Bettina Kudla (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Bettina Kudla
Geburtstag
20.07.1962
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsprüferin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Leipzig
Wahlkreis
Leipzig I
Ergebnis
33,3%
Landeslistenplatz
4, Sachsen
weitere Profile
(...) Klar für mich ist jedoch: Es muss weiterhin eine Unterscheidung zwischen der Ehe von Mann und Frau und der eingetragenen Lebenspartnerschaft geben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
28.10.2009
Von:

Sehr geeehrte Frau Kudla,
ersteinmal möchte ich Ihnen zur Wahl rechtherzlich gratulieren.

Leider bin ich mit dem Verlauf der Koaltitionsverhandlungen nicht ganz zufrieden. Durch die geplanten Steuerentlastungen werden sich die Schulden des Staates stark erhöhen. Ich kann nicht verstehen wie sie unsere Kinder und deren Kindern so belasten wollen. Mit der Aufnahme neuer Schulden hätten die SPD, Grüne und Linke auch große Versprechungen machen können.

Jetzt zu meiner Frage. Wie sollen dieses Schulden getilgt werden ?
Antwort von Bettina Kudla
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2010
Bettina Kudla
Sehr geehrter Herr ,

zu allererst muss ich um Verständnis bitten. Ihre Frage hat mich erst am 30. August 2010 erreicht. Dies leider erst nach einer Nachfrage bei www.abgeordnetenwatch.de. Daraus folgt die sehr späte Antwort.

Bei Anfragen, die mich direkt und in individualisierter Form erreichen, kann ich dem Absender direkt antworten und die Antwort wird nur ihm persönlich ersichtlich. Bei einem Forum wie www.abgeordnetenwatch.de ist dies anders. Das Ziel ist es, eine Antwort an eine Individualperson einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Meines Erachtens verdienen persönliche, individuelle Fragen ebensolche Antworten.

Nun zu Ihrer Frage. Sie sehen einen Widerspruch zwischen den Steuerentlastungen und der Notwendigkeit neue Schulden zu verhindern. Ursache für die hohe Neuverschuldung im Haushalt 2010 sind geringere Steuereinnahmen als im Vorjahr und ein höherer Steuerzuschuss für die Arbeitslosen- und für die Krankenversicherung. Ursache hierfür sind die Weltwirtschafts- und Finanzmarktkrise. Diese hatten der deutschen Konjunktur stark zugesetzt. Allein im letzten Jahr schrumpfte die Wirtschaftsleistung um etwa 5%. Der Bundeshaushalt 2010 ist ein Anti-Krisenetat mit aktiver Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Die Bundesregierung setzt Wachstumsimpulse um die Krise zu überwinden und der Wirtschaft zu einem selbsttragenden Aufschwung zu verhelfen. Erfolge dieser Politik sind mittlerweile spürbar – die Wirtschaft hat sich erholt.

Konsolidierung und Haushaltsdisziplin sind die Maßgaben unter denen der Bundeshaushalt für das Jahr 2011 steht. Diese sind kein Selbstzweck, sondern Erkennungszeichen von Gerechtigkeit und Verantwortung für nachfolgende Generationen. Dies gilt in Deutschland, in Sachsen und in Leipzig. Unsere Kinder wollen nicht nur für unsere Schulden, sondern auch für ihre eigenen gesellschaftlichen und persönlichen Ziele arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla, MdB
Anmerkung der Redaktion:
Die Frage wurde erstmals am 28.10.2009 an die Abgeordnete weitergeleitet.
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Frage zum Thema Wirtschaft
07.11.2009
Von:

Guten Tag

Ich wollte mal Fragen warum wie grade jetzt in der Kriesenzeit immer nur Arbeiter oder die Bürger Opfer bringen müssen und es der Politik nicht einmal in den Sinn kommt auch mal ein Opfer zu bringen, grade in Kriesen-Zeiten sollte man die Überversorgung der Politiker,Abgeordneten und auch Pensionäre Kürzen oder mal darüber Nachdenken wie jeder Arbeiter seine Abgaben zu Leisten, ist die Gier in der Politik größer als auch mal Abstriche hin zu nehmen ???

MfG
Antwort von Bettina Kudla
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2010
Bettina Kudla
Sehr geehrter Herr ,

zu allererst muss ich um Verständnis bitten. Ihre Frage hat mich erst am 30. August 2010 durch Zuleitung auf Nachfrage von www.abgeordnetenwatch.de erreicht. Daraus folgt die sehr späte Antwort.

Bei Anfragen, die mich direkt und in individualisierter Form erreichen, kann ich dem Absender direkt antworten und die Antwort wird nur ihm persönlich ersichtlich. Bei einem Forum wie www.abgeordnetenwatch.de ist dies anders. Das Ziel ist es, eine Antwort an eine Individualperson einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Meines Erachtens verdienen persönliche, individuelle Fragen ebensolche Antworten.

Nun zu Ihrer Frage: Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister von Kommunen mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch stets hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück.

In Anbetracht der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla, MdB
Anmerkung der Redaktion:
Die Frage wurde erstmals am 7.11.2009 an die Abgeordnete weitergeleitet.
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
25.03.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kudla,

ich habe zwei Fragen mit der Bitte um Veröffentlichung an sie.

1.
Ich musste vernehmen, dass die Sächsische Staatsregierung eine erhebliche Verkürzung der Jugendhilft beschlossen. Dieser schwerwiegende Eingriff hat fatale Folgen für die vielen Jugendverbände in Sachsen. Das Geld was den Verbänden verloren geht kann nicht mehr für Bildung von Jugendlichen genutzt werden. Viele Jugendclubs stehen vor ungewisser Finanzierung und manche sogar vor dem aus.

Wie kann Ihre Partei das verantworten ? Merkwürdig ist nur, dass dies sofort nach der Bildung einer Schwarz/Gelben Koaltion beschlossen wurde. Unter einer Sozialdemokratischen Partei wäre dies nicht passiert.

Wie stehen sie persönlich dazu ?

2.
Der türkische Premier Erdogan fordert die Einführung von türkischen Schulen in Deutschland. Er begründete seinen Vorstoß mit den Sprachproblemen vieler der in Deutschland lebenden Menschen mit türkischen Wurzeln.

Wie sagen Sie dazu ? Halten Sie dies für notwendig ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bettina Kudla
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22.09.2010
Bettina Kudla
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage hat mich erst am 30. August 2010 durch Zuleitung per E-Mail von www.abgeordnetenwatch.de erreicht. Dies auch erst nach direkter Nachfrage. Daraus resultiert die sehr späte Antwort. Dafür möchte ich um Verständnis bitten.

Bei Anfragen, die mich direkt und in individualisierter Form erreichen, kann ich dem Absender direkt antworten und die Antwort wird nur ihm persönlich ersichtlich. Bei einem Forum wie www.abgeordnetenwatch.de ist dies anders. Das Ziel ist es, eine Antwort an eine Individualperson einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Meines Erachtens verdienen persönliche, individuelle Fragen ebensolche Antworten.

Nun zu Ihren Fragen.

zu 1.
Trotz sinkender Einnahmen bleibt Sachsen seinem soliden Finanzkurs treu. Darüber bin ich sehr erfreut. Während andere Länder nicht müde werden, neue Ausgabenprogramme aufzulegen, so derzeit in Nordrhein-Westfalen, geht die CDU geführte Regierung im Freistaat Sachsen ihren Weg und sagt nein zur Neuverschuldung. darüber hinaus will das Land auch weiterhin Kredite tilgen um bei sinkender Bevölkerungszahl die Pro-Kopf-Verschuldung stabil zu halten. Nur so bekommen nachfolgende Generationen Gestaltungsmöglichkeiten. Wer heute spart, hat morgen Geld, um das Land nach seinen Vorstellungen weiterzuentwickeln. Dies gilt im Freistaat Sachsen ebenso wie im Bund.
Vom Sparen werden wird ganz Sachsen profitieren – vom Sparen ist ganz Sachsen betroffen. Im öffentlichen Dienst fallen Stellen weg. Die Vollzeitbeschäftigung für Lehrer wird mit dem Streichen des beitragsfreien Vorschuljahres und mit geringeren Ausgaben für Ganztagsangebote bezahlt. Beamten soll die Jahressonderzahlung gestrichen werden. Die Liste der Kürzungen ist lang und betrifft auch die von Ihnen angesprochene Mittel im Bereich Jugendhilfe. Derzeit befindet sich der Doppelhaushalt für die Jahre 2011 und 2012 im Beratungsgang im Sächsischen Landtag. Sollten Sie weitergehende Fragen oder Informationsbedarf haben, so könne Sie sich gern an meine Kollegen im Sächsischen Landtag wenden.

zu 2.
Die Einführung von türkischen Schulen in Deutschland halte ich nicht für notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla MdB
Anmerkung der Redaktion:
Die Frage wurde erstmals am 25.3.2010 an die Abgeordnete weitergeleitet.
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Frage zum Thema Finanzen
08.06.2010
Von:

Werden Sie im Sinne des aktuellen Sparpaketes der Schwarz-Gelben-Koalition auch einen Sparanteil der Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen fordern; Stichwort Diäten und weitere Vergünstigungen?
Antwort von Bettina Kudla
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2010
Bettina Kudla
Sehr geehrter Herr ,

zu allererst muss ich um Verständnis bitten. Ihre Frage hat mich erst am 30. August 2010 erreicht. Dies leider erst nach einer Nachfrage bei www.abgeordnetenwatch.de. Daraus folgt die sehr späte Antwort.

Bei Anfragen, die mich direkt und in individualisierter Form erreichen, kann ich dem Absender direkt antworten und die Antwort wird nur ihm persönlich ersichtlich. Bei einem Forum wie www.abgeordnetenwatch.de ist dies anders. Das Ziel ist es, eine Antwort an eine Individualperson einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Meines Erachtens verdienen persönliche, individuelle Fragen ebensolche Antworten.

Bezüglich Ihrer Frage möchte ich Sie auf die Antwort an Herrn Beier verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla, MdB
Anmerkung der Redaktion:
Die Frage wurde erstmals am 8.6.2010 an die Abgeordnete weitergeleitet.
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Frage zum Thema Gesundheit
26.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kudla,

zunächst meinen Dank an Sie. Im Gegensatz zu Herrn Dr. Feist bringen Sie diesem Forum hier und damit den Lesern, Fragenden und somit am politischen Leben Teilhabenden soviel Wertschätzung entgegen zu antworten.

Auch wenn die Gesundheitsreform federführend von einem FDP-Minister erarbeitet wurde, ist sie doch ein Projekt der Bundesregierung.

Ich bitte Sie daher um Ihre Position zu folgender Änderung im "Kleingedruckten" des Gesetzes zur Gesundheitsreform:

Im neuen Arzneigesetz wurden nach einem Änderungsantrag der Regierungskoalition Forderungen der Pharmakonzerne zur Nutzenbewertung von Medikamenten unverändert übernommen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – damit das höchste Entscheidungsgremium für uns Kassenpatienten – darf neue Medikamente nur noch dann ablehnen, wenn er dessen Unzweckmäßigkeit beweisen kann.

Dies hat meines Erachtens für die Versicherten weitreichende, unüberschaubare Folgen: Die Beweislast bei der Zulassung neuer Arzneien würde sich verkehren.

Bislang genügt es, wenn der Nutzen eines Medikaments nicht festgestellt werden kann. Die Kassen müssen dann auch nicht dafür aufkommen.

Nach Ihrer Reform wäre der Nutzen eines Medikaments allein durch die Zulassung bewiesen.

Die geplante Gesetzesänderung geht auf ein Gutachten der Kanzlei Clifford Chance zurück. In Auftrag gegeben hat es nicht die Regierung, sondern der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (VfA).

Darin heißt es, das "der Beschluss über die Nutzenbewertung nicht den Feststellungen der Zulassungsbehörde widersprechen darf".

Im Änd.antrag zum Gesetz wurde diese Formulierung fast unverändert übernommen: Der G-BA "darf den Nutzen eines Arzneimittels nicht abweichend von der Beurteilung der Zulassungsbehörde bewerten".

Das Institut für Qualität+Wirtschaftlichkeit, das im Auftrag der GKV den Nutzen neuer Medikamente prüft, kritisierte den Plan.

Worin liegt für Sie der Sinn dieser Neuregelung?

Danke.

Mit freundlichen Grüßen


Quelle: www.spiegel.de
Antwort von Bettina Kudla
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04.02.2011
Bettina Kudla
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Änderungen im Gesundheitssystem. Wie Sie sicherlich wissen und auch schon erfahren haben, so besitzt Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit.
Der Bundestag hat das von Ihnen angesprochene Arzneimittelsparpaket im November 2010 beschlossen. Ziel ist es die Arzneimittelausgaben unter Kontrolle zu bringen; das Vorhaben sieht jährliche Einsparungen von zwei Milliarden Euro vor. Beim Einschätzen der Höhe sollte man bedenken, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2009 rund 32 Milliarden Euro für Medikamente ausgeben musste. Mit der Neuregelung werden die Unternehmen verpflichtet, dem Gemeinsamen Bundesausschuss mit Vertretern von Ärzten und Krankenkassen ein Dossier über ein neues Medikament vorzulegen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Verschreibung übernehmen sollen. Wird auf Grundlage der Expertise ein Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln nachgewiesen, treten die Krankenkassen in Preisverhandlungen mit dem jeweiligen Hersteller. Zudem müssen die Apotheken den Kassen höhere Rabatte gewähren. Mittelfristig soll eine neue Nutzenbewertung vor allem die Preise für neue Arzneien drücken. Das Gesetz verfolgt drei Ziele: der Pharmaindustrie einen Sparbeitrag abzuverlangen, deren Preismonopol zu brechen und dennoch den Zugang zu bestmöglichen Medikamenten für die Menschen zu sichern. Alle diese drei Ziele sind erreicht worden!
Um die Arbeit der Bundesregierung nicht nur selbst zu loben, zitiere ich nachfolgend einige Einschätzungen von Fachleuten zum Gesetz: Weitgehend positiv bewertet hat der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler, das Pharma-Sparpaket der Bundesregierung. Zwar habe er einzelne Kritikpunkte. Doch sei er sicher, dass das Gesetzespaket ein "relativ bisskräftiger Tiger" zur Begrenzung der Kosten für Arzneimittel werde. Kritik übte Windeler an einem Detail: Arzneien für seltene Erkrankungen, sogenannte Orphan Drugs, sollen von der Nutzenbewertung ausgenommen werden. Auch der Marburger Bund (MB) äußerte sich positiv. "Der Einfluss gewinnorientierter Unternehmen auf die Arzneimitteltherapie wird verlässlicher begrenzt als bisher", sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke (CDU).
Von der "größten Zäsur im Arzneimittelmarkt" sprach der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Entscheidend sei nun die Ausgestaltung der Frühbewertung. "Ist sie fair, innovationsoffen und trägt sie dem frühen Bewertungszeitpunkt angemessen Rechnung ist die Versorgungsqualität nicht gefährdet", so die Verbandsvorsitzende Cornelia Yzer.
Sehr gut finde ich die Wahlmöglichkeit für Patienten nach welcher ihnen verschreibungspflichtige Medikamente zum Festbetrag und damit aufzahlungsfrei angeboten werden müssen. In jedem Fall müssen die Patientinnen und Patienten frei und informiert wählen können, ob sie das Medikament zum Festbetrag nehmen oder eine Aufzahlung leisten wollen. Dies muss gewährleistet werden. Hierbei sehe ich alle Beteiligten in der Pflicht sicher zu stellen, dass Medikamente auch vor Ort zum Festbetrag zu bekommen sind. Denn es darf nicht sein, dass Patienten die Mehrkosten tragen müssen, weil die Versorgung der aufpreisfreien Medikamente nicht flächendeckend sichergestellt wird.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Bettina Kudla MdB
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