Constanze Angela Krehl (SPD)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Constanze Angela Krehl
© SPD Europa
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplominformatikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Sachsen
Bundeslistenplatz
22
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(...) Für den Transport von Pferden gibt es hierbei keine gesonderte Regelung. Hintergrund sind die Gleichbehandlung aller Tierarten und der allgemeine Schutz von Tieren beim Transport. Es ist wichtig, dass es, wie bereits oben beschrieben, allgemein gültige Bestimmungen zum größtmöglichen Schutz aller Tierarten ohne jedwede Hierarchisierung gibt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Arbeit
13.12.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Krehl,

meine Frage richtet sich auf die Praktika der EU-Institutionen. Ich wollte mich gerne auf ein EU-Praktikum bewerben, nur musste ich leider feststellen, dass dies für Diplom-Studiengänge erst nach Studienabschluss möglich ist.
Warum wird bei eigentlich allen Unternehmen das Vordiplom anerkannt um ein mehrmonatiges vergütetes Praktikum zu absolvieren und bei der EU nicht? Bei der EU muss man sich mit einem abgeschlossenem Studium und fast einem Jahr Vorlauf für ein Praktikum bewerben, dies fördert meiner Meinung nach die von vielen Politikern kritisierte prekäre Situation nach dem Studium (Stichwort: "Generation Praktikum"). Laut EU-Praktikantenbüro dient dies zur Gleichbehandlung der unterschiedlichen Studiengänge in der EU. Ich denke eher, dass es eine Diskriminierung und Benachteiligung darstellt und sich nur an den neuen Studiengängen Bachelor und Master orientiert. Hier ist/war die Wirtschaft wieder mal schneller als die Bürokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe
Antwort von Constanze Angela Krehl
4Empfehlungen
15.12.2009
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Praktika bei den Institutionen der Europäischen Union.

Aus Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie sich für ein Praktikum bei der Europäischen Kommission beworben haben. Für diese Praktika besteht in der Regel eine sehr lange Vorlaufzeit. Grund ist in erster Linie, dass sich jedes halbe Jahr mehrere Tausend Bürgerinnen und Bürger aus 27 EU-Mitgliedstaaten auf die nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Praktikaplätze bewerben. Um allen Bewerberinnen und Bewerbern gerecht zu werden, ist dies mit einem langen Auswahlprozess verbunden. Die Entscheidung, dass Diplom-Studiengänge erst nach Abschluss des Studiums für ein Praktikum bewerben können, liegt allein bei der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament kann auf diese Entscheidung der Kommission keinen Einfluss ausüben.

Über ein Praktikum bei der Europäischen Kommission hinaus, besteht aber auch die Möglichkeit ein Praktikum im Europäischen Parlament zu absolvieren. Dies bei einer / einem Abgeordneten, einer nationalen Delegation (z.B. der SPD-Delegation) oder einer Fraktion. In der Regel - und so auch bei mir - ist dies bereits nach Abschluss des Vordiploms / Grundstudiums für eine Mindestdauer von 3 Monaten möglich. Um sich weiter zu informieren, empfehle ich Ihnen die Broschüre der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament "Neue Horizonte entdecken - Tipps zu EU-Programmen und Praktikumsmöglichkeiten für junge Leute". Diese ist unter folgendem Link abrufbar: www.spd-europa.de

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gern wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.07.2010
Von:

Guten Tag.

Mitte Mai machte ein Schreiben der EU-Parlamentarier Tiziano Motti und
Anna Záborská die Runde. Im Rahmen der Aktion "smile29.eu"
(s. smile29.eu ) wurden die Mitglieder des
Europäischen Parlaments gebeten (s. smile29.eu ), einen Aufruf zu unterzeichnen, in dem gefordert wird:

STOP SEXUAL HARASSMENT
STOP PAEDOPHILIA
STOP CHILD PORNOGRAPHY.

Der Aufruf weist unter C. (2) auf die Richtlinie 2006/24/EG hin, wonach der Zugriff auf gesammelte und zu sammelnde Suchmaschinendaten durch staatliche Stellen ermöglicht wird. Das entspricht dem Tatbestand der Vorratsdatenspeicherung.

Da hierauf nicht explizit hingewiesen wird, ist zu vermuten, daß unter
dem löblichen Deckmantel des Kampfes gegen Kindesmissbrauch andere Ziele verborgen werden sollen, wie beispielsweise ein gezieltes Vorgehen gegen Google, das bekanntlich auch von deutschen Unternehmen befürwortet wird.

Überdies darf angenommen werden, daß auf diese Weise die vielfach
propagierte Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür wieder
eingeführt werden soll.

Ich bitte daher um Auskunft, wie Sie zu diesem Aufruf stehen, und ob Sie diesen Aufruf unterzeichnet haben.

Mit freundlichem Gruß

EU-Richtlinie 2006/24/EG siehe eur-lex.europa.eu
Antwort von Constanze Angela Krehl
bisher keineEmpfehlungen
19.10.2010
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.

Der von Ihnen benannte Aufruf von Tiziano Motti und Anna Záborská verbunden mit der Aktion "smile29.eu" sind mir nicht bekannt. Daher habe ich diesen Aufruf auch nicht unterzeichnet.

Mit freundlichen Grüßen,

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.08.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,
zwei Probleme, die mich beschäftigen:
1.
Mit der Regelung, auch im Ausland erworbene Knöllchen in Deutschland einzutreiben, erhebt sich die Frage, warum es nicht möglich ist ein Straßenverkehrsordnung für die EU zu erarbeiten,
Dass das Jahre - vielleicht ein Jahrzehnt - dauert, ist wohl verständlich, aber warum fängt diese Arbeit niemend im EU-Parlament an? Es wird doch sonst alles geregelt - und in diesem Falle wären die Menschen in der EU mit dem EU-Parlament sicher zufrieden, weil sie bei Reisen nicht von Land zu Land umdenken müssen - und sich die Möglichkeit, Knöllchen aus Unwissenheit bzw. völliger Andersregelung als im Heimatland zu erwerben, verringern würde.
2.
Auch ein Problem, welches Jahre und Jahre dauern könnte, aber doch einmal begonnen werden müsste: Alle Menschen der EU sollten eine einheitliche Mittlersprache erlenen - möglichst schon im Vorschulalter beginnend. Dies würde die Verständigung der EU-Bürger unter einander erleichtern und die zeit- und kostenintensive Dolmetscherarbeit in den EU-Gremien stark einschränken. Sich auf die Sprache zu einigen, wird schon ein Brocken - aber wenn niemand das Thema in die Hand nimmt, wird es nie. Oder soll es vielleich gar nicht werden, um die Menschen besser "teilen" zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Constanze Angela Krehl
2Empfehlungen
07.09.2010
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Beantwortung aufgrund der Sommerpause des europäischen Parlaments leider erst jetzt erfolgen kann.

Ihren Anmerkungen zu einer europäischen Straßenverkehrsordnung kann ich zustimmen - hier gibt es in der Tat Regelungsbedarf und es ließe sich vieles vereinfachen. Nicht nur die Unwissenheit auf Reisen, welche Sie ansprechen, würde abnehmen. Durch eine einheitlichere Regelung könnte die Anzahl von Unfällen oder Geldbußen sich damit deutlich verringern lassen.

Die Arbeit auf europäischer Ebene hat in diesem Bereich bereits sehr wohl begonnen. So hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss der Kommission eine Initiativstellungnahme vorgelegt, welche die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Rechtsetzungsinitiative zur Vereinheitlichung der Straßenverkehrsvorschriften in der EU prüfen soll. Außerdem existiert ein Vorschlag zu einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates unter dem Titel "Zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften", mit welchem zurzeit an einer europäischen Gesetzgebung zur Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten gearbeitet wird. Die neue Richtlinie zielt dabei vor allem auf zwei Arten von Delikten: die von Ihnen angesprochenen Geldbußen sowie Delikte, welche für schwere Verkehrsunfälle verantwortlich sind (u. a. zu schnelles Fahren, Überfahren einer roten Ampel, Alkohol am Steuer). Die Umsetzung soll durch ein neues System des Informationsaustausches in den Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden.
Wenn Sie sich ausführlicher über die neue Richtlinie informieren möchten als es dieses Forum erlaubt, wird Ihnen der folgende Link mit Sicherheit weiterhelfen: eur-lex.europa.eu


Zu Ihrer Frage bezüglich einer einheitlichen Mittlersprache: Ich befürworte ebenfalls, dass alle EU-Bürger schon früh eine gemeinsame Sprache erlernen. Hierdurch würde die internationale Zusammenarbeit erleichtert und das Verständnis für andere Kulturen erweitert.
Warum wir uns auf EU-Ebene dennoch nicht für dieses Anliegen einsetzen können, liegt daran, dass das Thema Schulbildung nicht in die Zuständigkeit der EU fällt, sondern Sache der Mitgliedsstaaten ist. In Deutschland geht man noch eine Stufe weiter: Hier sind die Bundesländer für die Schulpolitik und somit die intensivere Vermittlung einer europaweit verstandenen Sprache zuständig.
Die Praxis im Europaparlament ist folgende:
In offiziellen Sitzungen des Europaparlaments wie Plenum, Fraktion, Ausschuss etc. erfolgt eine Verdolmetschung in die Amtssprachen der EU. In inoffiziellen Sitzungen wie Arbeitsgruppen o. ä. wird meist Englisch gesprochen. Es gibt aber einen wichtigen Grund nicht schon heute in einer gemeinsamen Sprache zu arbeiten: Für die Wahl ins EU-Parlament darf es nicht die Voraussetzung geben, dass man eine Fremdsprache beherrschen muss, um wählbar zu sein. Das würde bedeuten, einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung vom passiven Wahlrecht auszuschließen.
Das heißt, wir brauchen tatsächlich eine europaweite Regelung, damit wirklich jeder die Gelegenheit hat, eine Sprache wie z. B. Englisch zu lernen.
Ich würde das sehr unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

vor einem Jahr wandte ich mich mit einer Petition an das EU - Parlament.

Aus dem geführten Schriftwechsel geht nicht klar und eindeutig hervor, ob meine Petition angenommen wurde und bearbeitet wird oder nicht.

Ich möchte Sie fragen, ob die Petition mit der Nr. 31 78 62 angenommen wurde und bearbeitet wird - ja oder nein?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Constanze Angela Krehl
2Empfehlungen
01.10.2010
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.

Wir haben uns bemüht - in Kooperation mit dem Petitionssekretariat und dem Büro für Bürgerpost in Luxemburg - Ihre Petition ausfindig zu machen um Ihre Frage nach dem Stand der Bearbeitung zu beantworten. Allerdings liegt weder unter der von Ihnen genannten Nummer 31 78 62 (normalerweise bestehen Petitionsnummern aus vier Zahlen, an welche mit einem Bindestrich das Jahr der Einreichung angehängt wird), noch unter Ihrem Namen für das Jahr 2009 eine Petition vor. Leider kann ich Ihnen daher in diesem Fall nicht weiterhelfen und ich empfehle Ihnen, sich direkt an die Kontaktperson aus Ihrem vorausgegangenen Schriftwechsel zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Constanze Krehl
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Frage zum Thema SWIFT-Abkommen II
27.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

Sie stimmten seinerzeit für das neue SWIFT-Abkommen und ermöglichen es somit der USA, unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, weiterhin europäische Bankdaten systematisch auszuwerten.
Dass die Anfragen aus Amerika bislang nie hinterfragt wurden und die Kontrollfunktion , scheint die Annahme zu bestätigen, dass die Schaffung der Kontrollfunktion durch Europol allein dem besänftigen der Öffentlichkeit galt.

Was werden Sie tun, damit die Kontrollaufgaben zukünftig gewissenhaft ereldigt werden und die Daten nicht z.B. in den amerikanischen Wirtschaftskreisen zur Spionage europäischer Konkurrenzunternehmen genutzt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Constanze Angela Krehl
1Empfehlung
31.03.2011
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Verständnis für Ihre Bedenken gegenüber dem SWIFT-Abkommen, möchte dazu jedoch zunächst einige Punkte klarstellen:

Das SWIFT-Abkommen, dessen Ziel die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist, regelt die Weitergabe von europäischen Finanztransaktionsdaten des Bankdienstleisters Swift an die US-Sicherheitsbehörden. Die übertragene Datenmenge schließt sämtliche Daten des Europäischen Zahlungssystems - SEPA aus. Ein Datentransfer von innereuropäischen Überweisungen an die USA ist somit nur möglich, wenn diese Überweisungen über das System Swiftnet Fin erfolgen. Dies ist bei europäischen Banken der Fall, die die Umstellung auf das neue SEPA-System noch nicht vollzogen haben. Laut Bundesinnenministerium sind davon nur Großbetragszahlungen von Bank zu Bank sowie die sogenannten Blitzüberweisungen betroffen.

Die USA können bei der Anfrage zur Datenweitergabe nicht einfach den Namen einer betroffenen Person nennen, sondern müssen konkrete Belege vorweisen, dass tatsächlich ein Terrorismusverdacht besteht. Dies wird anschließend durch EUROPOL geprüft und nur bei Bestätigung werden überhaupt Daten weitergeleitet.

Diese Daten landen auf einem Server im US-Schatzamt. Bei der Entnahme sind EU-Beamte zugegen, um sicherzustellen, dass nur Daten der terrorismusverdächtigen Personen abgefragt werden. Dabei reicht wiederum nicht die Eingabe von Namen, sondern weitere Angaben müssen erfolgen. Die EU-Beamten können den Vorgang jederzeit abbrechen.

Zugang, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten sind ausdrücklich im Abkommen vorgesehen. Den betroffenen Bürgern stehen spezifische Verfahren zur Verfügung, unter Einbeziehung der nationalen Datenschutzbehörden. Zudem hat die US-Finanzbehörde sich zu einer vollständigen Gleichstellung von EU-Bürgern bei der Ausübung ihres Rechtes auf juristischen und verwaltungstechnischen Rechtsbehelf im Falle von Fehlern seitens der Verwaltung verpflichtet.

Rat und Kommission haben sich auf Drängen des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, die Einrichtung einer europäischen Lösung voranzutreiben. Damit hätten wir zukünftig die Möglichkeit, selbst gezielt Daten von angefragten Personen auf europäischem Boden zu extrahieren und nur diese an die USA weiterzuleiten. Zu diesem Zweck will die Kommission noch dieses Jahr einen Gesetzesentwurf sowie einen Fortschrittsbericht in drei Jahren vorlegen. Die US-Behörden müssen technische Hilfe leisten und das Abkommen entsprechend unter vollständiger Gegenseitigkeit gegenüber der EU anpassen.

Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal auf die Rolle von Europol bei der Genehmigung des Datentransfers in die USA zu sprechen kommen: Wir hätten es lieber gesehen, wenn eine Justiz- oder Datenschutzbehörde den Datentransfer zu genehmigen hätte. Europol hat zwar einen gesunden Datenschutz, muss aber noch an den Lissabonner Vertrag angepasst werden, um die entsprechenden Aufgaben unter vollständiger demokratischer Kontrolle ausführen zu können. Unsere Fraktion der europäischen Sozialdemokraten wird auf die schnellstmögliche Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes, einschließlich der Garantie einer angemessenen Kontrolle Europols durch das Europaparlament, drängen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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