Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Beantwortung aufgrund der Sommerpause des europäischen Parlaments leider erst jetzt erfolgen kann.
Ihren Anmerkungen zu einer europäischen Straßenverkehrsordnung kann ich zustimmen - hier gibt es in der Tat Regelungsbedarf und es ließe sich vieles vereinfachen. Nicht nur die Unwissenheit auf Reisen, welche Sie ansprechen, würde abnehmen. Durch eine einheitlichere Regelung könnte die Anzahl von Unfällen oder Geldbußen sich damit deutlich verringern lassen.
Die Arbeit auf europäischer Ebene hat in diesem Bereich bereits sehr wohl begonnen. So hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss der Kommission eine Initiativstellungnahme vorgelegt, welche die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Rechtsetzungsinitiative zur Vereinheitlichung der Straßenverkehrsvorschriften in der EU prüfen soll. Außerdem existiert ein Vorschlag zu einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates unter dem Titel "Zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften", mit welchem zurzeit an einer europäischen Gesetzgebung zur Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten gearbeitet wird. Die neue Richtlinie zielt dabei vor allem auf zwei Arten von Delikten: die von Ihnen angesprochenen Geldbußen sowie Delikte, welche für schwere Verkehrsunfälle verantwortlich sind (u. a. zu schnelles Fahren, Überfahren einer roten Ampel, Alkohol am Steuer). Die Umsetzung soll durch ein neues System des Informationsaustausches in den Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden.
Wenn Sie sich ausführlicher über die neue Richtlinie informieren möchten als es dieses Forum erlaubt, wird Ihnen der folgende Link mit Sicherheit weiterhelfen:
eur-lex.europa.eu
Zu Ihrer Frage bezüglich einer einheitlichen Mittlersprache: Ich befürworte ebenfalls, dass alle EU-Bürger schon früh eine gemeinsame Sprache erlernen. Hierdurch würde die internationale Zusammenarbeit erleichtert und das Verständnis für andere Kulturen erweitert.
Warum wir uns auf EU-Ebene dennoch nicht für dieses Anliegen einsetzen können, liegt daran, dass das Thema Schulbildung nicht in die Zuständigkeit der EU fällt, sondern Sache der Mitgliedsstaaten ist. In Deutschland geht man noch eine Stufe weiter: Hier sind die Bundesländer für die Schulpolitik und somit die intensivere Vermittlung einer europaweit verstandenen Sprache zuständig.
Die Praxis im Europaparlament ist folgende:
In offiziellen Sitzungen des Europaparlaments wie Plenum, Fraktion, Ausschuss etc. erfolgt eine Verdolmetschung in die Amtssprachen der EU. In inoffiziellen Sitzungen wie Arbeitsgruppen o. ä. wird meist Englisch gesprochen. Es gibt aber einen wichtigen Grund nicht schon heute in einer gemeinsamen Sprache zu arbeiten: Für die Wahl ins EU-Parlament darf es nicht die Voraussetzung geben, dass man eine Fremdsprache beherrschen muss, um wählbar zu sein. Das würde bedeuten, einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung vom passiven Wahlrecht auszuschließen.
Das heißt, wir brauchen tatsächlich eine europaweite Regelung, damit wirklich jeder die Gelegenheit hat, eine Sprache wie z. B. Englisch zu lernen.
Ich würde das sehr unterstützen!
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl