Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Brigitte Zypries
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin der Justiz
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
13, Hessen
weitere Profile
(...) Da ich die Kritik ernst nehme, werde ich mittels eines Forschungsvorhabens prüfen lassen, ob eine Änderung des § 1626a BGB sinnvoll ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Brigitte Zypries
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,
das Thema Massenabmahnungen bzgl. Internettauschbörsen hat einen neuen, traurigen Höhepunkt erreicht. Die gesetzgeberischen Änderungen scheinen ins Leere zu laufen. Seit Dez. 2008 praktiziert eine Kanzlei aus Karlsruhe eine neue Form des Abmahnwesens. Sie verschickt über die Inkassofirma Infoscore massenhaft Forderungen und droht unverhohlen mit einem Schufaeintrag. Selbst nach ordnungsgemäßem schriftlichen Widerspruch werden die Betroffenen weiter belästigt und die Forderung durch zusätzliche Bearbeitungsgebühren und Beauftragung eines weiteren Anwalts künstlich erhöht, durchschnittlich stolze 50% vom Forderungsbetrag. Dieser Anwalt erwirkt nun entsprechende Mahnbescheide, die aber nach Widerspruch bisher nicht eingeklagt werden.

Augenscheinlich handelt es sich hierbei um eine weitere Drohkulisse, die allerdings Wirkung zeigt, da vermehrt Betroffene berichten, dass sie nun aber "richtig die Hosen voll" hätten und nun doch bereit wären, die Forderung zu bezahlen, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind. Andere Betroffene, die "ihren" Mahnbescheid noch nicht erhalten haben, sagen, dass "ihr Vater sie umbringen wird", wenn Post vom Gericht kommt.

Viele Betroffene hatten zuvor noch nicht einmal eine Abmahnung erhalten, sondern werden gleich mit der Inkassoforderung oder einem Mahnbescheid konfrontiert. Diese perfide Vorgehensweise beweist eindeutig, dass es der fordernden Kanzlei, in keinster Weise um den Schutz der Rechteinhaber geht, sondern einzig darum, Geld zu verdienen. Sonst hätten sie längst einen Prozess angestrengt.

Seit 2005 sind alle Internetnutzer zur reinen Gelddruckmaschine für skrupellose Anwälte verkommen und das Ansehen des ganzen Berufsstands der Rechtsanwälte wird nachhaltig beschädigt. Die Rechtsanwaltskammern scheinen damit überfordert oder nicht bereit zu sein, die schwarzen Schafe aus ihren Reihen auszusondern.

Ich frage Sie, wie lange müssen sich die Bürger noch drangsalieren lassen?
Antwort von Brigitte Zypries
47Empfehlungen
05.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

es ist die Aufgabe der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammern, die Berufstätigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu überwachen. Das gilt auch in den von Ihnen angesprochenen Abmahnfällen, und ich weiß, dass dies grundsätzlich auch geschieht. Allerdings sind die Möglichkeiten, auf solche Fälle mit berufsrechtlichen Sanktionen zu reagieren, aus gutem Grund begrenzt. Denn es ist wiederum Aufgabe der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Rechte ihrer Mandantinnen und Mandanten zu vertreten. Verfolgt ein Wettbewerber seine Rechte und bedient er sich hierbei der Hilfe eines Anwalts, kann dies berufsrechtlich daher grundsätzlich nicht beanstandet werden. Berufsrechtliche Sanktionen kommen aber insbesondere bei Betrugsfällen und darüber hinaus auch dann in Betracht, wenn eine Abmahnung als missbräuchlich im Sinne von § 8 Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beurteilen ist. Danach ist selbst die Geltendmachung bestehender Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie dem Abmahnenden vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

Dennoch nehmen Beschwerden über Missbräuche der Abmahnung zu. Dies liegt sicher an dem expandierenden Onlinehandel. Ich habe deshalb die beim Bundesministerium der Justiz eingerichtete Arbeitsgruppe "Unlauterer Wettbewerb", die auch schon die UWG-Reform von 2004 erfolgreich begleitet hat, gebeten, sich mit der Thematik zu befassen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium der Justiz zügig und sorgfältig prüfen wird, wie den bestehenden Missbräuchen bei Abmahnungen wirkungsvoll begegnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verbraucherschutz
04.02.2009
Von:

Hallo Frau Zypries,

da ich in der Technik eines Call Centers arbeite taucht eine Frage in letzter Zeit immer häufiger auf. Es geht um die Gesetzesvorlage, die u.a. auch die Rufnummernübermittlung vorschreibt. Die Frage dazu lautet stets, ob es dieses Gesetz schon gibt, da wir immer noch dabei sind unsere Outbound-Projekte dorthin gehend umzustellen und uns Kunden bei nicht umgestellten Projekten darauf aufmerksam machen, dass dies ja schon per Gesetz verboten sei.

Ist die Gesetzesvorlage nun schon verabschiedet, bzw. überhaupt noch aktuell?
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
19.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen sollen im März die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden. Danach wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Abhängig davon, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft und gegebenenfalls Einspruch einlegt, ist mit dem Inkrafttreten des Gestzes Mitte des Jahres zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
04.02.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Zypries,

Vieles sollte anders werden mit dem neuen Unterhaltsgesetz, nach Ihren Worten: "Die Gerichte werden das Gesetz bald mit Leben füllen" antworteten Sie mir im September 08. Es hieß: Einmal Zahnarztfrau ist nicht mehr immer Zahnarztfrau.

Ich teile Ihnen mit, dass dies alles Sätze voller heisser Luft waren. Warum wird in den Gerichten immer noch nach alter Gesetzeslage geurteilt? Warum sorgen Sie nicht dafür dass es ,so wie von Ihnen angekündigt, zu Einzelfallbetrachtungen kommt? Warum brauchen Mütter mit 5 bzw. 6 Jähr. Kindern immer noch nur auf Minijobbasis arbeiten gehen? Warum schreiten Sie nicht ein wenn die neuen Leitlinien der OLG den einfachen Vortrag zulassen um weiter horrende Unterhaltszahlungen seitens der Mütter zu erstreiten? Warum denken Sie nicht auch mal an Zweitfamilien die weiter trotz des neuen *alten* Gesetzes leiden müssen?

Wo ist hier das progressive Deutschland?? Werfen Sie einen Blick nach Belgien, Frankreich,Nordeuropa usw.....warum können Mütter dort arbeiten auch wenn die Kinder jünger sind? Frau Zypries, warum sorgen Sie nicht endlich bite dafür, dass die Unterhaltszahlungen anhand von Verhältnismäßigkeiten gemessen werden? Wie lange sollen Ihrer Meinung nach die Mütter weiter uneingeschränkt Unterhalt kassieren??...bis sie auf dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr vermittelbar sind?

Warum sehen sie weiter zu dass das Gesetz nicht von den Richtern angewandt wird wie es ursprünglich gedacht war?

MFG

......ein enttäuschter Bürger
Antwort von Brigitte Zypries
3Empfehlungen
11.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihnen versichern, dass wir die Rechtsprechung genau beobachten. Gerade deshalb habe ich keine Zweifel, dass die Intention des Gesetzgebers im Wesentlichen von der Rechtsprechung umgesetzt wird. Aber natürlich muß nach dem Gesetz auch eine Beachtung des jeweiligen Einzelfalls stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verbraucherschutz
04.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

beim Surfen im Internet bin ich auf die Seite : Bundesministerium.de aufmerksam geworden.

Dabei stellt sich mir die Frage, ob dies eine offizielle Seite der Bundesregierung ist oder nicht.

Der Aufbau dieser Seite deutet eher auf eine gewerbliche Webseite hin die sich der anderen Schreibweise nur bedient um für eigene Zwecke zu werben.

Ich bitte um kurze Stellungnahme

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen genannte Homepage ist nach meinen Informationen keine offizielle Seite der Bundesregierung. Auskünfte zur Registrierung der ".de"-Domains erhalten Sie bei der zentralen Registrierungsstelle unter www.denic.de.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
06.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,
meine Frau hat einen vollstreckbaren Vergleich bzgl Kindesunterhalt, woraus hervorgeht, das der Kindsvater bis zum 3. eines Monats im Voraus den Kindesunterhalt zu zahlen hat.
Anfangs zahle er regelmäßig, später nicht. Da haben wir eine Beistandschaft beantragt. Jetzt bekomme wir trotzdem den Unterhalt erst dann, wenn der Kindesvater Lust hat zu zahlen.
Meine Frage:
Ist das Jugendamt nicht verpflichtet im Interesse des Kindes den vollstreckbaren Vergleich des Gerichts auch umzusetzen? Habe gedacht ein Gerichtsentscheid ist für alle bindend, auch für Ämter!?
Mit freundlichem Gruß
Antwort von Brigitte Zypries
2Empfehlungen
13.02.2009
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

nach § 1712 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird das Jugendamt auf schriftlichen Antrag eines Elternteils Beistand des Kindes für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Dies berechtigt das Jugendamt auch zur Durchsetzung titulierter Unterhaltsansprüche in der Zwangsvollstreckung. Ebenso wie im Unterhaltsprozess hat der Beistand nach §§ 1716 Satz 2, 1915 Absatz 1, 1793 Satz 1 BGB die Stellung des gesetzlichen Vertreters des prozessunfähigen Kindes. Nach § 53a der Zivilprozessordnung (ZPO) ist die Vertretung des Kindes durch den sorgeberechtigten Elternteil insoweit ausgeschlossen. Der Beistand ist nicht an Weisungen des sorgeberechtigten Elternteils gebunden. Das Jugendamt kann daher den Unterhalt in einer Höhe vollstrecken, die den Titel unterschreitet bzw. von einer Vollstreckung vollständig absehen, wenn es dies nach fachlicher Bewertung der Umstände des Einzelfalls für geboten hält. Die Beistandschaft kann allerdings wegen derartiger Unstimmigkeiten nach § 1715 Absatz 1 Satz 1 BGB auf schriftliches Verlangen jederzeit beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Brigitte Zypries
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.