Birgit Klampe (FDP)
Kandidatin Schleswig-Holstein 2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Birgit Klampe
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Med.techn.Ass. (MTA)
Ausgeübte Tätigkeit
UKE Uni Kliniken Eppendorf
Wohnort
-
Wahlkreis
Pinneberg-Elbmarschen , Stimmen (Wahlkreis): 1.072
Ergebnis
3,5%
Landeslistenplatz
-
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(...) *Der Zulauf zu den Piraten erkläre ich mir, dass die etablierten Parteien derzeit Schwierigkeiten haben, ihre Botschaften an die Wählerinnen und Wähler zu bringen. Laut Umfragen sind 72 Prozent der Piraten-Wähler reine Protestwähler.*

Antwort zu Frage 5:

*Wir wollen Rahmenbedingungen weiter entwickeln, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Die FDP Schleswig-Holstein bekennt sich zu dieser Aufgabe und unterstützt weiterhin den Ausbau von Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen, Kindertagespflege sowie Ganztagsschulen. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
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Birgit Klampe hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 16 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Soziales und Familie
04.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Klampe,

die LINKE hat ja offenbar laut ihrer Wahlplakate die "Freiheit" als Wahlkampfthema entdeckt. Unter anderem fordert sie FREIE KiTa-Plätze.

1. Wären freie KiTa-Plätze für Sie auch ein Stück mehr "Freiheit" und würden Sie sich dafür einsetzen?
2. Ist es angesichts der prekären demographischen Situation wirklich noch angemessen, in der Politik weiter über Folgeschäden einer seit über 40 Jahren verfehlten Familienpolitik zu debattieren?
3. Wird sich die FDP in der Zukunft aktiver im politischen Handeln der "Befreiung" der Väter von unsozialem Handeln der Familiengerichte und Jugendämtern in Kindschaftssachen einsetzen?
4. Laufen möglicherweise immer mehr Wähler von links und rechts zu den "Piraten" über, weil die etablierten Parteien dem Wähler Feminismus als Gleichberechtigung verkauft haben und dabei die Belange der Kinder seit den 70er-Jahren ignoriert haben?
5. Ist die FDP in Schleswig-Holstein "klar zum ändern" in Sachen Familienpolitik?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Birgit Klampe
bisher keineEmpfehlungen
13.04.2012
Antwort zu Frage 1:

*Die FDP hat in diesem Bereich in der noch laufenden Legislaturperiode schon viel geleistet und wird auch in den kommenden Jahren die frühkindliche Bildung als Schwerpunkt ansehen. * *So haben wir - trotz der fortbestehenden Konsolidierungsverpflichtung - dafür gesorgt, dass die Landesmittel für die Ü3-Betreuung von 60 auf 70 Mio. Euro und im U3-Bereich (Krippenausbau) von 13,44 auf 23,52 Mio. Euro heraufgesetzt wurden. Zugleich wurden die Mittel für den Ausbau der Betreuung der Unter-Dreijährigen von vormals geplanten 46 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro erhöht. Des Weiteren haben wir erstmals einen neuen Haushaltstitel für den Übergang von der KiTa zur Grundschule geschaffen.*

Antwort zu Frage 2:

*Tatsächlich sollte hier der Blick nach vorn vorrangig sein. Die fortlaufende Beschäftigung mit der Vergangenheit löst das Problem nicht.*

Antwort zu Frage 3:

*Ob Familiengerichte und Jugendämter "unsozial" handeln, kann ich nicht bestätigen. Beide müssen sich an Recht und Gesetz halten.*

Antwort zu Frage 4:

*Der Zulauf zu den Piraten erkläre ich mir, dass die etablierten Parteien derzeit Schwierigkeiten haben, ihre Botschaften an die Wählerinnen und Wähler zu bringen. Laut Umfragen sind 72 Prozent der Piraten-Wähler reine Protestwähler.*

Antwort zu Frage 5:

*Wir wollen Rahmenbedingungen weiter entwickeln, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Die FDP Schleswig-Holstein bekennt sich zu dieser Aufgabe und unterstützt weiterhin den Ausbau von Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen, Kindertagespflege sowie Ganztagsschulen. Der berufliche Wiedereinstieg nach Erziehungszeiten bedarf besonderer Unterstützung. Hinsichtlich eines bedarfsgerechten und flexiblen Arbeitsplatz- und Betreuungsangebotes sind modellhaft Kooperationen mit der Wirtschaft zu entwickeln.*

Liebe Grüße
Birgit Klampe
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Frage zum Thema Soziales und Familie
15.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Klampe,

auf meine Frage nach Ihren Standpunkten zu KiTa-Plätzen haben Sie umfassend in www.abgeordnetenwatch.de geantwortet. Zu dem Punkt 3. antworteten Sie:

*Ob Familiengerichte und Jugendämter "unsozial" handeln, kann ich nicht bestätigen. Beide müssen sich an Recht und Gesetz halten.*

Grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung, dass Gesetze als "Richtschnur" für die Urteilsfindung dienen.
Im Familienrecht gibt es jedoch einige Schwachpunkte: unter Anderem den Begriff "Kindeswohl". Im Regelfall haben die beteiligten Parteien (Eltern, Jugendämter, Anwälte, Richter, Gutachter) oft sehr unterschiedliche Auffassungen, was im Einzelfall dem Kindeswohl entspricht.

1. Ist es überhaupt möglich und wenn ja wie, im Einzelfall objektiv heraus zu finden, ob beispielsweise in der Frage des Umgangsausschlusses oder einer Einschränkung des Umgangs das objektive Wohl des Kindes (d.h. die Einflüsse auf seine Entwicklung) dem Wohl des jeweiligen Kindes Rechnung getragen wird? Die Tatsache, dass Scheidungskinder sehr oft später im Erwachsenenalter sozial und materiell schlechter gestellt sind als deren Altersgenossen aus intakten Familienstrukturen, läßt vermuten, dass dieses hehre Ziel tendenziell eher verfehlt wird.

2. Wissen Eltern über die tatsächlichen Bedürfnisse ihrer Kinder nicht weitaus besser Bescheid, da sie sie weitaus besser und intimer kennen als die beteiligten Dritten?

3. Verstellt nicht sehr oft der Blick auf materielle Aspekte der Scheidung (z.B. das Interesse der Solidargemeinschaft Deutschland, möglichst KEINE materielle Verantwortung tragen zu müssen), den Blick auf das Wesentliche, nämlich Scheidungskonflikte konstruktiv, und damit im Sinne der Kinder zu lösen?

5. Handeln öffentliche Stellen automatisch sozial, nur weil sie sich "an das Gesetz" handeln, oder steht nicht gerade in Sozialfragen die MENSCHLICHE Seite an oberster Stelle? Was, wenn das Recht unsozial formuliert wurde?
Antwort von Birgit Klampe
bisher keineEmpfehlungen
01.05.2012
Sehr geehrter Herr ,

der Begriff des "Kindeswohles" ist, wie jeder unbestimmte Rechtsbegriff, nicht unproblematisch. Er eröffnet einen großen Interpretations- und Gestaltungsspielraum zu Gunsten des Familiengerichts. Nichtsdestotrotz ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass eine sorgfältige Ausdifferenzierung dieses Begriffs möglich ist. Dies zeigen verschiedenste gesetzliche Regelungen, nach denen eine Maßnahme dem Kindeswohl beispielweise positiv "entsprechen" oder aber "dienen" kann. In negativer Hinsicht kann eine Maßnahme das Kindeswohl "gefährden" oder diesem "nicht entsprechen".

Sicherlich sind die Eltern diejenigen, die ihr Kind und dessen Bedürfnisse am besten kennen. Nicht zu vergessen ist jedoch die emotionale Ausnahmesituation, in die eine Familie im Falle einer Scheidung gerät. In dieser Situation vermag ein außenstehender, neutraler Dritter wohlmöglich eine ausgewogenere Lösung zu finden. Dafür, dass Kinder nicht unter einer Scheidung leiden, tragen in erster Linie die Eltern die Verantwortung. Ihr Umgang mit der neuen Situation, insbesondere dem ehemaligen Partner, entscheidet darüber, mit welchen Eindrücken, Erlebnissen und Erfahrungen gemeinsame Kinder ihren neuen Lebensabschnitt beginnen; der Ablauf des Scheidungsverfahrens ist meines Erachtens da nur von sekundärer Bedeutung.


In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben, verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

Birgit Klampe
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