Sehr geehrter Herr

,
Zunächst zu Ihrer ersten Frage. Wir brauchen eine zeitgemäße Anpassung der Medienfusionskontrolle. Insbesondere die Kriterien der marktbeherrschenden Stellung und der vorherrschenden Meinungsmacht müssen transparent und nachvollziehbar dargelegt werden. Die Märkte befinden sich im ständigen Wandel. Daher ist eine flexible Betrachtung der jeweiligen Marktsituation dringend notwendig. Nicht alle Fusionen, die vor fünfzehn Jahren nicht gestattet worden wären, sollten heute untersagt werden. Die spezifische Pressefusionskontrolle sollte demnach erhalten bleiben, dabei allerdings den technologischen Fortschritt sowie Entwicklungen im konvergenten Medienzeitalter berücksichtigen. Grundsatz des Pressefusionsrechts sollte sein, dass nicht allein eine große Anzahl von Titeln Pressevielfalt sichert. Ziel muss auch weiterhin eine möglichst große Zahl von Anbietern - also Verlagen - sein, um zu große Meinungsmacht in einer Hand zu verhindern. Allerdings wird die FDP prüfen, wie in diesem Rahmen erleichterte Kooperationen zwischen Zeitungsverlagen, z.B. bei Druck, Vertrieb, Anzeigenakquisition, etc. ermöglicht werden können. Möglicherweise sinnvoll könnte darüber hinaus auch eine Erleichterung der Sanierungsfusion in Ausnahmefällen sein. Wir Liberale meinen darüber hinaus, dass sich die derzeit gültigen kartellrechtlichen und medienkonzentrationsrechtlichen Regelungen in weiten Teilen bewährt haben, um den bestehenden Medienpluralismus zu bewahren.
Ausländische Medieninvestitionen sind uns genauso willkommen wie inländische Investitionen. Für alle gelten dieselben Marktregeln. Eine pauschale Diskriminierung ausländischer Investoren wäre nicht nur volkswirtschaftlich nachteilig für Deutschland. Es würde sich dabei auch um einen Verstoß gegen europäisches Recht und gegen internationale Verträge handeln. Wichtiger ist, dass Beteiligungen und Gesellschafterstrukturen transparent sind, um zu verhindern, dass Meinungsmacht über Umwege erlangt werden kann.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die FDP bekennt sich ganz klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Duale Rundfunksystem hat sich bewährt und wird auch in der Zukunft eine zentrale Aufgabe in der Medienversorgung der Menschen spielen. Kein Land der Erde verfügt über ein ähnlich vielfältiges Rundfunksystem wie wir. Das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen, jeweils mit eigenen Schwerpunkten, garantiert eine lebendige und plurale Medienlandschaft. Die FDP befürwortet die Beibehaltung des dualen Rundfunksystems. Allerdings sollte der öffentlich-rechtliche Programmauftrag präzisiert werden. Es muss klar sein, was der gebührenfinanzierte Rundfunk leisten soll - und was nicht. Eines ist aber ganz klar: Die FDP stellt die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Förderer von Filmprojekten nicht in Frage, sondern unterstützt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei dieser wichtigen Förderung.
Die FDP unterstützt auch die übrigen vielfältigen Filmfördermöglichkeiten, die Bund und Länder den Filmemachern bieten. Das fängt mit dem erfolgreichen Filmförderfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien an, geht über die Filmfördertöpfe der Länder und endet nicht zuletzt beim Filmfördergesetz. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wird das Filmfördergesetz novelliert werden müssen. Die FDP wird sich in der neuen Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Novellierung zügig voran schreitet und es nicht zu einer Schwächung der Filmförderung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christoph Waitz