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abgeordnetenwatch.de-Klage erfolgreich: Bundestag muss Lobbyistennamen offenlegen

Erfolg auf ganzer Linie für unsere Klage gegen den Deutschen Bundestag: Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss die Parlamentsverwaltung die Namen von Lobbyorganisationen offenlegen, die mit Bewilligung der Bundestagsfraktionen einen Hausausweis erhalten haben.

von Martin Reyher, 18.06.2015

"Der Bundestag will uns in ein langwieriges und kostspieliges Verfahren verwickeln": Bewertung der Gerichtsverhandlung von abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack (1:50 Min.):

Welchen Lobbyverbänden haben Union, SPD, Linke und Grüne einen Zugang zum Bundestag verschafft? Was die Parlamentsverwaltung unbedingt geheim halten wollte, muss sie nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Donnerstag nun offenlegen. Die Richter gaben der abgeordnetenwatch.de-Klage in allen Punkten Recht (VG 2 K 176.14).

Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hatten wir im April 2014 vom Bundestag verlangt, uns sowohl die Anzahl als auch die Namen aller Lobbyverbände zu nennen, die seit Beginn der Legislaturperiode mit Bewilligung der Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen einen Hausausweis zu den Bundestagsgebäuden erhalten haben. Die Bundestagsverwaltung weigerte sich daraufhin, die Verbändenamen mitzuteilen. Die Fraktionsgeschäftsführer von CDU/CSU und SPD waren  - im Gegensatz zu Linken und Grünen - nicht bereit, ihre Lobbykontakte auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.

Richter zerpflückten die Argumente des Bundestages

In der mündlichen Verhandlung zerpflückten die Verwaltungsrichter die von den Anwälten des Bundestages vorgetragene Argumentationslinie in allen wesentlichen Punkten. Gleich zu Beginn stellte die vorsitzende Richterin klar, dass die Herausgabe von Bundestagshausausweisen "grundsätzlich eine Verwaltungsaufgabe" sei. Der Deutsche Bundestag und die von ihr beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs hatten dagegen argumentiert, es handele sich im Fall der Hausausweise um eine "parlamentarische Angelegenheit", da die Austellung an einen Lobbyverband durch einen Parlamentarischen Geschäftsführer gegengezeichnet würde. Dem wollte die Richterin nicht folgen: "Mit ihrer Argumentation", sagte sie in Richtung Anwälte des Bundestages, "würde so gut wie alles im Zusammenhang mit dem Bundestag aus dem Informationsfreiheitsgesetz herausfallen." Schließlich habe "alles in irgendeiner Form mit der Tätigkeit eines Abgeordneten zu tun."

Sieg für die Informationsfreiheit

Das Verwaltungsgerichtsurteil ist eine Stärkung des Informationsfreiheitsgesetzes, das Bürgern und Organisationen die Möglichkeit gibt, Daten von öffentlichen Stellen anzufordern. Die Bundestagsverwaltung hatte bei IFG-Anfragen in der Vergangenheit immer wieder die Auskunft mit der Begründung verweigert, es handele sich um eine parlamentarische Angelegenheit. Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Hausausweisen durch Parlamentarische Geschäftsführer kann sie dies nicht mehr.

Der Richterspruch kann aber nur ein erster Schritt: Wir brauchen endlich ein verpflichtendes Lobbyregister, aus dem u.a. die Namen der Lobbyisten und der Gesprächsgegenstand bei Treffen mit Abgeordneten aufgeführt sind.

Bundestag spielt offenbar auf Zeit

Allerdings ist das Urteil noch nichts rechtskräftig, die Richter ließen Berufung zu. Nach einem Bericht des Tagesspiegel erwägt der Bundestag tatsächlich, in die nächste Instanz zu gehen - bis zu einem endgültigen Urteil dürften Monate, wenn nicht sogar Jahre, vergehen. Unserer Einschätzung nach versucht der Bundestag auf Zeit zu spielen, damit ein rechtskräftiges Urteil erst nach der nächsten Bundestagswahl fällt, die vermutlich im Herbst 2017 stattfinden wird.

Anstatt sich weiter mit Steuergeldern gegen Transparenz zu stemmen, sollte der Bundestag endlich seine Blockadehaltung aufgeben und unverzüglich die Namen der Lobbyisten veröffentlichen, die Hausausweise für den Bundestag besitzen.

Update 25. Juni 2015:
Der Bundestag hat heute vor dem Bundesverwaltungsgericht eine weitere Niederlage einstecken müssen. Die Richter verpflichteten die Parlamentsverwaltung, Bürgern künftig Zugang zu den Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu gewähren. Damit geht ein Prozess zu Ende, der insgesamt vier Jahre dauerte. Vertretern wurde der Bundestag übrigens auch in diesem Fall von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Deren Anwälte hatten argumentiert, die wissenschaftlichen Gutachten beträfen die parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten. Dem wollten die obersten Richter nicht folgen.

Update vom 7. Juli 2015:
Nun liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Lesen Sie hier unseren Text "Bundestag handelte "rechtswidrig": Die Urteilsbegründung zu unserer Hausausweis-Klage ist da"


Presseartikel zum Urteil:

  • SZ: Gerichtsentscheid zu Lobby-Einfluss: Bundestag muss Vergabe von Hausausweisen offenlegen
  • stern.de: Lobbyisten im Bundestag: Abgeordnetenwatch gewinnt Klage gegen den Deutschen Bundestag
  • ZEIT.de: Bundestag muss Lobbyisten offenlegen
  • Tagesspiegel: Gericht fordert mehr Transparenz bei Lobbyisten-Zugang im Parlament
  • Neues Deutschland: Bundestagsverwaltung unterliegt vor Gericht
  • Legal Tribune Online: Bundestag muss Lobbyistenliste veröffentlichen
  • AFP: Bundestag muss Vergabe von Hausausweisen an Lobbyisten offenlegen
  • junge welt: Das freie Mandat ist nicht beeinträchtigt
  • Politik & Kommunikation: Bundestag muss über Lobby-Hausausweise informieren

Hintergrundartikel zur Klage:

Dokumente zur Klage:

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