Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie in der Tat eine breite Palette von Themen ansprechen.
Dabei könnte ich es mir theoretisch einfach machen. Denn tatsächlich ließe sich auf die Frage(n) einmal pauschal antworten, dass Ihre Vorstellungen mit den Prinzipien einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie so nicht vereinbar sind. Ihnen zuliebe will ich es mir aber dann doch nicht so einfach machen.
Die Stadtteilkonferenzen dienen dazu, Vertreter der Vereine, Verbände, der Verwaltung und der Kommunalpolitik jeglicher Couleur an einen Tisch zu holen und dabei zum Wohle des eigenen Stadtteils oftmals überparteilich getragene Lösungen auf den Weg zu bringen. Das klappt, wie ich finde, sehr gut.
Wenn Sie nun vorschlagen, dass die Bürgerinnen und Bürger anschließend gar nicht mehr darüber mitentscheiden können, was letztendlich passiert, dann liegt hier ein Missverständnis darüber vor, was den Sinn und Zweck der Stadtteilkonferenzen ist. Nämlich die von Ihnen angesprochene Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerschaft im Vorfeld der parlamentarischen Entscheidungsfindung einzubeziehen, so dass der schließlich zur Entscheidung gestellte Sachverhalt bereits das Ergebnis bürgerschaftlicher Teilhabe darstellt.
Nun wird es etwas grundsätzlicher: Die Grundvoraussetzung einer funktionierenden (parlamentarischen) Demokratie ist der Kompromiss. Ohne die Bereitschaft zum Kompromiss ist jede Demokratie undenkbar. Das heißt, dass auch in einer direkteren Demokratie Entscheidungen getroffen werden müssen, die von einem Teil der Bevölkerung im Falle einer Abstimmungsniederlage als undemokratisch - weil den eigenen Vorstellungen zuwiderlaufend - verstanden werden könnten. Die Lage, besser gesagt das Dilemma ist insofern dieselbe, egal ob eine Demokratie repräsentativ oder direkt verfaßt ist. Alles steht und fällt mit der Bereitschaft des unterlegenen Parts, die Legitimität des Entscheidungsprozesses anzuerkennen. Insofern bin ich nicht überzeugt davon, dass sich die Legitimität einer politischen Entscheidung erhöht, nur weil sie grundsätzlich per Volksentscheid statt durch Parlamentsbeschluss getroffen ist. Und in dieser grundsätzlichen Frage bin ich der Überzeugung, dass die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes gut daran getan haben, die direktdemokratischen Elemente in unserer Verfassung deutlich begrenzt geblieben sind. Denn die Stärkung direktdemokratischer Teilhabe bedeutet zugleich die weitere Schwächung unserer Parlamente. Man stelle sich vor:
jedesmal, wenn eine Person (wie oben ausgeführt) die Legitimität einer politischen Entscheidung infrage stellt, würde ein Bürgerentscheid fällig.
Und da es wohl nur in der Theorie Entscheidungen geben wird, die selbst in einer relativ überschaubaren Kommune wie Mülheim tatsächlich einstimmig zu treffen wären, hieße das, dass womöglich über die Errichtung jeden Kreisverkehrs, jedes Zebrastreifens usw. jeweils eine öffentliche Abstimmung stattzufinden hätte. Das führte schon rein praktisch zu einer Lähmung des öffentlichen Handelns. Denn wer garantierte, dass die so getroffene Entscheidung wiederum allgemeine Akzeptanz fände, und nicht wiederum durch ein erneutes Referendum zu revidieren versucht würde?
Und auch Ihre Idee, derartige Abstimmungen zentral im Rathaus oder im neuen Medienhaus durchzuführen, ist doch rein praktisch betrachtet, nicht durchführbar. Denn was ist mit jenen Menschen, die am Tag der öffentlichen Entscheidung krank, beruflich verhindert, im Urlaub oder sonst wo sind? Wenn schon direktdemokratisch, dann müßte diesen das Recht eingeräumt werden, vorher per Briefwahl abzustimmen. Und wie sollte rein praktisch das Rederecht zur Sache organisiert sein? Wenn ich nun hinzufüge, dass die Tagesordnungen des Rates der Stadt nicht selten dreißig, vierzig oder noch mehr Tagesordnungspunkte enthalten und dass die Sitzungen dieses vergleichsweise kleinen Gremiums von knapp über 50 Personen dennoch oftmals bis spät in den Abend oder gar die Nacht andauern, dann halte ich es für schwer vorstellbar, die von Ihnen erdachte unmittelbare Bürgerbeteiligung so umzusetzen.
In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass ein solches Maß der unmittelbaren Einbindung der Menschen in die Entscheidung gerade in unserer modernen und damit hochkomplexen Welt realistisch nicht zu realisieren ist.
Denn über einen Punkt haben wir noch gar nicht gesprochen: Welchen Aufwandes es bedürfte, alle zur Entscheidung zugelassenen Personen hinsichtlich Sachstand, Rechtslage usw. in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung überhaupt so treffen zu können, dass sie mehr ist, als eine reine Bauch- oder Sympathieentscheidung.
Und noch einmal muss ich sehr grundsätzlich und philosophisch werden. Bei dem französischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau gibt es den Unterschied zwischen der "volonté générale" und der "volonté de tous". Ersteres meint im weitesten Sinne das Allgemeinwohl, letzteres den Mehrheitswillen.
Rousseau macht damit deutlich, dass eine Entscheidung keineswegs besser oder gar richtig nur deshalb ist, weil sie von einer demokratischen Mehrheit gefasst wurde. Auch Mehrheiten können sich irren und zwar ganz erheblich, wie die Geschichte uns immer wieder lehrt. Damit nun trotzdem dem womöglich manchmal unpopulären Gemeinwohl zum Sieg verholfen werden kann, gibt es nun die repräsentative Demokratie: Einige Bürgerinnen und Bürger erhalten auf Zeit das Recht übertragen, unabhängig und frei bindende Entscheidungen für die Allgemeinheit zu treffen. Und nur wenn die Parlamentarier über diese Unabhängigkeit verfügen, sind sie auch imstande, jenen unpopulären Entscheidungen zu treffen, die in einer direkten Demokratie stets der "volonté de tous" unterlägen. Das war nun zugegebenermaßen sehr theoretisch, aber ich hoffe, meinen Standpunkt in dieser Frage damit hinreichend deutlich gemacht zu haben.
Nun zum Thema Transparenz des Haushaltes: Sie haben Recht, einen kommunalen Haushalt zu lesen, braucht Übung und gewiss einige grundlegende Vorkenntnisse. Wie sollte es - nicht provokativ, sondern rein praktisch gefragt - auch anders sein? Schon die Bilanz eines mittelständischen Handwerksunternehmens ist eine komplexe Lektüre, da ist es nicht verwunderlich, dass das erst recht für eine Kommune mit rund 165.000 Einwohnern gilt. Und: Seit der Einführung des sogenannten Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) durch das Land, sind alle Kommunen verpflichtet den Haushalt nach den Prinzipien der doppelten Buchführung vorzulegen. Daraus ergeben sich Anforderungen der Darstellung des Zahlenmaterials, die eine Reduzierung des Haushaltes auf einige wenige Spiegelstrich gar nicht zulassen. Es geht also gar nicht darum, dass den Bürgern vermeintlich Informationen vorenthalten werden, sondern das Thema an sich ist so komplex, dass es nicht über einen bestimmten Punkt hinaus zu vereinfachen ist, ohne den Wert der am Ende übrigbleibenden Information zu verwässern.
Und was die Gelder betrifft, die ich aus meinen Aufsichtsratstätigkeiten an die Stadt abführe, so ist aus dem Haushalt klar zu erkennen, welche Einnahmen daraus resultieren, so dass auch heute schon entgegen anderslautender böswilliger Behauptungen und verleumderischer Unterstellungen nachvollzogen werden kann, was ich wann an die Stadt abgeführt habe. Dabei ist es nach jeder denkbaren Systematik der Haushaltsaufstellung jedoch unmöglich zu sagen, wo denn nun genau das Geld, das ich an die Stadt abgeführt habe, am Ende gelandet ist. Denn da ist es mit dem städtischen Haushalt ganz genauso, wie mit Ihrem Nettolohn: Wenn Sie
- rein hypothetisch gesprochen - 3.000 € netto im Monat verdienen, können Sie auch schlecht sagen, ob der Euro, mit dem sie am 15. des Monats die Brötchen beim Bäcker bezahlen, der 1., 500., 3.000. oder erst der 728. Euro gewesen ist, den Sie in diesem Monat verdient haben. Ich will sagen: Eine exakte Nachverfolgbarkeit kann jenseits des Tatbestandes der Einnahme gar nicht möglich sein. Wenn allerdings es die Rechtslage gibt, dass ich das Geld theoretisch behalten dürfte - wie Sie wissen, wird die Abführungspflicht streitig vor Gericht verhandelt -, dann ist es für mich ganz einfach und entspricht Ihren Wünschen. Denn in diesem Falle werde ich das ganze Geld spenden, diese Zusage wiederhole ich jederzeit an jedem Ort und das wurde auch schon über die Presse kommuniziert. Diese Spende wäre dann auch genau bestimmten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zuzuordnen.
Und nun abschließend zur Frage der Transparenz von Ratssitzungen: Diese Frage wird mir oft gestellt und die Erklärung, warum es oft aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, Sitzungen öffentlich abzuhalten, ist eigentlich eine ganz simple. Sehr oft kommen Dinge zur Sprache, die nach Recht und Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz genießen. Das gilt für Persönlichkeitsrechte aber auch für Betriebsinterna von Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Denn um die Angebote fundiert prüfen zu können, kommen oftmals betriebswirtschaftliche Details zur Sprache, die den Unternehmen erheblichen Schaden und Wettbewerbsnachteile zufügen könnten, wenn sie denn in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben würden. Es geht also nicht um den Versuch, die Bürgerinnen und Bürger außen vor zu halten.
Nun ist die Antwort in der Tat sehr in die Länge gegangen. Und immer noch wäre das eine oder andere hinzuzufügen, doch das würde ich mir gerne für ein persönliches Gespräch aufheben. Sofern Sie also Interesse haben, würde ich mich freuen, den Dialog im direkten Gespräch fortsetzen zu können! Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Mit den besten Grüßen nach Styrum,
Ihre
Dagmar Mühlenfeld