Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
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(...) Schienentransporte der US-Streitkräfte in Deutschland werden auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts vom 19.06.1951 (NTS - BGBl.1961 II S. 1190) sowie des Zusatzabkommens hierzu vom 03.08.1959 (ZA-NTS - BGBl. 1961 II S. 1183, 1218)durchgeführt. Nach Artikel 57 Abs. 1 Satz 2 ZA-NTS gelten Transporte der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik als genehmigt. Ein Genehmigungsverfahren ist daher für solche Transporte nicht vorgesehen und wurde auch für den von Ihnen mitgeteilten Transport nicht durchgeführt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Sie wollen sich während der EU-Präsidentschaft Deutschlands insbesondere für eine europäische Gesetzgebung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus einsetzen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine interessante Volksinitiative der PDS zur Änderung der dortigen Landesverfassung zur Bekämpfung rechter politischer Umtriebe. Könnte das nicht eine entsprechende bundesweite und europäische Vorlage sein? An entsprechende Initiativen gegen Links ist nicht gedacht, weil die ja wie die PDS zum demokratrischen Spektrum gehören?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
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16.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist nicht nur das Ziel der von Ihnen erwähnten Volksinitiative "Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern". Für ganz Deutschland liegt darin eine immerwährende historische Verpflichtung und ein aktuelles politisches Anliegen.

Die Volksinitiative will auf jede Handlung, die geeignet ist, das friedliche Zusammenleben zu stören oder darauf gerichtet ist, nationalsozialistisches Gedankengut wieder zu beleben, unter Strafe stellen. Das Strafgesetzbuch enthält jedoch bereits die notwendigen Vorschriften, um solches strafwürdiges Verhalten zu kriminalisieren, sodass es weiterer Maßnahmen des Gesetzgebers nicht bedarf.

Das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation im Inland ist strafbar (§86a des Strafgesetzbuches). Es macht sich auch strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet (§ 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuches). Darüber hinaus wird bestraft, wer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost (§ 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches). Darunter fällt etwa die sogenannte Auschwitzlüge.

Die Bundesregierung belässt es jedoch nicht nur bei diesen Vorschriften des Strafgesetzbuches, sondern initiiert und fördert auch viele präventive Projekte im Kampf gegen den Rechtsradikalismus. Auf Bundesebene wurde gerade ein neues Förderprogramm "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" neu aufgelegt und mit 19 Millionen Euro an Bundesmitteln unterstützt. Mit diesem Projekt will der Bund die Zivilgesellschaft stärken, Toleranz und Demokratie fördern sowie die Arbeit mit rechtsextremistisch gefährdeten Jugendlichen unterstützen. Weitere Informationen zu diesen Projekten sind unter www.jugendstiftung-vielfalt.org abrufbar.

Auf europäischer Ebene arbeitet die Bundesregierung während der deutschen Ratspräsidentschaft darüber hinaus daran, die Strafvorschriften der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu harmonisieren. Dabei geht es vor allem um die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen, zum Beispiel der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

in der heutigen Zeit, da Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der privaten Kommunikation zweier Menschen stattfinden (CD-Tausch auf dem Schulhof, Versenden von mp3-Dateien per e-mail, Kopieren großer Datenbestände von tragbaren Festplatten, ...) schließen sich das Recht auf private (ergo: nicht staatlich kontrollierte) Kommunikation und das Kopierverbot für urheberrechtlich geschützte Werke gegenseitig aus. Dem Bürger ist es beim Tausch von Musik, Filmen oder Software in der Regel egal, ob es sich dabei um die erlaubte Kopie eines Originals ohne Kopierschutz, die verbotene Kopie eines Originals mit Kopierschutz oder die verbotene Kopie einer Kopie handelt.

Verfolgt man diesen Gedanken bis zu Ende, müssten Strafverfolgungsbehörden daher jegliche private Kommunikation überwachen, um dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu genügen.

Welcher der beiden Grundsätze "Recht auf private Kommunikation" und "Kopierverbot für urheberrechtlich geschützte Werke" wird sich Ihrer Ansicht nach mittelfristig in unserer Gesellschaft durchsetzen? Wenn Sie sich im Rahmen der Gesetzgebung für einen dieser beiden Grundsätze entscheiden müssten und damit zwangsläufig den anderen abschaffen - welchen würden Sie wählen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Brigitte Zypries
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27.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Ansicht, das Recht auf private Kommunikation und das Kopierverbot für urheberrechtlich geschützte Werke würden sich gegenseitig ausschließen, kann ich nicht teilen. Wenigstens ist es derzeit Aufgabe des Gesetzgebers, die Entwicklung nicht in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken. Daher muss sich der Gesetzgeber auch nicht zwischen einer "Durchsetzung von Kopierverboten" und der "Freiheit der privaten Kommunikation" entscheiden. Es mag sein, dass wir das in einigen Jahren anders sehen - derzeit aber ist eine Entscheidung nicht nötig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Finanzen
24.01.2007
Von:

Hallo Frau Zypries,

vor der letzten Bundestagswahl war aus den verschiedenen Parteien des öfteren von der Änderung des Mehrwertsteuersatzes für Baby/Kinderprodukte zu hören. Es wäre sicher im Interesse des ganzen Landes die Mehrwertsteuer für z.B. Windel auf 7% zu ermäßigen. Zumindest sinnvoller als bei Schnittblumen oder Tiernahrung. Tiere oder Blumen zahlen später schließlich nicht in die Rentenkasse ein. Nach der Wahl ist dieser sehr sinnvolle Ansatz Familien zu entlasten leider in der Schublade verschwunden. Gibt es Ansätze diesen Vorschlag neu aufzugreifen ? Danke und liebe Grüße aus Ihrem Wahlkreis!
Antwort von Brigitte Zypries
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14.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich halte eine steuerliche Begünstigung für Baby- und Kleinkinderartikel für politisch wünschenswert. Aber einer solchen Maßnahme steht höherrangiges EU-Recht entgegen: Die "EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem" ermöglicht den Mitgliedsstaaten die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen - Baby- und Kleinkinderartikel fallen nicht in diese Kategorien. Also muß erstmal auf EU-Ebene Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Zypries,

während die Oppositionsparteien FDP, Grüne und die Linke die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, haben sich die Koalitionsfraktionen Union und SPD im Februar 2006 für ihre Einführung ausgesprochen. Das Bundesjustizministerium hat im November einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Seit dem befürwortenden Bundestagsbeschluss im Februar hat sich die Lage aber dramatisch geändert:

* Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner im April ergangenen Rasterfahndungsentscheidung ausdrücklich "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat” bekräftigt.
* Der Europäische Gerichtshof hat im Mai entschieden, dass EG-Richtlinien zur Erleichterung der Strafverfolgung unzulässig sind. Für diesen Bereich sind alleine die Mitgliedsstaaten zuständig.
* Im Juni hat Irland vor dem Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erhoben.
* Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Rechtsgutachten vom August erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Außerdem stellt er in Frage, ob eine verfassungskonforme Umsetzung in Deutschland überhaupt möglich ist.

Wie beurteilen Sie unter diesen Gesichtspunkten Ihren Gesetzesentwurf ?
Wird hier nicht der "gläserne" Bürger geschaffen ?

Mit freundlichen Grüßen



helmutgobsch.wahl.de
Antwort von Brigitte Zypries
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29.03.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen in Ihrer Frage verschiedene Gesichtspunkte der rechtlichen Bewertung der Speicherungspflichten von Verkehrsdaten, so genannter Vorratsdatenspeicherung, an.

Seien Sie versichert, dass wir bei der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger am Schutz ihrer Daten berücksichtigen werden. Gleichzeitig haben wir dabei aber europarechtliche Vorgaben zu beachten. Aus diesem Grund haben wir bereits an der Erarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene intensiv mitgewirkt und durchgesetzt, dass die Speicherpflichten im Interesse der Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Die von Ihnen erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 zur präventiven Rasterfahndung nimmt Bezug auf das "Volkszählungsurteil" aus dem Jahre 1983. Darin wird näher erläutert, wie das Bundesverfassungsgericht den Begriff des "strikten Verbots der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" auslegt. Es versteht hierunter "die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" (BVerfGE 65, 1, 46). Die dort angesprochenen Datensammlungen sind jedoch nicht Gegenstand der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, da die Speicherung nach dieser Richtlinie für Zwecke der Strafverfolgung durchgeführt werden soll.

Man muss allerdings einräumen, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 auf die europarechtliche Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung großen Einfluss hat. In der Entscheidung wurden einige Passagen formuliert, die den Schluss zulassen, die Rechtsgrundlage der Richtlinie sei nicht völlig frei von Bedenken. Dieser Umstand befreit die Mitgliedstaaten jedoch nicht von ihrer aus Artikel 249 des EG-Vertrages folgenden Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie. Daran ändert auch die Nichtigkeitsklage Irlands nichts, da von einer solchen Klage keine aufschiebende Wirkung ausgeht. Im Gegenteil ist die Richtlinie auch unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage umzusetzen.

Schließlich sprechen Sie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 3. August 2006 an. Der vom Bundesministerium der Justiz eingereichte Referentenentwurf, welcher sich auf die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bezieht, wurde erst am 27. November 2006 eingereicht. Insofern lag er dem Wissenschaftlichen Dienst bei der Erstellung seines Gutachtens nicht vor. Deshalb konnte eine abschließende Bewertung der geplanten innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie nicht erfolgen. Soweit das Gutachten jedoch erhebliche Fragen anspricht, wurden diese bei der Erstellung des Referentenentwurfs berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.02.2007
Von:
Tom

Sehr geehrte Frau Zypries!

Ich, und viele andere Bürger bitten Sie inständig, an Ihrer Aussage in der heutigen Tagesthemen-Sendung im Bezug auf das heutige Urteil des BGH´s über Onlinedurchsuchungen festzuhalten!
Lassen Sie uns an der Rechstaatlichkeit und Demokratie festhalten. Nehmen Sie den Bürgern nicht ihre Privatsphäre und wahren Sie den Datenschutz. Für mich und viele andere Menschen würde das einen extrem tiefen Einschnitt in die Lebensqualität in Deutschland bedeuten!
Nehmen Sie Herrn Schäuble an der Hand und zeigen Sie ihm den richtigen Weg. Seine Aussagen sind sehr fragwürdig und würden den Bundesbürger das Vertrauen in das Internet und seine Möglichkeiten extrem schmälern.

Um eine kleine Anmerkung Ihrerseits wären denke ich viele Menschen sehr interessiert und dankbar!

Mit freundlichem Gruß

Tom
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
14.02.2007
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

es freut mich, dass auch Sie die Online-Durchsuchungen differenziert sehen. Nähere Ausführungen zu meiner Position entnehmen Sie bitte meiner Rede zum 10. Europäischen Polizeikongress am 13. Februar 2007 in Berlin auf www.bmj.bund.de.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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