Christiane Schneider (DIE LINKE)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Schriftsetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB
Wohnort
-
Wahlkreis
Harburg
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Die Kleine Anfrage ergab, dass der Einsatz ausländischer Polizistinnen und Polizisten in Hamburg fast schon gang und gäbe ist, ebenso wie der Einsatz Hamburger Polizeibeamter und -beamtinnen im Ausland. Grundlage sind diverse Abkommen und "Projekte". (...)
Parlamentarische Arbeit
Ordentliches Mitglied
Innenausschuss
Ordentliches Mitglied
Justiz, Datenschutz und Gleichstellung
Ordentliches Mitglied
Verfassungs- und Bezirksausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Europaausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Gesundheitsausschuss
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2011
Von:

Liebe Frau Schneider,

am Freitag den 3.06.2011 wollten wir uns zu ein paar Freunden eine Performance im öffentlichen Raum ansehen. Die sollte im Rahmen des Recht-auf-Stadt-Kongresses stattfinden und wir waren sehr interessiert an dieser Form bürgerlichen Engagements für die Stadt. Zu unserem Entsetzen gerieten wir in einen massiven Polizeieinsatz in dessen Verlauf es zum unseres Erachtens nach vollkommen unverhältnismäßigem Einsatz von Pfefferspray und Tonfa kam. Dabei wurde unter anderem vor unseren Augen ein Performer so schwer verletzt, dass wir das Blut aus einer Kopfwunde "spritzen" sahen. Niederländische Freunde berichteten uns später, dass sowohl mindestens ein niederländischer Polizist in Uniform als auch ein schweizer oder österreichicher Polizist an diesem gewaltvollen Einsatz teilhattten. Nun die Fragen: 1) Wie kam es zur Härte dieses Einsatzes gegen eine KünstlerInnengruppe und 2) Was haben internationale Polizisten in ihren Uniformen dabei zu suchen gehabt.

Ratlos
Antwort von Christiane Schneider
1Empfehlung
19.06.2011
Christiane Schneider
Sehr geehrte Frau ,
entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Ich war leider nicht vor Ort, mir liegen aber etliche Berichte vor, die ausnahmslos die große Härte des Polizeieinsatzes bezeugen.
Wie es zu einem so offensichtlich unverhältnismäßigen Einsatz kommen konnte? Ich kann mir das nur so erklären, dass die Polizei seit Jahren, spätestens seit Schill, generell eine sehr rigide Linie verfolgt, bei der Demonstrationen und andere Protestaktionen grundsätzlich erst einmal als "Störung" wahrgenommen werden, der man mit grundrechtsfeindlichen Auflagen, überwältigender Polizeipräsenz und im Zweifelsfalle hartem Einsatz begegnet (der sogenannten "Hamburger Linie"). Hinzu kommt wahrscheinlich, dass die Einsatzkräfte vor Ort durch den satirischen Charakter der Aktion völlig überfordert waren und deshalb teilweise wahllos um sich geschlagen und Pfefferspray versprüht haben. Nur einige Tage später wurde ich selbst Zeugin, wie einzelne Polizeibeamte gegen Studierende auf dem Rathausmarkt willkürlich und keineswegs in Notwehr Pfefferspray einsetzten, trotz der bekannten Risiken. Leider fühlen sich die Beamten, die sich in solchen Einsätzen besonders hervortun, meist ziemlich sicher, weil sie mangels individueller Kennzeichnung schwer zu identifizieren sind, gerne auch die Herausgabe ihrer Dienstnummer verweigern, und wenn es doch zu Anzeigen und Ermittlungsverfahren wegen rechtswidriger Polizeigewalt kommt, verlaufen diese in den allermeisten Fällen ergebnislos im Sande. Deshalb fordern wir, in Übereinstimmung mit Amnesty International oder der Humanistischen Union, die individuelle Kennzeichnungspflicht als Voraussetzung dafür, dass Polizeibeamte für eventuelle Straftaten im Amt verantwortlich gemacht werden können. Immerhin - in einigen Bundesländern ist das inzwischen auf dem Weg, in Hamburg jedoch weigerten sich sowohl der letzte, schwarz-grüne, wie der derzeitige SPD-Senat, sich mit der Polizei deshalb anzulegen. Wir bleiben aber dran.
Vor Ihrem Schreiben war mir über einen Einsatz ausländischer Polizeibeamter vor der Rindermarkthalle nichts zu Ohren gekommen. Im Zusammenhang mit dem Einsatz ausländischer Polizisten beim Castor-Transport hatte die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Anfrage gestellt (17/4298); die Antwort der Bundesregierung ergab, dass im Zusammenhang mit dem europäischen Einigungsprozess die internationale polizeiliche Zusammenarbeit verstärkt und die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit an Bedeutung gewinnt. Deshalb ist der Einsatz eines niederländischen, österreichischen oder Schweizer Polizeibeamten keineswegs so unwahrscheinlich, wie es im ersten Moment klingt. Die Ergebnisse einer Kleinen Anfrage an den Hamburger Senat werde ich, sobald die Antwort vorliegt, nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Schneider
Ergänzung vom 28.06.2011
Sehr geehrte Frau ,

hier nun mein Nachtrag. In der Tat war ein uniformierter niederländischer Polizeischüler/-student im Einsatz. Er war bewaffnet mit Schlagstock, Pfefferspray und seiner "persönlichen Schusswaffe", hat aber nach Auskunft des Senats nichts davon eingesetzt.

Die Kleine Anfrage ergab, dass der Einsatz ausländischer Polizistinnen und Polizisten in Hamburg fast schon gang und gäbe ist, ebenso wie der Einsatz Hamburger Polizeibeamter und -beamtinnen im Ausland. Grundlage sind diverse Abkommen und "Projekte". Der Austausch von Polizeibeamten findet nicht nur bei Fußballspielen statt, hier hat der Senat lediglich eine umfassende Antwort geben können. Merkwürdig ist vor allem, dass z.B. ein Schweizer Polizist beim Spiel HSV - Borussia Mönchengladbach im Einsatz war. Man fragt sich schon, nach welcher Logik eigentlich?

Manches andere finde ich aber noch viel irritierender. Zum Beispiel: Was machen türkische Polizisten in Zivil (!) beim Schanzenfest oder auf einer linken Demonstration? Und was haben Hamburger Polizeibeamte auf Wahlveranstaltungen oder politischen Versammlungen in Istanbul verloren?

Falls Sie die Anfrage und vor allem die Antworten interessieren, finden Sie sie in der Parlamentsdatenbank der Bürgerschaft: www.buergerschaft-hh.de , wenn Sie die Drucksachennummer 839 eingeben.

Freundliche Grüße
Christiane Schneider
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Frage zum Thema Finanzen
07.07.2011
Von:

Hallo ich bin aus Heimfeld

Also meine Frage:

Als zeit bzw. Leiharbeiter verdient man zwischen 700 - 900 euro in der regel wenn man jeden werktag 8 stunden arbeitet, und meistens weis man nicht mal was man machen .zum Beispiel
Müll sortieren aufn Laufband (wo auch spritzen und Blutkonserven liegen) oder Aufräumarbeiten auf einer Baustelle wo man 50 kg säcke 6 stockwerke (ohne Fahrstuhl) im Sommer runterschleppen muss.
Ich sag immer es gibt keine "Niedere Arbeit" aber ich finde das man solche Jobs wo man Körperlich und ggf. auch Gesundheitlich gefordert ist auch als Leiharbeiter besser bezahlt kriegen sollte.

Aber wenn ich dann in den Nachrichten höre das die "Diäten" (warum auch immer die so heißen) um 600 euro auf über 8000 euro angehoben wird dann fragt man sich schon braucht das der Steuerzahler.

Die Politiker haben eine gewisse verantwortung und klar muss so ein Job auch gut bezahlt werden aber über 8000 euro ? Brauch man denn so viel?
Man sollte sich vielleicht Fragen ob man sich dem gemeinen Volk etwas anpassen sollte.

Das zweite ist wiso werden von steuergeldern die Pensionen (also rente) für politiker bezahlt obwohl sie es garnicht verdient (weil sie Jobtechnisch versagt haben?

So es wäre toll wenn sie diese Frage (wenn sie denn zeit haben ) mal mit ihren Kollegen besprechen würden und vielleicht auch selbst beantworten.

Nun wünsch ich ihnen weiterhin viel erfolg

Mfg
Antwort von Christiane Schneider
2Empfehlungen
08.07.2011
Christiane Schneider
Lieber ,

vielen Dank für Ihren Brief, in dem Sie gleich zwei Ungerechtigkeiten ansprechen.
Die LINKE im Bundestag hat die Diätenerhöhung als einzige Partei abgelehnt. Sie hat das damit begründet, dass die Regierenden bei Hartz IV einen menschenwürdigen Regelsatz verhindern und dass die Altersrenten in diesem Jahr um ein mageres Prozent gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund ist eine Diätenerhöhung von rund 600 Euro völlig unverhältnismäßig.
Die Bundestagsabgeordneten der LINKEN haben es bei der letzten Diätenerhöhung so gehalten, dass sie den Nettobetrag der Erhöhung monatlich gespendet haben. Das machen wir in Hamburg übrigens auch so. Auch wir haben die letzte Erhöhung der "Abgeordnetenentschädigung" mit einer ähnlichen Begründung abgelehnt und spenden den Betrag monatlich in einen "Solidaritätsfonds".
Sie haben Recht, Abgeordnete sollen Geld für ihre Tätigkeit erhalten. In früheren Zeiten arbeiteten Abgeordnete ehrenamtlich mit der Folge, dass sich nur die Reichen leisten konnten, für ein Parlament zu kandidieren. Deshalb finde ich es übrigens auch richtig, dass für die Zeit der Abgeordnetentätigkeit Pensionsansprüche entstehen. Das Problem ist nur, dass die Bundestagsabgeordneten (anders als die Abgeordneten in Hamburg) keinen eigenen Beitrag zu ihrer sozialen Absicherung im Alter leisten und dass das gesamte Abgeordnetenrecht im Bundestag völlig undurchsichtig ist. Deshalb fordert unsere Fraktion eine transparente Neuregelung.
Und es ist fatal, wenn die Diäten oder die späteren Pensionen in keinem Verhältnis zum Aufwand und vor allem in keinem Verhältnis zu den Löhnen und Gehältern bzw. Renten und Pensionen stehen, die sonst so gezahlt werden. Das führt nämlich dazu, dass Abgeordnete oft gar nicht mehr wissen, wie die Lebenssituation gewöhnlicher Menschen ist, die von den Entscheidungen der Parlamente betroffen sind.

Den anderen Punkt, den Sie ansprechen, die Situation von Leiharbeitern, teile ich voll und ganz. Wenn Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können, ist das einfach menschenunwürdig. Die Leiharbeit wurde in den letzten Jahren enorm ausgeweitet. Sie muss dringend wieder stark eingegrenzt werden! Es darf schon gar nicht sein, dass für schwere und gesundheitsgefährdende Arbeiten Menschen eingesetzt werden, die vergleichsweise rechtlos sind und die man nach Belieben heuern und feuern kann. Und nicht zuletzt muss der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Einschränkung gelten.
Falls Sie Interesse haben, würde ich mich gerne auch einmal mit Ihnen persönlich unterhalten, z.B. in meinem Abgeordnetenbüro in Harburg. Sie können mich, wenn Sie mögen, persönlich anschreiben unter der Adresse: christiane.schneider@linksfraktion-hamburg.de

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Schneider
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schneider,

"Die Bürgerschaft und der Senat von Bremen haben die Ausführungsbestimmungen des Bundes- landes zum Ministerpräsidentenbeschluss (bzgl. Berufsverbote, g.w) gestrichen!!! ...

Wir hielten es für nützlich, wenn wir über die rechtliche Situation in allen alten Bundesländern informiert würden und die Informationen zusammenstellen könnten." ...

Der Niedersächsische Landtag in Hannover hat am 19. Januar einen Antrag der "Linken"
diskutiert und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Inzwischen wurden die Betroffenen vom Landtagspräsidium aufgefordert, dem Innenausschuss bis zu 27. April Hintergrundinformationen und eine Stellungnahme zukommen zu lassen"


So ein "Zwischenbericht" einer Ini von Betroffenen der unsäglichen Berufsverbote zu "4o Jahre Berufsverbote".

Wie sieht es bzgl. Berufsverbote und diesbezüglicher Ausführungsbestimmungen derzeit in Hamburg aus?

Was hat Ihre Fraktion bzw. Partei in dieser Angelegenheit in jüngster Zeit unternommen?

Mit freundlichen Grüßen



(selbst betroffen, Berufsverboteverfahren in Baden-Württemberg)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2012
Von:

Ich bitte um Ihre Stellungnahme zum Thema ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlbezirksleitung bei der Bürgerschaftswahl 2008 und 2011:
Ich bin Wahlbezirksleitung in einem Wahllokal in Hamburg-Mitte. Bei der Bürgerschaftswahl wurde allen WahlhelferInnen eine relativ hohe Aufwandsentschädigung pauschal von 400,-- € steuerabzugsfrei von der Wahlgeschäftsstelle überwiesen. Darüber hinaus erhielten die Wahlbezirksleitungen je 80,-- € Mehraufwandsentschädigung für die ausgelegten Kosten für Handy, Porto, Fahrgeld usw.Das Arbeitsamt bewertet diese Aufwandsentschädigung (AE) von ALG II Empfängern als Einkommen und hat die Abführung der Hälfte des Regelsatzes an das Arbeitsamt verlangt, das habe ich jedes Mal umgehend überwiesen.
Außerdem wurden mir die 80,-- € Mehraufwandsentschädigung angerechnet vom Arbeitsamt. Die Wahlgeschäftsstelle hatte mir die von mir ausgelegten Kosten überwiesen und ich mußte die 80,-- € an das Arbeitsamt zahlen. D. h. ich trage noch anteilig Kosten der Wahlorganisation. Nach der Büwahl 2008 habe ich vor dem Sozialgericht insofern Recht bekommen, als mir die Kosten zurückerstattet wurden. Ich wollte bürokratischen Aufwand einsparen, muss aber die Rückzahlung meiner Auslagen erneut einklagen!
1. Warum kann die Aufwandsentschädigung für die einen WahlhelferInnen als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung steuerabzugsfrei und für ALG II EmpfängerInnen als Einkommen bewertet werden?
2. Warum darf das Arbeitsamt die mir erstatteten Auslagen einfach einbehalten, so daß ich gezwungen bin sie einzuklagen?
3. Warum darf der Bund, in dem Fall das Arbeitsamt, von dem hamburgischen Haushalts-posten Wahlorganisation profitieren? Eine m.E. merkwürdige Umverteilung.
Ich betrachte das als aktive Behinderung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit und halte den ganzen Vorgang für ein intransparentes und undemokratisches Vorgehen und Einmischung des Arbeitsamtes in meine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferin/Bezirksleitung.

Antwort von Christiane Schneider
1Empfehlung
14.05.2012
Christiane Schneider
Sehr geehrte Frau ,

im Ausgangspunkt ist dem Erfahrungsbericht zur Hamburg-Wahl am 20. Februar 2011 für den Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft keine entsprechende Problemschilderung zu entnehmen. Dort ist nur die Höhe des sog. Erfrischungsgeldes mit der pauschalierten Auszahlung (unabhängig von der tatsächlich benötigten Zeit für die Ergebnisfeststellung)geregelt. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte am 15. Dezember 2010 den Senat ersucht (Bü-Drs. 19/8179), dem Wahlvorsteher wieder 120 Euro, der Stellvertretung 110 Euro und den Beisitzenden 100 Euro Erfrischungsgeld pro Tag zu zahlen, wenn die Teilnahme an der Wahl in der Freizeit erfolgt. Die Frage der Aufwandsentschädigungen neben dem Erfrischungsgeld ist daher bislang auch noch nicht in der Bürgerschaft problematisiert worden. Wir werden aber aufgrund der von Ihnen geschilderten Problematik eine schriftliche Anfrage an den Senat zur Aufklärung dieser Anrechnungsvorgänge stellen.

Vorausgeschickt: Ich kann und darf natürlich als Abgeordnete keinen individuellen Rechtsrat geben, wohl aber eine rechtspolitische Bewertung abgeben. Die allgemeine Rechtslage dürfte sich danach aber so darstellen:

Zu Frage 1.:

Die Anrechnung einer Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit war hinsichtlich der Rechtslage vor dem 01.04.2011 umstritten (vgl. Landessozialgerichts Sachsen, Urteil vom 17.05.2010, Az. L 7 AS 25/07, zit. nach juris, derzeit anhängig beim Bundessozialgericht, B 14 AS 93/10 R). Mit der Neuregelung in § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II ist durch den Bundes-Gesetzgeber klargestellt worden, dass eine Zweckbestimmung nur anzunehmen ist, wenn Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden. So wird in der Gesetzesbegründung zu § 11a SGB II aufgeführt, dass eine allgemeine Zweckrichtung wie bei steuerfreien Aufwandsentschädigungen nicht ausreiche (BGBl. 17/3404, S. 94). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde diese Regelung als kontraproduktiv für die Ausübung von Ehrenämtern angesehen, da die Aufwandsentschädigungen für solche Tätigkeiten die Ansprüche nach dem SGB II erheblich mindern würde n und die Nachweisführung für Auslagen aufwändig ist. Schließlich wurde die Sonderregelung hinsichtlich der Absetzungsmöglichkeit in § 11b Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB II geschaffen:

"Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 EUR monatlich der Betrag von 175 EUR monatlich und an die Stelle des Betrages von 400 EUR der Betrag von 175 EUR tritt. § 11a Abs. 3 bleibt unberührt."

Damit wird jedoch im Umkehrschluss auch klargestellt, dass Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind, keine zweckbestimmten Einnahmen darstellen. Bezieher von Aufwandsentschädigungen werden daher zum einen privilegiert, da ihnen ein höherer Grundfeibetrag gewährt wird und zum anderen die Möglichkeit eingeräumt wird, höhere Aufwendungen ohne Erreichen eines Verdienstes von 400 EUR nachzuweisen.

Bei der zusätzlichen Pauschale für Auslagen neben dem "Erfrischungsgeld" handelt es sich danach aber dem ersten Anschein nach um eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden kann. Das Erfrischungsgeld dagegen wird nur über die Sonderregelung für steuerfreie Aufwandsentschädigungen von der Anrechnung freigestellt, weil es nicht nur echten sachlichen Aufwand entschädigt, sondern vor allem pauschal den persönlichen zeitlichen Einsatz entschädigen soll.

Das müsste das Sozialgericht dann eigentlich wohl auch so gesehen haben.

Das Jobcenter könnte - aber da kann ich nur raten - mutmaßlich behaupten, dass die Pauschale von 80.-€ höher als die tatsächlichen Aufwendungen ist, und daher doch als freies Einkommen angerechnet werden kann. Dem würde aber die Zweckbestimmung entgegenstehen, die grundsätzlich zunächst einmal nicht willkürlich teilbar ist.

Wir werden mit unserer parlamentarischen Anfrage aufklären, wie die gewährten Mehraufwandsentschädigungen zusammengesetzt waren und ob sie tatsächlich nur entstandene Kosten abdecken sollten. In diesem Fall nämlich durften sie dann aber wegen dieser Zweckbestimmung eigentlich nicht angerechnet werden.

Zu Frage 2.:

Das Jobcenter hätte eigentlich eine Abstimmung mit der zuständigen Hamburger Fachbehörde herbeiführen müssen, bevor einfach angerechnet wird. Auch das werden wir aber parlamentarisch aufklären.

Zu Frage 3.:

Wie ich unter 1. dargelegt habe, hängt die Anrechnungsfrage daran, ob "freies" Einkommen vorliegt, oder aber tatsächlich eine andere Zweckbestimmung gegeben ist. Das wäre bei reiner Entschädigung tatsächlichen Aufwandes in fremdem Interesse, hier im Interesse der Allgemeinheit, aber sicher der Fall.

Ich kann zusammenfassend nur antworten, dass wir Ihren Fall zum Anlass nehmen werden, die Problematik zunächst einmal parlamentarisch aufzuklären. Sollten sich dann entsprechende Handlungsbedarfe ergeben, werden wir auch in der Bürgerschaft mit entsprechenden Anträgen initiativ werden.

Ich hoffe, ich habe Ihre zugegeben sehr speziellen Fragen zunächst hinreichend beantworten können. Ich kann jedenfalls zusagen, dass die Fraktion DIE LINKE hier am Ball bleiben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Schneider
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