BKA-Gesetz
Mit dem BKA-Gesetz, das der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat, darf das Bundeskriminalamt bei der Terrorabwehr erstmals auch präventiv tätig werden. Dazu erhält das BKA neue Befugnisse wie die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung. Erste Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt.
Hintergrundinformationen
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Abstimmungsverhalten: CSU / nicht beteiligt
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Peter Gauweiler
CSU
München-Süd
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Michael Glos
Michael Glos
CSU
Schweinfurt
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Josef Göppel
Josef Göppel
CSU
Ansbach
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
CSU
Kulmbach
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Dr. Gerd Müller
Dr. Gerd Müller
CSU
Oberallgäu
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #137
Kann ich den statt jetzt anzeigen ?
Wegen dem trojaner?
von: gast
am: 19.03.2012 08:04
Kommentar #136
Und mit der merkl kam der staasi .
von: staatsfeind1
am: 05.11.2011 10:26
Kommentar #135
Lieber den Bundestrojaner von vereidigten Beamten auf dem Boden unserer Gesetze konstruiert - da weiß man z.T. noch was man hat -als irgendeinen anderen externen Mist :)
MFG
von: Ingo Meissel
am: 21.10.2011 09:01
Kommentar #134
@nick mustermann (#130)

Das System grenzt sich schon sehr deutlich von der" ach so verhassten DDR" ab. Nämlich dadurch, dass die Überwachung heute allein schon aufgrund der verfügbaren Technik viel umfassender und perfekter ist, als sie in der DDR je sein konnte.

Was natürlich nicht gegen den technischen Fortschritt spricht. Es war aber schon immer so, dass auch die nützlichsten technischen Errungenschaften erheblichen Schaden anrichten können, wenn sie in die falschen Hände gelangen.
von: Ihr Name
am: 13.10.2011 17:51
Kommentar #133
Wann bauen wir die mauer wieder auf...
von: MRJ
am: 12.10.2011 01:20
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Abstimmungsergebnis