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Was Abgeordnete zu Fracking denken, die nicht am Petitions-Check teilgenommen haben

Soll Fracking verboten werden, wie es über 180.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Onlinepetition fordern und  wie es laut einer repräsentativen Meinungsumfrage auch 61 Prozent der Bevölkerung wünscht? Wie die Bundestagsabgeordneten zu einem Fracking-Verbot stehen, können Sie ab sofort mit dem neuen Petitions-Check herausfinden, dessen Ergebnisseite abgeordnetenwatch.de heute freigeschaltet hat.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 16.06.2015

Doch nicht alle der 631 Volksvertreterinnen und Volksvertreter wollten ihre Position zum Frackingverbot mitteilen. Wenn Sie dennoch wissen wollen, wie die Abgeordneten zur Nutzung der Fracking-Technologie stehen, bietet Ihnen die folgende Tabelle einen Überblick über die Standpunkte der Abgeordneten, die sich bislang nicht am neuen Petitions-Check beteiligt haben (Stand 15.6.2015). Sie beinhaltet die im Bundestagswahlkampf 2013 vertretenen Positionen der Abgeordneten. Damals hatten wir sie in einem Kandidaten-Check zu folgender These um Stellungnahme gebeten: „Die Erdöl- und Erdgasförderung mit der Fracking-Methode ist notwendig“.

(Hinweis: Im Petitions-Check haben wir die Abgeordneten kürzlich nach einem Frackingverbot gefragt, d.h. wer beim Petitions-Check die Position "lehne ab" einnimmt, will kein Komplettverbot von Fracking. Im Kandidaten-Check zur Bundestagswahl 2013 wurde dagegen abgefragt, ob die Kandidierenden Fracking für notwendig erachten. Die Antwort "lehne ab" bedeutet in diesem Kontext, dass man Fracking nicht für notwendig hält.)

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Abgeordnete nicht am Petitions-Check von abgeordnetenwatch.de zum Frackingverbot teilgenommen haben. Im Folgenden dokumentieren wir die Begründungen, die uns die Politikerinnen und Politiker mit der Bitte um Veröffentlichung haben zukommen lassen.


Stellungnahme von Max Straubinger (CSU) im Namen der gesamten CSU-Landesgruppe im Bundestag

Der Stellungnahme explizit angeschlossen haben sich: Gerda Hasselfeldt, Hartmut Koschyk, Barbara Lanzinger, Alexander Radwan, Christian Schmidt:

Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag genießt der Schutz von Umwelt und Gesundheit beim Fracking Vorrang vor allen anderen Interessen. Auch im laufenden parlamentarischen Verfahren werden wir hierbei keinerlei Abstriche machen!

Gerade deshalb halten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine gute Diskussionsgrundlage: Bislang ist sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein in Deutschland grundsätzlich zulässig! Diese Situation verschweigen Sie in der öffentlichen Darstellung leider oft. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Es geht also in der aktuellen Diskussion deshalb nicht darum, Fracking zu ermöglichen. Uns allen ist an einer deutlichen Verschärfung des Rechtsrahmens gelegen. Dies ist auch unbedingt erforderlich – heute ist für die Genehmigung von Frackingbohrungen nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich:

  • Das vorliegende Regelungspaket schließt Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten sein soll, etwa zum Schutz der Mineralwasser- oder Getränkeherstellung.
  • Auch außerhalb dieser umfassenden Verbotskulisse soll unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein. Hintergrund ist eine Gefahrenabwägung: Bei Tiefbohrungen seien, so die Bundesregierung, keine Gefahren für Grund- und Mineralwasser mehr zu erwarten.
  • Da sich ein so weitgehendes Verbot nur rechtfertigen lässt, wenn unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist, die Meinungen hierüber aber weit auseinandergehen, lässt der Gesetzentwurf einzelne Probebohrungen zu - wissenschaftlich begleitet und unter Wahrung strengster Umweltanforderungen.
  • Ferner sieht der Entwurf eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle mit dem Fracking im Zusammenhang stehenden Bohrungen vor, gleich ob konventionell oder unkonventionell. Gleiches soll in Zukunft auch für den Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser gelten.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird das laufende parlamentarische Verfahren nutzen, um den vorliegenden Entwurf genau zu prüfen und zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere für die sogenannte 3000-Meter-Grenze, den Umgang mit Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung des Erprobungsverfahrens. Klar ist: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es mit uns sicher nicht geben.


Stellungnahme von Alexander Hoffmann (CSU)

als PDF verlinkt, da als nicht maschinenlesbares Dokument verschickt


Offener Brief von Lothar Binding (SPD)

aufgrund der Länge von 3 DIN A4 Seiten als PDF verlinkt


Stellungnahme von Ingrid Arndt-Brauer (SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung ihrer Petition zum Thema Fracking über das Portal Petitions-Check. Seit einigen Jahren gibt es im Online-Bereich auch private „Petitionsplattformen“, auf denen Menschen Anliegen jeglicher Art öffentlich machen und an diverse Adressaten richten können.  Ich begrüße selbstverständlich, wenn sich Menschen – zu denen ja auch Sie gehören - gemeinsam für ein Ziel einsetzen.

Die direkte Möglichkeit für BürgerInnen und Bürger Ihre Anliegen an die politischen EntscheidungsträgerInnen heranzutragen ist im parlamentarischen Petitionsrecht verankert. Dort gibt es seit 2005 auch öffentliche Petitionen. Verantwortliches Gremium ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Einzig und allein dieser ermöglicht eine parlamentarische Bearbeitung von Bürgeranliegen auf Bundesebene.

Die Vorteile des Petitionsrechts beim Bundestag sind:

  • jeder und jede kann dort Petitionen einreichen, auch öffentliche Petitionen
  • zu jeder Petition gibt das zuständige Bundesministerium eine Stellungnahme ab
  • es findet eine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt
  • eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der UnterstützerInnen
  • öffentliche Petitionen kann man auch beim Bundestag mitzeichnen und diskutieren, siehe: epetitionen/bundestag.de. Auch Beschlüsse werden dort veröffentlicht.

Hingegen findet bei den nicht parlamentarischen Petitionsplattformen keine parlamentarische Beratung der dort veröffentlichten „Petitionen“, keine Stellungnahme der Bundesregierung / des Gesetzgebers sowie keine Abwägung zwischen den Argumenten des Petenten / der UnterstützerInnen und den Argumenten der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt. Eine fundierte politische Entscheidung kann aber ohne einen Abwägungsprozess nicht getroffen werden. Vor diesem Hintergrund nehme ich zu Ihrer Forderung zum gesetzlichen Verbotes des Frackings nicht inhaltlich Stellung und empfehle Ihnen, Ihr Anliegen über die elektronischen Portale des Bundestages einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ingrid Arndt-Brauer


Stellungnahme von Ole Schröder MdB

Ich beteilige mich nicht am „Petitions-Check“ von abgeordnetenwatch. Das Petitionsrecht ist fest verankert in unserem parlamentarischen System. Der Deutsche Bundestag hat einen eigenen Ausschuss, der sich mit jeder eingegangenen Petition befasst und diese auswertet. Im Anschluss stimmt der Deutsche Bundestag darüber ab und angeregte Änderungen fließen in die Gesetze ein. Möchten Sie meine Meinung zum Thema Fracking wissen, können Sie mich direkt und ohne Umwege über Dritte kontaktieren. Ich bin nicht der Ansicht, dass wichtige politische Themen und Debatten über Multiple-Choice-Antworten ausreichend angesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Schröder MdB



Mitarbeit: Caroline Vestweber, Sarah Lang, Fabian Hanneforth

 

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