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Antwort auf eine Frage vom 21.05.2012
(...) Polizeieinsätze anlässlich von Fußballbundesligaspielen und die Frage, wer die Kosten trägt, fallen in die Zuständigkeit der Länder. Nach geltendem Landesrecht ist eine finanzielle Beteiligung von Verbänden und Vereinen an den
Kosten für Polizeieinsätze wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich. Grundsätzlich können die zuständigen Länder zwar eine Gebührenpflicht für individuell zurechenbare Verwaltungsleistungen im Verordnungswege schaffen. (...)