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Antwort auf eine Frage vom 14.01.2013
(...) Da die Umwandling von der Rundfunkgebühr zur Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ein kompletter Systemwechsel war, haben sich die Länder - auch ich habe so abgestimmt - vorbehalten, schnellstmöglich zu prüfen, ob auch die
Gerechtigkeit zwischen den Beitragszahlern und dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt wurde. Deshalb wird es schon 2014, ein Jahr nach vollständigem Inkrafttreten der Haushaltsabgabe, eine Evaualtion/Überprüfung geben; auch mit kritischem Blick auf die Einsparungsziee der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. (...)