Schröder, die Situation auf freiwilligen Basis (Soziales Jahr mit 10000 Freiwilligen) lösen zu können, ist zwar ehrenwert, aber aus meiner Sicht sehr blauäugig. Auch die zu erwartenden Kosten, sind für die arbeitende Mittelschicht existenzgefährdend.

Die zweite Frage betrifft meine persönliche Situation. In letzter Zeit wird vermehrt über die Privatisierung von staatlichen Betrieben spekuliert. Wie stehen Sie, der Privatisierung solcher Einrichtungen gegenüber? In vielen Bereichen sollen durch gesetzliche Vorgaben hohe Standards (lobenswert) erreicht werden. Wie kann der Staat solche Vorgaben von privaten Unternehmen erwarten und auch verantwortungsvoll überprüfen, wenn er sie selbst nicht vorlebt? Da ich in einer Reha-Einrichtung der DRV-Bund arbeite, sehe ich die Entwicklung sehr kritisch.
Als langjähriger CSU-Wähler, frage ich mich in letzter Zeit häufiger, ob meine Interessen von dieser Koalition auch in Zukunft vertreten werden.


Für die nicht zu "politikerhafte" Beantwortung meiner Fragen, vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Daniela Ludwig
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13.12.2010
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre zwei Fragen.

zu 1)

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag setzte und setzt sich derzeit dafür ein, dass auch das zu findende Nachfolgemodell für den Zivildienst die in diesem bisher angelegten positiven Effekte erzielt. Besonders wichtig sind uns hierbei der Selbstwert des von jungen Menschen an der Gesellschaft geleisteten Dienstes, die Herstellung des Kontakts zwischen jungen Menschen und den Trägern der sozialen Dienste sowie die Fortsetzung der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen.

Gleichzeitig liegen der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag auch die Freiwilligendienste am Herzen. Daher werden wir uns weiterhin für eine Nachfolgeregelung stark machen, die eine Konkurrenz der Freiwilligendienste und des Nachfolgemodells für den Zivildienst ausschließt.

Daran arbeiten wir.

zu 2)

Ich persönliche stehe der Privatisierung staatlicher Einrichtungen zunächst skeptisch gegenüber. Doch dort, wo sich herauskristallisiert, dass sich dies vorteilhaft für alle Beteiligten auswirken wird (z.B. mehr Wettbewerb, also Vorteile für den Verbraucher), ist es tatsächlich angebracht.

Wo genau dies dann möglich und sinnvoll ist, muss aber sehr gut abgewogen und im Einzelfall entschieden werden und darf keinesfalls übereilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

Sie sind meines Wissens Juristin.

Können Sie bitte zuverlässig in Erfahrung bringen, welche Person bzw. welche Gruppierung genau die Initiative für die Einführung des § 162 Abs. 2 FamFG ergriff und welche Begründung seinerzeit für die Einführung angegeben wurden?

Die Norm regelt ja, daß der Fam.richter dem Antrag irgend eines Jugendamtsbediensteten auf Verfahrens- BETEILIGUNG der Fachbehörde auch OHNE BEHAUPTUNG irgend eines RECHTSSCHUTZBEDÜRFNISSES stattgeben muß in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen (1). Einspruchsmöglichkeiten seitens der Eltern und eine richterliche Prüfpflicht sind offenbar nicht vorgesehen (vgl. auch z.B. Ausführungen vom 13.9.10 der Soz.Päd. Golze, MdB, auf dieser Plattform).

Könnten Sie jemanden verstehen, der § 162 (2) FamFG in verschiedener Hinsicht in Kollision mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem GG sieht und die Sorge äußert, daß mit der "grundlosen" Beteiligung des Jugendamtes u.a. unnötige psychosoziale Belastungen, gesundheitliche wie auch finanzielle Risiken für die Familienmitglieder entstehen können?

Wer haftet für Schäden, welche gem. § 162 (2) FamFG zu Verfahrensbeteiligten gemachte Jugendamtsleute ggf. verursachen?

Desweiteren möchte ich von Ihnen wissen, wann Sie mir die schon 2009 gestellten Fragen zur organisierten Datenkriminalität und zur "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts-und Rechtspsychologie" (2, 3) beantworten können.

Unser Interesse an Ihren Fach-Auskünften besteht weiterhin, das Schweigen anderer (z.B. Dr. jur. Fischer, MdL) zu diesen Themen wird auch von anderen moniert (4).

Mit frdl. Gruß
W.
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland

1) www.buzer.de
2) www.abgeordnetenwatch.de
3) www.abgeordnetenwatch.de
4) www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Daniela Ludwig
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19.04.2011
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren nach § 162 Abs. 2 FamFG. Die Mitwirkung des Jugendamtes ist durch das sog. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welches am 01.09.2009 in Kraft getreten ist, mit aufgenommen worden.
Nach der davor geltenden Rechtslage konnte das Jugendamt aber ebenfalls bereits Anträge beim Familiengericht stellen, obwohl es dem Wortlaut des Gesetzes nach das Familiengericht nur "anrufen" konnte (vgl. § 8a SGB VIII, § 1666 BGB). Auch erschien es zuvor bereits als Beteiligter in den Beschlüssen des Gerichts. Die Rolle des Jugendamtes vor dem Familiengericht ist in § 50 Abs. 1 S. 1 SGB VIII vorgegeben. Demnach unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen und hat gemäß § 50 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB VIII in Kindschaftssachen mitzuwirken. Von einer "grundlosen" Beteiligung kann somit gerade nicht ausgegangen werden.

Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Beteiligtenstellung des Jugendamtes in den die Person des Kindes betreffenden Verfahren als eine Frage des Einzelfalles gesehen und auch bewusst davon abgesehen, dem Jugendamt von vornherein die Stellung eines Beteiligten in allen Kindschaftssachen einzuräumen. Es bestand die Befürchtung, Verfahren schwerfälliger zu machen und einen unnötigen Aufwand für Gerichte und Jugendämter zu schaffen (vgl. S. 179 BT-Drs. 16/6308 v. 07.09.2007). Das Jugendamt kann somit selbst wählen, ob es sich durch die Beteiligtenstellung - über die Anhörung bzw. die Wahrnehmung der Beschwerdemöglichkeit hinaus - in das Verfahren einbringen möchte. Bedenken gegen diese Form der Miteinbeziehung des Jugendamtes wurden weder im damaligen Gesetzgebungsverfahren noch im Anschluss in der einschlägigen Fachliteratur geäußert. Vielmehr wird immer wieder die besondere Rolle der Sachaufklärung und bei der Unterstützung der Entscheidungsfindung durch das Gericht herausgestellt.

Sollten Mitarbeiter des Jugendamtes Schäden gleich welcher Art versuchen, könnten die einschlägigen Vorschriften das Amtshaftungsrechts zur Anwendung kommen.
Dies ist aber eine Frage des Einzelfalls und daher jeweils gesondert zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB
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