Birgit Homburger (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Birgit Homburger
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Dipl.- Verwaltungswissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Konstanz
Ergebnis
10,5%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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Frage zum Thema Bürgerrechte
16.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Homburger,

Sie beantworten ja kaum die Fragen, die interessierte Buerger an Sie stellen. Dazu habe ich Folgendes gelesen:
CDU und FDP kümmern sich kaum um die Beantwortung von E-Mail-Anfragen durch Wähler....

Quelle: direktportal.de

Da liegen Sie ja voll im Trend, genau wie Herr Jung von der CDU. Bisher haben wirklich nur die Kandidaten der Grünen und der Linken meine Frage über Volksabstimmung beantwortet!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Birgit Homburger
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2005
Birgit Homburger
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Forderung nach der Einführung eines bundesweiten Volksentscheids habe ich erhalten.

Die FDP bekennt sich zur repräsentativen Demokratie. Wir wollen diese aber mit plebiszitären Elementen ergänzen. Die FDP hat in ihrem Parteitagsbeschluß vom Juni 2000 unter dem Leitsatz "Mehr Demokratie wagen - vom Parteienstaat zur Bürgerdemokratie" aufgezeigt, daß die Bürgermacht gestärkt werden soll. Die Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat.

Im Rahmen der bereits in der 14. Legislaturperiode geführten Debatte über die Aufnahme von mehr Elementen der direkten Demokratie in das Grundgesetz, hatte sich die FDP für eine Volksinitiative ausgesprochen. Diese erschien uns damals als das maximal Mögliche, denn für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Vierhunderttausend Stimmberechtigte sollten den Deutschen Bundestag mit einer mit Gründen versehenen Vorlage befassen können und die Vertrauensleute der Volksinitiative sollten ein Recht auf Anhörung haben.

In der 15. Wahlperiode hatte sich die FDP dafür ausgesprochen, daß über die Annahme der europäischen Verfassung per Volksentscheid entschieden wird. Der entsprechende Gesetzentwurf der FDP (BT-Drs. 15/1112) wurde jedoch abgelehnt.

Die Bundesländer haben bereits dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach stärkerer Beteiligung durch einen Ausbau der Beteiligungsrechte Rechnung getragen. Gerade hat die FDP in der Koalition in Baden-Württemberg eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung durchgesetzt. Inzwischen sind in allen Bundesländern Volksbegehren und Volksentscheid bzw. auf kommunaler Ebene Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eingeführt worden. Die Bürgerinnen und Bürger haben neue Artikulations- und Einflußmöglichkeiten gewonnen und tragen in stärkerem Umfange Verantwortung für das Gemeinwesen. Die Parlamente und kommunalen Vertretungen profitieren von einem lebendigeren demokratischen Prozeß. Es gilt zu prüfen, inwieweit die Erfahrungen auf die Ebene des Bundes übertragen werden können.

Die FDP wird auch in der kommenden Legislaturperiode das Thema Volksgesetzgebung in die parlamentarische Debatte einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger
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