Christoph Strässer (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Christoph Strässer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Münster
Ergebnis
41,7%
Landeslistenplatz
11, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Bürgerrechte
09.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist? Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage - ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!

Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Können Sie mir als mein Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort

Antwort von Christoph Strässer
2Empfehlungen
07.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. August 2005 zum Thema Luftsicherheit und die darin enthaltenen Fragen zum Thema Bürgerrechte und Innere Sicherheit.

Sie wenden sich in Ihrer Anfrage gegen die im Luftsicherheitsgesetz angeordnete Zuverlässigkeitsüberprüfung. Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung tragen worden. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14. /15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.

Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige präventive Komponente darstellen.

Dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht.

Zutreffend ist, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht erfasst werden. Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Deutschland kann keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Der Umstand, dass bestimmte Schutzmaßnahmen nicht weltweit praktiziert werden, stellt keinen Grund dar, hiervon in Deutschland abzusehen.

Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig. Dies spricht aber nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern für eine bessere Sicherung von Flugplätzen und Fluggerät.

Das Vorbringen, dass in Luftsportvereinen „eine hohe Selbstkontrolle durch die Vereinsstrukturen gegeben sei“, vermag die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht in Frage zu stellen. Eine – wie auch immer geartete - „Selbstkontrolle durch Vereinstrukturen“ steht einer behördlichen Überprüfung durch Abfrage der Sicherheitsbehörden nach dort vorliegenden Erkenntnissen in keiner Weise gleich.

Die Aussage, dass das Gefährdungspotenzial durch Kleinflugzeuge wesentlicher geringer als das durch Kfz und Lkw sei und erst recht nicht mit dem eines Airbus A 380 vergleichbar sei, ist so nicht zutreffend. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind.

Das Bundesministerium des Innern erarbeitet z.Z. unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sieht ein abgestuftes Prüfverfahren vor. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung. Vereinzelt wird der Vorwurf erhoben, dass durch die im Einzelfall erforderliche Einbeziehung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Verleumdungen durch sog. inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Zuverlässigkeit eines Flugzeugführers in Frage stellen könnten. Solche rechtsstaatswidrig gewonnenen Informationen sind für die Beurteilung der Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht geeignet und damit für die Zuverlässigkeitsüberprüfung auch nicht bedeutsam.

Vereinzelt wird ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Luftsicherheitsbehörden insbesondere bei Auslandsbezügen, wie z.B. bei früheren Wohnsitzen im Ausland, beklagt. Die zuständige Facharbeitsgruppe meiner Fraktion hat das Bundesministerium des Innern bereits aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen Rechtsverordnung eine Umsetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicher zu stellen.

Der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigte auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen, ohne dass daran Kritik geübt wird. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteilgt werden.

Die Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden bei ca. € 25,- liegen, was ich für akzeptabel halte. Es ist auch beabsichtigt, zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 3 Jahre durchzuführen. Die Grundlagen hierfür werden gerade im Bundesministerium des Innern erarbeitet.

Ich bitte daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch soweit sie Privatpiloten betreffen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer
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Frage zum Thema Familie
11.08.2005
Von:

Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Antwort von Christoph Strässer
1Empfehlung
07.09.2005
Sehr geehrter Herr Schuren,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.08.2005 zum Thema Stärkung der Rechte für erziehende Mütter und Väter mit Behinderung.

Für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Bundestagsfraktion sind sowohl Gleichstellungsfragen wie auch die Belange der Menschen mit Behinderung von hoher Bedeutung. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass die Frage nach unseren Plänen nach der Wahl, auch mit der Darstellung unserer bisherigen Politik begründet wird. Zu Ihrer konkreten Frage gibt es Folgendes zu bemerken:

Wir realisieren derzeit zunehmend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beispielsweise über das Tagesbetreuungsausbaugesetz. Es sieht vor, dass Länder und Kommunen, die für die Kinderbetreuung zuständig sind, ihre Angebote an Krippen- und Tagespflege für die unter Dreijährigen ab 2005 so erweitern, dass diese Angebote bis zum Jahr 2010 dem Bedarf der Eltern und Kinder entsprechen. In den westdeutschen Ländern soll dazu die Zahl der Betreuungsplätze auf rund 230.000 bis zum Jahr 2010 ansteigen.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) bestehen Möglichkeiten bei der Förderung der Erziehung in der Familie, der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege sowie zur Hilfe bei der Erziehung. Wie bei anderen Eltern hängt die Höhe des Elternbeitrages zur Finanzierung der Kinderbetreuung von den finanziellen Verhältnissen der Familie ab. Das Jugendamt kann die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernehmen, wenn diese den Eltern nicht zuzumuten sind.

Einen spezifischen Bedarf, der durch die Behinderung von Eltern entsteht, kann die Kinder- und Jugendhilfe zwar nicht ausgleichen, da diese Aufgabe der Eingliederungshilfe vorbehalten ist. Aber diesen Eltern und ihren Kindern stehen im Übrigen sämtliche Leistungen des SGB VIII zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung dürfte in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit sein, in Notsituationen eine Haushaltshilfe für einen begrenzten Zeitraum zur Betreuung und Versorgung von Kindern einzusetzen (§ 20 SGB VIII).

Speziell für Menschen mit Behinderung haben wir den Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz verankert. Daneben gibt es weitere rechtliche Grundlagen, um Müttern und Vätern mit Behinderung bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu unterstützen:

  • Eltern-Kind-Kuren nach § 41 SGB V werden von den Krankenkassen voll finanziert.

  • § 17 Abs. 2 SGB I beinhaltet den Rechtsanspruch bei "Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen" einschließlich einer kostenlosen Gebärdendolmetschung für den Leistungsberechtigten.

  • Nach § 198 Reichsversicherungsordnung (RVO) in Verbindung mit § 38 Abs. 3f. haben krankenversicherte Frauen "Anspruch auf häusliche Pflege, wenn diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann".

  • In der Begründung des Gesetzgebers zu § 31 SGB IX gehören zu den Hilfsmitteln auch solche, die zur Wahrnehmung von Aufgaben der Familienarbeit notwendig sind.

Einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben diese Beispiele nicht. Sie dienen dennoch als Beispiel für die Vielzahl von Hilfen, die Müttern und Vätern mit Behinderung zustehen. Bei der Gleichstellung behinderter Menschen werden wir den begonnenen Weg weiter beschreiten. Dazu haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX folgenden Punkt beschlossen:

"Im Rahmen ihrer Zuständigkeit müssen die unterschiedlichen Träger in Zukunft stärker die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern auch außerhalb des Arbeitslebens bei ihrem Recht auf Teilhabe und für die Ausübung ihres Rechts auf Elternschaft berücksichtigen. Sobald mehrere Träger zuständig sind, ist die Leistung als Komplexleistung zu gestalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch unabhängig von der Berufstätigkeit bei behinderten Eltern Hilfen zur Mobilität zu fördern sind, hörbehinderte Eltern Verständigungshilfen für Elternsprechtage benötigen, barrierefreie Kindermöbel erforderlich sind oder die Elternschaft nur mit Assistenz oder Anleitung wahrgenommen werden kann."

Wir haben bisher schon verschiedene Initiativen ergriffen, um Frauen mit Behinderung zu mehr Beschäftigung zu verhelfen. An dieser Stelle sei nur an folgende erinnert:

  • Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen und Männer 2000.

  • Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen innerhalb von drei Jahren um 24 Prozent zu senken.

  • Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung 2004.

  • Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erlassen. Damit ist zum 1. Januar 2004 die Förderung von Integrationsprojekten, Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen bei den Ländern gebündelt worden. Ab dem Jahr 2005 wird der Ausgleichsfonds 30 v. H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit wird zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus dem Ausgleichsfonds 26 v.H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhalten. 70 v.H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe werden bei den Integrationsämtern der Länder verbleiben für Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und für Projektförderung.

  • Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 2004.

  • Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. So sieht das Gesetz vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden - zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk - sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren.

Der Vermittlungsausschuss hat sich zur Verbesserung der Ausbildungssituation in den Betrieben außerdem darauf geeinigt, dass die Arbeitgeber mit dem Betriebs- bzw. Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung über die Fragen der Besetzung von Ausbildungsstellen mit schwerbehinderten jungen Menschen beraten müssen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes sind Maßnahmen zur Beseitigung von Einstellungshemmnissen und zur Sicherung von Beschäftigung. Zu Verbesserungen kommt es auch bei der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Im Vermittlungsausschuss wurde erreicht, dass es keine „Lex-Lufthansa“ geben wird, also keine Ausnahmen von der Beschäftigungspflicht und der Zahlung der Ausgleichsabgabe für Luftfahrtunternehmen.

  • Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" Zusammen mit seinen Partnern (hier: Arbeitgeber, Gewerkschaften, Behindertenverbände und -organisationen, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter, Rehabilitationsträger sowie Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und weitere Organisationen) führt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" durch. Mit der Initiative „job - Jobs ohne Barrieren“ soll auch in wirtschaftlich und konjunkturell schwierigen Zeiten erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können.

Gerade mit der Job-Initiative „job - Jobs ohne Barrieren“ versuchen wir auch außerhalb des öffentlichen Dienstes für die vermehrte Einstellung schwerbehinderter Frauen zu sorgen. Beim Bund konnte im Jahr 2003 der Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Frauen um 4,1 Prozentpunkte gesteigert und auf 35,1 Prozent erhöht werden. Der Anteil an Neueinstellungen schwerbehinderter Beschäftigter beträgt 44,3 Prozent.

An den von uns verantworteten Stellen sind wir engagiert und würden uns freuen, wenn alle Arbeitgeber und auch alle sozialstaatlichen Akteure auf Landesebene und kommunaler Ebene ebenso initiativ wären. Als Perspektive haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX Folgendes beschlossen: "Die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Frauen soll unter anderem durch eine stärkere Beschäftigung behinderter Frauen bei Leistungserbringern z.B. in der Beratung erreicht werden. Hierzu müssen die Leistungsträger entsprechende Bestimmungen in den Leistungsvereinbarungen oder vergleichbaren Regelungen umsetzen (§ 21 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX). Ihre berufliche Teilhabe soll über die Einbeziehung der Frauenförderinstrumentarien in die Integrationsvereinbarungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder sichergestellt werden. Die Chancengleichheit behinderter Frauen bei privaten Arbeitgebern soll über die spezifische Teilhabeleistungen nach § 33 Abs. 2 SGB IX hergestellt werden, die insbesondere berufsbegleitend durchgeführt werden und Hilfen zum beruflichen Aufstieg einbeziehen soll."

In den letzten beiden Legislaturperioden haben wir behinderte Frauen und Männer verstärkt in politische Prozesse einbezogen. Wir haben mit dem SGB IX, im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (nach SGB V) die institutionellen Voraussetzungen geschaffen.

Dazu haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX folgenden Punkt beschlossen: "Um die im SGB IX und BGG vorgesehene Beteiligung behinderter Menschen durch ihre Vertretungen (Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte, Behindertenverbände, Deutscher Behindertenrat) besser zu ermöglichen, sollen Kompetenzzentren eingerichtet werden, die die Forschung und Lehre im Sinne der Barrierefreiheit und Teilhabe verbessern, notwendige Expertisen erstellen, sowie Ausbildung und Schulung der zu Beteiligenden und der Zielvereinbarungspartner vornehmen können. Dazu sollen unter Mitwirkung von Behindertenverbänden in Kooperation mit Hochschulen, Fachvereinigungen oder Projekten Kompetenzzentren zu den verschiedenen Bereichen der Beteiligung (z.B. Gesundheit, barrierefreies Bauen und Verkehr sowie Kommunikation, persönliche Assistenz und rechtliche Fragen im Hinblick auf Zielvereinbarungen) gebildet werden."

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer
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Frage zum Thema Kultur
07.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer!

Die politische Arbeit, die Sie und Ihre Kollegen in den anderen Parteien leisten, besteht zu einem grossen Teil aus Reden und Sprechen.(Warum gibt es dafür zwei Worte?)
Gibt es in Ihrer Partei Ambitionen eine Gesprächskultur zu schaffen, in der vermieden wird:
  • zu beschuldigen?
  • zu verurteilen?
  • negativ über Personen zu sprechen?
,eine Gesprächskultur, die dem entspricht, was Psychologen Eheleuten empfehlen, um die Kommunikation und das Verständigen zu verbessern -eine gewaltfreie Kommunikation?
(Silvia Richter-Kaup: Das auf einer Win-Win-Haltung beruhende Modell der Gewaltfreien Kommunikation (GFK) nach Marshall Rosenberg ermutigt und befähigt uns, unsere innere Haltung und unseren Sprachgebrauch so zu verändern, dass wir eine größere Chance haben, von anderen Menschen das zu bekommen, was wir brauchen – ohne sie vor den Kopf zu stoßen. Wir fragen nicht mehr „Wer ist schuld und wer hat recht?“ sondern „Wie geht es mir? Was hätte ich jetzt gerne? Was braucht der andere wohl gerade?“ Damit können wir die meist nicht sehr erfolgreiche Negativ-Spirale von Schuldzuweisungen und Rechtfertigungen hinter uns lassen. Stattdessen lernen wir, uns unserer eigenen Gefühle und Bedürfnisse bewusst zu werden und diese sowohl klar und deutlich als auch respektvoll anzusprechen – so dass der andere uns versteht, sich aber nicht angegriffen oder unter Druck gesetzt fühlt. Dies versetzt uns in die Lage, uns für unsere Anliegen einzusetzen und gleichzeitig wertschätzend mit unserem Gesprächspartner in Kontakt zu bleiben und dadurch Win-Win-Situationen zu schaffen.)
Vielen Dank für Ihre politische Arbeit und Ihre Aufmerksamkeit!
Antwort von Christoph Strässer
1Empfehlung
08.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07. September 2005.

Selbstverständlich liegt es in der Natur der politischen Auseinandersetzung, dass vor allem in Wahlkampfzeiten teils auch heftig diskutiert, debattiert und gestritten wird. Die Darlegung verschiedener Positionen im offenen Dialog dient sowohl der Öffentlichkeit als auch dem Wähler dazu, sich politisch zu orientieren und eine differenzierte Wahlentscheidung zu treffen.

Wir als Sozialdemokratische Partei Deutschlands sehen es dabei als selbstverständlich an, die demokratischen Spielregeln einzuhalten und unsere politischen Kontrahenten nicht zu beleidigen, zu diffamieren oder zu entwürdigen. Für uns ist der gegenseitige Respekt die Grundlage jeglicher politischer Auseinandersetzung.


Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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