Constanze Angela Krehl (SPD)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Constanze Angela Krehl
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplominformatikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Sachsen
Bundeslistenplatz
6, über Liste eingezogen
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(...) Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, durch "traffic management" sicherzustellen, dass alle Nutzer gleichberechtigten und ausreichenden Zugang zum Internet haben. Die Herausforderung bei der Verabschiedung des Telekom-Pakets lag darin, "traffic management" dort zu erlauben, wo es sinnvoll ist, und gleichzeitig sicherzustellen, dass einer Diskriminierung einzelner Websites durch Internet-Provider ein Riegel vorgeschoben wird. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
08.04.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Krehl,

Hr. Kramer und Frau Kallenabch stellte ich die selbe Frage:

Wir Käufer von Lebensmitteln müssen schnell und einfach erkennen können, wie hoch der Nährwert dieser Lebensmittel ist. Eine Nährwertkennzeichnung in Form einer Ampel, wie sie die britische Lebensmittelbehörde Food Standards Agency (FSA) seit März 2006 propagiert, ermöglicht allen Verbrauchern Orientierung und Produktvergleich auf einen Blick. Diese Ampelkennzeichnung benutzt die Farben Grün, Gelb und Rot, um auf niedrige, mittlere oder hohe Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz hinzuweisen. Die in Großbritannien gemachten Erfahrungen beweisen eindrucksvoll, dass dieses Kennzeichnungsmodell das verbraucherfreundlichste unter allen diskutierten Modellen ist.

Die Ampel ist kundenfreundlich, weil sie ins Auge fällt und einfach zu verstehen ist. Sie ermöglicht es jedem, den Nährwertgehalt von Lebensmitteln auf einen Blick zu vergleichen. Das schafft Transparenz und hilft, sich beim Einkaufen für eine ausgewogene Ernährung zu entscheiden. Die britische Ampel vereinfacht, ohne zu täuschen.

Ich fordere Sie auf, sich in Deutschland und europaweit für eine gesetzlich vorgeschriebene, einheitlich gestaltete Ampelkennzeichnung der wichtigsten Nährwertangaben gemäß dem britischen Vorbild auf allen Lebensmittelverpackungen einzusetzen.

Wie stimmen Sie persönlich bei diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Uwe
Antwort von Constanze Angela Krehl
9Empfehlungen
16.04.2008
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr

Vielen Dank für Ihre Frage zur Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Nach Rücksprache mit unserer Verbraucherschutzexpertin Dagmar Roth-Behrendt möchte ich Ihnen dazu Folgendes antworten:

Ausgewogene Ernährung ist eine wesentliche Voraussetzung für Wohlbefinden und Gesundheit. Um sich bewusst ernähren zu können, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch wissen, was in ihren Lebensmitteln steckt.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns im Europäischen Parlament in den letzten Jahren immer für die umfassende Kennzeichnung aller Produkte eingesetzt, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutige und vor allem leicht verständliche Informationen auf den Lebensmitteln vorfinden. Jetzt soll dieses Anliegen im Rahmen der Gesetzesinitiative zur Lebensmittelkennzeichnung verbessert und erweitert werden.

Nährwertangaben, z.B. zu Fett, Zucker und Salz, zum Energiewert eines Produktes, aber - aus sozialdemokratischer Sicht - auch der Anteil an Ballaststoffen oder die Herkunft der Hauptbestandteile sollen wichtige Inhalte dieses Gesetzesvorhabens sein. Die Ampelkennzeichnung, wie sie in Großbritannien derzeit freiwillig von einigen Lebensmittelherstellern für einige Produkte praktiziert wird, ist dabei nur eine mögliche Informationsform, darüber hinaus sind auch etliche andere Modelle vorstellbar.

Entscheidend wird sein, dass die Nährwertangaben der Lebensmittel so schnell und unkompliziert erkennbar sind, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte vergleichen und eine bewusste Kaufentscheidung treffen können.

Bei den Beratungen zu diesem Thema stehen wir momentan noch ganz am Anfang. Daher sind wir auch für Ihre Bemerkungen und Informationen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Constanze Krehl
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
16.04.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Krehl,

es ehrt Sie, dass Sie als bisher einzige überhaupt geantwortet haben.
Mich hat jedoch weniger der allen bekannte Umstand interessiert, dass noch beraten wird - sondern Ihre persönliche Meinung als Mensch und Verbraucherin.
Die Ampel als Interimslösung sofort ist mir allemal lieber als eine politisch korrekte Regelung vlelleicht in 5 Jahren.
Deshalb bitte ich Sie konkret Ihre Meinung zu der in Großbritannien
praktizierten Lösung mitzuteilen.

Nochmals besten Dank
U.
Antwort von Constanze Angela Krehl
12Empfehlungen
21.04.2008
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr Jurisch,

wie in meiner vorangegangenen Antwort bereits erläutert, ist die in Großbritannien nur von einigen Herstellern bei einigen Lebensmitteln praktizierte Ampel - die nur zu einem Teil der Inhaltsstoffe Angaben macht - eines von mehreren möglichen Modellen.

Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Beratungen und den nur begrenzten Angaben der britischen Ampel ist meiner Ansicht nach genau zu prüfen, ob eine 1:1 Einführung der britischen Ampel als Interimslösung ein geeignetes Mittel ist. Stattdessen befürworte ich ein europaweit einheitliches Modell, das aus sozialdemokratischer Sicht auch den Anteil von z.B.Ballaststoffen oder die Herkunft der Hauptbestandteile deutlich werden lässt. Mit Blick auf die Art und Weise der Informationsweitergabe könnte in meinen Augen dafür auch ein europäisches Ampelmodell in Frage kommen.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Ihre Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

ich lese gerade bei AW, dass Sie Diplominformatikerin sind. Gleichzeitig haben Sie in den Abstimmungen für das Telekompaket und für Totalprotokollierung unter dem euphemistischen Titel »Vorratsdatenspeicherung« gestimmt.

Das Telekompaket soll die Netzneutralität erheblich einschränken und wird zu einer Verkomplizierung der Internetkostenaufteilung und schätzungsweise auch zu einer Steigerung dieser Kosten führen. Gerade Websites außerhalb des Massengeschmacks, also Sites mit alternativen Angeboten und private Veröffentlichungen, werden kaum Eingang in spezielle Tarife finden. Das Telekompaket stellt aus meiner Sicht eine unnötige Verschlechterung der Gleichstellung im Internet dar. Letztendlich werden nur die gewinnen, die bereit sind, viel Geld dafür auszugeben.

Noch mehr ärgert mich, dass Sie für die VDS gestimmt haben. Die VDS ist im Einsatz gegen Terroristen, um die es ja vorgeblich geht, vollkommen wirkungslos und die Totalprotokollierung eine deratig eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz, das mir vollkommen schleierhaft ist, wie Sie zu dieser Entscheidung gekommen sind.

Ich möchte Sie deshalb bitten, nachvollziehbar darzustellen, weshalb Sie dafür gestimmt haben, denn es entsteht der Eindruck, dass Sie sich einfach einer vorgegebenen Linie angeschlossen haben, ohne mit ihrem vorhandenen Wissen einen ernsthaften Entschluss zu fassen und Rückgrat zu beweisen.
Antwort von Constanze Angela Krehl
8Empfehlungen
18.05.2009
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie Ihre Besorgnis zu dem Telekom-Paket und der bereits vor geraumer Zeit verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung zum Ausdruck bringen. Gern erläutere ich Ihnen die Gründe, die zu meinem Abstimmungsverhalten bei der Vorratsdatenspeicherung geführt haben, welches - entgegen Ihrer Auffassung - nicht auf dem bloßen Folgen einer vorgegebenen Linie basiert, sondern das Ergebnis eines langwierigen und schwierigen Verhandlungs- und Abwägungsprozesses ist.

Vorratsdatenspeicherung:
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL-VDS) wurde vom Europäischen Parlament im Jahr 2005 mit 378 zu 197 Stimmen angenommen. Ziel der RL-VDS war und ist es, einen einheitlichen europäischen Rahmen für die zum damaligen Zeitpunkt bestehenden - und zum Teil wild ausufernden Maßnahmen - auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten zu schaffen und den nationalen Maßnahmen Grenzen zu setzen. Vor dem Hintergrund einer verstärkten Gefahr terroristischer Anschläge, haben viele Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene weitreichende Gesetze für eine Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten (nicht deren Inhalte!) von Telekommunikationsdiensten verabschiedet und umgesetzt. So werden beispielsweise in Italien die Daten für vier Jahre gespeichert oder in Spanien unbeantwortete Anrufe mit einbezogen. Um ein weiteres Ausufern der nationalen Maßnahmen zu verhindern, hat das Europäische Parlament eine Mindestharmonisierung und damit die Einführung von Mindestgarantien durchgesetzt.
Dabei gab es zwischen Rat und Parlament erhebliche Auseinandersetzungen. Wäre es allein nach dem Rat und somit den EU-Mitgliedstaaten gegangen, wäre die Speicherungspflicht für Daten auf drei Jahre vorgeschrieben, es würden die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe ebenso einbezogen werden wie die aufgerufenen Internetseiten und die Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, wodurch praktisch ein Bewegungsprofil erstellt werden könnte. Vor allem auf Druck der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament haben wir diese Vorstellungen abwehren können, so dass die Speicherfrist auf mindestens 6 Monate und maximal 24 Monate beschränkt wird. Nur dort, wo bereits längere Fristen angewandt werden (z.B. Italien), ist dies weiterhin möglich. Nach dieser Frist müssen die Verkehrsdaten gelöscht werden. Ein Verstoß gegen diese Anforderung wird bestraft. Über diese Regelung hinaus haben wir es geschafft, dass die Daten nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergeben werden dürfen und die Speicherung erfolgloser Anrufe herausgenommen wird. Zudem ist die Speicherung der Standortdaten zum Ende einer Kommunikation ebenso wie die der aufgerufenen Internetseiten nicht möglich. Darüber hinaus konnten wir Sozialdemokraten uns damit durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung nur zur Verfolgung und Aufdeckung von schweren Straftaten, nicht aber zur Prävention und im Bereich jeglicher Straftaten eingesetzt werden darf, wie der Rat es vorhatte. Was eine schwere Straftat ist, wird durch den Straftatenkatalog des Europäischen Haftbefehls definiert, der u.a. Mord, Entführung, Kinderpornographie, Menschenhandel und terroristische Aktionen dazuzählt.
Natürlich hätten wir die RL-VDS aber auch komplett ablehnen können. Allerdings hätte dies zur Folge gehabt, dass weitere Mitgliedstaaten im Alleingang ihre Pläne bereits umgesetzt hätten, die mit Blick auf die Diskussionen im Rat weit über die verabschiedete RL-VDS hinausgegangen wären. In diesem Sinne hat die Fraktion der Europäischen Sozialdemokraten für die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union gehandelt und steht zu ihrer Entscheidung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die RL-VDS im Jahr 2010 einer Überprüfung unterzogen wird, um ggf. Veränderungen vorzunehmen. Durchgeführt wird die Überprüfung durch eine Expertengruppe, bestehend aus Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, Branchenverbänden der Kommunikationsindustrie, den Datenschutzbehörden sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und zwei Vertretern des Europäischen Parlaments.
Unabhängig davon wird es für Computer-Experten vermutlich immer Mittel und Wege geben, durch technisches know-how eine Speicherung von Daten zu umgehen. Dies kann aber nicht bedeuten, dass wir von Vornherein untätig bleiben. Wir wollen vielmehr alles tun, damit schwere Straftaten leichter aufgeklärt werden können, ohne dabei den Datenschutz zu vernachlässigen.

Telekom-Paket
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament stehen zum Prinzip der Netzneutralität. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, durch "traffic management" sicherzustellen, dass alle Nutzer gleichberechtigten und ausreichenden Zugang zum Internet haben. Die Herausforderung bei der Verabschiedung des Telekom-Pakets lag darin, "traffic management" dort zu erlauben, wo es sinnvoll ist, und gleichzeitig sicherzustellen, dass einer Diskriminierung einzelner Websites durch Internet-Provider ein Riegel vorgeschoben wird. Dies ist uns gelungen: In der Richtlinie steht, dass die nationalen Regulierungsbehörden gewährleisten müssen, dass Maßnahmen des "traffic managments" diskriminierungsfrei sind. Die von Ihnen befürchtete "Zerstückelung" des Internets durch die Provider ist durch das Telekom-Paket also nicht zu befürchten.

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Befürchtungen ausräumen konnte. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gern wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl, Anfang März habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und lebe mit meiner tschechischen Frau in Nordböhmen. Ich bin seitdem nicht mehr krankenversichert. Die tschechischen Kassen verlangen von mir eine Daueraufenthaltsgenehmigung (DAG) und verwiesen mich an die Fremdenpolizei. Diese verlangte zunächst eine Geldstrafe, weil ich nicht krankenversichert bin und meine bis August 2009 gültige Aufenthaltsgenehmigung (AG) 2007 zusammen mit meinem Reisepass abgelaufen sei. Ich habe ihnen das abgelehnt, musste aber eine neue, nur zwei Jahre gültige AG beantragen - anschließend könne ich die DAG beantragen (ich habe seit 14 Jahren eine AG). Ich suchte die Deutsche Botschaft in Prag auf, um einen neuen Reisepass als Voraussetzung für die Beantragung der DAG zu beantragen - ich hätte dann versucht, diese sofort zu beantragen. In der Botschaft erklärte man mir: 1. benötige ich als EU-Bürger in Tschechien keine AG, 2. sei mein Personalausweis innerhalb der EU ein gültiger Reisepass und deshalb könne ich 3. sofort den Antrag auf DAG stellen.
Dazu muss ich eine Sprachprüfung ablegen, was kein Problem wäre. Aber es gibt nur gelegentlich Termine für diese Prüfung und nicht hier vor Ort, sondern 75 km entfernt in Ústi n. L. Das muss natürlich ausgewertet werden, anschließend könnte ich - wieder in Ústi - den Antrag auf DAG stellen. Bearbeitungszeit: 8 Wochen. Frühestens in drei Monaten könnte ich mich demnach krankenversichern - ein sehr beunruhigendes Gefühl. Ich habe daraufhin bei der AOK nachgefragt, um mich freiwillig weiterzuversichern, und erhielt die Auskunft: "Das geht nicht, wenn Sie nicht in Deutschland leben." In drei Monaten werde ich, als Grenzgänger in Dresden beschäftigt, ohnehin wieder pflichtversichert. Mir scheint, bis dahin darf ich einfach nicht krank werden… Die Niederlassungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums steht auf dem Papier - in den Köpfen ist sie noch lange nicht angekommen. Was raten Sie mir?
Antwort von Constanze Angela Krehl
6Empfehlungen
03.06.2009
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Grund ist, dass der von Ihnen erläuterte Sachverhalt mit den von Ihnen übermittelten Informationen relativ diffizil ist. Er zeigt zugleich, dass die Vertiefung der europäischen Integration im Sinne der Menschen weiter vorangetrieben werden muss.

Um Ihnen weiterzuhelfen, habe ich mich mit der Abteilung Sondervereinbarung der "Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland" in Bonn in Verbindung gesetzt. Diese empfiehlt Ihnen sich von Ihrer alten Krankenkasse eine Bescheinigung über abgelaufene Beschäftigungsverhältnisse im Ausland (Bescheinigung E 104) ausstellen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie einer tschechischen Krankenkasse vorweisen, dass bereits ein entsprechendes Beschäftigungs- und damit Versicherungsverhältnis vorlag, was in der Regel den Eintritt erleichtert. Darüber hinaus sollten Sie aus meiner Sicht aber auch prüfen, ob es möglich ist, sich im Rahmen einer Familienversicherung über Ihre Frau bei einer tschechischen Krankenkasse mitzuversichern - sofern Sie dies nicht bereits getan haben.

Sollte sich auf diesen Wegen keine Lösung finden, würde ich Ihnen empfehlen sich an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) zu wenden. Diese ist zu erreichen unter:

Pennefeldsweg 11-15
53177 Bonn
Tel.: 02 28 - 9 53 00 (Abteilung Sondervereinbarungen: 0228 - 9530445)
Fax: 02 28 - 9 53 06 00
www.dvka.de

Die DVKA hat zudem eine Verbindungsstelle in Tschechien ( tinyurl.com ) und verweist auf Ihrer Website auf verschiedene Auskunftsstellen in Tschechien ( tinyurl.com ).

Ich hoffe, dass ich Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Es würde mich freuen, wenn Sie mich über den weiteren Stand der Dinge informieren würden.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
(www.constanze-krehl.eu)
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