Birgitt Bender (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Birgitt Bender
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stuttgart II
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Prävention lohnt sich in jedem Alter. Deshalb sind auch ältere Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Zielgruppe für Prävention und Gesundheitsförderung. Dabei spielt natürlich auch die Sturzprävention eine wichtige Rolle. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
05.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,

Ich bin ein wenig irritiert von der Gesundheitspolitik hierzulande.
Zuerst wird den Ärzten untersagt, nicht verschreibungspflichtige Medikamente an Patienten zu verschreiben, um die Kosten der Krankenkassen für Medikamente zu vermindern. Es hat aber gar nichts genutzt, die Kosten für Medikamente steigen unaufhörlich.
Meines Erachtens müssen die Ärzte bei ungefährlichen Krankheiten immer Nebenwirkungsreichere Medikamente verschreiben.
1. sind die verschreibungspflichtigen Medikamente oft teurer wie einfache pflanzliche Mittel
2. Werden oft noch weitere Mittel zur Bekämpfung der Nebenwirkungen benötigt.

gibt es eine Arbeitsgruppe, die diese Situation einmal genauer untersucht und evt. einen anderen Kurs vorschlägt?
Antwort von Birgitt Bender
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30.10.2008
Birgitt Bender
Sehr geehrte Frau

Ärztinnen und Ärzte können auch weiterhin nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verschreiben. Allerdings müssen ab dem 13. Lebensjahr - in Ausnahmefällen ab dem 19. Lebensjahr - in den allermeisten Fällen die Kosten für diese Arzneimittel von den PatientInnen selbst getragen werden. Dies muss nicht unbedingt eine finanzielle Mehrbelastung sein, da es etliche Medikamente gibt, die kaum oder gar nicht teurer sind als der Zuzahlungsbetrag.

Die mit der Gesundheitsreform 2004 vorgenommene Herausnahme verschreibungsfreier Arzneimittel aus der Erstattungsfähigkeit durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Bedrohung für die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wahrgenommen. Da der größte Teil der natürlichen Arzneimittel verschreibungsfrei sei, müssten die PatientInnen künftig fast alle Naturarzneimittel selbst bezahlen. Ausweichreaktionen hin zu chemischen Arzneimitteln, die auch weiterhin durch die GKV getragen werden, seien wahrscheinlich. Bündnis 90/Die Grünen haben diese Befürchtungen geteilt und haben deshalb innerhalb des Gesetzgebungsprozesses frühzeitig Ausnahmeregelungen für Naturarzneimittel gefordert. In dem von den Koalitionsfraktionen im Juli 2003 in den Bundestag eingebrachten Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz waren neben den Sonderbestimmungen für Kinder und behinderte Jugendliche auch Ausnahmeregelungen insbesondere für die homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel vorgesehen. In den Konsensverhandlungen mit den Fraktionen der SPD und CDU/CSU zur Gesundheitsreform im Sommer 2003 konnten diese Ausnahmeregelungen trotz unserer heftigen Einwände leider nicht gehalten werden.

Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Regelung der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr. Arzneimittel für diesen Personenkreis sind weiterhin zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Über diese Ausnahmeregelungen hinaus konnten wir erreichen, dass verschreibungsfreie Arzneimittel weiterhin erstattet werden, sofern diese bei der Behandlung schwerer Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen erhielt den gesetzlichen Auftrag, eine entsprechende Ausnahmeliste mit den definierten schweren Erkrankungen und den dazugehörigen verschreibungsfreien Medikamenten zu beschließen. Klare Vorgabe war, die Therapievielfalt zu gewährleisten, also Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie) zu berücksichtigen.

Die vom G-BA beschlossene Ausnahmeliste ("OTC-Liste") nennt mehrere Dutzend schwere Erkrankungen mit den dazugehörigen verschreibungsfreien Medikamenten, die als Behandlungsstandard gelten. So kann der Arzt z.B. bei Herzerkrankungen auch weiterhin Aspirin auf Kassenkosten verordnen. Die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden berücksichtigt. So werden an pflanzlichen Präparaten auch Johanniskraut zur Behandlung mittelschwerer Depressionen und Ginkgoblätter-Extrakt zur Behandlung der Demenz genannt. Eine weitgehende Regelung gibt es für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Bei allen Erkrankungen, für die rezeptfreie Medikamente erstattet werden, können auch Arzneien der Anthroposophie und Homöopathie verordnet werden. Damit ist es uns gelungen, den Grundsatz der Therapievielfalt innerhalb des Krankenversicherungsrechts zu erhalten.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur solche Behandlungsmethoden und Arzneimittel finanzieren, deren Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist. Dieser Grundsatz muss selbstverständlich auch für die Heilmethoden und Arzneimittel der Komplementärmedizin gelten. Wir lehnen allerdings die weit verbreitete Haltung ab, dass Wirksamkeitsprüfungen ausschließlich über randomisierte und placebo-kontrollierte Doppelblindstudien (wissenschaftliche Studien, in deren Rahmen z.B. Arzneimittel getestet werden) erfolgen könnten. Diese Haltung ignoriert die methodischen Grenzen dieser Studien und auch die besondere Wirkungsweise komplementärmedizinischer Behandlungsformen. Wir treten für vielfältige Nachweisverfahren ein, in die z. B. auch die Nutzenbewertung aus Sicht des/der einzelnen PatientInnen einfließt.

Wir haben als grüne Bundestagsfraktion diese Fragestellung aufgegriffen. Nähere Informationen zu unserem Fachgespräch "Komplementärmedizin auf dem Prüfstand" finden Sie unter:
www.gruene-bundestag.de

Diese Diskussion voranzutreiben erscheint uns in der aktuellen Situation sinnvoll. Ein Beharren auf einer bundesweiten Positivliste - einer Liste mit allen Medikamenten, die von den gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können - erscheint nach zweimaligem Scheitern wenig erfolgversprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
05.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,

Ich habe eine Frage zu der Krankenkassenpolitik unserer Regierung.

Zuerst wir den Versicherten eine Wahlfreiheit eingeräumt, in der sie sich die schönste, beste, billigste, etc. Krankenkasse aussuchen konnte.
Die Unterscheidung der Kassen war aber nur über den Preis möglich. Ansonsten gab es für die Kassen eine gesetzliche Vorgabe, was in der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden muss und darf. Es gab keine Unterschiede in den Leistungen der Krankenkassen.
Jetzt soll der Beitrag von allen Kassen gleichgestellt werden.
Warum mischt sich die Regierung, nachdem ein Wettbewerb der Kassen, zugunsten des Beiträge der Patienten angestrebt wurde jetzt ein und will alles wieder vereinheitlichen?
Warum brauchen wir dann überhaupt noch verschiedene Krankenkassen?
Könnten Sie sich vorstellen, sich dafür einzusetzen, dass eine Kasse selbst entscheiden kann, welche Therapien/Therapeuten sie bezahlt und welche nicht, so dass die Patienten eine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit haben und die Kassen vielleicht ganz andere, für sie wirtschaftlichere Wege gehen könnten? Natürlich bei einer genormten Basisversorgung.
Dann ist ein höherer Beitrag ja vielleicht auch gerechtfertigt, oder für mich als Patient sinnvoll.Es wäre doch schön, wenn ein wirklicher Wettbewerb stattfinden würde und auch gesetzlich versicherte Patienten sich der Naturheilkunde zuwenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen A.
Antwort von Birgitt Bender
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30.10.2008
Birgitt Bender
Sehr geehrte Frau ,

da ich als Oppositionspolitikerin nicht die richtige Ansprechpartnerin bin, um die Politik der Regierung zu erklären, kann ich Ihnen nur meine Sicht der Dinge erläutern.

Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wurde im Zuge verschiedener Gesundheitsreformen in den 1990er und 2000er Jahren intensiviert. Ein Wettbewerbselement war der kassenindividuelle Beitragssatz. Der nun von der Bundesregierung einheitlich festgelegte Beitragssatz bedeutet für den überwiegenden Teil der Versicherten, dass sie im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Gesundheit ausgeben müssen. Gleichzeitig wird dieser Beitragssatz nach Auskunft der Krankenkassen nicht ausreichen, um die für 2009 geplanten Ausgaben vollständig zu decken. Viele Krankenkassen werden gezwungen sein, Zusatzbeiträge zu erheben. Über die Zusatzbeiträge kann ein Wettbewerb zwischen den Kassen stattfinden. Allerdings ist dieser Wettbewerb -- wie die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes zeigt -- politisch "induziert", d.h. es findet ein verzerrter Wettbewerb zwischen den Kassen statt. Darüber hinaus könnte ein solcher Wettbewerb die Kassen zu einer restriktiven Ausgabenpolitik veranlassen. Der Gesundheitsfonds und der staatlich festgelegte Einheitsbeitrag lähmt somit die Selbststeuerungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitswesens.

Leistungsunterschiede zwischen den Krankenkassen wird es auch in Zukunft kaum geben. Die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet für alle Versicherten eine "Basisversorgung". Darüber hinaus können die Krankenkassen Satzungsleistungen erbringen. Die aktuelle Gesundheitspolitik der Bundesregierung (Gesundheitsfonds, Einheitsbeitrag, Eingriff in die Selbstverwaltung durch finanzielle Zusagen an die Krankenhäuser und die Ärzteschaft) trägt zu einer Verunsicherung der Krankenkassen bei. Ob die Krankenkassen Satzungsleistungen ausweiten, ist deshalb fraglich.

Sie sprechen die Naturheilkunde an. Für gesetzlich versicherte PatientInnen gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, naturheilkundliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Akupunktur wird inzwischen bei einigen Erkrankungen durch alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Ebenso haben inzwischen viele Krankenkassen Verträge über die integrierte Versorgung mit homöopathisch tätigen ÄrztInnen und anderen AnbieterInnen abgeschlossen, so dass diese Behandlung direkt von der Krankenkasse übernommen wird. Krankenkassen können in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. Eine Übersicht über Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie zum Beispiel über folgenden Link: www.krankenkasseninfo.de


Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender
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Frage zum Thema Gesundheit
16.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bender!

Unsere Drogenpolitik und -gesetze stoßen auf großes Unverständnis meinerseits. Ich bin seit 1994 chronisch krank und habe mit Polineuropathie, Schmerzen in Beinen und Füßen und, wegen der fortlaufenden antiretroviralen Therapie, Appetitstörungen.
Sie glauben gar nicht, wie gut etwas Cannabis am Abend zu rauchen, gegen diese Beschwerden wirken kann. Stattdessen verschreibt mir mein Arzt Gabapentin (eigentlich gegen Spastiken aber auch wirksam gegen PNP), Tramadol, ... und andere Opioide, - weil Marinol zu teuer ist und nur auf BtM-Rezept aufwendig verschrieben weden kann (US-Import)!!!
Obwohl 20 Gramm Cannabis (Marktwert im NL-Coffeeshop 100,-- €) pro Monat ausreichen würden und ich es sogar aus meiner eigenen Tasche bezahlen würde. Lächerlich!

Mit freundlichen Grüßen, #T#
Antwort von Birgitt Bender
4Empfehlungen
16.10.2008
Birgitt Bender
Sehr geehrter Herr ,

Die Darstellung Ihrer gesundheitlichen Situation interpretiere ich als Frage, welche Aktivitäten wir Bündnisgrünen unternehmen, um die medizinische Verwendung von Cannabis bzw. seiner Bestandteile möglich zu machen.
Wir haben in den Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung aufordern, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1) Im Regelfall ist ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren wegen Gebrauchs von Cannabis einzustellen und die Beschlagnahme sowie Einziehung des Betäubungsmittels ausgeschlossen, wenn die oder der Tatverdächtige Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verwendet;
2) Es werden die Voraussetzungen sowie das Verfahren geregelt, nach denen eine solche ärztliche Empfehlung anhand einer Liste von Indikationen ausgestellt und nachgewiesen werden kann.
3) Sobald ein zugelassenes Fertigarzneimittel auf Basis eines standardisierten, definierten Cannabisextraktes zur Verfügung steht, ist dieses durch Umstufung in den Anhang III des BtMG verschreibungsfähig zu machen.
Den Antrag inklusive unserer Herleitung finden Sie unter
dip21.bundestag.de

Gestern (15.10.08) fand zu diesem Antrag eine Anhörung des Bundestagsausschusses statt. Die Stellungnahmen, die TV-Aufzeichnung und demnächst das Protokoll können Sie unter
www.bundestag.de finden.

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender
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Frage zum Thema Soziales
16.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,
mein Sohn studiert in KA Informatik. Er zahlte € 615,00 Studiengebühren/Semester. Da ich meinen Sohn finanziell nicht unterstützen kann - aber über dem Bafög-Satz liege - haben wir einen Studentenkredit bei der KfW beantragt.
Nun mußte ich in der Zeitung lesen, dass der Zinssatz der KfW für Studienkredite auf 7 % erhöht wurde.
Frage: Wie ist das möglich-nachdem der Leitzins aus wirtschaftlichen Gründen gesenkt wurde?
Müssen die Sozialschwachen/Studenten die Zeche zahlen, die die KfW-Bänker und die Aufsicht verbrochen haben ?
Bitte stellen Sie die Frage auch an die Koalition im BT!

Danke.
MfG: R.R.

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Frage zum Thema Gesundheit
22.10.2008
Von:

Liebe Frau Bender!
> Wir haben in den Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung aufordern, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1) Im Regelfall ist ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren wegen Gebrauchs von Cannabis einzustellen und die Beschlagnahme sowie Einziehung des Betäubungsmittels ausgeschlossen, wenn die oder der Tatverdächtige Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verwendet;

Zunächst danke ich Ihnen für die Antwort auf meine Frage, die Sie glücklicherweise als solche verstanden.
Aber hat denn diese Aufforderung an den Bundestag, den Gesetzenwurf vorzulegen eine Chance auf Gehör? Steht da die Drogenpolitik der Gesundheitspolitik nicht im Wege?
Mit freundlichen Grüßen,

P.S.: Meine Stimme haben Sie im Falle einer Aufstellung in der Liste meines Wahlkreises.
Antwort von Birgitt Bender
6Empfehlungen
27.10.2008
Birgitt Bender
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich gibt es hier Konflikte zwischen Gesundheits- und Drogenpolitik. Unser grünes Ziel war daher immer, sauber zwischen Cannabis als Medizin und unseren Forderungen zu Cannabis in der Drogenpolitik zu unterscheiden.

Die Anhörung war beeindruckend, da sich fast alle Anwesenden sachlich und medizinisch begründet für den Einsatz von Cannabis in der Medizin aussprachen. Insofern ist zu hoffen, dass dies bei den Abgeordneten der Regierungskoalitionen angekommen ist und Bewegung in die Diskussion kommt. Ob und zu welchem Ergebnis das Gesundheitsministerium und die Koalitionsfraktionen kommen, ist sehr schwer vorhersagbar. Es dürfte ihnen jedoch nach dieser Anhörung schweren fallen, gar nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender
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