Christine Scheel (GRÜNE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Christine Scheel
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Pädagogin und Autorin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hösbach bei Aschaffenburg
Wahlkreis
Aschaffenburg
Ergebnis
17,2%
Landeslistenplatz
3, Bayern
(...) Ich unterstütze den Beschluss von der Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg der zur sozialen Grundsicherung erheblichen Reformbedarf beim Arbeitslosengeld II einfordert. (vgl. (...)
 
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Frage zum Thema Außenpolitik
08.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

da ich meine Entscheidung zur Zweitstimme zum 17. Bundestag bereits feststeht und ich meine Erststimme nicht verschenken möchte, darf ich mir erlauben einige Fragen zu Ihrem bisherigen Abstimmungsverhalten zu stellen.

1) Weshalb haben Sie sich bei einem Kernthema Ihrer Partei, dem Emissionshandel, nicht an der Abstimmung beteiligt? Wenn Sie sich beteiligt hätten, wie hätte Ihre Entscheidung ausgesehen?

2) Weshalb haben Sie sich bei der Verabschiedung des (sinn- und wirkungslosen) Gesetzes zur Internetzensur der Stimme enthalten?

3) Weshalb haben Sie an Angehörige einer grundsätzlich pazifistischen Partei mehrfach für Kriegseinsätze der Bundeswehr oder sich neutral positioniert gestimmt (z.B. AWACS-Einsatz, Tornadoeinsatz, Libanon)? Sollten Sie der Meinung sein, die militärischen Engagements der BW sind keine Kriegseinsätze: können Sie mir erläutern, wo Ihrer Meinung nach ein Kriegseinsatz anfängt?

Vielen Dank für Ihre Antworten vorab,
Antwort von Christine Scheel
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1)Ich hätte beim Emissionshandel mit meiner Fraktion gegen den Gesetzentwurf der Großen Koalition gestimmt, denn der ist viel zu kohlefreundlich und außerdem stehe ich für das Ziel ab 2013 100 Prozent der Zertifikate zu versteigern, und zwar nicht nur deshalb, weil das ökologisch besser ist , sondern auch deshalb, weil die derzeitige Zuteilungspraxis dem Lobbyismus Tür und Tor öffnet.

2) In vielen Punkten teile ich die kritische Bewertung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen: Er erfüllt die Kriterien des Rechtsstaats nur unzureichend, der Datenschutz ist nicht hinreichend gewährleistet und er birgt die Gefahr, dass unsere Medienordnung aus der Balance gerät.
Schwere Bedenken hat auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung geäußert, der die ihm zugedachte Aufgabe als wesensfremd für sein Amt einstufte. Das Gesetz ist zudem technisch unzureichend, nicht sachgerecht und zu wenig spezifisch auf die Notwendigkeiten im Kampf gegen Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung von Kindern in Kommunikationsnetzwerken ausgerichtet. Dennoch sage ich ganz klar: Kinderpornographie im Internet ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Auch ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren geschieht. Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinderpornographie zu sperren. Mein Ziel ist die Löschung solcher Seiten und wenn dies nicht möglich ist, den Zugang zu sperren: Kinderpornographie fügt den betroffenen Kindern schwerste Verletzungen zu und traumatisiert sie oftmals fürs Leben. Das dürfen wir nicht zulassen!

3)Da ich mich aus humanitären Gründen weder für einen Sofortabzug der bewaffneten deutschen Streitkräfte aus Afghanistan aussprechen kann, noch mit der unausgewogenen Politik der Bundesregierung und der Militärlastigkeit des Ansatzes der Bundesregierung einverstanden bin, habe ich mich zu diesbezüglichen Anträgen der Bundesregierung enthalten. Angesichts der insgesamt negativen Entwicklungen der Sicherheitslage vor Ort brauchen wir einen kritischen Umgang mit der NATO-Strategie. Schon seit 2006 wollen wir Grünen OEF wegen fehlender völkerrechtlicher Legitimation und der kontraproduktiven Wirkungen beenden. Statt dessen propagiert die Bundesregierung ein "weiter so", sie führt diese Diskussion nicht – selbst dann nicht als mit Obama ein Neuanfang in der US-amerikanischen Afghanistanpolitik deutlich wird.
Ich setze mich für eine Evaluierung des zivil-militärischen Engagements ein. Um Entwicklungen bewerten zu können und einen verantwortbaren Abzug zu ermöglichen, braucht man überprüfbare Ziele. Dringend benötigt und bis heute nicht stattgefunden hat eine Evaluierung bzw. Bilanzierung des gesamten deutschen Einsatzes.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Scheel
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Frage zum Thema Gesundheit
26.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel!

Einige Fragen die mich beruflich interessieren und wichtig für mich sind um eine Entscheidung bei der Bundestagswahl für mich treffen zu können.

Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt und in welcher Rolle sehen Sie die professionelle Pflege?

Wie will Ihre Partei die Personalsituation von Pflegenden und Mitarbeitern im Gesundheitswesen verbessern?

Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, dass sich die Personalbemessungen in allen Handlungsfeldern der Pflege zukünftig am realen Pflegebedarf der zu versorgenden
Klienten orientiert?

Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei dem absehbaren Pflegepersonalnotstand und der Unterversorgung der Pflegebedürftigen in Deutschland entgegenwirken?

Wird Ihre Partei die Errichtung von Pflegekammern in Deutschland unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
M.H.
Antwort von Christine Scheel
1Empfehlung
01.09.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Pflege ist für uns ein Jobmotor, in den wir gezielt investieren wollen. Pflegeberufe müssen attraktiver werden. Das schließt eine faire Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Zeit für die zwischenmenschliche Begegnung, einen besseren Personalschlüssel ein – bspw. durch die Schaffung eines Personalbemessungsverfahrens und dessen verpflichtender Umsetzung. Wir Grünen setzen uns für einen flächendeckenden Mindestlohn ein, der eine unterste Grenze gegen Lohndumping einzieht. Pflege darf auch nicht mehr auf ärztliche Assistenz reduziert werden. Pflegekräfte brauchen mehr Eigenständigkeit und Handlungskompetenzen sowie ein breiteres Angebot zur Fort- und Weiterbildung. Die Nachwuchsgewinnung wird in Zukunft wichtig sein und steht in engem Zusammenhang mit der Attraktivität des Pflegeberufs. Zudem muss dieses Arbeitsfeld Entlastung hinsichtlich der überbordenden Bürokratie erfahren.Unser Ziel ist ein individueller Pflege- und Hilfe-Mix aus bedarfsgerechten Angeboten, vom ehrenamtlichen Besuchsdienst, etc. bis zur professionellen Pflege. Nur durch ein derartiges Arrangement wird es uns möglich sein die kommenden demografischen Herausforderungen zu meistern und dies nicht zu Lasten Einzelner oder einer Berufsgruppe. Die Idee einer umfassenden berufsständischen Vertretungs- und Organisationsform für die Pflege wird von Bündnis 90/ Die Grünen bereits seit den frühen 1990er Jahren positiv diskutiert. Eine Pflegekammer ist dabei eine Ausgestaltungsoption. Die Einrichtung einer Kammer bedeutet aber auch die Pflichtmitgliedschaft, der wir grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. Der Berufsstand muss hier selbst entscheiden, ob er durch eine solch übergeordnete Instanz mit all ihren Vor- und Nachteilen vertreten werden will oder nicht. Wir wollen ein Präventionsgesetz, das dafür sorgt, dass das Geld und die Strukturen bereit stellt, um den Menschen mehr Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen, bspw. im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung. Eine präventive Vorgehensweise verändert auch den Blick. Im Mittelpunkt steht eben nicht das vorliegende Defizit sondern die Ressourcen um deren Erhaltung es geht. Dieser Ansatz erfordert in der Pflege ein Umdenken und verändert auch die wahrzunehmenden Aufgaben der im Pflegebereich Tätigen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Christian Staege
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Frage zum Thema Außenpolitik
01.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

vielen Dank für Ihre Antworten. Leider muss ich Sie noch ein wenig quälen, da ich noch nicht überzeugt bin, dass Ihr Wertekompass und der meine in die gleiche grobe Richtung zeigen. Ich beziehe mich auf meine drei Punkte und hätte eine neue Frage. Da es keinen Punkt "allgemeinene Diskussion" zur Auswahl gibt, bleibe ich in der Überschrift Aussenpolitik, wobei ich hoffe, Sie sehen mir das nach.

1) Jede andere Antwort hätte mich definitiv davon abgehalten, Ihnen meine Stimme zu geben.

2) Ich verstehe nicht, weshalb die Schaffung einer Zensurinfrastruktur, die Aufweichung der Gewaltenteilung und die faktische Schaffung geheimpolizeilicher Strukturen im BKA durch das Thema "KInderpornographie" emotionalisiert wird. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Herstellung und Verbreitung von illegalen Schriften mit jedem zu Gebote stehendem Mittel rechtsstaatlich verhindert werden muss. Ich stimme nicht mit Ihnen überein, wenn Sie implizit an dieser Stelle und explizit an anderer Stelle den Chor "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein" anstimmen. Kinderpornographie als Vorwand zur Implementierung einer meiner Aufffassung rechtsstaatlich fragwürdigen Zensurinfrastruktur zu benutzen ist moralisch aus meiner Sicht höchst bedenklich, vorallem, da die rechtsstaatlichen Mittel bereits existent sind/waren. Dieses Thema wird immer wieder unsachlich, emotionsgeladen und mit wenig medienkompetenz diskutiert, daher denke ich: das Medium kandidatenwatch ist an dieser Stelle für weitere Ausführungen ungeeignet.

3) Bitte erläutern Sie mir den Ausdruck "zivil-militärisch". Ist das eine Eigenschaft einer Miliz oder Partisanengruppe? Dieser Neologismus ist mir nicht bekannt und ich wäre Ihnen verbunden, würden Sie mir den Terminus definieren.

4) Welche Massnahmen und Vorgehensweisen würden Sie empfehlen, um das Wahlrecht tatsächlich für alle abgegebenen Stimmen gleich zu gestalten (Urteil des BVerfG vom 3.7.2008)?

Vielen Dank für Ihr Feedback,
Antwort von Christine Scheel
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03.09.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfragen. Zur Erklärung des Begriffs "zivil-militärisch" möchte ich an unsere Kritik an der Art und Weise wie bisher der Einsatz in Afghanistan erfolgt ist anknüpfen. Der zivile Aufbau der gesellschaftlichen Infrastruktur für einen funktionsfähigen Staat, der sich sowohl nach innen als auch nach außen selbsttragend gegen terroristische Überfälle wehren kann, ist im Verhältnis zum Einsatz militärischer Mittel weit zurückgeblieben. Deswegen fordern wir eine Evaluation, was verstärkt für den zivilen Aufbau der afghanischen Gesellschaft zu unternehmen ist, damit eine Exit-Strategie für die ausländischen Streitkräfte erfolgreich vorbereitet werden kann.

Ihre Frage zum Bundestagswahlrecht möchte ich mit unserem Gesetzentwurf in der Anlage beantworten, der leider abgelehnt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr festgestellt: das jetzige Wahlrecht kann dazu führen, dass eine Stimme, mit der man eine Partei unterstützen will, in der Gesamtrechnung dieser Partei sogar schadet. Schuld sind die Regeln, nach denen die Sitze eine Partei auf die verschiedenen Bundesländer verteilt werden. Und schuld sind vor allem die Überhangmandate. Karlsruhe hat vom Bundestag Konsequenzen gefordert – das Wahlrecht muss reformiert werden. So wie es ist, ist es verfassungswidrig. Für die Reform hat der Bundestag bis Juni 2011 Zeit.
Bündnis 90/Die Grünen waren von Anfang an der Meinung, dass das vor der Bundestagswahl erledigt werden kann. Es gibt keinen Grund warum man es den Wählerinnen und Wählern zumutet, nach einem Recht zu wählen, das dem Grundgesetz widerspricht? Das schadet der Demokratie, der Transparenz und letztlich dem Ansehen der Gewählten und des ganzen Parlamentes.

Unser Vorschlag ist einfach: Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als sie prozentual nach Zweitstimmen Sitze in einem Bundesland bekäme. Weil im Wahlkreis immer Personen gewählt werden, kann man diese Sitze schlecht streichen. Aber man kann sie anrechnen: Gewinnt eine Partei in einem Bundesland Überhangmandate, dann kommen eben entsprechend weniger Abgeordnete über die Landeslisten dieser Partei in anderen Bundesländern. Das ist einfach und transparent und löst das Problem.

Die Sachverständigen einer Anhörung im Bundestag haben wir mit diesem Modell überzeugt – die anderen Fraktionen nicht. Es war kaum noch mit anzusehen, wie die SPD ihre Meinung in immer höherem Takt änderte. Noch unerträglicher aber ist das Verhalten von CDU/CSU und FDP. Die lesen aus den Umfragen, dass sie nur mit Überhangmandaten eine Chance auf eine Mehrheit haben und haben eine Reform rechtzeitig vor der Bundestagswahl verhindert.

Das Risiko ist allen bewusst: Stünde am Ende eine Mehrheit, die nur auf Überhangmandaten gründet, wären wahrscheinlich Neuwahlen fällig und das Vertrauen in den Bundestag ramponiert. Wir wollen faire Wahlen und einen ehrlichen Wettstreit - nicht Verzicht auf Demokratie zugunsten einer wackeligen Machtperspektive.
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
02.09.2009
Von:

Guten Tag, Frau Scheel,

Sie schreiben in Ihrem abgeordnetenwatch.de Profil sowie auf Ihrer Homepage, dass die Zeit reif sei für die "Verteidigung der Freiheit gegen Bevormundung und Überwachung."

Nun ist die Geschichte des Abstimmverhaltens der Grünen (nicht nur) als Regierungspartei alles andere als ein Eintreten für die "Verteidigung der Freiheit". So wurden von der Rot-Grünen Koalition (der Sie persönlich angehört haben) die Sicherheitspakete von Otto Schilly 2001 und 2002 initiert und verabschiedet. Diese Gesetzespakete werden heute von Verfassungs- und Bürgerrechtsexperten als der Dammbruch für den fortwährenden Abbau unserer Grundrechte betrachtet. Daneben wurde die Wiedereinführung des Großen Lauschangriffs 2005 von den Grünen mitgetragen, ebenso wie das (inzwischen in weiten Teilen vom Verfassunggericht als Verfassungsfeindlich und nichtig befundene) Luftsicherheitsgesetz, nur um einige Beispiele zu erwähnen.

Auch die letzten Wochen haben keine gutes Licht auf das Thema "Die Grünen und Grundrechte" geworfen. Hier sei exemplarisch auf die öffentlichte Unterstützung von Internet Zensur durch den Bremer Grünen Fraktionsvorsitzenden, Güldner, verwiesen.

Warum haben die Grünen als Partei und Sie als MdB in der Vergangenheit so einschneidende Eingriffe auf unsere Grundrechte nicht nur nicht verhindert, sondern auch aktiv unterstützt?

Wie erklären Sie uns, den Wählern, diesen eklatanten Widerspruch zwischen Ihrem öffentlich erklärten Absichten und Ihrem tatsächlichen politischen Handeln?

Würden Sie heute in diesen Fällen wieder genauso abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Christine Scheel
bisher keineEmpfehlungen
02.09.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Verteidigung der Freiheit gegen Bevormundung und Überwachung. Wir Grünen haben in unserem Wahlprogramm eindeutige Positionen zur Verteidigung der Grundrechte gegen Bevormundung und Überwachung festgelegt (vgl. http:www.gruene.de ). Insbesondere im Kapitel "Digital ist besser- für ein freies Internet" sind unsere Grundüberzeugungen festgehalten. Das Handeln in Regierungskoalitionen unterliegt Verhandlungsprozessen, die zu politischen Kompromissen führen. Nicht jeder gefundene Kompromiss hält im Rückblick berechtigter Kritik stand. Im Fall der Abstimmung zum Gesetz zur Bekämpfumg der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen bin ich jedoch anderer Auffassung als Sie. In einer Persönlichen Erklärung zur Abstimmung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen habe ich mein Abstimmungsverhalten begründet (siehe nachstehend). Der in der Anlage beigefügte Entschließungsantrag der Bundestagsfraktion zum Gesetz der Bundesregierung hält unsere gemeinsame Grundüberzeugung fest.

"nach § 31 GO-BT zur Abstimmung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Kinderpornografie ist eine der widerlichsten Formen von Kriminalität. Man macht Geschäfte mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern, traumatisiert sie und zerstört Lebenswege. Die Verbreitung von kinderpornographischem Material ist ein Straftatbestand und muss deshalb mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden. Das gilt für alle Verbreitungswege. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zu schaffen.

Trotzdem ist die Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf berechtigt wie sie auch in dem bündnisgrünen Entschließungsantrag zu diesem Gesetz formuliert ist. In vielen Punkten teilen wir die kritische Bewertung des Gesetzentwurfs: Er erfüllt die Kriterien des Rechtsstaats nur unzureichend, der Datenschutz ist nicht hinreichend gewährleistet und er birgt die Gefahr, dass unsere Medienordnung aus der Balance gerät. Schwere Bedenken hat auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung geäußert, der die ihm zugedachte Aufgabe als wesensfremd für sein Amt einstufte. Das Gesetz ist zudem technisch unzureichend, nicht sachgerecht und zu wenig spezifisch auf die Notwendigkeiten im Kampf gegen Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung von Kindern in Kommunikationsnetzwerken ausgerichtet.

Dennoch sagen wir ganz klar: Kinderpornographie im Internet ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Auch ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt müssen konsequent aus dem Internet entfernt werden, so wie dies bereits mit deutschen Seiten nach rechtsstaatlichem Verfahren geschieht. Es kann auch gute Gründe geben, Internetseiten mit Kinderpornographie zu sperren. Unser Ziel ist die Löschung solcher Seiten und wenn dies nicht möglich ist, den Zugang zu sperren: Kinderpornographie fügt den betroffenen Kindern schwerste Verletzungen zu und traumatisiert sie oftmals fürs Leben. Das dürfen wir nicht zulassen!

In der Vergangenheit hat das staatliche Vorgehen gegen Kinderpornographie im World Wide Web Erfolge gebracht. Kinderpornographische Angebote wurden aufgespürt, ihre Entfernung verfügt und Strafverfahren eingeleitet. Und es gibt das Mittel der richterlichen Sperrverfügung, mit dem Internet-Zugangs-Anbieter gezwungen werden können, durch technische Maßnahmen den Zugang ihrer Kunden zu bestimmten Internetangeboten zu verhindern. Dieses Mittel soll weiterhin angewendet und schneller eingesetzt werden. Deutlich ist jedoch auch, dass mit den sich rasch entwickelnden technischen Möglichkeiten und der kriminellen Energie der Täter neue Handlungsfelder im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern entstanden sind und dieser Herausforderung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerecht.

Daher können wir diesem Gesetz nicht zustimmen und werden uns enthalten.
Dennoch müssen wir alle daran arbeiten, Kinderpornographie auch aus dem Internet zu verbannen. Der Kampf gegen Kinderpornographie und Ausbeutung von Kindern darf jedoch nicht bei den gesetzlichen Regelungen im Internet stehen bleiben. Wir brauchen und fordern einen nationalen Aktionsplan auf allen Ebenen sowie die bessere Ausstattung aller zuständigen Behörden mit Personal und Sachmitteln.
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Frage zum Thema Wirtschaft
04.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel.
Auf Grundlage einer EU-Vorschrift müssen alle Kapitalgesellschaften bis hin zu Kleinstunternehmen die jährliche Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Wer nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht hat, erhält vom Bundesjustizamt eine Ordnungsgeldandrohung zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Ein Betrag dem es an jeder Verhältnismäßigkeit fehlt.
Für Kleinstunternehmen bedeutet die Veröffentlichung einen erheblichen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand.
In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat EU-Kommissar McCreevy Ende September 2008 eine Initiative angekündigt, sog. kleine Kapitalgesellschaften ("micro entities") vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen. Gerade bei Kleinstunternehmen sei diese Vorschrift unsinnig und nicht zu vertreten.
Auf eine kleine Anfrage vom 10.12.08 (Drucksache 16/11120) gab die Bundesregierung bekannt, dass das Bundesamt für Justiz bisher 456.488 (!) Ordnungsgeldverfahren in Höhe von 2.500 Euro gegen Unternehmen eingeleitet hat, die nicht rechtzeitig oder unvollständig ihre Rechnungslegung eingereicht hatten.
In seiner Entschließung vom 18.12.08 zu Rechnungslegungsvorschriften für Kleinstbetriebe rief das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der es den Mitgliedstaaten gestattet, Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 78/660/EWG auszunehmen.
Mittlerweile versendet das Bundesjustizamt massenweise Vollstreckungsankündigungen und lässt infolge die Geschäftskonten pfänden. Für viele Kleinstunternehmen bedeuten die Pfändungsbeträge von 2.500 bis 5.000 Euro das sofortige Aus ihrer Existenz.
Meine Frage an Sie als zukünftiges Mitglied des Bundestages:
a) Unterstützen Sie "Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen?
b) Wenn ja, würden Sie sich dafür einsetzen, das rigorose Vorgehen des Bundesjustizamtes gegen Kleinstunternehmen auszusetzen?
Es grüßt
Antwort von Christine Scheel
2Empfehlungen
14.09.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ein Thema berühren, mit dem ich mich intensiv beschäftige. So habe ich z.B. auch die von Ihnen erwähnte Kleine Anfrage vom 10.12.08 (Drucksache 16/11120) selbst an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Bundesregierung mit in 456.488 Fällen angedrohten Ordnungsgeldern von in der Regel 2.500 Euro war in der Tat schockierend, denn dies bedeutete angedrohte Ordnungsgelder von rund einer Mrd. Euro. Deshalb haben mein Fraktionskollege, Jerzy Montag, und ich umgehend Kulanzregelungen von der Bundesregierung eingefordert. Die Pressemitteilung finden Sie auf meiner Homepage: www.christine-scheel.de . Auf meine weiteren Nachfragen antwortete die Regierung, dass "nur" rund 51 Millionen Ordnungsgelder per 31. Dezember 2008 tatsächlich festgesetzt wurden. Das ist zwar deutlich weniger als ursprünglich angedroht aber immer noch eine erhebliche Summe, die vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen aufgebracht werden muss. Ich trete hier weiterhin für ein kulantes Vorgehen und eine Evaluierung der Offenlegungspflicht ein. Maßnahmen, die bürokratische Belastungen für kleine Unternehmen vermindern, begrüße und unterstütze ich grundsätzlich. Allerdings müssen Transparenz und Gläubigerschutz natürlich gewährleistet sein, insbesondere bei Unternehmen mit beschränkter Haftung.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Scheel
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