Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage.
Ich habe das Wohngeldamt um Stellungnahme dazu gebeten, die mir heute eingegangen ist. Folgendes wurde dazu geschrieben:
"Der angesprochene Fragebogen wie auch unsere intensiven Fragestellungen bei Antragstellung entspringen nicht willkürlichem Verwaltungshandeln.
Der ursprüngliche Auskunftsbogen gründet sich in einer Empfehlung des zuständigen Ministeriums. Dieser ursprüngliche , salopp formuliert, "Hungerbogen" diente dazu, ein schlüssiges Gesamtbild des Falles zu erhalten bzw. vorhandene Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben zu bestätigen bzw. zu widerlegen. Da der Wohngeldbehörde nur einmal monatlich eine Auszahlungsmöglichkeit eingeräumt ist, verzögerte sich das Antragsverfahren durch die dann anzufordernden Unterlagen regelmäßig.
Vor diesem Hintergrund haben wir die weniger persönlichen Fragen, die aber zur Würdigung des Sachverhaltes häufig entscheidend beitragen können, aus dem Auskunftsbogen in das Antragsverfahren eingebunden. Ziel ist es, zum einen ein zügigeres Antragsverfahren zu gewährleisten und zum anderen die Anzahl der Fälle, die darüber hinaus noch den sog. "Hungerbogen" ausfüllen müssen, zu reduzieren.
Es werden demzufolge keine Fragen gestellt, die vorher nicht gestellt wurden, sondern lediglich zu einem anderen Zeitpunkt. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass ein Teil der abgefragten Informationen erst gar nicht auf den jeweiligen Sachverhalt zutreffen bzw. keine ausschlaggebende Relevanz für die beantragte Wohngeldleistung haben. Dies kann jedoch erst nach Würdigung der gesamten Fallkonstellation festgestellt werden. Ein Nachteil für den Antragssteller hinsichtlich seines Wohngeldantrages besteht jedenfalls nicht.
Herrn

monierte insbesondere ein Dokument zu seiner Lebensversicherung, da hier Angaben zu seiner Gesundheitsprüfung ersichtlich sein sollen. An dem Ergebnis seiner Gesundheitsprüfung hat die Wohngeldbehörde keinerlei Interesse. Lediglich das Bestehen einer Versicherung und die hierfür laufenden zu erbringenden Beiträge sowie. Laufzeit, Abschlussdatum oder auch Zinserträge haben für die Wohngeldentscheidung eine Relevanz.
Der von Herrn

s monierte "Wissensdurst" resultiert nicht daraus, Antragstellern den Zugang zu Wohngeldleistungen zu erschweren, sondern vielmehr darin, durch Wohngeld bzw. Lastenzuschuss den Sinn der Deckung der Kosten für Unterkunft in einkommensschwächere Haushalte zu gewährleisten. Hierbei befindet sich die Wohngeldstelle in einem Prüfbereich zwischen Leistungsmissbrauch, gerechtfertigter Wohngeldbewilligung und Empfehlung / Weiterleitung an andere staatliche Sozialleistungsträger (SGB II; SGB XII). Das Subsidiaritätsprinzip findet auch in diesem Zusammenhang Anwendung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind daher mehr Informationen als nur Miete und Einkommen einzuholen."
Ich bin durchaus der Meinung, dass in dieser Frage ein Dialog zwischen Politik und Verwaltung stattfinden kann, allerdings kann ich mich zunächst nur an die zuständigen Stellen wenden und um eine Einschätzung der Situation bitten. Ich habe Ihre Anfrage jedoch auch noch einmal an Boris Linden, den sozialpolitischen Sprecher der SPD-Ratsfraktion weitergeleitet.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen im Bürgerforum zu
thematisieren
www.aachen.de
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und alles Gute für das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Jansen