Steuerbeamte kassierten mit Nebenjobs zehntausende Euro aus der Wirtschaft

In den #ParadisePapers tauchen immer wieder die Namen der vier großen Beratungsgesellschaften Ernst & Young, Deloitte, PriceWaterhouseCoopers und KPMG auf. Zu deren Geschäftsmodell gehört es wohlhabenden Kunden bei der Steuervermeidung zu helfen. Was viele nicht wissen: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bezahlen auch Steuerbeamte aus dem Bundesfinanzministerium – für Vorträge und „schriftstellerische Tätigkeiten“. Einige Staatsdiener kassieren mit ihren Nebenjobs mehrere zehntausend Euro pro Jahr.

von Martin Reyher, 22.03.2016
Bundesministerium der Finanzen in Berlin

(Artikel wurde nach Bekanntwerden der #ParadisePapers im November 2017 aktualisiert)

Wenn bislang von Nebentätigkeiten in der Politik die Rede war, dachten die meisten vermutlich an Peer Steinbrück und dessen einträgliche Honorarvorträge. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Grünen zeigen allerdings: Auch Beamte in der Finanzverwaltung des Bundes beziehen  z.T. horrende Summen aus der Wirtschaft – und das ganz legal (Quelle: Regierungsantwort für 2005 bis 2010 | 2011 bis 2015).

Einige Staatsdiener aus dem Bundesfinanzministerium haben demzufolge mehrere zehntausend Euro pro Jahr für Vorträge und "schriftstellerische Tätigkeiten" eingestrichen. Ein Beamter des höheren Dienstes brachte es 2010 auf insgesamt 60.264 Euro zusätzlich zu seinem Gehalt, ein anderer verdiente ein Jahr zuvor sogar 84.274 Euro nebenher. In einem Fall wurde die "Vortrags- und Forschungstätigkeit" eines Staatsdieners für eine nicht namentlich genannte "Beraterfirma" mit 7.500 Euro vergütet (2012). Ein anderer Beamter des höheren Dienstes erhielt von einem unbekannten "Dienstleister" 11.000 Euro für seine "schriftstellerische Tätigkeit", Zeitaufwand: 10 Stunden (2013).

Bankenaufseher waren nebenher für Großbanken tätig

Besondere Brisanz erhalten die zum Teil beträchtlichen Nebeneinkünfte der Staatsdiener dadurch, dass ihrer Honorare u.a. von Banken, Steuerberatungsgesellschaften und Großkanzleien gezahlt wurden, wie die folgende Liste der Auftraggeber zeigt (Auswahl):

 

Auftraggeber Nebentätigkeit Beamte

 

Beamte des Bundesfinanzministeriums waren nach Feierabend beispielsweise für große Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften tätig. Diese verdienen ihr Geld u.a. damit, dass sie Unternehmen bei der "Optimierung" ihrer Steuern beraten. Mehrere dieser Finanzdienstleister - u.a. PWC, KPMG, Ernst & Young und Deloitte - tauchen in den sogenannten #ParadisePapers auf, die der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurden und über deren Inhalt im November 2017 zahlreiche Medien weltweit berichteten. Die Unterlagen belegen, mit welchen Steuertricks die Gesellschaften ihren wohlhabenden Kunden dabei halfen, ihre Steuerlast auf Kosten der Allgemeinheit zu senken. (Siehe auch den aufschlussreichen Hintergrundartikel des DLF: "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Die Macht der Insider").  

Das Problem bei derartigen Nebentätigkeiten von Staatsdienern ist offensichtlich. Höhere Fachbeamte erfahren von geplanten Gesetzesänderungen im Steuerwesen mit als erstes. Für die Steuerberatungsgesellschaften sind diese und andere Informationen von großem Interesse, denn es ist Teil ihres Geschäftes, Schlupflöcher in der Gesetzgebung zu erkennen und für ihre Kunden (aus)zunutzen – zulasten der Allgemeinheit. 

Gleichzeitig unterhalten Beamte geschäftliche Beziehungen auch zu Unternehmen, die von Aufträgen des Ministeriums profitieren. Dies ist zum Beispiel bei der Großkanzlei Freshfields der Fall. Diese hat immer wieder große Beratungsaufträge vom Bundesfinanzministerium erhalten, etwa im Zusammenhang mit der Eurorettung. Interessenkonflikte sind selbst dann möglich, wenn ein von einer Kanzlei bezahlter Staatsdiener nicht direkt mit der Auftragsvergabe befasst ist; unter Umständen ist das Beratungsunternehmen aber auf Informationen von Fachbeamten angewiesen.

Auch bei der dem Finanzministerium unterstellten Bankenaufsicht BaFin gingen Beamte fragwürdigen Nebentätigkeiten nach. Einer ihrer Auftraggeber war ausgerechnet die Großbank Credit Suisse, die es wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schon mehrfach mit der Justiz zu tun hatte. 2012 verurteilte das Landgericht Düsseldorf die Schweizer Bank wegen Unterstützung ihrer deutschen Kunden bei der Steuerhinterziehung in "großem Umfang" zu einer 149 Mio. Euro-Strafe. In den USA musste das Kreditinstitut 2014 wegen Steuerhinterziehung eine 2,6 Mrd. Dollar-Strafe zahlen.

Besonders einträgliche Nebeneinkünfte haben Beamte aus der Steuerabteilung

Die Angaben der Bundesregierung zu den Nebentätigkeiten der Finanzbeamten geben keinen Aufschluss darüber, welcher Staatsdiener von welchem Auftraggeber Honorare kassierte. Was allerdings auffällt: Sämtliche Spitzenverdiener sind Beamte des höheren Dienstes aus der Abteilung IV des Bundesfinanzministeriums - der Steuerabteilung:

 

 

Klar ist: Die fragwürdigen Nebentätigkeiten der Beamten in der Wirtschaft sind vollkommen legal. Laut Bundesbeamtengesetz müssen sie Vorträge, schriftstellerische oder selbstständige Gutachtertätigkeiten nicht einmal genehmigen lassen, es besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Untersagt werden können derartige Nebenjobs nur dann, "wenn die Beamtin oder der Beamte bei ihrer Ausübung dienstliche Pflichten verletzt".Die Unterabteilung IV A ist u.a. zuständig für das Steuergesetzgebungsverfahren und den Steuervollzug, in der Unterabteilung IV B beschäftigt man sich mit dem internationalen Steuerrecht und der EU-Steuerharmonisierung, die Unterabteilung IV C kümmert sich u.a. um die Unternehmensbesteuerung. Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick, der die parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung mitinitiiert hatte, stellte deswegen kürzlich die folgende Frage: "Ist es denkbar, dass man sich mit lukrativen Vorträgen auch die Untätigkeit von Beamten erkaufen kann?"

Sehr viel strenger sind die Regeln dagegen, wenn ein Beamter in seiner Freizeit kellnert oder als Aushilfskraft in einem Laden arbeitet. Was zunächst klingt wie ein Scherz, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort als reales Beispiel für die Nebentätigkeiten von zwei Beamten in der Finanzverwaltung auf. Ihre Feierabendjobs in der Gastronomie und im Einzelhandel ("Regale aufräumen, Waren sortieren") mussten sich die Staatsdiener vom Ministerium erst genehmigen lassen.


Update:

Wie verbreitet Nebentätigkeiten von Staatsdienern sind, zeigten im Juni 2016 Recherchen der Wirtschaftswoche. Danach gingen über 1.100 Beamte in den Bundesministerien sowie dem Kanzleramt einem bezahlten Nebenjob nach. Auch in den Ministerien der Bundesländer verdienen sich einzelne Beamte fünfstellige Summen pro Jahr hinzu.

Vorkommende Politiker:innen

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