Constanze Angela Krehl (SPD)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Constanze Angela Krehl
© SPD Europa
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplominformatikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Sachsen
Bundeslistenplatz
22
weitere Profile
(...) Über ein Praktikum bei der Europäischen Kommission hinaus, besteht aber auch die Möglichkeit ein Praktikum im Europäischen Parlament zu absolvieren. Dies bei einer / einem Abgeordneten, einer nationalen Delegation (z.B. der SPD-Delegation) oder einer Fraktion. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbesserte Durchsetzung von Urheberrechten
30.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

bezugnehmend auf Ihre Antwort fom 26.01.2012 auf Anfrage bekräftigen Sie, dass geistiges Eigentum (sic!) international zu schützen ist.

Ich selber bin kein Jurist, habe mir aber jahrzehtelang von meinem Vater (Juraprofessor) anhören müssen, dass es kein geisties Eigentum gibt.

Laut deutscher juristischer Definition ist Eigentum "..Das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, mit der der Eigentümer gem. § 903 nach Belieben verfahren u. andere von jeder Einwirkung ausschließen kann."

Eine Sache wird hierbei als "Körperlicher Gegenstand, also alles, was sinnlich wahrnehmbar und räumlich abgegrenzt ist. Sachen werden in bewegliche Sachen und Grundstücke eingeteilt. Elektrischer Strom und fließendes Wasser sind nicht als Sachen anzusehen, da es an einer festen Begrenzung fehlt. Nicht zu den Sachen zählen ferner der Körper des lebenden Menschen sowie körperliche Hilfsmittel. Tiere sind keine Sachen, stehen diesen gem. § 90 a jedoch weitgehend gleich."

Weder eine Idee, Wissen doch Daten können also als Sache bezeichnet werden.
Insofern ist die angelsächsische Vorstellung von "private property" konträr zu unserer Kultur.

Ist Ihnen da nun ein Fehler Ihrerseits unterlaufen oder ist das die einheitliche Position der SPD dazu und somit offenes Bekunden ein Spielball der Wirtschaftseliten zu sein?

Dies wäre sehr bedauerlich.

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Constanze Angela Krehl
bisher keineEmpfehlungen
03.02.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

aus formaljuristischer Sicht stimme ich Ihren Einwänden bezüglich der Definition von Eigentum voll und ganz zu.
Dennoch ist es so, dass es bestimmte Wortkonstellationen im deutschen Sprachgebrauch gibt, die allgemein gebräuchlich und anerkannt sind. Dazu gehören Beispiele, wie "Stromdiebstahl" oder die Abgrenzung der Begriffe Eigentum und Besitz.
Wir versuchen bei der Erarbeitung von Gesetzestexten möglichst eine bürgernahe und gebräuchliche Sprache zu finden.

Zudem arbeiten wir hier im Europäischen Parlament international und müssen akzeptieren, dass im Englischen verwendete Begrifflichkeiten nicht exakt ins Deutsche übersetzt werden können. Daher müssen diese Termini an die Gegebenheiten jeder einzelnen Sprache angepasst werden.

Ihren Vorwurf, dass wir uns aufgrund dieser Position zu einem Spielball von Wirtschaftseliten machen, kann ich aus diesen Gründen nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Krehl,

zum Acta Abkommen schrieben Sie am 26.01. auf Abgeordnetenwatch:

"Es wurden jedoch im Verlauf der Verhandlungen wichtige sozialdemokratische Forderungen im ACTA-Text aufgenommen. So wurde das Ansinnen der USA abgewehrt, Internetprovider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren."

Ist es richtig, das stattdessen nun Internetprovider willkürlich und ohne die Möglichkeit, Rechtsmittel einlegen zu können, Inhalte sperren können?
Ist es richtig, dass das ACTA Abkommen für die EU rechtsverbindlich, für die USA jedoch nicht rechtsverbindlich ist?

Mit freundlichem Gruß,

Jan

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