Constanze Angela Krehl (SPD)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Constanze Angela Krehl
© SPD Europa
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplominformatikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Sachsen
Bundeslistenplatz
22
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(...) Das SWIFT-Abkommen, dessen Ziel die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist, regelt die Weitergabe von europäischen Finanztransaktionsdaten des Bankdienstleisters Swift an die US-Sicherheitsbehörden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
11.04.2011
Von:

Laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten (Schnabelspitzen), Schweinen (Schwänze, Eckzähne) und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Was unternehmen Sie, damit solche Nutztierhaltungen nicht mehr genehmigt werden? Was unternehmen Sie, damit Betriebe, die solche illegalen Aktivitäten durchführen, geschlossen werden?

Mit freundlichen Grüßen

R.
Antwort von Constanze Angela Krehl
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20.04.2011
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Grundgesetz in Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel verankert. Das deutsche Tierschutzgesetz ist eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit, im vierten Abschnitt des Tierschutzgesetzes und hier vor allem in den Paragrafen 5 und 6 werden Eingriffe an Tieren geregelt.

Der Gesetzgeber hat Strafen für ein Vergehen gegen das geltende Recht vorgesehen. Leider lässt sich mit diesen Strafen nicht verhindern, dass es immer wieder zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht kommt. Als Abgeordnete kann ich nicht direkt etwas dagegen unternehmen, dass Nutztierhaltungen nicht genehmigt bzw. geschlossen werden. Dieses liegt an den Behörden vor Ort. Die zuständigen Amtstierärzte können bspw. einen Betrieb schließen, wenn sie feststellen, dass die Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten werden.

Sollten Sie Hinweise oder Erkenntnisse über routinemäßige Amputationen oder unrechtmäßige Eingriffe bei Tieren haben, empfehle ich Ihnen diese zur Anzeige zu bringen. Als SPD-Europaparlamentarierin liegt mir sehr viel daran, dass die geltenden Standards eingehalten werden und dass der Tierschutz einen angemessenen Stellenwert in der Gesellschaft bekommt. Auf europäischer Ebene setze ich mich vor allem dafür ein, dass die hohen Standards die für Deutschland gelten auch in anderen EU Mitgliedsstaaten zum allgemeingültigen Standard werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

mich interessiert, ob Sie als Sozialdemokratin am 15. Dezember 2005 der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten bei der Abstimmung im Europäischen Parlament zugestimmt haben?
Das Ergebnis kam 2005 vor allem durch Stimmen der Christdemokraten und Sozialdemokraten zu Stande. Wenn diese Richtlinie heute noch einmal zur Entscheidung stünde, würden Sie sich wieder genauso entscheiden?

Als studierte Informatikerin sind Sie sich der technischen Möglichkeiten, die eine Speicherung von personengebunden Orts- und Kommunikationsdaten mit sich bringt sicher bewusst. Sie können eventuell sogar nachvollziehen, wie einfach Kriminellen und Terroristen die Instrumente der Vorratsdatenspeicherung umgehen können.

Wie beurteilen Sie die Angemessenheit, Erforderlichkeit und den Nutzen der genannten EU-Richtlinie vor dem Hintergrund einer möglichen Verletzung von EU-Grundrechten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Constanze Angela Krehl
1Empfehlung
16.11.2011
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.
Am 14. Dezember 2005 habe ich der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten zugestimmt.
Intention der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament war damals, während der Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung mit den anderen Fraktionen, dem Rat und der EU-Kommission, den Einfluss hinsichtlich des Datenschutzes so weit wie möglich geltend zu machen, um eine Position durchsetzen zu können, welche die bürgerliche Freiheit nicht beschränkt und dennoch Sicherheit garantiert.
Im Mitentscheidungsverfahren konnten wir 2006 somit erreichen, dass:

§ der Zweck der Speicherung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung ausschließlich schwerer Straftaten beschränkt bleibt,
§ die Anwendung von Sanktionen in die Richtlinie aufgenommen wird, die insbesondere einen unbefugten Zugriff auf oder den Umgang mit den Daten verhindert und die Einhaltung dieser Bestimmungen sichern soll,
§ die Speicherung von Standortdaten im Mobilfunk nur zu Beginn, nicht jedoch zum Ende der Kommunikation möglich ist, um so kein Bewegungsprofil erstellen zu können,
§ die Speicherung von Internetdaten auf die Einwahldaten und die Verkehrsdaten zu E-Mails und Internettelefonie beschränkt bleibt. Insbesondere wird also nicht gespeichert, welche Internetseiten ein Nutzer aufgerufen hat.

Eine Ablehnung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kam für uns aus folgendem Grund nicht in Frage.
Eine Ablehnung hätte nämlich folgendes bewirkt:
Der Rat hätte zu einem gemeinsamen Standpunkt gefunden, der aufgrund der bereits äußerst schwierigen und zähen Verhandlungen in den eigenen Reihen nicht von dem jetzigen Vorschlag abgewichen wäre. Dieser Vorschlag wäre dem Parlament zur zweiten Lesung vorgelegt worden. Auch das Europäische Parlament wäre vermutlich nicht zu einem neuen Ergebnis gekommen, so dass der Vermittlungsausschuss hätte einberufen werden müssen.
Zwischenzeitlich hätten weitere Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ihre eigenen Pläne bereits umgesetzt, von denen anzunehmen ist, dass sie weit über das von uns vorgeschlagene Instrument hinausgingen.
Insofern haben wir nach unserer Überzeugung das Beste getan, was wir tun konnten und das Beste erreicht, was damals möglich war.

Am 21. Dezember 2007 trat das deutsche Umsetzungsgesetz in Kraft, welches die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten der Kunden für 6 Monate und die Voraussetzungen für den Zugriff durch die Staatsorgane beinhaltet.
Am 03 März 2010 stellte das Bundesverfassungsgericht jedoch fest, dass die Umsetzung der Richtlinie nicht mit Artikel 10 I des Grundgesetzes (Grundrecht auf Schutz des Fernmeldegeheimnisses) vereinbar sei und somit nichtig ist (§§ 113a, 113 TKG, § 100g). Die Stoßrichtung des Gesetzes sei ein legitimes Ziel, aber Angemessenheit der Regelung sei nicht gegeben sowie die richterliche Kontrolle unzureichend.

Folgende Punkte dieser Regelung hält das BVerfG für verfassungskonform:
§ Die Speicherung erfolgt nicht durch den Staat.
§ Die Daten werden nicht zentral zusammen geführt.
§ Es gibt eine 6-Monatsfrist für die Speicherung.
§ Anlasslose Speicherungen sind die Ausnahme.

Um vollständig verfassungskonform zu sein, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
§ Der Staat muss Art und Umfang der Schutzvorkehrungen festlegen (nicht die Unternehmen, welche die Daten speichern).
§ Der Zugang zu den Daten muss besser verschlüsselt werden.
§ Nur bei einer belegten konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, den Bestand des Bundes/Landes oder zur Abwehr einer allgemeinen Gefahr darf Zugriff auf die Daten gewährt werden.
§ Es muss einen Richtervorbehalt für die Datenabrufung geben.

Wir als Sozialdemokraten setzen uns dafür ein, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform und so, wie vom Europäischen Parlament abgestimmt in Deutschland umgesetzt wird. Die derzeitige Umsetzung entspricht nicht der geforderten Balance zwischen dem Gewähren von Sicherheit und der Wahrung europäischer Freiheitsrechte.

Des Weiteren ist zu begrüßen, dass die Kommission für Beginn des kommenden Jahres Nachbesserungen an der nun seit mehr als fünf Jahre in Kraft seienden Richtlinie angekündigt hat. Hierbei soll der Fokus besonders auf dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre liegen.

Auf die Einhaltung von Bürgerrechten als oberste Priorität werden wir daher weiter drängen. Einer sinnlosen Flut von Datenansammlungen werden wir uns entschieden widersetzen. Denn auch wir sind der Überzeugung, dass nicht alle Mittel mit dem Argument, den Terrorismus bekämpfen zu wollen, geeignet sind.


Mit freundlichen Grüßen,

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau MdEP Constanze Krehl.

Berlusconi ist ja nun weg. Und deshalb wenden wir uns um so erfreuter an Sie.

Wir haben uns seit langem gefragt, welche Personen und welche Unternehmen in Tschechien Grundstücke zurückerhalten haben.

Sie als Vertreter der SPD und als Sächsin, haben sicher Interesse und Wissen über diese Umstände.

Wer und was (welche Unternehmung) erhielt nach der Revolution 1989 in Prag/Tschechien, seine Häuser. Ländereinen, Firmen und Besitz etc. zurück?

A. Selbstverständlich und ohne Beantragung?
B. Auf Antrag?
C. Unter welchen Voraussetzungen?
D. Wer berät die ehemaligen Inhaber von Haus, Hof, Betrieb und oder Land in Tschechien?
E. Gibt es dort eine Kommision ähnlich der in der ehemaligen DDR?
F. Welche großen Unternehmen, Landbesitzer, Besitzer von Unternehmen etc. haben in Tschechien ihre Besitzungen teilweise oder vollständig erhalten?
G.Wer hat nach Ihrer Einschätzung noch die Möglichkeit seine Besitzungen zurück zu erhalten?
H. Sind Kinder, Enkel oder Urenkel in der Lage diese Möglichkeiten der Rückgabe zu nutzen?
I. Wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
J. Sind Nachlässe von Onkeln und Tanten, Nachbarn etc, ohne Kinder und Enkel durch Testament oder ähnliches rechtsgültig und können ebenfalls zu einer Beantragung für Rückführung führen?
K. Sind Sie als Vertreter der SPD gerade der Ansprechpartner für die Belange der Sudetendeutschen und deren Wünsche in einem geeinten Europa?
L. Sind Sie oder eine Organisation von Ihnen mit der Angelegenheit betraut und können und kümmern sich um diese Rückführung von Eigentum?

Wir bitten Sie um Auskünfte und entsprechende Antworten.


Freundlichst und im Namen von sieben Nachkommen von Sudetendeutschen in Bayern, BW, Sachsen, Hessen und NRW.

Freundlichst
Antwort von Constanze Angela Krehl
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06.12.2011
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihnen auf Ihre Anfrage leider keine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
15.12.2011
Von:

Guten Tag Frau Krehl,

ich habe folgende Fragen: Wo kann ich genau den Inhalt des Gesetztes über Schlachtransporte in der EU nachlesen? Gibt es für Deutschland eine gesonderte Regelung? Gibt es für Pferde wiederum eine gesonderte Regelung? Falls Sie mir keine Antwort geben können, wer dann? freundliche grüße
Antwort von Constanze Angela Krehl
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19.12.2011
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich diesbezüglich mit dem zuständigen Fachbüro in Verbindung gesetzt.
Es wird mir aufgrund der Weihnachtspause jedoch erst im Januar möglich sein Ihr Schreiben umfassend zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
Ergänzung vom 17.01.2012
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 1. Dezember 2009, sind der Schutz und das Wohlergehen der Tiere in Artikel 13 des EU-Vertrages verankert worden. Damit hat die Europäische Union einen großen Schritt in Richtung Tierschutz gemacht.
Die vollständige Fassung des Vertrages sowie den entsprechenden Artikel 13 finden Sie unter folgendem Link:
eur-lex.europa.eu

Bereits im Jahr 2005 trat die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft, welche Sie unter folgendem Link nachlesen können:
eur-lex.europa.eu .
In dieser Verordnung sind Tiertransporte in der Europäischen Union geregelt. Um die Verletzungsgefahr und den Stress für die Tiere während der Transportzeit möglichst gering zu halten, wurden hohe Standards für Fahrzeuge und Ausrüstungen sowie strenge Auflagen für Personen, die während des Transportes mit den Tieren umgehen, geschaffen.

Das deutsche Recht zu den Regelungen für den Transport von Schlachttieren ist den oben genannten europäischen Vorgaben angepasst. Der Handel von Vieh ist ein europaweiter oder sogar mit Drittstaaten betriebener, sodass eine übergeordnete, einheitliche und europäische Bestimmung notwendig ist, um garantieren zu können, dass Schlachttiere auf ihrem Transport den bestmöglichen Schutz erhalten.

Für den Transport von Pferden gibt es hierbei keine gesonderte Regelung. Hintergrund sind die Gleichbehandlung aller Tierarten und der allgemeine Schutz von Tieren beim Transport. Es ist wichtig, dass es, wie bereits oben beschrieben, allgemein gültige Bestimmungen zum größtmöglichen Schutz aller Tierarten ohne jedwede Hierarchisierung gibt.


Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Verbesserte Durchsetzung von Urheberrechten
25.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

bezugnehmend auf die zeitnah stattfindende Abstimmung des EU Parlaments zum Thema "ACTA" wollte ich nach der demokratischen Rechtmäßigkeit dieser Verhandlungen erkunden, welche meines Wissens nach von Interessengruppen denn von gewählten Vertretern bestimmt wird? Außerdem würde mich Ihr bzw der Standpunkt Ihrer Fraktion im Parlament dazu interessieren.

mit freundlichem Gruß
Antwort von Constanze Angela Krehl
1Empfehlung
26.01.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Notwendigkeit, geistiges Eigentum international zu schützen und Produktpiraterie zu bekämpfen ist unumstritten. Allerdings dürfen diesbezügliche Regelungen nach Position der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament nicht dazu führen, dass Grundrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Offenheit und Transparenz müssen auch in solchen Verhandlungen gelten. Deswegen war das Bestreben einiger außereuropäischen ACTA-Verhandlungspartner auf Geheimhaltung der Verhandlungen skandalös.

Es wurden jedoch im Verlauf der Verhandlungen wichtige sozialdemokratische Forderungen im ACTA-Text aufgenommen. So wurde das Ansinnen der USA abgewehrt, Internetprovider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren. Außerdem wurden Patente vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen. Dadurch wurde verhindert, dass Generika pauschal mit Fälschungen gleichgestellt würden. Gleichzeitig bleibt ein preiswerter und lebenswichtiger Zugang zu Medikamenten, vor allem in Entwicklungsländern erhalten.

Zentral ist für uns, dass das ACTA-Abkommen bestehendes EU-Recht nicht verletzt oder darüber hinausgeht. Grundrechte und europäische Standards der Freizügigkeit und des Datenschutzes müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. Zudem muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert werden. Ebenso muss das geplante ACTA-Komitee, das mit der Durchführung des Abkommens beauftragt werden soll, transparent arbeiten und darf nicht ohne parlamentarische Kontrolle das Abkommen abändern dürfen. Nicht zuletzt darf es bei der Anwendung des Abkommens keinen Interpretationsspielraum geben, durch den diese geltenden Werte im Nachhinein unterlaufen werden könnten.

Wir Sozialdemokraten werden den Text des Abkommens nun unter diesen Voraussetzungen prüfen. Die offiziellen Beratungen werden im Europäischen Parlament voraussichtlich im Februar oder März beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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