Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Nachfragen. Zur Erklärung des Begriffs "zivil-militärisch" möchte ich an unsere Kritik an der Art und Weise wie bisher der Einsatz in Afghanistan erfolgt ist anknüpfen. Der zivile Aufbau der gesellschaftlichen Infrastruktur für einen funktionsfähigen Staat, der sich sowohl nach innen als auch nach außen selbsttragend gegen terroristische Überfälle wehren kann, ist im Verhältnis zum Einsatz militärischer Mittel weit zurückgeblieben. Deswegen fordern wir eine Evaluation, was verstärkt für den zivilen Aufbau der afghanischen Gesellschaft zu unternehmen ist, damit eine Exit-Strategie für die ausländischen Streitkräfte erfolgreich vorbereitet werden kann.
Ihre Frage zum Bundestagswahlrecht möchte ich mit unserem Gesetzentwurf in der Anlage beantworten, der leider abgelehnt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr festgestellt: das jetzige Wahlrecht kann dazu führen, dass eine Stimme, mit der man eine Partei unterstützen will, in der Gesamtrechnung dieser Partei sogar schadet. Schuld sind die Regeln, nach denen die Sitze eine Partei auf die verschiedenen Bundesländer verteilt werden. Und schuld sind vor allem die Überhangmandate. Karlsruhe hat vom Bundestag Konsequenzen gefordert – das Wahlrecht muss reformiert werden. So wie es ist, ist es verfassungswidrig. Für die Reform hat der Bundestag bis Juni 2011 Zeit.
Bündnis 90/Die Grünen waren von Anfang an der Meinung, dass das vor der Bundestagswahl erledigt werden kann. Es gibt keinen Grund warum man es den Wählerinnen und Wählern zumutet, nach einem Recht zu wählen, das dem Grundgesetz widerspricht? Das schadet der Demokratie, der Transparenz und letztlich dem Ansehen der Gewählten und des ganzen Parlamentes.
Unser Vorschlag ist einfach: Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als sie prozentual nach Zweitstimmen Sitze in einem Bundesland bekäme. Weil im Wahlkreis immer Personen gewählt werden, kann man diese Sitze schlecht streichen. Aber man kann sie anrechnen: Gewinnt eine Partei in einem Bundesland Überhangmandate, dann kommen eben entsprechend weniger Abgeordnete über die Landeslisten dieser Partei in anderen Bundesländern. Das ist einfach und transparent und löst das Problem.
Die Sachverständigen einer Anhörung im Bundestag haben wir mit diesem Modell überzeugt – die anderen Fraktionen nicht. Es war kaum noch mit anzusehen, wie die SPD ihre Meinung in immer höherem Takt änderte. Noch unerträglicher aber ist das Verhalten von CDU/CSU und FDP. Die lesen aus den Umfragen, dass sie nur mit Überhangmandaten eine Chance auf eine Mehrheit haben und haben eine Reform rechtzeitig vor der Bundestagswahl verhindert.
Das Risiko ist allen bewusst: Stünde am Ende eine Mehrheit, die nur auf Überhangmandaten gründet, wären wahrscheinlich Neuwahlen fällig und das Vertrauen in den Bundestag ramponiert. Wir wollen faire Wahlen und einen ehrlichen Wettstreit - nicht Verzicht auf Demokratie zugunsten einer wackeligen Machtperspektive.