Christoph Waitz (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Christoph Waitz
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Geschäftsführender Gesellschafter der Waitz & Richter GmbH
Wahlkreis
Leipziger Land - Muldentalkreis
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) Im Umkehrschluss lässt sich daher feststellen, dass bei Straftaten von erheblicher Bedeutung Ermittlungsmaßnahmen regelmäßig zulässig sein werden. Sobald eine gewisse Erheblichkeitsschwelle für eine Straftat überschritten ist, ist künftig davon auszugehen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte grundsätzlich nicht mehr gegeben ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Geschäftsführer, Waitz + Richter GmbH, Zwenkau

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Waitz + Richter GmbH, Zwenkau, Geschäftsführer, monatlich, 1.000 bis 3.500 Euro (bis März 2007)

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Stellv. Mitglied des Kuratoriums

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin, Mitglied des Beirates

Große Kreisstadt Markkleeberg, Markkleeberg, Mitglied des Stadtrates (bis März 2007)

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin, Stellv. Mitglied des Stiftungsrates

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Waitz + Richter GbR, Groitzsch

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Christoph Waitz
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Frage zum Thema Sicherheit
13.05.2009
Von:

Schönen guten Tag Herr Waitz.
Betreff des Verbotes von Paintball.

Meiner Meinung nach fängt man an der falschen Stelle an zu verurteilen, ja es ist ein kriegsähnlichen Spiel, aber im Vordergrund steht doch eher Teamplay. Genau genommen müsste dann auch Schützenvereine inkl. Jagd verboten werden, da genau dort dieses weniger stark ausgeprägt ist, zum Beispiel Jagd, wo gezieltes Töten von Lebewesen angestrebt wird. Auch bei Schutzenvereinen, wo man ja direkt mit scharfen Waffen händelt, im Gegensatz bei Paintball, wo die Gruppenarbeit und Anpassung gefördert wird, mit "Waffen" die maximal blaue Flecken hinterlassen.

Zweitens würde eine komplete Freizeitbranche kaputt gehen, welche dem Staat eigentlich Steuergelder einbringen, im Gegensatz dazu die Automobilbranche wo eine künstliche "Konjunkturblase" aufgepumpt wird, welche zerplatzt bei der Einstellung der Abwrackprämie, die ohnehin nur die Leute nutzen können die über das nötige Kleingeld verfügen, bei den vielen die dies nicht haben werden mal wieder bestrafft, so fahr ich weiterhin mein 16 Jahre altes Auto.
Achja Auto, dies ist auch ein Thema, voll von Aggressionen, angetrieben, nicht nur von jugendlichen Rasern.
Weiterhin finde ich auch, dass das eigentliche Problem, mit den Schulamokläufern, eigentlich weniger bei Kriegsspielen und co liegt, zumindestens nicht ausschlieslich, ich denke wohl eher unter 10 %, meistens ist es eher das soziale Umfeld, welches die Schüler treibt. Wie die falsche Wahl der Eltern und der damit verbundene Leistungsdruck, der Eltern "Du musst", als schwacher Mensch hat man da kaum Ausswege, außer von staatlicher Seite mit Notenregulierung oder individualer Förderrung, in allen Schultypen, desweiteren kommt Mobing dazu, als schwacher Mensch ist dies zermürbend und produziert gebrochene Menschen, siehe Büchners "Woyzeck", denn dieses Thema ist auch heute noch brisant und aktuell.
Also warum wird diese Sportart verboten & die anderen Hintergrundfaktoren nicht mal hinterleuchtet.
mfg M
Antwort von Christoph Waitz
2Empfehlungen
17.06.2009
Christoph Waitz
Sehr geehter Herr ,

die Planung der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball hat die FDP von Anfang an abgelehnt. Wir würden es begrüßen, wenn die große Koalition nach langer Debatte tatsächlich darauf verzichtet.

Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die ´Markierer´ können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Die Verbotsabsicht der Koalition ist wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung steht. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müsste auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten.

Wir hoffen, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in einer Regierungskoalition die fehlgeleitete Verbotspolitik der Regierung verhindern und sachorientierte Positionen durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Waitz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2009
Von:

sehr geehrter herr waltz,

in einem interview im radio forderten sie die weitere untersuchung der stasi-unterlagen.

das finde ich gut.

doch warum spricht kein verantwortlicher von einer offenlegung und untersuchung von archiven des BND - des MAD und des Vrfassungsschutzes unseres staates ?

auch in unserem staatsgebiet sind trotz demokratie bis heute die akten nicht zugänglich wie die in der ehemaligen zone/ddr.

meine frage an sie:
setzen sie sich auch für die Offenlegung aller Dokumente der Jahre 1945 - 1989 in unserem
jetzt gemeinsamen staatswesen ein ?

bürger westberlins
Antwort von Christoph Waitz
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Christoph Waitz
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre hochaktuelle Frage, die nicht nur den BND-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages beschäftigt, sondern die FDP-Bundestagsfraktion bereits am 25.11.2008 zu einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung veranlasst hat (Bundestagsdrucksache 16/11079).

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ist nach wie vor ein großer Teil der Akten der Bundesregierung nicht freigegeben und damit für Wissenschaft und Forschung nicht zugänglich. Die FDP hält die geltenden Regelungen zur Freigabe von Akten für praxisfern und umständlich. So ist eine Freigabe von als geheim bzw. vertraulich eingestuften Akten nur durch die Stellen möglich, welche die entsprechende Einstufung vorgenommen haben. Die Folge ist, dass eine Freigabe oft erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt. Die FPD setzt sich für die Einführung einer pauschalen Frist zur Freigabe von Akten ein. Eine solche Frist wäre einer demokratischen Regierung, die ihre Legitimation auch aus einem Höchstmaß an Transparenz bezieht, weitaus angemessener.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Christoph Waitz
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Frage zum Thema Wirtschaft
14.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Waitz,

der Linux-Verband e.V. ( www.linuxverband.de ) ist der Branchenverband der Open Source Unternehmen in Deutschland. Unsere Verbandsmitglieder repräsentieren den IT-Mittelstand, deren Geschäftsmodell vorrangig auf Open Source Software und tangierenden Dienstleistungen basiert. Als Vorstandsmitglied des Linuxverbandes bitte ich Sie, als medienpolitischen Sprecher Ihrer Fraktion, Ihren parteipolitischen Standpunkt zu Open Source zu erläutern und die nachfolgenden Fragen bis zum 20.09.2009 unter Berücksichtigung Ihres Parteiprogrammes zu beantworten.

1)
Welchen Standpunkt hat Ihre Partei generell zu Open Source Software?

2)
Sollte die Tatsache, ob es sich bei einer Software um Open Source Software handelt, bei der Bewertung von Angeboten auf öffentliche Ausschreibungen berücksichtigt werden?

3)
Sollten öffentliche Verwaltungen gehalten sein, grundsätzlich die Lieferung von Open Source Software auszuschreiben, wenn dies technisch und fachlich möglich ist?

4)
Sollten öffentliche Verwaltungen gehalten sein, grundsätzlich offene Standards und Schnittstellen (z.Bsp.: ODF / OpenOffice) in Ausschreibungen zu berücksichtigen?

5)
Halten Sie es für sinnvoll, in Deutschland oder in der EU ansässige Unternehmen und Einrichtungen (wie z.B. Forschungsinstitute), die Open Source Software entwickeln, besonders zu fördern?

6)
Sollte Open-Source-Software in Bildungseinrichtungen stärker verwendet werden?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

2.Vorsitzender
LIVE Linux-Verband e.V.
Antwort von Christoph Waitz
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Christoph Waitz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessanten Fragen zu Open Source Software, die ich
Ihnen gerne auch im Namen der FDP-Bundestagsfraktion beantworte.

FRAGE 1: Welchen Standpunkt hat Ihre Partei generell zu Open Source Software? Die FDP hat einen grundsätzlich positiven Standpunkt zu Open Source Software. Aus wirtschaftspolitischer Sicht intensivieren Open Source Angebote den Qualitäts- und Leistungswettbewerb im Gesamtmarkt für Software-Lösungen. Aus verbraucherpolitischer Sicht verbessern Open Source Alternativen das Angebot an kostengünstiger Betriebs- und Anwendungssoftware. Aus forschungspolitischer Sicht ergeben sich neue Innovationspotentiale.

FRAGE 2: Sollte die Tatsache, ob es sich bei einer Software um Open Source Software handelt, bei der Bewertung von Angeboten auf öffentliche Ausschreibungen berücksichtigt werden? Aus Sicht der FDP muss das Vergaberecht bundesweit wieder ein Instrument für mehr Wettbewerb, Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Bereich der öffentlichen Beschaffung werden. Vor allem der deutsche Mittelstand ist auf ein leistungsfähiges, transparentes und unbürokratisches Vergaberecht angewiesen, das kleinen und mittleren Unternehmen den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewährleistet. Hierbei ist auf den Grundsatz der Technologieneutralität zu achten.

FRAGE 3: Sollten öffentliche Verwaltungen gehalten sein, grundsätzlich die Lieferung von Open Source Software auszuschreiben, wenn dies technisch und fachlich möglich ist? Die FDP spricht sich grundsätzlich für eine stärkere Nutzung formaler Vergabeverfahren bei der öffentlichen Beschaffung aus. Auch im Unterschwellenbereich - also unterhalb der strengen europarechtlich vorgegebenen Ausschreibungsgrenzen - bedarf es der Anwendung verbesserter Rechtschutzinstrumente.

FRAGE 4: Sollten öffentliche Verwaltungen gehalten sein, grundsätzlich offene Standards und Schnittstellen (z.Bsp.: ODF / OpenOffice) in Ausschreibungen zu berücksichtigen? Das gemeinschaftsrechtlich vorgegebene Vergaberecht im Oberschwellenbereich bietet weitestgehend angemessene Bedingungen für ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren nach dem Günstigkeitsprinzip. Insofern lassen sich vergaberechtsbedingte Diskriminierungen zwischen proprietärer Lösungen und Open Source-Anwendungen nicht erkennen. Im Unterschwellenbereich fordert die FDP alternative Rechtsschutzinstrumente, um ein chancengleiches Ausschreibungsverfahren nachhaltig zu sichern. Je nach dem individuellen Bedarf können öffentliche Verwaltungen konkrete Leistungsparameter in ihren Ausschreibungen berücksichtigen.

FRAGE 5: Halten Sie es für sinnvoll, in Deutschland oder in der EU ansässige Unternehmen und Einrichtungen (wie z.B. Forschungsinstitute), die Open Source Software entwickeln, besonders zu fördern? Dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität folgend, spricht sich die FDP für einen diskriminierungsfreien Zugang von Unternehmen, die so genannte Freie Software anbieten, zu allen Bundesförderprogrammen aus. Im Rahmen der Forschungsförderung setzt sich die FDP für eine Verstetigung der bestehenden programm- und projektbezogenen Förderung auch in diesem Forschungsgebiet aus.


FRAGE 6: Sollte Open-Source-Software in Bildungseinrichtungen stärker
verwendet werden?
Die FDP spricht sich für eine Stärkung der Autonomie von Schulen und
Hochschulen aus.

Mit den besten Grüßen nach Freiberg

Ihr Christoph Waitz
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Ihre Frage an Christoph Waitz
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