Clara Deilmann (GRÜNE)
Kandidatin Landtagswahl NRW 2010
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Clara Deilmann
Geburtstag
30.12.1976
Berufliche Qualifikation
Studium Kunst und Deutsch auf Lehramt
Ausgeübte Tätigkeit
Lehramt, Referendarin für Deutsch und Kunst
Wohnort
-
Wahlkreis
Düsseldorf I
Landeslistenplatz
31
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(...) Sie haben nach konkreten Schritten gefragt. Das Elternwahlrecht würde gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention endlich im Schulgesetz verankert. Außerdem würde der Prozess zu längerem gemeinsamen Lernen beginnen. (...)
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Frage zum Thema Schulen
24.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Deilmann!
1. Wie ist Ihre Position zu den Förderschulen, Kompetenzzentren und zu dem gemeinsamen Unterricht behinderter Kinder an allgemeinbildenden Schulen? Ich möchte den Fokus auf die Kinder lenken, die eine geistige Beeinträchtigung / Behinderung haben, wie z.B. bei der Lernbehinderung.
Das z.B. reine körperliche behinderte Kinder, die im Rollstuhl sitzen müssen, aber dem Unterricht kognitiv folgen können nicht unbedingt in eine Förderschule müssen, stelle ich außer Frage!
2. Wie kann man jedes Kind tatsächlich adäquat und optimal fördern, wenn die Klassen im GU nicht kleiner werden können, da lieber Schulen geschlossen oder zusammengelegt werden anstatt darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen wirklich im GU besser werden? Stecken da Finanzprobleme hinter?
3. Bisher hat man, wenn Förderschulpädagogen an die allg. Schulen versetzt wurden, Lehrer/innen im allg. Unterricht abgezogen, damit der Schüler-Lehrer-Schlüssel gleich blieb und damit es nicht zu teuer wurde. Wird sich das ändern?
4. Förderschullehrer/innen sollen gezwungen werden, vielseitig zu arbeiten.
Das kann keine optimale und adäquate Förderung des Kindes sein, wenn es keine Spezialisierungen auf max. zwei Förderbedarfe und der jeweilige Unterrichtsschwerpunkte mehr geben soll. Worauf soll ein Pädagoge sich noch konzentrieren ohne auszubrennen und andauernd überfordert zu sein?
5. Wie soll flächendeckend der GU umgesetzt werden, wenn an den Förderschulen der Unterricht nicht ausfallen darf, obwohl von da aus die Fach-Pädagogen zu den allg. Schulen geschickt werden sollen?
6. Können nicht vielmehr auch nur die "Grenzfälle" wirklich sinnvoll im GU unterrichtet werden?
7. Wo sollen die stärker behinderten Kinder hin, wenn auch deren Eltern sich nicht um diese richtig kümmern (soziale Vernachlässigung)?
8. Warum werden Kinder mit Förderbedarf zur Förderschule mit einem Fahrdienst gebracht, zum GU aber nicht? Die Behinderung ist doch die selbe beim selben Kind!
DANKE!
Antwort von Clara Deilmann
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26.03.2010
Sehr geehrte Frau ,

im Rahmen meiner politischen Arbeit im Stadtrat Düsseldorfs sind wir bereits miteinander zum Thema Inklusion in Kontakt gekommen. Vor der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie zu unserer Veranstaltung zum Thema Inklusion "Chancen für alle Kinder! - Gemeinsamer Unterricht in der Schule der Zukunft!?" am 22.4.2010 im Bürgerhaus Bilk in den Bilker Arcarden um 19.30 Uhr einladen. Mit dieser Veranstaltung möchten wir allen, die sich mit dem Thema Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Inklusion beschäftigen die Möglichkeit geben mit Sylvia Löhrmann unserer Spitzenkandidatin, mir als Direktkandidatin für Düsseldorf und dem Schulausschussvorsitzenden in Düsseldorf Wolfgang Scheffler über diese und weitere Fragen zu diskutieren, Anregungen einzubringen und Stellung zu nehmen. Das Veranstaltungsformat Fishbowl ist auf einen möglichst großen Austausch mit den Anwesenden ausgelegt und soll eine rege Diskussion ermöglichen. Ich würde mich freuen, Sie begrüßen zu können.

Nun zu unserer Grundsatzposition. Ich beziehe mich dabei auf unser Wahlprogramm und die Antwort von Sigrid Beer, unserer bildungspolitischen Sprecherin im Landtag, deren Ausführungen ich mich gänzlich anschließen kann.
Im Frühjahr 2009 hat die Bundesrepublik die UN-Konvention für die Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Danach hat jedes Kind - auch das mit Behinderungen - das Recht auf Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem, das heißt auf inklusive Bildung im Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen. In NRW werden bislang etwa 85% der Kinder mit Förderbedarf aussortiert und auf Förderschulen unterrichtet. Dies geschieht in vielen Fällen gegen den Wunsch der Eltern. All das widerspricht der UN-Konvention. Die Grünen setzen sich schon seit Jahren für Inklusionein, auch als alle anderen Parteien noch ablehnend bis zögerlich waren. Diese Position haben wir sowohl im Landtag, als auch im Stadtrat Düsseldorfs vertreten und den Prozess zu mehr gemeinsamen Unterricht und darüber hinausgehend der Inklusion von Kindern mit Behinderungen in unser Schulsystem eingefordert.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Kinder mit und ohne Behinderungen vom gemeinsamen Lernen profitieren. Das betrifft nicht nur das soziale Lernen, sondern auch die Leistungsentwicklung. Wir gehen in Deutschland mit unserem System der Sonderschulen und der Gliederung des Schulwesens insgesamt einen Sonderweg, der international auch nur schwer zu erklären ist. Das Bildssystem muss insgesamt weiterentwickelt werden und das geht nicht von heute auf morgen. Wir müssen aber jetzt endlich damit anfangen einen Prozess zu einer neuen Bildung zu gestalten, die ausdrücklich Kinder mit Behinderungen einschließt.
Wir wollen das Schulgesetz so ändern dass es den Anforderungen der UN-Konvention entspricht. Darin soll das Recht des Kindes, ausgeübt durch die Eltern auf Wahl des besten Förderortes verankert werden. Eine Zwangszuweisung zu Förderschulen wird damit unterbunden. Besonders wichtig ist es mir bei dem Prozess Inklusion umzusetzen auch die Information und Einbeziehung aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Initiative "Gemeinsam leben und lernen" hat im Anregungs- und Beschwerdeausschuss Düsseldorfs den Antrag gestellt für Düsseldorf einen Inklusionsplan zu entwickeln, wie es z.B. in Bonn bereits getan wird. Diesen Antrag haben wir als Grüne sehr unterstützt. Die Erstellung eines solchen Inklusionsplans setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen klar benannt werden und die Beteiligten die Möglichkeit erhalten, sich in den Prozess der Erarbeitung einzubringen.
Wir brauchen für die Umsetzung des Ziels der Inklusion ebenfalls im Land einen verbindlichen Inklusionsplan, der auch sicherstellt, dass die notwendigen pädagogischen Fachkräfte, SonderpädagogInnen, SozialpädagogInnen, Integrationsassistenzen in den Regelschulen im Team der "Regel"-Lehrkräfte arbeiten. Das ist ein mehrjähriger intensiver Prozess, in dem zudem die Fortbildung der Lehrkräfte gewährleistet sein muss, denn im gemeinsamen Unterricht muss das Lernen anders gestaltet werden.
Es geht insgesamt um ein individualisiertes Lernen für alle Kinder, die eben auch ganz unterschiedliche Lernziele und Bildungsabschlüsse erreichen können. Von dieser Art des Lernens profitieren Kinder mit allen Potenzialen, gerade auch die Leistungsstarken. Das ist überhaupt eines der Grundprobleme im Unterricht, dass der Unterricht zu sehr auf die DurchschnittsschülerInnen ausgerichtet ist und Kinder zu häufig unter- oder überfordert werden.
Wir Grünen wollen, dass das Verhältnis umgedreht wird und nach 10 Jahren mindestens 85% der Kinder mit Behinderungen in Regelschulen unterrichtet werden.
Sie haben völlig recht, wenn sie darauf hinweisen, dass sich die Bedingungen im Gemeinsamen Unterricht verbessern müssen. Die Schulen müssen personell und räumlich so ausgestattet werden, dass die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auch umgesetzt werden kann. Die Lerngruppen sollen nach unserer Auffassung maximal die Zahl von 20 SchülerInnen umfassen. SonderpädagogInnen kommen zusätzlich fest in die Schulen und ersetzen nicht die Regellehrkräfte. Das heißt, dass im Inklusionsplan auch der Übergang der Lehrkräfte aus den Förderschulen in die allgemein bildenden Schulen geregelt wird.
Die Fahrtkostenregelungen müssen in der Tat begleitend grundsätzlich überarbeitet werden. Es ist widersinnig, dass die weiten Fahrten zu den Förderschulen übernommen werden, es aber massive Probleme im GU gibt. Lebensfremd sind u. a. auch die Vorschriften für die IntegrationshelferInnen, die ja über das Sozialgesetz finanziert werden und nur "ihr! Kind" unterstützen dürfen. Wenn dem Schüler nebenan der Bleistift herunterfällt, dürfte die Integrationshelferin ihn rechtlich gesehen nicht für ihn aufheben. Das ist absurd. Sie sehen, dass wir viele Regelungsbedarfe haben. Dazu müssen Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Sozialplanung kommunal aufeinander abgestimmt werden. Sie fragen auch nach den Kompetenzzentren. Die derzeitigen Kompetenzzentren müssen auf das Ziel der Inklusion hin ausgerichtet werden. Das ist bisher nicht der Fall und die Ressourcenausstattung ist sehr begrenzt. Dies wurde meines Erachtens auch während der Fachtagung zur Inklusion in Düsseldorf deutlich, an der Sie und ich teilgenommen haben. Kompetenzzentren sollen sich zu Kompetenzzentren ohne SchülerInnen, dafür aber für Lehrkräfte zur Fortbildung, fachlichem Austausch und Beratung entwickeln.
Inklusion heißt nicht, dass jetzt schwerst-mehrfach behinderte Kinder in die Klassen geschoben werden. Aber gerade diese speziellen Förderschulen können Bestandteil einer Regelschule sein und die besonderen Förderbedarfe leisten. Es gibt übrigens auch schon etliche Förderschulen, die sich für RegelschülerInnen öffnen wollen. In Düsseldorf haben sich die Förderschullehrerinnen und Lehrer mit der Weiterentwicklung der Schullandschaft auseinandergesetzt und ein Konzept erarbeitet, in dem diese Öffnung ebenfalls eine Rolle spielt. Sie sprechen auch noch einen weiteren wichtigen Punkt an, nämlich dass für Kinder mit Behinderungen der Ganztag sichergestellt sein muss, damit alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation optimal gefördert werden. Uns ist dabei wichtig, dass auch eine familienpädagogische Arbeit greift, für die Familien, die aus verschiedenen Gründen Unterstützung brauchen.
Uns ist bewusst, wie anspruchsvoll die Aufgabe ist wie sorgfältig sie angegangen werden muss. Aber das Recht auf Inklusion ist ein Menschrecht, dass weit mehr als ein inklusives Schulsystem umfasst. Es ist für die Grünen ein politischer Kernauftrag, der alle Lebensphasen umfasst.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Deilmann
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Frage zum Thema Bildung
25.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Deilmann,

mich interessiert, wie viel Selbstständigkeit Sie den einzelnen Schulen zubilligen wollen: In welchem Maße sollen Finanzverwaltung, Einstellungen und Entlassungen von Lehrern, curriculare und pädagogische Entscheidungen den Schulen selbst überlassen werden? An welchen Stellen sollten Ihres Erachtens die Behörden (Bezirksregierung, Ministerium, Schulverwaltung) Einfluss nehmen, wo sollten sie außen vor bleiben? Welche konkreten schulpolitischen Ziele möchten Sie persönlich, sollten Sie Landtagsabgeordnete werden, zuerst verwirklichen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskünfte.

Mit freundlichen Grüßen

D.
Antwort von Clara Deilmann
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06.05.2010
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich aus unserem Landtagswahlprogramm zitieren:

"Wir wollen den Schulen größere pädagogische Freiheit und weitgehende Entscheidungskompetenzen in organisatorischen Fragen ermöglichen. Denn Schulen brauchen zwar klare, vom Land gesetzte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, aber gleichzeitig die Freiheit der Wege, diese Ziele zu erreichen. Wir wollen zudem die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen ausbauen. Nur sie kennen die lokalen und regionalen Besonderheiten und Herausforderungen. Deshalb wollen wir die Zuständigkeiten zwischen Land, Kommune und Schulen neu regeln. Das bedeutet Bürokratieabbau und eine Neuorganisation der Schulaufsicht. Das Land wird weiterhin die zentralen Ziele und Rahmenbedingungen festlegen und steuern. Die Kommunen sollen zukünftig unter anderem für die regionale Bildungsplanung zuständig sein. Das schließt ein, dass Kommunen selbst entscheiden, ob und wie sie unterschiedliche Bildungsgänge zusammenführen. Sie sollen entscheiden können, wie sie sozialer Segregation entgegenwirken, z. B. durch das Instrument der Grundschulbezirke. Denn auch heute noch gilt: "Kurze Wege für kurze Beine." Außerdem gehört die Hoheit für Schulbudgets und Schulgebäude dazu. Die Schulen sollen als selbstständige Schulen darüber entscheiden, wen sie einstellen, wie sie den Unterricht organisieren und gestalten, wie die Stundentafel und das Differenzierungsangebot aussehen, ob und auf welche Weise sie Lerngruppen bilden. Lernstandserhebungen und Prüfungen am Ende der Sekundarstufe I und beim Abitur sichern die Vergleichbarkeit. Analog zu den neu geordneten Zuständigkeiten (Land, Kommune, Schule) wollen wir die Mitwirkung und Beteiligung des schulischen Personals einschließlich der Vertretungen der Schwerbehinderten und der Gleichstellungsbeauftragten regeln."

In unserer Regierungszeit in NRW haben wir mit dem Programm "Selbständige Schule" diesen Weg beschritten. Leider hat die CDU/FDP Landesregierung das Projekt nicht weiter unterstützt.Wir halten den Weg zu mehr Selbständigkeit und mehr Vertrauen in die Fachkräfte vor Ort weiterhin für den richtigen Ansatz.

Sie haben nach konkreten Schritten gefragt. Das Elternwahlrecht würde gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention endlich im Schulgesetz verankert. Außerdem würde der Prozess zu längerem gemeinsamen Lernen beginnen. Anträge auf Gemeinschaftsschulen von Kommunen würden bewilligt und die Vorgaben für die starre Mehrgliedrigkeit des Schulsystems aufgehoben. Bei Anträgen auf Gesamtschulgründungen würde im Gegensatz zur jetzigen Regelung wieder die Genehmigung als Ganztagesschule bewilligt. Diese Schritte sind ein Teil unseres Konzepts für die neue Schule und würden dazu beitragen den Aufbruch zu einer neuen Idee von Bildung in NRW auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Deilmann
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