Birgitt Bender (GRÜNE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Birgitt Bender
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Stuttgart II
Ergebnis
16,8%
Landeslistenplatz
7, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Bis zur Gesundheitsreform 2004 galt, dass die Krankenkassen Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen - z.B Taxifahrten - in Härtefällen übernehmen konnten. Diese sehr offene Regelung führte dazu, dass die Fahrtkosten auch in vielen Fällen übernommen wurden, in denen es keine guten medizinischen oder sozialen Gründe dafür gab. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde deshalb beschlossen, dass Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wie im § 60 SGB V verankert. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Birgitt Bender hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Birgitt Bender
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
11.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,

ich danke für Ihre zügige Antwort.

Sie sprechen vom häufigen Missbrauch der früheren Härtefallregelung. Ich bitte Sie, mir die Daten und Gutachten auf denen diese Aussage beruht zugänglich zu machen.

Ihr Hinweis auf einige Sonderfälle, bei denen Fahrten weiterhin erbracht werden, ist leider nicht hilfreich, da es hier gerade um Fälle geht, in denen dies trotz zwingender medizinischer Notwendigkeit nicht (mehr) der Fall ist. Solche Fälle sind offenbar gewollt, denn Sie haben als Gesetzgeber mit dem § 60 SGB V den G-BA beauftragt, innerhalb der zwingend medizinisch notwendigen Fälle Ausnahmen zu bezeichnen.

Ihre einzelnen Ausführungen sind in der Sache teilweise unzutreffend. Beispielsweise werden Fahrten keineswegs bei schlicht dauerhaft eingeschränkter Mobilität übernommen. Vielmehr muss diese Einschränkung vergleichbar der beim Merkzeichen "aG" sein. "aG" entspricht laut Bundessozialgericht einer Einschränkung, bei der bereits der erste Schritt nur unter größten Schwierigkeiten möglich ist, etwa bei Doppeloberschenkelamputierten. Der lange Weg zum Arzt und zurück bei Wind und Wetter mit mehrfachem Umsteigen kann auch für Kranke, die kurze Strecken zu Fuß zurücklegen können, unzumutbar sein. Das dies vorkommen kann, sollte einsichtig sein. Eine detaillierte Darlegung muss ich mir hier aufgrund der beschränkten Zeichenzahl versagen.

Ihr Hinweis auf ein Gespräch mit dem Arzt greift leider nicht, da dieser keinen Handlungsspielraum hat. Auch wenn dieser von der Notwendigkeit einer Verordnung überzeugt sein sollte, sind ihm durch das Gesetz die Hände gebunden.

Der Hinweis, dass sonst die Kosten letztendlich selbst zu tragen sind, greift ebenfalls nicht, da diese weit über die im Regelsatz zugestandenen Mittel hinausgehen.

Ich bitte daher nochmal um Beantwortung, wie konkret der Bedarf in den geschilderten Fällen gedeckt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.09.2009
Von:

Liebe Frau Bender!
Wir sollen und wollen doch am 27. Grün wählen, Cem soll in Berlin "Stuttgart 21" stoppen und verhindern! Damit wirbt Grün!
Meine Frage an Sie? Was haben Sie eigentlich die letzten 10 Jahre in Berlin, im Parlament gemacht, um Stuttgart 21 zu verhindern??

Vielen Dank!!
Antwort von Birgitt Bender
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

wir Grünen aus Baden-Württemberg haben uns von Anfang an gegen das Projekt Stuttgart 21 ausgesprochen. Hierzu gibt es etliche nachzulesende Initiativen meiner Fraktionskollegen Alex Bonde (im Haushaltsausschuss) und Winfried Hermann (Verkehrsausschuss), die zuerst von der baden-württembergischen Landesgruppe und dann natürlich von der gesamten Fraktion mitgetragen wurden. Eine kleine Auswahl finden Sie unter:

www.gruene-bundestag.de
www.gruene-bundestag.de
www.gruene-bundestag.de
www.gruene-bundestag.de

Um so stärker die Grünen auf allen Ebenen vertreten sind, um so
stärkeren Druck können sie auch auf die Verantwortlichen ausüben.

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Birgitt Bender
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.