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Sehr geehrte Frau Kudla,
zunächst meinen Dank an Sie. Im Gegensatz zu Herrn Dr. Feist bringen Sie diesem Forum hier und damit den Lesern, Fragenden und somit am politischen Leben Teilhabenden soviel Wertschätzung entgegen zu antworten.
Auch wenn die Gesundheitsreform federführend von einem FDP-Minister erarbeitet wurde, ist sie doch ein Projekt der Bundesregierung.
Ich bitte Sie daher um Ihre Position zu folgender Änderung im "Kleingedruckten" des Gesetzes zur Gesundheitsreform:
Im neuen Arzneigesetz wurden nach einem Änderungsantrag der Regierungskoalition Forderungen der Pharmakonzerne zur Nutzenbewertung von Medikamenten unverändert übernommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – damit das höchste Entscheidungsgremium für uns Kassenpatienten – darf neue Medikamente nur noch dann ablehnen, wenn er dessen Unzweckmäßigkeit beweisen kann.
Dies hat meines Erachtens für die Versicherten weitreichende, unüberschaubare Folgen: Die Beweislast bei der Zulassung neuer Arzneien würde sich verkehren.
Bislang genügt es, wenn der Nutzen eines Medikaments nicht festgestellt werden kann. Die Kassen müssen dann auch nicht dafür aufkommen.
Nach Ihrer Reform wäre der Nutzen eines Medikaments allein durch die Zulassung bewiesen.
Die geplante Gesetzesänderung geht auf ein Gutachten der Kanzlei Clifford Chance zurück. In Auftrag gegeben hat es nicht die Regierung, sondern der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (VfA).
Darin heißt es, das "der Beschluss über die Nutzenbewertung nicht den Feststellungen der Zulassungsbehörde widersprechen darf".
Im Änd.antrag zum Gesetz wurde diese Formulierung fast unverändert übernommen: Der G-BA "darf den Nutzen eines Arzneimittels nicht abweichend von der Beurteilung der Zulassungsbehörde bewerten".
Das Institut für Qualität+Wirtschaftlichkeit, das im Auftrag der GKV den Nutzen neuer Medikamente prüft, kritisierte den Plan.
Worin liegt für Sie der Sinn dieser Neuregelung?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen

Quelle:
www.spiegel.de