Sehr geehrter Herr

,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1)
Viele Wohnungsbaugesellschaften, die Wohnungen im sozialen Wohnungsbau vorhalten, sind im Moment dabei, diese energetisch zu sanieren. Der Nachteil für die Bewohnerinnen und Bewohner liegt darin, dass sich dann die Mietpreise zum Teil sehr deutlich erhöhen. Deshalb sind viele Bewohnerinnen und Bewohner ihrerseits dagegen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zu 2)
Entlastungen für Bundesbürger, die ein normales Erwerbseinkommen haben, werden über die Steuer geregelt. Diese berücksichtigt zum Beispiel die Tatsache das Verheiratetseins, die Anzahl der Kinder oder besondere Belastungen wie Pflege von Angehörigen oder eigene erhebliche Krankheit.
Zu 3)
Die Frage der Pendlerpauschale ist derzeit in der politischen Diskussion und ich kann Ihnen leider nicht sagen, wann die Bundesregierung eine Entscheidung fällen wird.
Zu 4)
Das System der Prozesskostenbeihilfe ist sozial gestaffelt: Nur derjenige, der sozial bedürftig ist, kann Prozesskostenhilfe erhalten. Das gilt auch für diejenigen Erwerbstätigen, die unter der im Gesetz festgelegten Grenze liegen.
Ihre letzte Frage verstehe ich leider nicht und kann sie deshalb auch nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries