Constanze Angela Krehl (SPD)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Constanze Angela Krehl
© SPD Europa
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplominformatikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Sachsen
Bundeslistenplatz
22
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(...) Der von Ihnen benannte Aufruf von Tiziano Motti und Anna Záborská verbunden mit der Aktion "smile29.eu" sind mir nicht bekannt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbesserte Durchsetzung von Urheberrechten
30.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

bezugnehmend auf Ihre Antwort fom 26.01.2012 auf Anfrage bekräftigen Sie, dass geistiges Eigentum (sic!) international zu schützen ist.

Ich selber bin kein Jurist, habe mir aber jahrzehtelang von meinem Vater (Juraprofessor) anhören müssen, dass es kein geisties Eigentum gibt.

Laut deutscher juristischer Definition ist Eigentum "..Das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, mit der der Eigentümer gem. § 903 nach Belieben verfahren u. andere von jeder Einwirkung ausschließen kann."

Eine Sache wird hierbei als "Körperlicher Gegenstand, also alles, was sinnlich wahrnehmbar und räumlich abgegrenzt ist. Sachen werden in bewegliche Sachen und Grundstücke eingeteilt. Elektrischer Strom und fließendes Wasser sind nicht als Sachen anzusehen, da es an einer festen Begrenzung fehlt. Nicht zu den Sachen zählen ferner der Körper des lebenden Menschen sowie körperliche Hilfsmittel. Tiere sind keine Sachen, stehen diesen gem. § 90 a jedoch weitgehend gleich."

Weder eine Idee, Wissen doch Daten können also als Sache bezeichnet werden.
Insofern ist die angelsächsische Vorstellung von "private property" konträr zu unserer Kultur.

Ist Ihnen da nun ein Fehler Ihrerseits unterlaufen oder ist das die einheitliche Position der SPD dazu und somit offenes Bekunden ein Spielball der Wirtschaftseliten zu sein?

Dies wäre sehr bedauerlich.

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Constanze Angela Krehl
bisher keineEmpfehlungen
03.02.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

aus formaljuristischer Sicht stimme ich Ihren Einwänden bezüglich der Definition von Eigentum voll und ganz zu.
Dennoch ist es so, dass es bestimmte Wortkonstellationen im deutschen Sprachgebrauch gibt, die allgemein gebräuchlich und anerkannt sind. Dazu gehören Beispiele, wie "Stromdiebstahl" oder die Abgrenzung der Begriffe Eigentum und Besitz.
Wir versuchen bei der Erarbeitung von Gesetzestexten möglichst eine bürgernahe und gebräuchliche Sprache zu finden.

Zudem arbeiten wir hier im Europäischen Parlament international und müssen akzeptieren, dass im Englischen verwendete Begrifflichkeiten nicht exakt ins Deutsche übersetzt werden können. Daher müssen diese Termini an die Gegebenheiten jeder einzelnen Sprache angepasst werden.

Ihren Vorwurf, dass wir uns aufgrund dieser Position zu einem Spielball von Wirtschaftseliten machen, kann ich aus diesen Gründen nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Krehl,

zum Acta Abkommen schrieben Sie am 26.01. auf Abgeordnetenwatch:

"Es wurden jedoch im Verlauf der Verhandlungen wichtige sozialdemokratische Forderungen im ACTA-Text aufgenommen. So wurde das Ansinnen der USA abgewehrt, Internetprovider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren."

Ist es richtig, das stattdessen nun Internetprovider willkürlich und ohne die Möglichkeit, Rechtsmittel einlegen zu können, Inhalte sperren können?
Ist es richtig, dass das ACTA Abkommen für die EU rechtsverbindlich, für die USA jedoch nicht rechtsverbindlich ist?

Mit freundlichem Gruß,

Jan
Antwort von Constanze Angela Krehl
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten des ACTA-Textes und der uneindeutigen Aussagen der Kommission setzen wir uns als Sozialdemokratische Fraktion dafür ein, ACTA durch den Europäischen Gerichtshof auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht prüfen zu lassen.
Wie Sie in Ihrem zweiten Punkt richtig anmerken halten wir es für problematisch, dass das ACTA-Abkommen für die USA nicht rechtsverbindlich ist.


Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Internationales
10.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Vielen Dank,

Antwort von Constanze Angela Krehl
2Empfehlungen
15.02.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrte Frau ,

seit Beginn der Verhandlungen um ACTA haben wir die Geheimhaltung kritisiert und uns für eine Offenlegung der Debatte eingesetzt. Nur durch massiven Druck des Europäischen Parlaments sah sich die EU-Kommission zu mehr Transparenz genötigt.

Es gibt keine offiziellen Verhandlungsprotokolle, aber unter folgendem Link finden Sie eine von der Kommission veröffentlichte Zusammenfassung.
Diese ist allgemein zugänglich.
trade.ec.europa.eu

Unter diesem Link finden Sie den kompletten Text des ACTA-Abkommens, wie er von der Kommission vorgeschlagen wurde:
register.consilium.europa.eu

Momentan wird die Sozialdemokratische Fraktion des Europäischen Parlamentes dem vorgelegten ACTA-Text nicht zustimmen. Vorerst ist es notwendig den Text aufgrund seiner vielen aufgeworfenen rechtlichen Fragen, auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht zu prüfen. Die Diskussion in den verschiedenen für ACTA zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlamentes wird öffentlich geführt und die Ergebnisse frei zugänglich gemacht werden.
Außerdem wird diskutiert den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Bis dann ein mögliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes gefällt wird, würden die Verhandlungen zu ACTA augesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
Ergänzung vom 16.02.2012
Ein kleiner Nachtrag auf meiner Facebook-Seite:
www.facebook.com

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

meine Frage betrifft eigentlich die Förderung Sachsens aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Sächsische Staatsregierung hat im Sept. 2011 eine Umwidmung von zusätzlichen 40 Mio Euro zur Kofinanzierung von Nachwuchsforscherguppen aus ESF-Mitteln beschlossen. Die Vergabe der Mittel wurde Sachsenweit an Hochschulen aufgenommen, woraufhin Zahlreiche Projektanträge für Nachwuchsforschergruppen und Stipendien an das SMWK gingen und eine positive Begutachtung erhielten. Geplanter Beginn der Projekte sollte der 1.1.2012 sein. Der Termin wurde dann jedoch durch das SMWK auf den 1.4.2012 verschoben. Ende März erging ein Newsletter des SMWK, dass die oben genannte Koofinanzierung des Freistaats (25%) durch das Sächsische Finanzministerium noch nich umgewidmet wurde und die Projekte folglich im "Sommer 2012" beginnen können.
Als ein Betroffener weiß ich von einigen Projektinitiatoren, dass bereits Fachkräfte für die Besetzung der Stellen gewonnen werden konnten. Laut Angaben der Sächsischen Aufbaubank, welche die Projektabwicklung koordiniert, betrifft das landesweit mehrere hundert Fachkräfte, insbesondere aus den MINT-Fächern. Aufgrund der Verzögerung bei der Mittelumwidmung kann man im Hochschulbereich nur äußerst selten eine Zwischenfinanzierung für das angeworbene Personal finden. In der Regel müssen sich die Betroffenen arbeitslos melden, was aufgrund der Restriktion nur neue Absolventen einstellen zu dürfen, auf den Bezug von ALG II hinausläuft. Es ist nachvollziehbar, dass dies für hochqualifizierte Absolventen eine Demütigung darstellt, wo sie doch deutschlandweit als begehrte Experten gefragt sind. Auch das Land Sachsen ringt derzeit um Fachkräft. Aus dem selben Grund wurden auch die ESF-Förderungen in Sachsen initiiert, nämlich um Fachkräfte in der Region zu halten und sie für die Bedarfe der hiesigen Wirtschaft weiter zu qualifizieren.

Welche Handhabe haben EU-Instanzen um diesen Widersinn anzumahen bzw. zu unterbinden?

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