Claudia Bögel (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
15.09.1961
Berufliche Qualifikation
Kauffrau, IT-Projektmanagerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Steinfurt
Wahlkreis
Steinfurt I - Borken I
Ergebnis
12,4%
Landeslistenplatz
17, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Bürgschaft Deutschlands für den Bau des Kernkraftwerkes Angra 3 dient vorrangig dem Zweck, die Wirtschaft und Beschäftigung in unserem Land zu fördern. Somit konnten wir 5.200 Arbeitsplätze in dem Erlanger Hochtechnologie-Unternehmen AREVA NP GmbH sichern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
15.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bögel,

es wird z.Z, über das Einkommen der Vorstände der Banken im Münsterland viel diskutiert.
Halten Sie persönlich ein Einkommen der Vorstände der Sparkassen von +500.000€ p.a. für angemessen, wenn gleichzeitig die WestLB Milliarden von Euro Verlusten macht, Bad Banks zum "verstecken der Spekulationsleichen" gründet und die Sparkassen neben den Vertreter der Landesregierung in den Aufsichtsgremien der WestLB sitzen?

Ich sehe Ihrer ersten Antwort mit Interesse entgegen.

mfG

Antwort von Claudia Bögel
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21.06.2010
Claudia Bögel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.01.2010. Aufgrund technischer Probleme habe ich Ihre Mail zunächst nicht erhalten, weshalb es mir erst jetzt möglich ist, Ihre Frage zu beantworten.

Die Koalitionsfraktionen haben sich verpflichtet, die bereits begonnenen Reformen für eine nachhaltige Stabilisierung des Finanzsektors in der Europäischen Union konsequent fortzuführen. Mit dem Ziel, zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft zu verbessern, sollen frühzeitig effiziente Strukturen für ein leistungsfähiges Sicherungsregime geschaffen werden. Hierzu zählt exemplarisch die Schaffung aufsichtsrechtlicher Instrumente zur Restrukturierung systemrelevanter Banken.

Mit der Errichtung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und der Bereitstellung finanzieller Ressourcen hat die öffentliche Hand zudem wichtige Impulse zur Stabilisierung systemrelevanter Institute gesetzt. Von diesen substantiellen Maßnahmen profitieren alle Marktteilnehmer, wenn auch in unterschiedlichem Maße.

Für die Abwehr beziehungsweise Bewältigung möglicher Finanzmarktkrisen bedarf es auch in Zukunft einer leistungsfähigen und für alle Marktteilnehmer zugänglichen Sicherungsinstitution. Der Finanzsektor soll mit einem angemessenen Beitrag in deren Finanzierung so eingebunden werden, dass Verzerrungen des Wettbewerbs einerseits zwischen den Marktteilnehmern und andererseits zwischen den europäischen Finanzplätzen weitgehend vermieden werden. Hierbei ist insbesondere auch darauf zu achten, dass die Beteiligung des Finanzsektors an den Vorsorgeanstrengungen nicht zu einer spürbaren Verknappung oder Verteuerung des Kreditangebots führt.

Die auch von den Mitgliedern des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken vorgebrachten Kritikpunkte sind daher mit besonderer Sorgfalt in der konkreten Ausgestaltung der einschlägigen Reform zu berücksichtigen. Die FDP wird sich dabei vor allem dafür einsetzen, dass die auch von Ihnen angesprochene Gefahr einer Regulierungsarbitrage vermieden wird.


Mit freundlichen Grüßen

Claudia Bögel MdB
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Frage zum Thema Umwelt
03.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bögel,

am 20.9.2010 berichtete der SWR in der Sendung Report Mainz über das Projekt NORGER goo.gl

"Überschüssige deutsche Windkraft ließe sich in norwegischen Pumpspeicherkraftwerken speichern und bei Bedarf nach Deutschland zurückholen."

Für die Umsetzung müsste das Energieministerium nur noch eine Anschlussverordnung für Seekabel erstellen. Rainer Brüderle, der zuständige Minister, sieht dafür aber keine Notwendigkeit.

Ich habe den Eindruck, das hier aktiv regenerative Energien behindert werden sollen, um das Oligopol der vier großen Energieversorger weiter zu fördern. Können Sie mir einen anderen Grund nennen, warum die notwendige Anschlussverordnung verhindert wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Claudia Bögel
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07.10.2010
Claudia Bögel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Speicherung von Windkraft in norwegischen Pumpspeicherkraftwerken". Hiermit möchte ich Stellung dazu nehmen.

Der Hintergrund Ihres Schreibens ist Folgender: Norger hat am 3.3.2009 bei der EU-Kommission, Bundesnetzagentur und bei den norwegischen Behörden einen Antrag nach Art. 7 der EU-Verordnung 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel eingereicht. Zum Austausch von Strom aus Wind- und Wasserkraftwerken zwischen Deutschland und Norwegen plante das norwegisch-schweizerische Konsortium, die beiden Länder durch ein großes Seekabel zu verbinden. Über das Kabel soll in Zeiten niedriger Nachfrage Windenergie aus Deutschland nach Norwegen transportiert und dort in Wasserkraftwerke geleitet werden. In Spitzenzeiten erzeugen diese Kraftwerke wiederum Strom, der durch das Kabel nach Deutschland zurückgeleitet werden kann.

Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums besteht aktuell kein Handlungsbedarf entsprechend der Forderung von Norger zur Schaffung eines speziellen Regelwerks für Interkonnektoren. Das bei der Bundesnetzagentur anhängige Verfahren über eine Ausnahmegenehmigung für Norger sollte abgewartet werden. Anschließend ist zu prüfen, ob eine ergänzende gesetzliche Regelung für Interkonnektoren erforderlich wird.

Norgers Argument der Rechtsunsicherheit über die Netzanschlussbedingungen (insbesondere über die Zahlung von Baukostenzuschüssen) kann erst umfassend gewürdigt werden, wenn eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vorliegt. Erst dann lässt sich abschließend beurteilen, ob und inwiefern bereits heute durch die Entscheidungspraxis der BNetzA hinreichend Rechtsklarheit zur rechtlichen Behandlung von Interkonnektoren besteht.

Mit dem Energie- und Klimafonds hat die Koalition das größte Förderprogramm aller Zeiten auf den Weg gebracht. Bis 2050 wird das Klimaschutzziel auf 80 bis 95 Prozent angehoben. Durch die Deckelung des Klimafonds wird zudem sichergestellt, dass alle Mehrerlöse aus CO2-Emissionsrechten und Kernkraft-Gewinnen in den Fonds einfließen.

Es ist eben nicht so, dass mit dem Energiekonzept das Oligopol der vier großen Energieversorger gefördert wird. So erhalten ausnahmslos kleine Marktteilnehmer Fördermittel für den Bau hocheffizienter Kraftwerke.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an mein Büro.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Bögel MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
21.12.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Bögel,
wie stehen Sie zu dem Thema Krippe? Sind Sie der Meinung, dass es gut ist seine Kinder in die Krippe zu geben oder ist es doch besser, das die Mutter ihre Kinder selber erzieht.
Antwort von Claudia Bögel
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24.03.2011
Claudia Bögel
Sehr geehrte Frau ,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden meinen Standpunkt zum Thema Krippe erläutern.

Obwohl die meisten Eltern ihre Kinder erfolgreich erziehen, gilt es in ganz besonderem Maße, das Angebot und die Qualität der Bildungsmöglichkeiten in den frühen Phasen der Kindheit zu verbessern. Ein in sich konsistentes System vorschulischer Einrichtungen ist eine Grundvoraussetzung für Bildung und Erziehung, aber auch für die Familienplanung junger Erwachsener und insbesondere junger Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Jedem ist selbst überlassen, ob er seine Kinder Zuhause betreut oder in die Obhut einer Krippe gibt. Je besser und mehr die Kinder von früh auf gefördert werden, umso besser sind ihre späteren Chancen in Beruf und Gesellschaft. Daher ist es unsere politische Aufgabe, ein entsprechendes Angebot zu schaffen, sodass sich Familien diesbezüglich frei entscheiden können. Es ist richtig, dass die Krippenplätze bis 2013 systematisch ausgebaut werden.

Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Systems frühkindlicher Bildung zeigt erhebliche Schwächen. Das deutsche System der vorschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erheblich unterfinanziert. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für eine qualitative und quantitative Verbesserung der Chancen der jungen Generation in Bildung und Ausbildung nach folgenden Maßgaben ein:
  • Es müssen pädagogische Ziele und Bildungsmindeststandards für Tageseinrichtungen entwickelt und eingeführt werden.
  • Die Bildungsforschung muss insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung intensiviert werden.
  • Die Weiterbildung der an den Kindertageseinrichtungen Tätigen ist quantitativ und qualitativ zu stärken.
  • Es sollen verbindliche Diagnosen mit Sprachstandserhebungen zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr eingeführt werden.
  • Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund muss aktiv und systematisch gefördert werden.
  • Die Ausbildung von Erzieherinnen muss auf hohem Niveau konzeptionell und strukturell reformiert werden.
  • Zur Unterstützung der Erziehungs- und Bildungskompetenz der Eltern ist ein umfassendes Erwachsenenbildungskonzept zu erarbeiten.
  • In Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis ist auf eine gemeinsame Qualitätsentwicklung in der Tagespflege und auf Mindestvorgaben für die Qualität in der öffentlich geförderten bzw. vermittelten Tagespflege hinzuwirken.
  • Für Kinder im Kindergartenalter ist das Angebot an Betreuungsplätzen vor allem im Hinblick auf regionale Unterversorgungen auszubauen und verstärkt zu Ganztagsangeboten mit Mittagsverpflegung auszuweiten.
  • Im Hinblick auf die großen Defizite in den alten Bundesländern muss dort der quantitative Ausbau des Angebots für Kinder unter 3 Jahren dringend vorangetrieben werden.
  • Der Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung, d.h. von der Förderung der Einrichtungen hin zur Förderung der Kinder muss endlich angegangen werden.
  • Um die Kommunen finanziell zu entlasten und um eine sinnvolle Förderung von Familien mit kleinen Kindern zu gestalten, wird die Familienförderung des Bundes um die Finanzierung dieser Bildungsgutscheine bzw. Pro-Kopf-Zuweisungen ergänzt.
  • Im Sinne der Chancengleichheit und pädagogischer Erkenntnisse muss auch und gerade frühkindliche Bildung kostenfrei sein und nicht erst die schulische Bildung.
  • Die Bundesländer werden aufgefordert, für alle Kinder einen frühen Besuch der Schule möglich zu machen. Dies kann z. B. durch die Einführung einer verbindlichen "Startklasse" oder durch eine frühere Einschulung ab fünf Jahren für Kinder mit entsprechender Reife geschehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt bezüglich der Frage "Krippe – Ja oder nein" gut veranschaulichen. Sollten Sie weitere Fragen an mich haben, stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Bögel MdB
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Frage zum Thema Internationales
11.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bögel,

ich möchte ebenfalls Bezug auf das NorGer Projekt nehmen. Das Projekt wird in den Medien immer als sehr ökologisch dargestellt. Doch sehe ich es als verwerflich an, dass das Konsortium bisher keine klare Stellungnahme über die alleinige überführung von Strom aus Wind- und Wasserkraft handelt. Aus den Pressemeldungen des Konsortiums ist leider nur von der "Möglichkeit" zur überführung von Strom aus Windkraft die Rede. Dass hinter dem ganzen Projekt jedoch Spekulationsgeschäfte stecken wird dabei von vielen völlig missachtet. Durch das Geschäftsmodell lässt sich dabei doch eine klare Aussage darüber treffen, dass jeweils der Strom mit dem günstigsten Handelspreis transferiert wird. Dies schließt neben dem überschüssigen Strom aus Windkraft natürlich auch Atomstrom mit ein.
Leider ist dies vielen Projektbefürwortern gar nicht klar und man geht vom alleinigen Austausch des grünen Stromes aus.

Ist es nicht verwerflich, dass dies Seitens der NorGer missbilligend in Kauf genommen wird um mehr Befürworter für ihr Projekt zu finden?
Antwort von Claudia Bögel
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09.02.2011
Claudia Bögel
Sehr geehrter Herr ,

Die Realisierung des Norger-Projekts dient dazu, die Netzintegration der Erneuerbaren Energien zu fördern, den grenzüberschreitenden Stromhandel zu intensivieren und Speicherpotentiale zu erschließen. Norger wird in der Tat als kommerzielle Handelsleitung betrieben, d.h. dass die Preisdifferenzen zwischen Norwegen und DEU ausgenutzt werden. Insbesondere bei hoher Einspeisung aus Erneuerbaren (Wind) kann die Norger-Leitung zum Abtransport von Strom nach Norwegen eingesetzt werden. Es lässt sich allerdings nicht ausschließen, dass auch Strom aus konventioneller Energie die Nutzung der Norger-Leitung auslöst, zumal eine präzise Zuordnung von Strom aus Erneuerbaren und Konventionellen Energieträgern nicht immer möglich ist.



Mit freundlichen Grüßen

Claudia Bögel MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.02.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bögel,

es wird berichtet, beispielsweise von www.heise.de, daß Sie darauf hinweisen, daß es nicht zu einer "sozialistischen Gleichmacherei" im Netz kommen dürfe.

Aus diesem Anlaß habe ich drei Fragen an Sie:

1. Welche Bedeutung haben diskriminierungsfreie Zugänge zum Internet, der Informationsquelle des 21. Jahrhunderts, für die Bürger in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

2. Welche Maßnahmen sollte ein Gesellschaft ergreifen, um auch technisch weniger Versierten, gleiche Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten im Internet zu bewahren?

3. Wie würden Sie die Grenze ziehen, zwischen "sozialistischer Gleichmacherei" und marktwirtschaftlich notwendiger Regulierung, wie es beispielsweise durch die Bundesnetzagentur erfolgt?

Mit freundlichen Grüßen und in gespannter Erwartung Ihrer Ausführungen

Antwort von Claudia Bögel
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24.03.2011
Claudia Bögel
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Internet, Demokratie und Bürgerrechte", zu dem ich im Folgenden Stellung nehmen möchte.

1. Welche Bedeutung haben diskriminierungsfreie Zugänge zum Internet, der Informationsquelle des 21. Jahrhunderts, für die Bürger in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Für immer mehr Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Zugang zum Internet eine nicht mehr wegzudenkende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am weltweiten Wissensstand unserer Zeit. Das Internet ist zu einem globalen Marktplatz für immer neue innovative Dienstleistungen zum Nutzen von Unternehmen und Verbrauchern geworden. Das Netz hat sich seit seiner Entstehung gravierend gewandelt. Es dient heute nicht mehr allein zur Recherche wichtiger Informationen, sondern bietet Unterhaltung und den elektronischen Diensten eine Übermittlungsbasis. Fast 2 Milliarden Menschen nutzen diesen Weg bereits.
Als Beauftragte für den Mittelstand, für Postpolitik und IT-Kommunikation der FDP-Bundestagsfraktion setze ich mich dafür ein, die Freiheits- und Marktfunktionen des Internets zu erhalten. Meiner Meinung nach besteht keine Alternative zu einem technologieoffenen, wettbewerbsfördernden und nach marktwirtschaftlichen Prinzipien geregelten Markt für Breitbandtechnologie. Auch im Fall von Engpässen im Netz ist und bleibt Wettbewerb das effektivste Mittel, um diskriminierende Eingriffe in den Datentransport abzuwenden.
Besonders auch für den ländlichen Raum ist ein Anschluss an das Internet mit ausreichend Übertragungsgeschwindigkeiten eine unabdingbare Voraussetzung, um von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht abgehängt zu werden. Das dürfen wir nicht vergessen! Denn nur durch eine optimale Infrastruktur kann die Wirtschaft überzeugt werden, in diese Regionen zu investieren. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich, meiner Erfahrung nach, hieraus neue Wachstums- und Beschäftigungspotentiale. Darüber hinaus trägt der Zugang zu leistungsfähigem Internet zur sozialen Integration und zur Schaffung vergleichbarer Lebensverhältnisse zwischen den Regionen bei.

2. Welche Maßnahmen sollte ein Gesellschaft ergreifen, um auch technisch weniger Versierten, gleiche Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten im Internet zu bewahren?

Menschen müssen in unserer Gesellschaft prinzipiell die gleichen Voraussetzungen in ihren Kommunikations-und Informationsmöglichkeiten haben. Diesbezüglich hat die Bundesregierung mit der Breitbandstrategie bereits viel erreicht. Mittlerweile partizipieren 99 Prozent der Bevölkerung an der Breitbandtechnologie mit einer Leistung von mindestens 1 Mbit/sek. Dies begrüße ich sehr. Auch die letzten weißen Flecken auf dem Land müssen jetzt schnellstmöglich den Anschluss an das Internetzeitalter erhalten. Im Rahmen einer Doppelstrategie wird die Bundesregierung neben der Grundversorgung den Ausbau von Internet mit mindestens 50 Mbit/sek vorantreiben. Bis 2014 sollen 75 Prozent der Haushalte, bis 2018 100 Prozent der Haushalte extrem leistungsfähiges Internet erhalten können.
Am ehesten werden wir den Lückenschluss im ländlichen Raum erreichen, wenn wir nicht ausschließlich und allein auf die Installation der teuersten Zukunftstechnologien, wie der Glasfaser setzen, sondern auf alle sofort verfügbaren Technologien. Dazu gehören neben dem Ausbau des Festnetzes auch das Fernsehkabel und schnelle mobile Funktechnologien.
So bietet das kostengünstige LTE (Long Term Evolution) eine enorme Leistungsfähigkeit und bei Datenübertragungsraten von 50 - 100 Mbit/sek..
Meiner Ansicht nach brauchen wir für den zügigen Aufbau neuer Breitbandnetze alle vorhandenen Technologien und müssen vorhandene Infrastruktur so effizient wie möglich nutzen. Wesentlich verbesserte Informationen über vorhandene Leerrohrinfrastruktur und das Recht der Bundesnetzagentur eine gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastrukturen bei den Wegerechten anzuordnen, begrüße ich als wichtige Hilfe, die Ausbaukosten zu minimieren.

3. Wie würden Sie die Grenze ziehen, zwischen "sozialistischer Gleichmacherei" und marktwirtschaftlich notwendiger Regulierung, wie es beispielsweise durch die Bundesnetzagentur erfolgt?

Ist der Kunde bereit, für qualitätsgesicherte Dienste wie zum Beispiel Skypen oder Cloud Computing zu zahlen – so stellt es sich doch heute schon dar –, dürfen solche Geschäftsmodelle nicht mit dem Dogma der Netzneutralität verhindert werden. Gerade für viele mittelständische Unternehmen können diese Angebote hochattraktiv sein. Hier darf nicht vorbeugend reguliert werden, sondern hier muss Offenheit bestehen.
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes sieht vor, dass sich abhängig von den geografischen, demografischen und sozioökonomischen Gegebenheiten jeweils die kostengünstigste Technologie durchsetzt. Staatliche Institutionen können diesen Prozess unterstützen, vor allem unter dem Gesichtspunkt eines strengen Subsidiaritätsprinzips.

Die FDP setzt sich für eine wettbewerbliche Erneuerung der Marktaufsicht für Telekommunikationsdienstleistungen ein. Im Rahmen einer gebotenen Deregulierung auf den Endkundenmärkten ist mittelfristig die nachträgliche Marktaufsicht zu stärken. Gemeinsame Ausbauanstrengungen von Marktteilnehmern bei der Breitbandinfrastruktur sind begrüßenswerte marktwirtschaftliche Optionen und stehen im Kontrast zu planwirtschaftlichen Versorgungszielvorgaben seitens der Bundesregierung. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass die Regulierungseingriffe der Bundesnetzagentur auf ein geringstmögliches, aber noch immer notwendiges Maß beschränkt werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gern und jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Bögel MdB
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