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Sehr geehrte Frau Klampe,
auf meine Frage nach Ihren Standpunkten zu KiTa-Plätzen haben Sie umfassend in
www.abgeordnetenwatch.de geantwortet. Zu dem Punkt 3. antworteten Sie:
*Ob Familiengerichte und Jugendämter "unsozial" handeln, kann ich nicht bestätigen. Beide müssen sich an Recht und Gesetz halten.*
Grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung, dass Gesetze als "Richtschnur" für die Urteilsfindung dienen.
Im Familienrecht gibt es jedoch einige Schwachpunkte: unter Anderem den Begriff "Kindeswohl". Im Regelfall haben die beteiligten Parteien (Eltern, Jugendämter, Anwälte, Richter, Gutachter) oft sehr unterschiedliche Auffassungen, was im Einzelfall dem Kindeswohl entspricht.
1. Ist es überhaupt möglich und wenn ja wie, im Einzelfall objektiv heraus zu finden, ob beispielsweise in der Frage des Umgangsausschlusses oder einer Einschränkung des Umgangs das objektive Wohl des Kindes (d.h. die Einflüsse auf seine Entwicklung) dem Wohl des jeweiligen Kindes Rechnung getragen wird? Die Tatsache, dass Scheidungskinder sehr oft später im Erwachsenenalter sozial und materiell schlechter gestellt sind als deren Altersgenossen aus intakten Familienstrukturen, läßt vermuten, dass dieses hehre Ziel tendenziell eher verfehlt wird.
2. Wissen Eltern über die tatsächlichen Bedürfnisse ihrer Kinder nicht weitaus besser Bescheid, da sie sie weitaus besser und intimer kennen als die beteiligten Dritten?
3. Verstellt nicht sehr oft der Blick auf materielle Aspekte der Scheidung (z.B. das Interesse der Solidargemeinschaft Deutschland, möglichst KEINE materielle Verantwortung tragen zu müssen), den Blick auf das Wesentliche, nämlich Scheidungskonflikte konstruktiv, und damit im Sinne der Kinder zu lösen?
5. Handeln öffentliche Stellen automatisch sozial, nur weil sie sich "an das Gesetz" handeln, oder steht nicht gerade in Sozialfragen die MENSCHLICHE Seite an oberster Stelle? Was, wenn das Recht unsozial formuliert wurde?