Sehr geehrter Herr

,
Ich habe mir gerne Zeit genommen, Ihre Fragen und Argumente sorgfältig zu lesen, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass ich selber Raucherin bin.
Es geht nicht darum Raucherinnen und Raucher zu erziehen oder zu bevormunden. Vielmehr ist es das vordringlichstes Anliegen der Landesregierung, den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern, Kindern und Jugendlichen auf effektive und rechtssichere Weise zu gewährleisten.
Richtig ist, wie von Ihnen beschrieben, dass der Gesetzentwurf ein uneingeschränktes Rauchverbot im Gaststättenbereich vorsieht. Dies betrifft auch die sogenannten "Shisha-Bars". Lässt man Ausnahmetatbestände im gastronomischen Bereich zu, so muss der Gesetzgeber einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Gesundheit der Nichtraucher, den Freiheitsrechten der Gaststättenbetreiber und Raucher unter Berücksichtigung fairer Wettbewerbsbedingungen getroffen und dokumentiert haben.
Nichtraucherschutzgesetze mit Ausnahmen für Gaststätten in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg sind genau daran – teilweise mehrfach – vor den obersten Gerichten und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
In Rücksprache mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen muss ich Ihnen abschließend mitteilen, dass auch der Konsum sogenannter "Dampfsteine" unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Dmoch-Schweren MdL