Auslandseinsätze: Soll der Bundestag künftig umgangen werden?

Soll die Bundeswehr künftig auch ohne vorherige Zustimmung des Parlaments in Auslandseinsätze geschickt werden können? Über entsprechende Pläne berät derzeit eine von der Großen Koalition eingesetzte Kommission. Die Opposition ist empört und erwägt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 05.11.2014

Wenn die Bundesregierung Soldatinnen und Soldaten zu Auslandseinsätzen schicken will, braucht sie dafür die Zustimmung des Deutschen Bundestages. Dass an diesem Grundsatz nicht so einfach zu rütteln ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1994 deutlich gemacht: "Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die grundsätzlich vorherige konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen."

Das aber könnte sich bald ändern. Geht es nach dem Willen insbesondere von CDU und CSU, soll der Bundestag künftig in bestimmten Fällen umgangen werden können. Der sogenannte „Parlamentsvorbehalt“ würde aufgeweicht.

Es geht vor allem um die Entsendung deutscher Soldaten in sogenannte integrierte Verbände. Die NATO plant etwa einen Einsatzverband, der innerhalb von 48 Stunden handlungsfähig sein soll. Die Union möchte, dass die Bundesregierung in einem solchen Fall künftig das alleinige Recht hat, über die Entsendung deutscher Soldaten zu entscheiden. Dem Parlament bliebe unter Umständen nur die Möglichkeit, dem Einsatz innerhalb von 30 Tagen zu widersprechen.

Über entsprechende Pläne berät derzeit eine Bundestagskommission unter Vorsitz des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe (CDU). „Das Entscheidende ist, dass unsere Freunde und Nachbarn in Europa sich auf uns verlassen können“, sagte Rühe kürzlich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Weil es sich seiner Aufassung nach bei den Streitkräften in Europa schon lange nicht mehr um rein nationale Armeen handelt, bedürfe es schnelleren Entscheidungen und einer flexibleren Handlungsfähigkeit.

Union und SPD hatten die Rühe-Kommission am 10. April 2014 eingesetzt, allerdings sahen die Sozialdemokraten zunächst keinen Änderungsbedarf am Status quo. Das Gremium soll, wie aus dem offiziellen Namen hervorgeht, die "Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr" sichern. Doch Linken-Verteidigungsexperte Alexander Neu hat eine ganz andere Vermutung. Was von der Großen Koalition als eine Verbesserung der Parlamentsrechte verkauft werde, sei „nichts anderes als ein perspektivisches Aus der parlamentarischen Beteiligung“, so Neu gegenüber abgeordnetenwatch.de.

Linke und Grüne werfen der Rühe-Kommission vor, nicht ergebnisoffen zu arbeiten, sondern die Kompetenzen des Parlaments untergraben zu wollen anstatt diese zu stärken. Ursprünglich standen den beiden Oppositionsfraktionen jeweils zwei Sitze zu, doch diese bleiben unbesetzt, weil Linke und Grüne die Kommission boykottieren. Bei dem vorhersehbaren Ergebnis wolle sich seine Fraktion "nicht als Statist missbrauchen lassen, gemäß dem Motto: Ihr wart doch dabei“, begründet Linken-Abgeordneter Neu den Verzicht. Die Rühe-Kommission besteht deswegen lediglich aus zwölf Mitgliedern und Sachverständigen aus dem Lager von CDU/CSU und SPD.

Die Grünen-Obfrau im Verteidigungsausschuss, Agnieszka Brugger, weist darauf hin, dass CDU und CSU nicht zum ersten Mal beabsichtigten, "die Parlamentsbeteiligung auf ein Mindestmaß zu reduzieren." So hätten beispielsweise die Abgeordneten Roderich Kiesewetter und Andreas Schockenhoff schon im Juni 2012 vorgeschlagen, dass der Bundestag jährlich eine Blankovollmacht für den Einsatz deutscher Soldaten in integrierten Streitkräften fassen sollte und dem Parlament lediglich ein Rückholrecht zustehe.

Der Linken-Abgeordnete Alexander Neu vermutet, dass die Große Koalition es offensichtlich leid sei, „sich im Bundestag ständig gegenüber der Öffentlichkeit erklären zu müssen, warum man die Bundeswehr in das nächste militärische Abenteuer entsenden will." Auch den Abgeordneten in ihren Wahlkreisen sei dies offenbar lästig, glaubt Neu. "Außen- und Sicherheitspolitik ist nichts für das gemeine Volk, so immer noch die vorherrschende Meinung in der politischen Klasse."

Wie werden die Oppositionsparteien reagieren, wenn die Rühe-Kommission tatsächlich eine Aushöhlung des Parlamentsvorbehaltes empfiehlt und die Große Koalition dieser Empfehlung folgt? Die Verteidigungsexperten von Linken und Grünen schließen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. „Sollte die Große Koalition eine Gesetzesänderung beschließen, die die Rechte der Abgeordneten tatsächlich beschneidet, werden wir auf jeden Fall prüfen, welche Klagemöglichkeiten bestehen“, sagte die Grünen-Politikerin Agnieszka Brugger gegenüber abgeordnetenwatch.de.

Im Frühjahr 2015 wird die Kommission ihre Empfehlung vorlegen. Dann wird sich zeigen, ob und in welchem Ausmaß die Kompetenzen des Parlaments eingeschränkt werden.

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Marie Berg

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