Bodo Ramelow (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Bodo Ramelow
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Thüringen
weitere Profile
Zur Kirchengeschichte gibt es eine Reihe guter Literatur, die sich auch mit Sachfragen wie der Ihrigen befasst. Meine persönliche Einschätzung habe ich bereits in früheren Antworten deutlich gemacht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ramelow,

als Sie über den Vertrag von Lissabon abgestimmt haben, lag Ihnen dieser in deutscher Sprache und in vollständiger Version zur Prüfung vor?
Wie lange hatten Sie zur Prüfung von der Vorlage bis zur Abstimmung Zeit?

Freundliche Grüße

Antwort von Bodo Ramelow
45Empfehlungen
01.07.2008
Bodo Ramelow
Sehr geehrter Herr ,

1. Der Lissabonner Vertrag lag den Abgeordneten im Deutschen Bundestag in deutscher Sprache vor. Bereits bei vor der Unterzeichnung des Vertrags am 13. Dezember 2007 war der Vertragsentwurf auf Deutsch verfügbar und mit der Veröffentlichung des Textes im Amtsblatt der Europäischen Union war auch der unterzeichnete Vertrag offiziell auf Deutsch veröffentlicht.

2. Als der Deutsche Bundestag sich mit dem Vertragswerk beschäftigen musste, stand der gesamte Vertragstext zur Verfügung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass vier Monate nach der Unterzeichnung des Vertrags keine konsolidierte Fassung der geänderten Verträge vorlag. Erst am 9. Mai 2008 – nachdem der Deutsche Bundestag dem Lissabonner Vertrag bereits zugestimmt hatte – wurde die offizielle konsolidierte Fassung der Verträge im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit der neue Vertrag und die mit ihm vorgenommenen Änderungen nachvollzogen werden konnten, musste man gleichzeitig in die geltenden Verträge und im neuen Änderungsvertrag nachlesen. Dadurch war die Arbeit selbst von Fachleuten wesentlich erschwert und für breite Kreise der Bevölkerung blieb der neue Vertrag unverständlich. Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat das Fehlen einer lesbaren Fassung auf schärfste kritisiert. DIE LINKE hat mit einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos eine lesbare Fassung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig hat die Fraktion einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht, durch den eine Volksabstimmung zum Lissabonner Vertrag ermöglicht wird. Beide Anträge wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Dies ist umso bedauerlicher, weil sich die anderen Parteien in Wahlkampfreden immer für mehr Bürgerbeteiligung aussprechen.

3. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Vertrag von Lissabon wurde dem Deutschen Bundestag am 28 Februar 2008 überwiesen. Die erste Lesung im Plenum fand am 13. März 2008 und die zweite Lesung am 24. April 2008 statt. Auf Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden im Vorfeld der Plenardebatte drei Expertengespräche zum Lissabonner Vertrag im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union durchgeführt, zu denen auch von der Linksfraktion benannten Experten eingeladen wurden. Mit ihrer Kritik an der Militarisierung der Europäischen Union, an der neoliberalen Ausrichtung der EU-Politik und an dem fortbestehenden Demokratiedefizit auf europäischer Ebene, die mit dem Vertrag von Lissabon festgeschrieben werden, blieb der Fraktion DIE LINKE allerdings allein

DIE LINKE war die einzige Fraktion, die im Deutschen Bundestag gegen den Vertrag von Lissabon abgestimmt hat. Nach unserer Überzeugung ist dieser Vertrag in mehreren Punkten mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar. Daher hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE. am 25. Juni 2008 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Mit freundlichem Gruß

Bodo Ramelow
Ergänzung vom 16.07.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Da sich die Fraktion DIE LINKE. sehr ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt hat, möchte ich an dieser Stelle auf ein Positionspapier der Fraktion hinweisen, welches Ihre Fragen ausführlich beantwortet:


DIE LINKE. im Bundestag hatte - vergeblich - in einem Entschließungsantrag (16/7484) gefordert, den Vertragsentwurf nicht zu unterzeichnen, sondern über ihn weiter zu verhandeln. Keinen Erfolg hatte auch ein Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, die Zustimmung zu Veränderungen der vertraglichen Grundlagen der EU von Volksabstimmungen abhängig zu machen (16/7375). Selbst ein Antrag auf Vorlage einer lesbaren Fassung des Vertrags (16/7446) wurde erst verzögert, dann abgelehnt.

Während der Behandlung des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon (16/8300) ist es den Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE im EU-Ausschuss des Bundestags gelungen, die Durchführung von drei öffentlichen Expertengesprächen zum Inhalt des Vertrags durchzusetzen. Dort wurde trotz Auswahl der Experten nach dem Fraktionsproporz vielfach auch grundsätzliche Kritik am Vertrag geübt. Diese Kritik fand leider nicht die gebührende Beachtung, da alle anderen Fraktionen sich bereits ohne hinreichende inhaltliche Auseinandersetzung entschieden hatten, den Vertrag "durchzuwinken". Am 24. April 2008 stimmte die große Mehrheit des Bundestags gegen die geschlossen abgegebenen Stimmen der LINKEN und sieben Stimmen aus der CDU/CSU-Fraktion bei einer Enthaltung aus den Reihen der Grünen dem Vertrag von Lissabon zu.

Inhaltlich stimmt der Vertrag von Lissabon fast vollständig mit den Regelungen des gescheiterten Verfassungsvertrags überein. In ihrem Entschließungsantrag vom 23. April 2008 (16/8926) hat DIE LINKE die Kernpunkte der inhaltlichen Kritik zusammengefasst:

"Der Vertrag von Lissabon ist hinter verschlossenen Türen über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürgern hinweg zügig erstellt und durchgesetzt worden. Trotz teilweise erweiterter Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments und einer begrenzten Beteiligung der nationalen Parlamente entspricht der Vertragsinhalt in seiner Gesamtheit nicht den Erfordernissen einer demokratischen, sozialen, friedlichen und umweltbewahrenden europäischen Integration:

* Die Militarisierung durch Aufrüstungspflichten und weltweit ermöglichte militärische Interventionen gefährden den Frieden nach außen und im Inneren.
* Die Festlegung auf die Grundsätze eines neoliberalen Finanzmarktkapitalismus und der Verzicht auf Sozialstaatlichkeit ordnen das Wohl der Menschen dem Profitinteresse der Konzerne unter. Die Chance, durch ein Sozialprotokoll der besonders gewerkschafts- und arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) einen Riegel vorzuschieben, wurde bewusst nicht wahrgenommen.
* Vorgeblich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit werden hoheitliche Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zentral ermöglicht ohne erforderliche Gegengewichte und ausreichende parlamentarische Kontrollen.
* Eine weitere Bürokratisierung der Organe der EU, die weiterhin unzureichende demokratische Willensbildung, vor allem das mangelnde Initiativrecht des Europäischen Parlaments, und die in den meisten Mitgliedstaaten fehlende Mitentscheidung der Bevölkerung über Grundfragen der EU widersprechen demokratischen Grundprinzipien."


Nicht nur die Bundestagsfraktion, auch der Parteivorstand der Partei DIE LINKE. und der Cottbuser Parteitag vom 24./25. Mai 2008 in seinem Leitantrag haben dem Vertrag von Lissabon eine eindeutige Absage erteilt. Trotz massiven Drucks des Regierenden Bürgermeisters und der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin haben es Abgeordnete und Senatsmitglieder der Berliner LINKEN durchgesetzt, dass das Land Berlin als einziges Bundesland dem Vertrag von Lissabon im Bundesrat am 23. Mai 2008 nicht zugestimmt, sondern sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten hat.

Die klare inhaltliche Positionierung gegen den Vertrag von Lissabon und für eine andere, eine friedliche, demokratische, soziale und ökologische Europäische Union, mit der sich DIE LINKE von den anderen im Europaparlament und im Bundestag vertretenen Parteien unterscheidet, wird ein zentraler Punkt in den gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen des Jahres 2009 sein.

Nach dem Scheitern auch des Vertrags von Lissabon bei dem irischen Referendum am 12. Juni 2008 brauchen wir eine Neubegründung der Europäischen Union auf demokratisch und transparent erarbeiteter Grundlage. Es geht um eine Verfassung für eine friedliche, demokratische, soziale und ökologische Europäische Union, wie sie in dem Memorandum von Gregor Gysi und Oskar Lafontaine umrissen ist.

Zu befürchten ist, dass stattdessen von Seiten der Regierungen der Mitgliedstaaten erneut versucht wird, mit Tricks und Druck den Willen der Völker zu umgehen oder zu manipulieren: Wenn nun die Ratifizierung in allen anderen 26 Mitgliedstaaten erfolgt, ohne jeweils die Bevölkerung anzuhören, um dann Irland zu einem neun Referendum zu zwingen, wird das nicht erfolgreich sein, sondern die Europaskepsis und Europafeindlichkeit vergrößern. Wenn versucht wird, unter der Überschrift "Europa der zwei Geschwindigkeiten" die EU zweizuteilen und alles in den Dienst eines "Kerneuropa" zu stellen, wird Ergebnis eine immer weiterer Desintegration und schließlich die Zerstörung der EU sein.

Die Alternative ist und bleibt ein neues transparent erstelltes und den Interessen der Menschen in der EU gerecht werdendes neues Vertragswerk: Die Europäische Union wird friedlich, demokratisch und sozial sein - oder sie wird nicht sein!


Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Das gesamte Positionspapier sowie weitere Informationen zur Thematik erhalten Sie unter dem folgenden Link:
www.linksfraktion.de

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur
Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.07.2008
Von:
W.

Sehr geehrter Herr Barth,

die Diskussion um eine mögliche Wahlrechtsreform ist ja nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes neu entbrannt.

Meine Frage dazu lautet, wie Sie respektive Ihre Partei zu einer unumschränkten Einführung des allgemeinen Wahlrechts stehen? Damit meine ich ein Wahlrecht, bei dem alle Bürger eine Stimme haben, die zählt und politisch Gehör findet. Schließlich wird bislang eine große Gruppe (ca. 25 %) des Volkes, von dem laut GG die Staatsgewalt ausgeht, nicht berücksichtigt. Kinder und Jugendliche, die ganz besonders von Entscheidungen der Legislative betroffen sind, haben faktisch keine Stimme, müssen jedoch viele Entscheidungen, die heute getroffen werden, in späteren Jahren "ausbaden". Dies ist meines Erachtens undemokratisch. Wenn Säuglinge Großaktionäre, Kinder und Jugendliche geschäfts- und straffähig sind, warum können sie nicht wahlberechtigt sein?

Vielleicht gibt es ja auch schon Initiativen dazu? Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um dies in die Diskussion einzubringen!

Über eine Stellungnahme Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Mit bestem Gruß,

W.
Antwort von Bodo Ramelow
3Empfehlungen
30.07.2008
Bodo Ramelow
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Idee des Wahlrechtes ab der Geburt wird insbesondere von der Gruppe "KinderRÄchTsZÄnker" vertreten.

Meine Partei hat sich abschließend zu diesem Thema noch nicht positioniert. Ich gebe aber gern zu, dass unsere Überlegungen derzeit auch eher in die Richtung gehen, wie wir die Menschen, die seit vielen Jahren hier leben am Wahlrecht beteiligen können, obwohl sie wohl nicht unter den Begriff des Staatsvolkes nach herrschender juristischer Ansicht fallen.

Ich muss zu Ihrer Frage allerdings eine kleine inhaltliche Richtigstellung vornehmen. Strafmündig sind Jugendliche in Deutschland erst ab dem 14. Lebensjahr und die volle Geschäftsfähigkeit beginnt ab dem 18. Lebensjahr. Eine Debatte um die Änderung des Wahlrechts dahingehend, dass auch Kinder und Jugendliche wählen dürfen, müsste wohl auch die Frage behandeln, wie das mit der Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit werden soll. Aus meiner Sicht gibt es genügend gute Argumente insbesondere an der Strafunmündigkeit nicht zu rütteln.

Was ich in jedem Fall klar ablehne ist das Modell eines Familienwahlrechts, mittels dessen Eltern die Stimme für ihre Kinder abgeben können. Wer Kinder als eigenständige Persönlichkeiten behandeln will, der muss ihnen auch das Recht zu gestehen, selbst zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
11.07.2008
Von:

Werter Herr Ramelow,

gerade im Moment wird ja darüber diskutiert, dass die Regelleistung für Kinder nicht bedarfsdeckend ist und sich die Festlegung dieser auch nicht am tatsächlichen Bedarf von Kindern orientiert. Dies trifft insbesondere Kinder in Kindertagesstätten und Schulkinder, da u.a. die tatsächlichen Kosten der Essensversorgung die dafür im Regelsatz enthaltenen Beträge deutlich übersteigen. Mal ganz davon abgesehen, dass die Kosten für Grundnahrungsmittel allgemein enorm gestiegen sind.

So sind in den 2,70€/Tag der Essensversorgung der Kindertagesstätte für Frühstück und Mittagessen im Regelsatz aber nur 1,47€ enthalten: Vollverpflegung = 35% des Regelsatzes von 211€ = 2,46€/Tag bei 30 Tagen, Anteile davon für Mittagessen 40% = 0,98€ und Frühstück 20% = 0,49€.

Gleiches gilt für die Mittagsversorgung in der Schule. Für Mittagessen ist im Regelsatz für unter 15jährige nur 0,98€ enthalten (s.o.), ab 15 Jahren sind es dann: Vollverpflegung = 35% des Regelsatzes von 281€ = 3,28€/Tag bei 30 Tagen, Anteile davon für Mittagessen 40% = 1,31€.

Die Eltern sind so gezwungen, diese Essensversorgung aus ihrem Regelsatz zu bezuschussen.
Sollte dann nicht wenigstens die Kostenbeteiligung dieser Kinder an der Essensversorgung in Schulen und Kindertagesstätten nur gemäß den im Regelsatz dafür enthaltenen Beträgen statt finden? Oder ganz kostenfrei sein? Wofür tritt ihre Partei hierbei ein?

Das zweite große Problem ergibt sich aus dem im Regelsatz nicht enthaltenen Schulbedarf für Schulkinder. So sind die Eltern gezwungen, jährlich zwischen 50€ und 150€ pro Kind für Arbeitshefte, Kopiergeld und andere Verbrauchsmaterialien, die von den Schulen zur Unterrichtsdurchführung von den Eltern gefordert werden, an diese zu zahlen. Dabei sind Umschläge, Schreibhefte, Hefter, Stifte uvm. was das Kind ebenfalls zum Unterricht benötigt, noch gar nicht enthalten.

Sollte hier nicht dringend eine jährliche Einmalzahlung für diesen ungedeckten Bedarf eingeführt werden?

MfG
Antwort von Bodo Ramelow
4Empfehlungen
30.07.2008
Bodo Ramelow
Sehr geehrte/r Frau/Herr ,

DIE LINKE teilt Ihre Analyse und Ihre Forderungen.
Reden, Studien und Krokodilstränen über Kinderarmut hat es nun genug gegeben. War 1965 noch jedes 75. Kind auf Sozialhilfe angewiesen, so ist es heute jedes sechste. Es ist unerträglich, dass über 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche durch zu geringe Hartz IV-Regelsätze keine ausreichenden Mittel für Ernährung, Bildung, Schulkosten, Kleidung und Freizeit haben. Unter 14-jährige wurden auf das Niveau von Säuglingen gestellt und Jugendlichen ab 14 Jahre der besondere Wachstumsbedarf aberkannt. Diese Kürzungen wurden bewusst von Rot-Grün eingeführt und bewusst von Schwarz-Rot fortgesetzt. Sie müssen endlich zurückgenommen werden!

Deshalb brauchen wir eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung. DIE LINKE fordert eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut durch eine bedarfsorientierte Grundsicherung für Kinder, die zumindest deren Existenzminimum von 420 Euro absichert. Ein Ausbau des Kinderzuschlags wäre hierzu ein erster Schritt. Denn damit werden zunächst Kinder aus der Sozialhilfe geholt. Gleichzeitig mit einer Kindergelderhöhung auf 200 Euro muss der Hartz IV-Regelsatz für Kinder unverzüglich angehoben und zu einem kindgerechten Regelsatz entwickelt werden. Damit Kinder nicht mehr gezwungen sind Suppenküchen aufzusuchen, müssen sich Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Familien an deren Bedarf orientieren. Im ersten Schritt müssen die Kinder-Regelsätze auf rund 300 Euro angehoben werden. Generell ist eine konkrete kinderspezifische Bedarfsanalyse notwendig, da der heutige abgeleitete Regelsatz für Kinder deren spezifische Bedarfe nicht erfasst und auch nicht abdeckt. Bei der Erhebung müssen die Kosten für eine gesunde Ernährung, Kleidung, Schulbesuch und Teilnahme an kulturellen Angeboten einbezogen werden. Der Staat muss den Kindern garantieren, dass sie gesund aufwachsen, freien Zugang zu guter Bildung haben und gleichberechtigt am alltäglichen Leben teilhaben können.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass es ein beitragsfreies, gesundes Mittagessen und die Wiederherstellung der Lernmittelfreiheit gibt (dazu gehören nicht nur die direkten Schulmaterialkosten, sondern selbstverständlich auch die Schulverkehrskosten).

Solange und soweit die Länder - die nach unserer Kompetenzordnung für das Schulwesen zuständig sind - eine kostenfreie Verpflegung sowie Lernmittelfreiheit nicht gewährleisten, sind wir der Meinung, dass der Bund über das SGB II einspringen muss. Es kann nicht sein, dass die Kinder von Hartz IV Beziehenden für die Streitigkeiten zwischen den verschiedenen politischen Ebenen büßen müssen. Es sollten also entsprechende Regelungen gefunden werden, damit die Beteiligung an Mittagessen sowie die Finanzierung für Lernmittel über das SGB II finanziert werden können.

Langfristig ist das Problem der Kinderarmut aber nur zu beseitigen, wenn man bei den Ursachen ansetzt. Arme Kinder haben fast immer auch arme Eltern. Nur mit einem flächendeckenden Mindestlohn von wenigstens 8,44 pro Stunde, einem Maßnahmepaket gegen Lohndumping und eine Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf mindestens 435 Euro wird sich das Problem der Kinderarmut lösen lassen. Daher unterstützen wir Ihre Forderungen und setzen uns gemeinsam mit Ihnen für deren Durchsetzung ein.
Haben Sie Interesse an den detaillierten Konzepten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag? Auf unserer Homepage erfahren Sie mehr: www.linksfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
22.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ramelow,

meine Frage gehört eigentlich in die Landtagsseiten von abgeordnetenwatch.de, aber diese ist für Thüringen leider noch nicht annähernd finanziert. Daher wage ich es mal, die Frage hier zu stellen.
Ich habe mich auf den Webseiten der Partei DIE LINKE Thüringen ein wenig umgeschaut, um schon jetzt - über ein Jahr vor der Landtagswahl - zu erfahren, was denn Ziele Ihrer Partei für Thüringen sind. Die Texte erscheinen mir allerdings etwas älter (an allen Ecken und Enden steht noch "PDS") und oft stehen dort Forderungen auf Bundesebene. Dort hätte eine Landesregierung Ihrer Partei aber keinen unmittelbaren Einfluß darauf.

Daher nun meine Frage: Was sind die Ziele Ihrer Partei auf Landesebene (für Thüringen) und - viel wichtiger - wie sähen konkrete Schritte aus, um diese Ziele unter der aktuellen Bundespolitik und der aktuellen Finanzlage Thüringens durchzusetzen bzw. sich ihnen anzunähern?
Punkte: Bildungspolitik (Schulen, Hochschulen), Demokratie, Ansätze im Kampf gegen die gesellschaftliche Verankerung rechtsextremen Gedankenguts, Kultur, Problem der Abwanderung der Jugend...

Mir ist bewusst, dass diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt etwas gemein ist. Dennoch würde ich mich über eine ausführliche Antwort von Ihnen freuen.

Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Bodo Ramelow
6Empfehlungen
30.07.2008
Bodo Ramelow
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage ist nicht gemein. Ich halte sie für berechtigt und muss eingestehen, dass wir auf der Internet-Seite des Thüringer Landesverbandes auf diesem Gebiet Nachholebedarf haben.

Allerdings kann ich die Frage auf dieser Seite nicht umfangreich beantworten. Dies würde sicherlich den Rahmen von abgeordnetenwatch sprengen. Jedoch möchte ich Sie auf unser aktuelles "Landesprogramm 2020" aufmerksam machen, in dem schon zahlreiche Ausführungen zu unseren Vorhaben beschrieben sind. Sie finden es unter www.die-linke-thueringen.de

Darüber hinaus sind wir zur Zeit intensiv an der Erarbeitung des Landtagswahlprogramms, welches sicherlich bis Oktober für die ersten Diskussionen zur Verfügung stehen wird. Ich muss Sie daher noch etwas vertrösten und um Geduld bitten.

Mit freundlichem Gruß

Bodo Ramelow
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ramelow,

mich ärgern grundsätzlich Ungerechtigkeiten. Angeblich ist deshalb unsere Steuergesetzgebung so umfangreich geworden, im Bestreben nach einer steuerlichen Gerechtigkeit.

Nun sollen wieder einmal die KfZ-Steuern umgestellt werden, auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt werden unter dem Vorwand, die Immisionen damit reduzieren zu können. Ich versuche seit geraumer Zeit, die Wirkung dieser neuen Regelung zu verstehen !

Geht die Politik davon aus, daß jemand, der z.Z. ein älteres oder altes Auto besitzt & dann mehr Steuern zahlen muß, sich umgehend ein neues, schadstoffarmes Auto kauft ? Wenn dafür das Geld nicht vorhanden ist, wo bekommt er das Geld her ? Oder ist es aus Politkersicht vielleicht so, daß keiner einen Anreiz hat, am Lenkrad eines neuen Autos zu sitzen, da die Politiker ausschließlich alte Autos fahren ?

Oder ist es nicht so, daß nahezu jeder bestrebt ist, ein möglichst neues Auto zu besitzen, so er sich es leisten kann ! Sind nicht die, die sich kein neues Fahrzeug leisten können, genug "gestraft". Der Spritverbrauch älterer Fahrzeuge ist höher, so daß auch aus wirtschaftlicher Sicht ein modernes Fahrzeug angestrebt wird. Werden die alten Fahrzeuge dann verschrottet oder fahren die dann irgend wo auf unserem Planeten weiter ? Aber das ist ja nicht unser Problem, oder ? Ich hab das erlebt, z.B. in Kuba.

Trotz ernsthaften Bemühens kann ich in dieser Maßnahme lediglich eine Abzocke gegen die finanziell schwächeren Mitbürger feststellen ohne jegliche Gegenleistung, die der Staat hierfür erbringt !

Vielleicht können Sie mir helfen, die Sinnhaftigkeit dieser Steuerumstellung zu verstehen.

mfg aus jena

dr. ingolf weidlich
Antwort von Bodo Ramelow
9Empfehlungen
30.07.2008
Bodo Ramelow
Sehr geehrter Herr ,

zum Verständnis möchte ich zu Beginn meiner Antwort generell etwas zur KfZ-Steuer sagen. Die Kfz-Steuer ist für uns Ausdruck einer Zusammenfassung von sozialen, insbesondere ökologischen Kosten, die allein aus dem Besitz eines Autos bereits entstehen. So beanspruchen Autos sowohl beim Fahren als auch beim Parken auf der Straße in erheblichem Umfang öffentlichen Raum. Daher fallen im Zusammenhang mit privaten Fahrzeugen Kosten an, die die öffentliche Hand zu tragen hat. Die Kfz-Steuer kann somit auch als Abgabe für die Nutzung dieses öffentlichen Raumes angesehen werden. Diese Kosten entstehen auch, wenn das Auto nicht gefahren wird – die Kfz-Steuer folgt daher dem Verursacherprinzip. Die Fraktion DIE LINKE ist aus diesem Grunde gegen eine Abschaffung der Kfz-Steuer.

Aus Sicht der Umweltpolitik hat die Kfz-Steuer in der Vergangenheit z.B. im Zusammenhang mit der Anreizbildung für Katalysatoren eine große umweltpolitische Lenkungswirkung entfaltet. Daher erachten wir eine Neuausrichtung der Kfz-Steuer hinsichtlich der aus Gründen des Klimaschutzes überfälligen Reduzierung des CO2-Ausstoßes neuer Pkw für sinnvoll. Negative soziale Effekte, im Sinne einer Mehrbelastung von Menschen mit geringem Einkommen, bei der Umstellung der Kfz-Steuer vom Hubraum auf Kohlendioxid als Bemessungsgrundlage entstehen eben dann, wenn diese auch für alle Altfahrzeuge eingeführt werden würde. Der Hintergrund für diese Benachteiligung ist, dass neue Fahrzeuge bei gleichem Hubraum, durch die Effizienssteigerung bei der Entwicklung neuer Antriebe, weniger CO2 als alte Fahrzeuge ausstoßen. Die Unterschiede werden je nach Alter grob auf bis zu 30 Prozent geschätzt. Das hätte für die Eigentümer von Altfahrzeugen, wie sie ja auch schreiben, erhebliche finanzielle Konsequenzen. Nicht nur bei der eventuellen Finanzierung eines Neuwagens, sondern auch bei der Entrichtung der Steuer.

Deshalb war von Anfang an ein fester Bestandteil unserer Forderungen, dass eine Kfz-Steuerreform nur für neu zugelassene Fahrzeuge gelten soll (siehe unsere Anträge "Trendwende beim Klimaschutz im Verkehr – Nachhaltige Mobilität für alle ermöglichen" vom 28. Februar 2007 und "Wirksame Begrenzung des CO2-Ausstoßes neuer Personenkraftwagen" vom 28. Mai 2008). Eine Mehrbelastung von Altfahrzeugen ist auch aus Klimaschutzgründen wenig sinnvoll, da dies für den entscheidenden Aspekt der Anreizwirkung beim Neuwagenkauf ohnehin irrelevant ist.

Entgegen ursprünglichen anders lautenden Plänen scheint auch die Bundesregierung zuletzt die Unsinnigkeit einer Erhöhung der Kfz-Steuer für die Besitzer von Altfahrzeugen erkannt zu haben. Laut dem Beschluss des Koalitionsausschusses zur Kfz-Steuer von Anfang Juni, ist eine solche vom Tisch.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
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